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Lauterkeitsrechtlicher Verwechslungsschutz in Spanien und Deutschland

„Actos de confusión“ im Rechtsvergleich

by Christoph Krück (Author)
©2021 Thesis 218 Pages

Summary

Die Publikation stellt einen Rechtsvergleich zwischen spanischem und deutschem Recht im Spannungsfeld von Lauterkeitsrecht und Kennzeichenrecht an. Das Hervorrufen von Verwechslungen gehört seit jeher zu den Kerntatbeständen des Marken- und sonstigen Kennzeichenrechts. Aber wie Art. 10bis der Pariser Verbandsübereinkunft zeigt auch zu den Archetypen unlauteren Wettbewerbs. Auch Art. 6 des Spanischen Gesetzes über unlauteren Wettbewerb ordnet die Unlauterkeit von »Verwechslungshandlungen« (Actos de confusión) an. Das EU-Recht begegnet Verwechslungsgefahren, nicht nur in verschiedenen kennzeichenrechtlichen Rechtsakten, sondern auch im Lauterkeitsrecht. Die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken und insbesondere dessen Art. 6 Abs. 2 lit. a, der in Deutschland durch § 5 Abs. 2 im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt wurde, führte in den nachfolgenden Jahren unter anderem zu einer Neujustierung des Verhältnisses von Markenrecht und Lauterkeitsrecht. Die Studie vergleicht neben der strukturellen Umsetzung der relevanten Vorschriften der Richtlinie, den Stand von Literatur und Rechtsprechung zu vielen Fragen des Nebeneinander der beiden Regelungsmaterien (Marken-und Lauterkeitsrecht) unter europäischen Einfluss in beiden Ländern.

Table Of Contents

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Danksagung
  • INHALTSVERZEICHNIS
  • ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
  • A. Einleitung
  • B. Das spanische Lauterkeits- und Markenrecht in der Übersicht und im allgemeinen Vergleich
  • I. Historische Entwicklung und Grundzüge des Lauterkeitsrechts in Spanien
  • 1. Historische Entwicklung
  • a) Vor dem Ley de Competencia Desleal von 1991
  • b) Das LCD und die Reform im Jahr 2009
  • c) Lauterkeitsrecht in weiteren Gesetzen und in den Autonomen Regionen
  • d) Das Anteproyecto zum neuen „Código Mercantil“
  • 2. Grundzüge des Lauterkeitsrechts in Spanien
  • a) Überblick und Systematik des LCD
  • b) Schutzzwecke
  • c) Anwendungsbereich: insbesondere kein Wettbewerbsverhältnis
  • d) Das Verhältnis zwischen LCD und LGP
  • e) Die Generalklausel
  • f) Unlautere Geschäftspraktiken
  • aa) Irreführende Handlungen (Art. 5 LCD Actos de engaño)
  • bb) Irreführen durch Unterlassen (Art. 7 LCD Omisiones engañosas)
  • cc) Aggressive Geschäftspraktiken (Art. 8 Prácticas agresivas)
  • g) Unlautere Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern
  • aa) Irreführende pe-se-Verbote gegenüber Verbrauchern
  • bb) Aggressive per-se-Verbote gegenüber Verbrauchern
  • h) Rechtsfolgen, Aktiv- und Passivlegitimation
  • i) Selbstregulierung und Verhaltenskodizes
  • II. Vergleich mit dem deutschen Recht
  • 1. Historische Entwicklung
  • 2. Schutzzweck
  • 3. Systematik
  • 4. Anwendungsbereich
  • 5. Rechtsfolgen, Aktivlegitimation und Selbstregulierung
  • 6. Selbstregulierung
  • III. Historische Entwicklung und Grundzüge des Markenrechts in Spanien
  • 1. Historische Entwicklung
  • 2. Grundzüge des geltenden Markenrechts
  • a) Einführung
  • b) Markenfunktionen
  • aa) Herkunfts-, Garantie- und Werbefunktion
  • dd) Verbraucherschutz als weitere Funktion?
  • c) Kennzeichenarten
  • aa) Die eingetragene Marke (marca registrada)
  • bb) Der Handelsname (nombre comercial)
  • cc) Exkurs: Der Firmenname (denominación social)
  • dd) Das Geschäftsabzeichen (rótulo de establecimiento)
  • ee) Notorisch bekannte und berühmte Marken und Unternehmenskennzeichen (marcas y nombres comerciales notorios y renombrados)
  • (1) Notorisch bekannte Kennzeichen
  • (2) Berühmte Kennzeichen (marcas y nombres comerciales renombrados)
  • ff) Die Kollektivmarke (marca colectiva) und die Garantiemarke (marca de garantía)
  • d) Schutzhindernisse
  • e) Identitäts- und Verwechslungsschutz
  • f) Schranken des Markenschutzes
  • g) Übertragung und Lizenzierung
  • aa) Freie Übertragbarkeit
  • bb) Eintragungszwang und Kontrolle durch das OEPM
  • cc) Lizenzierung
  • h) Rechtsfolgen und Aktivlegitimation
  • IV. Vergleich mit dem deutschen Recht
  • 1. Historische Entwicklung
  • 2. Funktionenlehre
  • 3. Kennzeichenarten
  • 4. Entstehung von Kennzeichenschutz
  • 5. Schutz bekannter Kennzeichen
  • 6. Schutzhindernisse und Schranken des Schutzes
  • 7. Rechtsfolgen und Aktivlegitimation
  • C. Das Verhältnis zwischen Marken- und Lauterkeitsrecht in Spanien und Deutschland
  • I. Verhältnis des Lauterkeits- zum Markenrecht in Spanien
  • 1. Einführung
  • 2. Die Lehre von der „complementariedad relativa“
  • 3. Weitere Lehren: „circulos concentricos“ und „acumulación indiscriminada“
  • 4. Erklärungsansätze für die Theorie der „complementariedad relativa“
  • 5. Inhalt und Anwendungsbereich der Theorie
  • 6. Kritik aus der Literatur an der Theorie der „complementariedad relativa“
  • II. Entwicklungen und Diskussionsstand in Deutschland
  • 1. Das „einheitliche und erschöpfende“ Registerrecht des Reichsgerichts und weitere Entwicklungen
  • 2. Entwicklung des Markenrechts zum Immaterialgut und Anpassung an die ökonomische Wirklichkeit: Die Lehre von der „qualifizierten betrieblichen Herkunftsangabe“, Beschränkung der Aktivlegitimation und Schutz bekannter Marken
  • 3. Das Markengesetz von 1994: Wendepunkt und Emanzipation der Marke vom Wettbewerbsrecht und die Verfestigung der „Vorrangthese“
  • 4. Erneuter Wendepunkt: Die Richtlinie 2005/29/EG und das „Nebeneinander“ von MarkenG und UWG
  • III. Vergleich
  • D. Art. 6 Abs. 2 lit. a UGP-RL und dessen Umsetzung in Spanien und Deutschland
  • I. Einführung
  • II. Umsetzung und Interpretation der UGP-RL in beiden Ländern
  • III. Art. 6 Abs. 2 lit. a UGP-RL
  • IV. Anmerkungen
  • E. Die „actos de confusión“ im LCD im Vergleich mit Tatbeständen des UWG
  • I. Einführung
  • II. Einordnung der „actos de confusión“ in das spanische Normengefüge
  • 1. „Actos de confusión“ und das LGP
  • 2. „Actos de confusión“ in Abgrenzung zu anderen Vorschriften des LCD
  • a) Abgrenzung zu Art. 5 LCD („actos de engaño“)
  • b) Abgrenzung zu Art. 11 LCD („actos de imitación“)
  • aa) Überblick zu Art. 11 LCD
  • bb) Diskussionsstand zur Abgrenzung beider Normen
  • 3. „Actos de confusión“ in der Diskussion um die Reform von 2009
  • 4. „Actos de confusión“ im Anteproyecto zum neuen „Código Mercantil“
  • III. „Actos de confusión“ im LCD
  • 1. Einführung
  • 2. Art. 6 LCD („actos de confusión“)
  • a) Vorgängervorschriften und Gesetzgebungsverfahren
  • b) Schutzzweck
  • c) Tatbestand
  • aa) Erfasste Verhaltensweisen und Eröffnung des Anwendungsbereiches des LCD
  • bb) Gegenstand der Verwechslung und erfasste Kennzeichenarten (signo o medio de identificación)
  • cc) Kein Ausschluss bei Möglichkeit der Eintragung eines Kennzeichens
  • dd) Anforderung an die Kennzeichen
  • (1) Eintragung nicht erforderlich
  • (2) Grafische Darstellbarkeit nicht erforderlich
  • (3) Keine „qualifizierte betriebliche Herkunftsangabe“ notwendig
  • (4) Unterscheidungskraft (fuerza o singularidad distintiva)
  • (5) Markteinführung (implantación en el mercado) und Benutzung (uso efectivo)
  • (6) Geltung der absoluten Schutzhindernisse aus dem LM?
  • ee) Hervorrufen einer lauterkeitsrechtlichen Verwechslungsgefahr
  • (1) Keine subjektiven Elemente
  • (2) Keine tatsächliche Verwechslung erforderlich
  • (3) Rechts- oder Tatsachenfrage?
  • (4) Kein Register- und Spezialitätsprinzip
  • (5) Abstrakte (in abstracto) Beurteilung im Markenrecht und konkrete (in concreto) Beurteilung im Lauterkeitsrecht
  • (6) Berücksichtigung von Begleitumständen („elementos concomitantes“)
  • (7) Beseitigung der Verwechslungsgefahr durch Anbringung der eigenen Marke auf Produkten oder Verpackungen
  • ff) Geltung der Schutzschranken aus dem LM?
  • gg) Territoriale Begrenzung
  • hh) Prioritätsprinzip
  • d) Rechtsfolgen und Aktivlegitimation
  • 3. Art. 20 und 25 LCD
  • IV. Vergleich mit Tatbeständen des UWG
  • 1. Einführung
  • 2. Vergleich mit dem Nachahmungsschutz nach § 4 Nr. 3 a) UWG
  • a) Schutzzweck
  • b) Tatbestand
  • c) Aktivlegitimation und Rechtsfolgen
  • 3. Vergleich mit § 5 Abs. 2 UWG
  • a) Vergleich der systematischen Stellung der Normen innerhalb des Lauterkeitsrechts
  • b) Schutzzweck
  • c) Tatbestand
  • d) Aktivlegitimation
  • e) Weitere Aspekte
  • F. Fallgruppen und Anwendungsbereiche der „actos de confusión“ im Vergleich mit dem deutschen Recht
  • I. Einführung
  • II. Schutz nicht registrierter Kennzeichen und Schutz von Kennzeichenformen außerhalb des Anwendungsbereichs des LM
  • 1. Rechtslage in Spanien
  • 2. Vergleich mit dem deutschen Recht
  • III. Entstehung von Kennzeichenschutz
  • 1. Anforderungen in Spanien: „implantación en el mercado“
  • 2. Vergleich mit dem deutschen Recht
  • IV. Begleitumstände (elementos concomitantes) bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr
  • 1. Beurteilung in Spanien
  • 2. Beurteilung in Deutschland
  • V. Präsentation von Produkten (presentación de los productos) und des Geschäftsauftritts (presentación de los establecimientos)
  • 1. Behandlung der Fallgruppe in Spanien
  • 2. Vergleich mit dem deutschen Recht
  • VI. Ausdehnung der Aktivlegitimation in kennzeichenrechtlichen Streitigkeiten über das LCD
  • 1. Aktivlegitimation des einzelnen Verbrauchers nach dem LCD
  • 2. Aktivlegitimation von Lizenznehmern (licencitario) bzw. Vertriebshändler (distribuidores) nach dem LCD
  • 3. Beurteilung in Deutschland
  • VII. Weitere diskutierte Anwendungsbereiche von Art. 6 LCD
  • 1. Adwords
  • 2. Abgrenzungsvereinbarungen (acuerdos de delimitación) und Lizenzen (licencias)
  • a) Beurteilung in Spanien
  • b) Beurteilung in Deutschland
  • 3. Erweiterung der Rechtsfolgen über das LCD
  • G. Fazit
  • I. Allgemeine Anmerkungen zum Rechtsvergleich
  • II. Lauterkeits- und Markenrecht in beiden Ländern
  • III. Verbraucherschutz im Lauterkeits- und Markenrecht
  • IV. Zum Verhältnis des Lauterkeits- und Markenrechts in beiden Ländern
  • V. Irreführung, Nachahmung und lauterkeitsrechtlicher Verwechslungsschutz
  • VI. Umsetzung und Interpretation der UGP-RL in beiden Ländern
  • VII. Lauterkeitsrechtlicher Verwechslungsschutz
  • VIII. Entstehung von Kennzeichenschutz
  • IX. Aktivlegitimation und Lauterkeitsrecht
  • ANHANG: Spanische Gesetze mit Übersetzungen
  • LITERATURVERZEICHNIS

←20 | 21→

A. Einleitung

Auf völkerrechtlicher Ebene ist die Unterdrückung unlauteren Wettbewerbs in der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (im Folgenden: „PVÜ“) verankert. Art. 10bis PVÜ konkretisiert, was unter unlauterem Wettbewerb zu verstehen ist. Art. 10bis Abs. 3 PVÜ verbietet in Nr. 1 das Hervorrufen einer Verwechslung und in Nr. 3 die Irreführung des Publikums, ohne aber eine Irreführung über den „Ursprung“ zu erfassen.1 Die Bindungswirkung der Vorschriften ist zwar umstritten, es wird aber nicht von der Hand zu weisen sein, dass die Normen und deren Struktur(en) vielen Ländern Beispiel standen.2 Die PVÜ wurde auch schon bei Reformbestrebungen des unlauteren Wettbewerbs in den 60er-Jahren herangezogen. So sah das große „Ulmer-Gutachten“ von 1965 eine sich an Art. 10bis PVÜ orientierende Generalklausel vor, die durch Einzeltatbestände ergänzt werden sollte. Vorgesehen war auch ein Tatbestand der „Herbeiführung einer Verwechslungsgefahr“ für den wiederum Art. 10bis Abs. 3 Nr. 1 PVÜ als Vorbild diente.3 Es wurde damals schon darauf hingewiesen, dass in diesem Zusammenhang in den untersuchten Ländern bei dem Schutz einzelner Kennzeichen Unterschiede bestanden und hierbei das Verhältnis von Wettbewerbsrecht zum Markenrecht eine wesentliche Rolle spielte.4

Die Reformvorhaben wurden bekanntlich nicht zu Ende geführt. Die Gründe werden unter anderen im Beitritt Großbritanniens und Irland zum Europäischen Wirtschaftsraum im Jahr 1973 gesehen. Deren Rechtsordnungen kannten nämlich weder ein generelles Verbot unlauteren Wettbewerbs noch Generalklauseln als Regelungsinstrumente. Weitere Gründe sollen in Zuständigkeitsverschiebungen innerhalb der Kommission gelegen haben.5 Auch das „Ulmer-Gutachten“ klammerte einige Aspekte des Kennzeichenrechts von den Empfehlungen aus, da man Überschneidungen und Widersprüche mit ←21 | 22→Arbeiten an dem Entwurf eines Abkommens über ein europäisches Markenrecht vermeiden wollte.6

Es sollten 40 Jahre vergehen, bis man im Rahmen der letzten großen Harmonisierung des unlauteren Wettbewerbs in der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.5.2005 über unlautere Geschäftspraktiken7 (im Folgenden: „UGP-RL“) für alle Mitgliedstaaten das Hervorrufen einer Verwechslungsgefahr bindend als Unlauterkeitstatbestand in Art. 6 Abs. 2 lit. a UGP-RL festlegte. Die Norm qualifiziert als unlautere irreführende Handlung „jegliche Art der Vermarktung eines Produkts, einschließlich vergleichender Werbung, die eine Verwechslungsgefahr mit einem anderen Produkt, Warenzeichen, Warennamen oder anderen Kennzeichen eines Mitbewerbers begründet“. Gleichzeitig wird in Art. 6 Abs. 1 lit. b UGP-RL auch die Täuschung über die „kommerzielle Herkunft“ sanktioniert.

In Deutschland hat man zur Umsetzung von Art. 6 Abs. 2 lit. a UGP-RL in der Reform im Jahr 2008 § 5 Abs. 2 im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (im Folgenden: „UWG“) neu geschaffen.8 Hiernach ist „eine geschäftliche Handlung […] auch irreführend, wenn sie im Zusammenhang mit der Vermarktung von Waren oder Dienstleistungen einschließlich vergleichender Werbung eine Verwechslungsgefahr mit einer anderen Ware oder Dienstleistung oder mit der Marke oder einem anderen Kennzeichen eines Mitbewerbers hervorruft“.

Aufgrund von Art. 6 Abs. 2 lit. a UGP-RL und dem neuen § 5 Abs. 2 UWG, sind in Deutschland viele, auch teilweise alte Diskussionen hochgekocht. Ein wesentlicher Grund war sicherlich, dass man sich mit der Verlagerung vieler „kennzeichenrechtlicher Tatbestände“ in das Markengesetz (im Folgenden: „MarkenG“) im Rahmen der großen Reform von 1994 auch von Begriffen wie der „Verwechslungsgefahr“ im Lauterkeitsrecht verabschiedet hatte. ←22 | 23→Damals wollte man die „unsystematische und nur historisch zu erklärende Aufspaltung der Regelungen“ beenden.9 Es verwundert daher nicht, dass auch zentrale Begriffe des Markenrechts nicht mehr im Lauterkeitsrecht anzutreffen sind. Seitdem waren die „Irreführung“ und die „Nachahmung“ die prägenden Begriffe.

Die Diskussionen drehen sich nunmehr um die Einordnung der neuen Vorschrift in das UWG, also in welchem Verhältnis § 5 Abs. 2 UWG zum Nachahmungs- und Irreführungstatbestand stehen soll. Es hat sich zudem bereits eine „Neujustierung“ des Verhältnisses des Lauterkeits- zum Markenrecht vollzogen. Ferner überdenkt man teilweise die Wirkung des Lauterkeitsrechts auf markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarungen, Lizenzerteilungen, Schrankenregelungen oder auf den Verfall. Es werden daneben neue Anwendungsbereiche des Lauterkeitsrechts bei „kennzeichenrechtlichen Sachverhalten“ unter die neuen Vorschriften subsumiert, und nicht zuletzt werden auch Fragen des Verbraucherschutzes und der Aktivlegitimation unter neuen Vorzeichen diskutiert.

Das spanische Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Ley 3/1991, de 10 de enero, de Competencia Desleal (im Folgenden: „LCD“),10 kennt einen Irreführungs- und Nachahmungstatbestand und daneben einen weiteren eigenständigen Tatbestand in Art. 6 LCD, die sogenannten „actos de confusión“. Dieser verbietet, kurz gefasst, das Hervorrufen einer lauterkeitsrechtlichen Verwechslungsgefahr.

Details

Pages
218
Year
2021
ISBN (PDF)
9783631861226
ISBN (ePUB)
9783631863640
ISBN (Hardcover)
9783631826249
DOI
10.3726/b18872
Language
German
Publication date
2021 (October)
Keywords
Lauterkeitsrecht Markenrecht Rechtsvergleichung Verwechslungsgefahr Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
Published
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2021. 218 S.

Biographical notes

Christoph Krück (Author)

Christoph Krück legte die Erste Juristische Prüfung an der Universität Leipzig ab. Das Referendariat absolvierte er in Berlin und den USA. Die Zweite Juristische Staatsprüfung erfolgte am Kammergericht Berlin. Er wurde an der Universität Leipzig promoviert. Der Autor ist als Rechtsanwalt in München tätig.

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Title: Lauterkeitsrechtlicher Verwechslungsschutz in Spanien und Deutschland