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Fritz Helling (1888-1973). Schriften, Reden und Briefe

Band 3: Hellings Werk im Kontext seines Schaffens

von Jürgen Sprave (Autor:in)
©2020 Andere VIII, 686 Seiten

Zusammenfassung

Als durch die Reformpädagogik geprägter «politischer Pädagoge» steht der Schwelmer Pädagoge und Schulreformer Fritz Helling (1888-1973) für eine Existenz im bewegtesten und spannendsten Jahrhundert der deutschen Geschichte. Helling war ein engagierter Teilnehmer am öffentlichen bildungs- und gesellschaftspolitischen Diskurs in der Bundesrepublik, plädierend für einen unauflösbaren Zusammenhang zwischen Pädagogik und Gesellschaft und folglich für eine pädagogisch-politische Lehrerexistenz. Davon zeugt sein z. T. bisher unveröffentlichtes Gesamtwerk.
In drei Bänden werden die verstreut veröffentlichten Publikationen sowie die bisher nicht publizierten Schriften, Reden und Briefe Fritz Hellings historisch-kritisch aufgearbeitet und zusammengefasst. Seinen Texten werden Sekundärtexte gegenüber gestellt, die aufzeigen, in welchen Kontexten er gewirkt und sich geäußert hat und wie diese sein Werk bestimmt haben.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • II Anhang
  • 1 Aus den Schulakten
  • 2 Texte zum Bund Entschiedener Schulreformer, zum Schwelmer Kreis und zu anderen Vereinigungen und Foren
  • 3 Geleitworte aus der Zeitschrift ‚Schule und Nation‘
  • 4 Texte von Hilda Helling
  • III Hellings Werdegang und Wirken als „politischer Pädagoge“ im Spiegel seiner Schriften, Reden und Briefe
  • Elternhaus und Schule (1888–1907)
  • Studium und Lehrerausbildung (1907–1919)
  • Wirken als Reformpädagoge und Auseinandersetzung mit dem Faschismus und Nationalsozialismus (1919–1933)
  • Widerstand gegen Adolf Hitler, Gestapo-Haft und Jahre der ‚inneren Emigration‘ (1933–1945)
  • Nachkriegsjahre: Schulleiter und ‚politischer Pädagoge‘ (1945–1951)
  • Politisches und pädagogisches Wirken in der Zeit des Kalten Kriegs (1952–1973)
  • Wirken im Kontext des Schwelmer Kreises und anderer Handlungsforen
  • Die „Comenianische Wende“: „Neue Allgemeinbildung“
  • Ein Fazit
  • IV Übersichten
  • 1 Lebensdaten Hellings
  • 2 Annotationen zu Wegbegleiterinnen und -begleitern Hellings
  • 3 Ein Jahrhundert deutscher und internationaler Geschichte in Daten: Vom deutschen Kaiserreich bis zur deutschen Wiedervereinigung (1871–1989/90). Hintergrundfolie zum Leben und Wirken Hellings
  • 4 Aktivitäten des Schwelmer Kreises 1952–1974
  • V In die Werkausgabe aufgenommene Texte
  • VI Sekundärliteratur
  • VII Werkverzeichnis
  • VIII Abbildungsverzeichnis mit Nachweis der Fundstelle

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1 Aus den Schulakten

 

 

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1 Freiere Gestaltung des Unterrichts auf der Oberstufe an der Oberschule in Schwelm. Bericht vom 1. März 1949

Es handelt sich um ein von Helling gezeichnetes Schreiben vom 1. März 1949 an das Schulkollegium in Münster und bezieht sich auf ein Schreiben dieser Behörde vom 30. November 1948. Eine Abschrift findet sich im Nachlass Walter Kluthe/Privatarchiev Wolfgang Keim. Das von Helling dargestellte Konzept der Oberstufenreform war die Grundlage für deren tatsächliche Durchführung.

Durch Erlass des Schulkollegiums in Münster vom 30. November 1948 wurde die Oberschule in Schwelm gebeten, den Plan einer freieren Gestaltung des Unterrichts auf der Oberstufe weiter zu verfolgen. Die Vorarbeiten sind jetzt so weit gediehen, dass mit dem Versuch Ostern 1949 begonnen werden kann.

Der Sinn des Versuches besteht in der Verwirklichung der vom Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen anerkannten Forderung, „jedem die seinen Anlagen und seiner Begabung am besten entsprechende Ausbildung zu sichern“. Dieses Ziel soll auf der Oberstufe durch die Gestaltung einer begrenzten Wahlfreiheit erreicht werden. 2/3 des Unterrichts bleiben als „Kern“ für alle verbindlich, 1/3 bietet in „Kursen“ Wahlmöglichkeiten nach individueller Neigung und Begabung.

Die Art der Durchführungergibt sich aus der beigefügten Übersicht. Der Unterricht findet teils in Klassen, teils in Fachgruppen statt. Zum Kern-Unterricht gehören alle Schulfächer außer Französisch, das als dritte Fremdsprache wahlfrei ist. Eine Beschränkung auf den Kern-Unterricht sowohl in Mathematik als auch in Latein wird nur in Ausnahmefällen gestattet. Die Kurse dienen der Erweiterung und Vertiefung der Schulfächer. Nur Altertumskunde, Gesellschaftslehre und Gegenwartskunde werden neu hinzugenommen. Die untere Grenze der gesamten Wochenstundenzahl ist auf 32, die obere auf 34 festgesetzt. Beim Abitur muss die Minderleistung in einem Fach mit verringerter Stundenzahl durch die Mehrleistung in einem gleichwertigen Fach mit zusätzlich gewählter Stundenzahl ausgeglichen werden.

Die Lösung der Raum- und Kostenfrage hat sich als besonders schwierig erwiesen. Aus Raummangel müssen einige Arbeitsgemeinschaften auf den Nachmittag gelegt werden. Aus Sparsamkeitsgründen sind Kombinationen in einigen Fächern vorläufig nicht zu vermeiden. Diese Nachteile werden aber durch Vorteile, die der Plan bietet, mehr als aufgewogen.

Die Entscheidung der Schüler, die aus der Übersicht zu ersehen ist, lässt einen erfreulichen Bildungswillen erkennen. Der Wunsch, mehr als 34 Stunden zu wählen, war so stark, dass eine Beschränkung notwendig wurde, um eine Überlastung zu vermeiden. Schon diese vorläufige Erfahrung zeigt, dass durch die Gestaltung der Wahlfreiheit bei den Schülern eine Steigerung der Arbeitsfreudigkeit und eine Erhöhung der Leistungen besonders in den Neigungsfächern zu erwarten ist.

Das Lehrerkollegium ist deshalb im Einverständnis mit dem Elternbeirat und dem städtischen Schulausschuss bereit, die erhöhten Anforderungen, die der neue ←1323 | 1324→Unterricht stellt, auf sich zu nehmen und den Plan durchzuführen im Vertrauen auf die guten Erfahrungen, die man in Deutschland und in anderen Ländern mit der Gewährung größerer Bildungsfreiheit gemacht hat.

Da neue Unterrichtsverfahren nur auf dem Wege des Versuchs erprobt werden können, bittet die Lehrer-, Schüler- und Elternschaft der Oberschule Schwelm, das Schulkollegium in Münster möge auf Grund des dargelegten Planes die probeweise Einführung (einschl. des Abiturs) ab Ostern 1949 genehmigen.

Der Direktor     
gez. Dr. Helling

(Als Anlage zu dem Schreiben ist eine „Übersicht über den Kernunterricht, die wahlfreien Kurse und Arbeitsgemeinschaften für die Schüler der Oberstufe in der Oberschule für Jungen und Mädchen in Schwelm“ angefügt, die hier ausgespart wird.)

 

 

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2 Gymnasium und Frauenoberschule in Schwelm. Bericht über die Reformversuche an den höheren Schulen Schwelms Schwelm, den 12. Mai 1949

(Auszug)

Maschinenschriftliche Abschrift in: Nachlass Walter Kluthe/Privatarchiv Wolfgang Keim. In einer vom Direktor und Lehrerkollegium gezeichneten Anlage (hier nicht abgedruckt) zu dem Bericht wird mit ausdrücklichen Hinweisen auf die bis an die Grenzen gehende finanzielle Unterstützung durch die Stadt um Spenden der Eltern für benötigte Unterrichtsmittel in den „kulturkundlichen Fächern“, für die Fremdsprachen, für Mathematik und die Naturwissenschaften, für die künstlerischen Fächer (Musik und Zeichnen), für den Turn- und Werkunterricht und für einen „Dispositionsfond des Direktors“ gebeten.

Am math. – naturw. Gymnasium in Schwelm bestehen zwei Einrichtungen, die es an anderen höheren Schulen Nordrhein-Westfalens wahrscheinlich nicht gibt:

1. Freiwillige Werkkurse für die Mittelstufe (UIII – UII)

2. Wahlfreie Gestaltung des Unterrichts auf der Oberstufe (OII – OI).

1.

Durch finanzielle Zuschüsse der Stadt Schwelm ist es möglich geworden, an freien Nachmittagen für Schüler, die in den Pubertätsjahren nicht nur mit Büchern umgehen wollen, sondern auch Lust und Liebe zu praktischer Betätigung haben, Werkkurse für Buchbinderei, Schreinerei und Schlosserei einzurichten. An Ihnen nehmen insgesamt 50 Schüler (40 % der Mittelklassen) teil, die in Gruppen zu 6–8 zwei Stunden in der Woche unter Leitung von bezahlten Fachkräften arbeiten. Die Werkräume, die im Kellergeschoss der Schule liegen, sind mit allen notwendigen Werkzeugen und Maschinen ausgestattet.

Für die Mittelklassen der Frauenoberschule sind in ähnlicher Weise eine Buchbinderei und eine Handweberei eingerichtet worden. An diesen Kursen nehmen 51 Schülerinnen (39 % der Mittelklassen) teil.

In allen Werkgruppen sind die Schüler und Schülerinnen mit großem Eifer bei der Sache.

2.

Mit Genehmigung des Schulkollegiums in Münster wird seit Ostern 1949 den Schülern und Schülerinnen der Oberstufe des Gymnasiums (OII – OI) eine größere Bildungsfreiheit gewährt. Der Versuch, der keine Mehrkosten erfordert, erstrebt die Verwirklichung der vom Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfalen anerkannten Forderung, „jedem die seinen Anlagen und seiner Begabung am besten entsprechende Ausbildung zu sichern“. Dieses Ziel soll durch die Gestattung einer begrenzten Wahlfreiheit erreicht werden. Zwei Drittel des Unterrichts bleiben ein für alle verbindlicher Pflichtunterricht zur Sicherung der allgemeinen ←1325 | 1326→Bildung. Ein Drittel bietet in Kursen Wahlmöglichkeiten nach individueller Neigung und Begabung.

Zum eingeschränkten Pflichtunterricht, der 23–24 Wochenstunden umfasst (darunter z. B. 2 Stunden Religion, 3 Englisch, 2 Latein, 2 Mathematik(, gehören alle Schulfächer außer Französisch, das als 3. Fremdsprache wahlfrei ist. Die zusätzlichen Kurse in Deutsch, Erdkunde, Englisch, Französisch, Latein, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Zeichnen, Kunstgeschichte und Musik dienen der Erweiterung und Vertiefung der Schulfächer. Als neue Sachgebiete sind Altertumskunde, Gesellschaftslehre und Gegenwartskunde hinzu genommen worden.

Der Unterricht findet teils in Klassen, teils in Fachgruppen statt. Im Rahmen der Wahlmöglichkeiten stellen sich die Schüler und Schülerinnen ihre 32–34 Gesamtwochenstunden nach ihren eigenen Bildungswünschen zusammen. Beim Abitur muss die Minderleistung in einem Fach mit verringerter Stundenzahl durch die Mehrleistung in einem gleichwertigen Fach mit zusätzlich gewählter Stundenzahl ausgeglichen werden.

Diese Gewährung größerer Bildungsfreiheit wird von Lehrern und Schülern als Fortschritt begrüßt. In den Wahlfächern sind bei den Schülern eine Steigerung der Arbeitsfreudigkeit und eine Erhöhung der Leistungen zu erwarten.

Die dargestellten Versuche dienen dem Ziel, eine Schule zu schaffen, die als Stätte individueller Bildung und freier Mitverantwortung von den jungen Menschen innerlich bejaht wird.

 

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3 Bericht über die freiere Gestaltung des Unterrichts auf der Oberstufe in der Oberschule für Jungen in Schwelm (21. Oktober1949)

Maschinenschriftliche Abschrift (gez. „Der Direktor: Dr. Helling“) in: Archiv des Märkischen Gymnasiums in Schwelm und Nachlass Walter Kluthe/Privatarchiv Wolfgang Keim

Der Bericht findet sich in einer Anlage zu einem Schreiben Hellings an das Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Abt. höh. Schulen) in Düsseldorf vom 21. Oktober 1949 mit folgendem Text: „Der Versuch der Oberschule für Jungen in Schwelm, den Unterricht der Oberstufe aufzulockern, ist durch den Ministerialerlass – II E 3–14/1 Nr. 3480/49 – vom 28. April 1949 genehmigt worden. Die „Elastisierung“ entspricht den ministeriellen Richtlinien vom 19. Januar 1948, in denen es hieß: ‚Schon jetzt sei gesagt, dass geistige Selbstständigkeit und Selbsttätigkeit bei der bisherigen Vielzahl der Pflichtfächer und 36 Wochenstunden Unterricht nicht zu erreichen sind. Die Schulreform wird daher eine Herabsetzung der Wochenstunden und für die Oberstufe die Aufteilung des Unterrichts in verpflichtende Kernfächer und selbstgewählte Arbeitsgemeinschaften bringen müssen.‘ Der beiliegende Erfahrungsbericht, der im Erlass vom 28. April 1949 erbeten wurde, mag als Beweis für den hohen pädagogischen Wert dieser geplanten Reform dienen.“ Dem Bericht ist das Ergebnis einer Befragung zum „Neuen Schulplan“ in der „O I“ beigefügt, aus dem Helling in seinem Anschreiben zitiert. Bei dieser Gelegenheit: Eine weitere, groß angelegte Schülerbefragung zur Oberstufenreform aus dem Jahre 1950 ist im Schularchiv ausführlich dokumentiert (u. a. Wahlzettel mit den Schülerbewertungen); außerdem finden sich dort die Abiturarbeiten des Jahres 1956 u. a. mit dem „Deutschaufsatz“-Thema „Erläutern Sie, wie und aufgrund welcher Überlegungen Sie die an unserer Schule gebotenen Möglichkeiten individueller Wahl der Fächer genutzt haben, und beurteilen Sie nach Ihren Erfahrungen und Beobachtungen Vor- und Nachteile dieser Form der Wahlfreiheit“ – ein Beleg dafür, dass noch Jahre nach Fritz Hellings Schulleitung die Reform Bestand hatte (allerdings ist sie später aufgehoben und durch eine äußere Differenzierung in Gymnasialtypen ersetzt worden). Eine Auswertung der Schülerbefragung von 1950 und der Abituraufsätze zum „Schwelmer Plan“ – 7 von 13 Schülern haben das Thema gewählt – steht noch aus.

Im Schularchiv finden sich frühere Berichtsentwürfe und Planungsunterlagen zur Reform, so vom 31. Mai und 3. Dezember 1948 und undadiert von Ende 1948/Anfang 1949, ferner vom 1. März und 12. Mai 1949. Für Schülerinnen der Oberschule für Mädchen bzw. der Frauenoberschule, die das Abitur ablegen wollten, stand die Oberstufe an der Jungenoberschule offen (Unterricht in Koedukation), wenn sie die Eignung dazu nachweisen konnten.

Zur Schulreform am Schwelmer Gymnasium mit allen Bausteinen (Werkkurse, Fächerwahl, Schüler- und Elternmitwirkung u. a.) siehe grundlegend: Jürgen Sprave, Fritz Helling und der Aufbau des höheren Schulwesens in Schwelm und Nordrhein-Westfalen, in: Burkhard Dietz (Hrsg.), Fritz Helling. Aufklärer und „politischer Pädagoge“ im 20. Jahrhundert, in: Studien zur Bildungsreform, hrsg. von Wolfgang Keim, Bd. 43, Frankfurt a. M., 2003, S. 319–401.

Bisherige Erfahrung

Mit der freieren Gestaltung des Unterrichts auf der Oberstufe im Rahmen der Messzahl 1,5 Lehrkraft pro Klasse ist in Schwelm Ostern 1949 begonnen worden. Der Versuch hat sich trotz einiger Mängel, die noch zu beheben sind, bewährt und ←1327 | 1328→wird von Lehrern und Schülern bejaht. Nur 2 von den 75 Schülern der Oberklassen würden den Normallehrplan vorziehen. (J. S.: In der Anlage zu diesem Bericht finden sich Auszüge aus einer Schülerbefragung zur Oberstufenreform.)

Die Wahlfreiheit

Zum Pflichtunterricht gehören nach wie vor alle Schulfächer außer Französisch, das als 3. Fremdsprache wahlfrei ist. Die allgemeine Bildung wird also nicht gefährdet. Die Wahlfreiheit beschränkt sich auf die Möglichkeit, in den meisten Fächern nach Interesse, Begabung und Berufsabsicht mehr oder weniger Wochenstunden, d. h. Maximal- oder Minimalkurse zu wählen. Ungefähr ein Drittel der Wochenstunden ist zur Wahl freigegeben.

Der Einwand, Obersekundaner und Primaner seien noch nicht reif genug, um eine Wahl zu treffen, hat sich als falsch erwiesen. Die geforderte Entscheidung ist von den Schülern nach Beratung mit den Eltern sorgfältig und gewissenhaft getroffen worden. Für unser Vertrauen in die Reife der Schüler sind wir reich belohnt worden. Die selbstständige Wahl der Kurse durch die Schüler hat dem Unterricht in den Oberklassen starke Impulse gegeben. Der Wunsch, sogar mehr als die festgesetzte Höchstwochenstundenzahl (34) zu wählen, war so stark, dass wir ihm in zahlreichen Fällen nachgegeben haben. Wo in einigen Fällen die getroffene Wahl als unzulänglich erschien, haben wir die Schüler in persönlichen Aussprachen zu Korrekturen veranlasst. Da, wo Übereifrige oder Schwache und Unsichere auf Grund negativer Erfahrungen nachträglich eine Änderung wünschten, haben wir ebenfalls in persönlicher Beratung einen gemeinsam bejahten Ausweg gefunden. Im Allgemeinen sind die Schüler bei ihrer anfangs getroffenen Wahl geblieben, ein Beweis für die Sorgfalt ihrer ersten Entscheidung.

Wahlfächer mit erhöhter Stundenzahl

Das Interesse der Lehrer und Schüler gilt in besonderem Maße den Maximalkursen in Deutsch, Fremdsprachen (Latein, Englisch, Französisch), Mathematik, Naturwissenschaften (Physik, Chemie, Biologie), Kunsterziehung und Musik. Der Unterricht in diesen selbstgewählten Kursen wird nicht durch die träge Masse der Uninteressierten gehemmt. Der Arbeitseifer spornt die Mehrzahl der Schüler zu Leistungen an, die größer sind als im Normalunterricht, am offenkundigsten im Englischen, in den Naturwissenschaften und in Musik. Die Lehrer haben Freude am Unterricht und scheuen auch vor Mehrarbeit nicht zurück.

Wahlfächer mit verringerter Stundenzahl

Die Minimalkurse in Latein (2 Std.), Mathematik (2) und den Naturwissenschaften (je 1) leiden augenblicklich noch unter der Unsicherheit, welche verminderten Ziele erreicht werden sollen. Die Beschränkung auf je 1 Stunde in Physik, Chemie u. Biologie für diejenigen Schüler, die nicht 4 Stunden in einem dieser Fächer ←1328 | 1329→wählen wollten, hat sich nicht bewährt. Sachlich gute, aber finanziell vielleicht nicht tragbare Änderungsvorschläge eines Lehrers u. eines Obersekundaners werden augenblicklich geprüft.

Neu eingeführte Wahlfächer

Altertumskunde (1 Std.), Gegenwartskunde (1) u. Gesellschaftslehre (2), die von vielen Schülern gewählt wurden, haben sich als wertvolle Ergänzung der Schulfächer erwiesen. Nach Möglichkeit soll auch der Wunsch nach einer philosophischen Arbeitsgemeinschaft erfüllt werden.

Urteile der Schüler

Wie sehr die Elastisierung von den Schülern bejaht wird, ergibt sich aus folgenden Urteilen: Der neue Plan gibt mir die Möglichkeit, in den Fächern, die mich interessieren, gründlicher zu arbeiten. – Ich kann mich mehr den Fächern widmen, die mir Freude machen. – In den einzelnen Fächern wird mehr geleistet; man kommt schneller voran, da die Uninteressierten ausscheiden und den Unterricht nicht aufhalten. – Für das Studium ist es ein Vorteil, dass man sich schon intensiver vorbereitet hat. – Es wird mir Gelegenheit gegeben, mich auf meinen zukünftigen Beruf vorzubereiten. – Man hat die Möglichkeit, durch selbstständiges Arbeiten tiefer in den Stoff einzudringen. – Größeres Interesse und größere Beteiligung am Unterricht. – Besseres Verhältnis zwischen Lehrern und Schülern. – Jetzt erst weiß ich, dass eine Schule auch „schön“ sein kann.

Auswirkungen

Die freiere Gestaltung des Unterrichts hat in den Oberklassen zu einer Verringerung des Mogelns geführt. Die freudigere Bejahung der Schule u. die hilfsbereite Mitarbeit im ganzen Schulbereich haben uns dazu ermutigt, den Schülern ein Mitregierungsrecht in einem aus Lehrern und Schülern gewählten Schulausschuss einzuräumen und ihnen reale Mitverantwortung zu übertragen. Die Auswirkungen reichen also bis in die Tiefe des Erzieherischen.

 

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4 Bericht des Ausschusses über Patenschaften und Pausenordnung (1949)

(Auszug)

Es handelt sich um die Kopie eines maschinenschriftlichen Berichts an die Schulvertretung des Gymnasiums und der Frauenoberschule. Sie findet sich im Archiv des Märkischen Gymnasiums Schwelm und im Nachlass Walter Kluthe/Privatarchiv Wolfgang Keim. Die im Original sehr detaillierte Bezifferung bleibt wegen der besseren Lesbarkeit unberücksichtigt.

(…)

Begriffsbestimmung der Patenschaft:

Unter Patenschaft verstehen wir die Betreuung von Klassen der Unterstufe durch Klassen der Oberstufe.

Beim Gymnasium:

Die Sexten werden durch die Untersekunda,

die Quinten durch die Obersekunda,

die Quarten durch die Unterprima betreut.

Die Oberprima wird für Sonderaufgaben freigehalten. (J. S.: hs. Randvermerk: Tertien)

Bei der Frauenoberschule (J. S.: nur bis Untersekunda):

Die Sexta wird durch die Untertertia,

die Quinta durch die Obertertia,

die Quarta durch die Untersekunda betreut.

Zweck der Patenschaften:

Durch Querverbindungen von Klasse zu Klasse sollen

die betreuten Schüler der Unterstufe durch ein Vertrauensverhältnis zu den Schülern der Oberstufe stärker als bisher am Leben der Schule beteiligt werden.

Die betreuenden Schüler der Oberstufe sollen zum Verantwortungsbewusstsein nicht nur der Schule, sondern auch den jüngeren Schülern gegenüber erzogen werden.

Durch diese Wechselbeziehung soll die Einheit der Schule gestärkt und ein möglichst großer Teil der Schülerschaft zur freiwilligen und verantwortungsfreudigen Mitarbeit geweckt werden.1

Durch die Patenschaft soll eine mittelbare Vertretung und Mitwirkung der in der Schulvertretung nicht berücksichtigten Schüler gewährleistet werden.

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Zur Begründung:

Die Schule hat bisher nur auf der Oberstufe durch die Arbeitsgemeinschaften das starre Klassengefüge aufgelockert. Wo zur Mittel- und Unterstufe persönliche Beziehungen zwischen den Klassen vorhanden sind, sind sie durch verwandtschaftliche und freundschaftliche Beziehungen zwischen Einzelnen gegeben oder durch außerschulische Jugendorganisationen geweckt worden.

Die Erziehung zur Mitarbeit an der Schule darf aber nicht unvermittelt erst mit der Mittel- und Oberstufe einsetzen, sie muss schon in der Sexta beginnen.

Die Notwendigkeit derartiger Querverbindungen zwischen den Klassen ist damit erwiesen.

Die Verwirklichung der Patenschaft

Grundgedanken:

Träger der Patenschaft müssen zunächst einzelne durch Neigung, Veranlagung und bisherige Erfahrung in Jugendorganisationen besonders ausgezeichnete Schüler sein, die dadurch in der Lage sind, eine persönliche, lebendige Beziehung zu den Schülern der Unterstufe anzubahnen. Eine mechanische Verkoppelung zweier Klassen kann nicht zum Ziele führen.

Die Hilfe und Betreuung darf nicht zu einer Bevormundung und Gängelung führen, sondern muss auf das notwendige Maß beschränkt bleiben unter bewusster Pflege und zielstrebiger Förderung der Eigentätigkeit der Schüler der Unterstufe.

Eine lebendige Beziehung kann am leichtesten erreicht werden durch Bildung von Arbeits- und Lerngruppen, in denen das Zusammensein und die gemeinsame Arbeit vom Betreuer wie von den Betreuten als sinnvoll und notwendig erkannt werden.

Die wichtigste dieser Beziehungen ist

die zwischen einzelnen Schülern der Oberstufe zu Arbeitsgruppen der Unterstufe

Ohne Vollständigkeit zu erstreben, empfiehlt der Ausschuss zunächst folgende Wege:

a) Hilfe und Beratung bei der Vorbereitung und Durchführung von Elternabenden und ähnl. Klassenveranstaltungen (Einübung von Liedern durch einen musikalisch befähigten Schüler der Betreuerklasse; Einübung von kleinen Schüleraufführungen durch einen schauspielerisch interessierten Schüler; Beratung bei der Programmgestaltung; Ordnungsaufgaben usw.)

b) Hilfe bei der Planung und Vorbereitung von Wandertagen. (…)

c) Zusätzliches sportliches Training der Klassenmannschaft und Übernahme des Schiedsrichterpostens bei Klassenwettspielen der Patenklasse.

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d) Übernahme von Sonderaufgaben wie Geldeinsammeln für Sammlungen (Elternspende), Zeitschriften („Kinderland“), Schulspeisung), Überwachung der Bezahlung von Rechnungen für Schulbücher und dergl. bei Sammelbestellungen

e) Schaffung von Arbeitsgruppen unter besonderer Berücksichtigung des Gedankens der Patenschaft, z. B.

aa) Klassenbüchereien: Überwachung und Beratung bei der Ausgabe, Kontrolle des Zustandes und der Pflege der Bücher, Vorschlagsrecht bei Neuanschaffungen, Sorge um rechtzeitige Ausbesserung

bb) Kartenraum: Hilfe bei der Ausgabe der Karten, gemeinsame Arbeit der Schüler bei der Ordnung im Kartenraum, Inventarisierung, Vorschlagsrecht bei Neuanschaffungen, Sorge um rechtzeitige Ausbesserung

cc) Schüler-Unterstützungsbücherei: Hier sind ähnliche sinnvolle Aufgaben gemeinsamer Arbeit älterer und jüngerer Schüler leicht zu finden.

dd) Einbau der Helfer-Arbeiten bei der Schulspeisung in diesem Rahmen

Aus dem Patenschaftsverhältnis ergibt sich als Sonderfall

die Beziehung zwischen einem einzelnen Schüler der Oberklasse zu einem einzelnen Schüler der Patenklasse

Solche Beziehungen können sich jederzeit auch ohne unser Zutun bilden. Wo immer möglich sollten sie durch die Schulvertretung vermittelt und gepflegt werden.

Es ist in diesem Zusammenhang an unentgeltliche Nachhilfestunden in wirtschaftlich besonders bedürftigen Fällen (Flüchtlinge, Bombengeschädigte) zu denken oder an die Ermittlung häuslicher Arbeitsverhältnisse und mögliche Abhilfe bei Missständen und dergl.

Wenn durch die bisher gekennzeichnete Arbeit eine größere Anzahl von persönlichen Beziehungen geschaffen ist, kann auch an gemeinsame Veranstaltungen beider Klassen gedacht werden. Dabei ist darauf zu sehen, dass keine Klasse auf die Rolle eines passiven Zuschauers beschränkt bleibt, sondern beide zugleich geben und nehmen.

Organisatorische Durchführung bei der Bildung von Patenschaften

Die Schüler der Oberstufe (einschl. U II) sind in einer Versammlung mit dem Gedanken und dem Aufgabenkreis der Patenschaften vertraut zu machen, von ihrer Wichtigkeit zu überzeugen und ein größerer Teil (von J. S. ergänzt: ist) zur aktiven Mitarbeit zu begeistern.

Die Schüler sind zu erfassen, bei denen dieser Gedanke vollen Widerhall findet und die nach Neigung, Veranlagung und bisheriger Erfahrung als geeignet erscheinen.

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Die Klassen der Unterstufe sind mit dem Gedanken der Patenschaften und den sich für sie daraus ergebenden Möglichkeiten vertraut zu machen entweder einzeln durch den Klassenlehrer oder in einer gemeinsamen Versammlung.

Die bisher bestehenden Ansätze sind sofort auszubauen.

Der Anstoß zur weiteren Ausgestaltung der Patenschaften kann je nach besonderer Lage gegeben werden

a) durch den Klassenlehrer der zu betreuenden Klasse

b) durch den Klassenrat (wo ein solcher besteht) der zu betreuenden Klasse

c) durch einen Fachlehrer

d) durch die Schulvertretung in der Ausgestaltung und Einsetzung von Arbeitsgruppen.

Im Übrigen ist der Auftakt weniger eine organisatorische Schwierigkeit als eine psychologische. Indem die Schüler verschiedener Klassenstufen sofort vor eine konkrete, lösbare Aufgabe gestellt werden, wird die Entwicklung einer Arbeits- und Lebensbeziehung wesentlich erleichtert und das Gefühl des Peinlichen und Verkrampften vermieden.

Alle geplanten Zusammenkünfte von Arbeits- und Betreuungsgruppen im Schulgebäude außerhalb der Schulzeit (gemeint: Unterrichtszeit; J. S.) sind bis zu einer umfassenderen Regelung unter Angabe der Uhrzeit und des Raumes entweder dem überwachenden Lehrer oder dem Vorsitzenden der Schulvertretung mitzuteilen.

Die mittelbare Berücksichtigung der Wünsche und Beschwerden der Klassen VI – IV (J. S.: hier fehlt die U III; wohl ein Versehen) in der Schulvertretung

Wünsche und Beschwerden dieser Klassen sind an einen Vertrauensschüler der betr. Patenklasse zu richten. Werden sie einem anderen Schüler der Patenklasse zugetragen, sind sie durch ihn an einen Vertrauensschüler der Klasse weiterzuleiten oder (von J. S. ergänzt: ist durch ihn) eine unmittelbare Aussprache zwischen Beschwerdeführer und Vertrauensschüler zu veranlassen. Es ist Ehrenpflicht der Vertrauensschüler, jederzeit die von der betreuten Klasse vorgetragenen Angelegenheiten anzuhören und zu bearbeiten.

Der Vertrauensschüler hat nach bestem Wissen und Gewissen die vorgetragene Angelegenheit zu prüfen und der Schulvertretung zu unterbreiten. In Zweifelsfällen hat er sich mit den anderen Vertrauensschülern der Klasse vor der Stellung eines Antrages zu beraten.

Das Ergebnis der Beratung in der Schulvertretung ist je nach der Lage des Falles den Sprechern der Klasse, den beteiligten Schülern oder der ganzen Klasse durch den Vertrauensschüler mitzuteilen.. Desgleichen ist genau zu begründen, warum eine vorgetragene Angelegenheit nicht der Schulvertretung unterbreitet worden ist.

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Pausenordnung

Grundgedanken:

Ziel der Pausenordnung ist weniger, einen kleinen Teil der Schülerschaft aktiv an der Schaffung der Ordnung im Sinne eines mechanischen Drills oder eines äußerlich reibungslosen „Klappens“ zu beteiligen, als einen möglichst großen Teil der Schülerschaft als verantwortliche Helfer bei der Aufrechterhaltung einer selbstgeschaffenen Ordnung zu gewinnen.

Es ist ein Missstand, wenn die jüngeren Schüler mit den Schülern der Oberklassen nur bei der Durchführung der Pausenordnung in Berührung kommen. Aufsässigkeit der jüngeren, gleichgültige Hilflosigkeit oder Übergriffe der älteren Schüler sind oft das Ergebnis.

Ordnen wir die Pausenordnung in den größeren Rahmen der Patenschaften ein, kann die Atmosphäre wesentlich entspannt werden. Lernt der jüngere Schüler den älteren in erster Linie als Berater und Betreuer kennen, wird er Anordnungen der älteren Schüler zur Aufrechterhaltung der Ordnung leichter und selbstverständlicher Folge leisten und die älteren Schüler werden bei dem näheren Kennenlernen eher den richtigen Umgangston mit den jüngeren Schülern finden.

Die Anwendung des Gedankens der Patenschaft auf die Pausenordnung bedingt, dass die Aufsichtsschüler der Oberklassen bei der Räumung der Unterklassen die von ihnen zu betreuenden Patenklassen übernehmen.

Von den Aufsichtsschülern wird erwartet, dass sie sich auch ohne Strafbefugnisse durchsetzen können. Diese Fähigkeit kann nicht von vornherein bei jedem Schüler der Oberklasse vorausgesetzt werden. Eine mechanische Reihenfolge etwa nach der Folge der Schulbänke unter Beteiligung grundsätzlich aller Schüler widerspricht dem Gedanken der Freiwilligkeit und wird zu leicht als „Dienst“ aufgefasst, der dann recht und schlecht erledigt wird, ohne die notwendige Begeisterung für die Sache aufzubringen. Die Beteiligung einer möglichst großen Anzahl ist dagegen wünschenswert. Der Grundgedanke bei der Auswahl der Aufsichtsschüler muss die Veranlagung und Freiwilligkeit sein.

Von den übrigen Schülern erwartet die Pausenordnung, dass sie sich den Anordnungen der Aufsichtsschüler fügen. Nichtbefolgung dieser Anordnungen muss ebenso angesehen werden wie Ungehorsam gegen einen Lehrer.

Das Recht der Schüler auf Entspannung und Austoben in den Pausen findet seine natürliche Grenze an dem Recht der schwachen und nervösen Kinder auf Ruhe und Schonung. Dieser Grundsatz bedingt ein diszipliniertes Verhalten auf den Fluren an Schlechtwettertagen.

Der Gedanke der Patenschaft und der aktiven Mitwirkung der Unterklassen lässt sich mit der Pausenordnung in einer weiteren Hinsicht verbinden.

Details

Seiten
VIII, 686
Jahr
2020
ISBN (PDF)
9783631834763
ISBN (ePUB)
9783631834770
ISBN (MOBI)
9783631834787
ISBN (Hardcover)
9783631831014
DOI
10.3726/b17922
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2021 (Januar)
Schlagworte
Reformpädagogik Schulreform Neue Allgemeinbildung Sozialismus Schwelmer Kreis Schwelmer Schulreformplan Elastisierte Oberstufe Produktions-/Lebensschule Polytechnische Oberschule Schulmitwirkung
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2020. VIII, 686 S., 15 s/w Abb.

Biographische Angaben

Jürgen Sprave (Autor:in)

Jürgen Sprave ist Oberstudiendirektor i. R. und Gymnasiallehrer in den Fächern Deutsch und Geschichte. Er war Leiter des Märkischen Gymnasiums in Schwelm (1993-2008), Fachleiter am Studienseminar in Hamm (1978-1993) und Fachberater bei der Bezirksregierung Arnsberg (1987-1993).

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Titel: Fritz Helling (1888-1973). Schriften, Reden und Briefe
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