Allgemeinwohl der Menschen als Zweck der Scharia
Debatten über maṣlaḥa und maqāṣid aš-šarīʿa
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Widmung
- Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Die Beziehung zwischen maqāṣid aš-šarīʿa und der Berücksichtigung des Allgemeinwohls der Menschen (al-maṣlaḥa) (Mahmoud Haggag)
- Die historische Entwicklung der Absichten der Scharia (maqāṣid aš-šarīʿa) in der klassischen Zeit (Sait Duran)
- Die Bedeutung des Verbums saʾala als Schlüsselargument in der Diskussion über taʿlīl. Eine philologisch-theologische Auseinandersetzung mit Ibn Ḥazm (gest. 994/1064) (Habib El Mallouki)
- Die Rezeption von aš-Šāṭibīs Beiträgen durch mālikitische Gelehrte der Vormoderne (Eva Kepplinger)
- Maṣlaḥa und maqāṣid: Von übergeordneten Zielen zu einem Vehikel des Normenwandels (Bülent Uçar)
- Zum Begriff ḍarar in Koran und Hadith. Das Prinzip der Schadensvermeidung in der Textexegese und ausgewählten zeitgenössischen maqāṣid-Bezügen (Martin Kellner)
- Die teleologische Auslegung als Hilfe für das Verständnis des Koran. Eine Analyse von der Vergangenheit bis in unsere Gegenwart (Mehmet Emin Maşalı (Übersetzung von Abdulsamet Demir))
- Auszug aus Maqāṣid aš-šarīʿa al-islāmīya (Die Ziele der islamischen Scharia) (Muḥammad aṭ-Ṭāhir Ibn ʿĀšūr (Übersetzung von Ibrahim Salama))
- Ziele der islamischen Scharia und die Notwendigkeit der Erneuerung (Mahmoud Zakzouk (Übersetzung & Kommentar von Mahmoud Haggag))
- Autorenverzeichnis
- Reihenübersicht
Vorwort
Im Laufe der islamischen Geschichte entwickelte sich die islamische Normenlehre (fiqh und uṣūl) sowohl inhaltlich als auch methodisch stetig weiter. So werden auch in Zukunft immer wieder brisante, historisch neue Themen und Rechtsmethoden zum rechtlichen Diskurs gehören. Um die neu entstehenden Fragen (nawāzil fiqhīya) normativ-rechtlich zu fundieren, ergründen und mit modernen Erfordernissen in Einklang zu bringen, führen zeitgenössische islamische Rechtsgelehrte (fuqahāʾ) vor allem moderne Methoden der Lehre über die Ziele der Scharia (maqāṣid aš-šarīʿa) in der Diskussion an. Diese neuartigen Methoden sind wiederum mit dem im klassischen Islam etablierten Konzept der Berücksichtigung des Allgemeinwohls der Menschen (al-maṣlaḥa) eng verbunden.
Der vorliegende Band über die Beziehung zwischen den Zielen der Scharia (maqāṣid aš-šarīʿa) und der Berücksichtigung des Allgemeinwohls der Menschen (al-maṣlaḥa) widmet sich dieser Thematik in einer besonderen Tiefe und ist bestrebt, durch die Auswahl einiger sehr relevanter Denker ebenso in die Breite der Vielfalt vertretener Ansätze zu gehen. Speziell soll er den um dieses Themengebiet kreisende und höchst aktuellen rechtlichen Diskurs pointiert nachzeichnen, indem viele klassische und moderne Überlegungen über die Verbindung zwischen maqāṣid und maṣlaḥa dargestellt werden.
Dieser Band sieht sich somit als epistemologischen Beitrag zur Veranschaulichung utilitaristischer Motive der Ziele der Scharia in der islamischen Normenlehre (fiqh al-maqāṣid), die in moderner wie auch bereits in vormoderner Zeit immer stärker an Bedeutung gewann. Diese utilitaristische Methode der Forschung versteht sich als eine Weiterentwicklung – jedoch nicht als Ersatz – des fiqh, die auf den Pfeilern der Traditionen des Propheten Muḥammad und der rechtschaffenen Altvorderen (salaf) sowie auf der Methodologie der analytisch-fundierten, vergleichenden Rechtsschulen fußt, welche sich ab dem zweiten Jahrhundert islamischer Zeitrechnung etablierten.
Die Themen des Bandes sind im Wesentlichen chronologisch angeordnet, d. h. klassische Diskurse um das Konzept der maṣlaḥa bzw. maqāṣid werden den zeitlich späteren vorgeordnet. Im ersten Beitrag beschäftigt sich Mahmoud Haggag mit der Beziehung zwischen maqāṣid aš-šarīʿa und der Berücksichtigung des Allgemeinwohls der Menschen (al-maṣlaḥa) in Hinblick auf die Rechtspraxis des Imām Mālik (gest. 179/795) und die utilitaristisch anmutenden Rechtsvorstellungen des ḥanbalitischen Gelehrten Naǧm ad-Dīn aṭ-Ṭūfī ←9 | 10→(gest. 716/1316). Eingeleitet wird dieser Beitrag mit einer Abhandlung über die Begrifflichkeit der maqāṣid aš-šarīʿa im wissenschaftlichen Diskurs sowie im Bereich der islamischen Rechtswissenschaft. Schließlich wird die Beziehung von maqāṣid und maṣlaḥa zueinander bestimmt.
Sait Duran schreibt im zweiten Beitrag über die historische Entwicklung der ‚Absichten der Scharia‘ in der klassischen Gelehrsamkeit. Hier werden Überlegungen von al-Ǧuwaynī (gest. 478/1085), al-Ġazālī (gest. 505/1111), al-ʿIzz b. ʿAbd as-Salām (gest. 660/1262), al-Qarāfī (gest. 684/1285), aṭ-Ṭūfī und schließlich aš-Šāṭibī (gest. 790/1388) zusammenfassend analytisch dargestellt.
Im dritten Beitrag befasst sich Habib El Mallouki durch das Einnehmen einer philologisch-theologischen Perspektive mit Ibn Ḥazm (gest. 994/1064) und hinterfragt hierbei die Bedeutung des Wortes saʾala als sein Schlüsselargument in der Diskussion über taʿlīl. Der Beitrag bietet sowohl eine etymologische Übersicht und theologische Begründung des Begriffs taʿlīl als auch eine kritische Reflexion über Ibn Ḥazms Verständnis des Wortes saʾala sowie seiner Interpretation des Koranverses 21:23.
Eva Kepplinger befasst sich explizit mit der Rezeption von aš-Šāṭibīs Beiträgen durch mālikitische Gelehrte in der Vormoderne. Sie schreibt u. a. über die Aspekte und Prämissen in aš-Šāṭibīs maqāṣid-Denken sowie über dessen Inhalt, Struktur und nicht zuletzt auch über dessen Rezeption.
Bülent Uçar beschäftigt sich in seinem Beitrag kritisch mit den Konzepten von maṣlaḥa und maqāṣid im Lichte ihrer Entwicklungsgeschichte von Mitteln zur Demonstration der Schönheit der göttlichen Ordnung hin zu Vehikeln eines proaktiven Normwandels im modernen Zeitalter. Hierbei hebt er besonders sowohl die geschichtlichen Ursachen als auch die Anforderungen an solche Konzepte, die in Reaktion auf die Kolonialisierung mehrheitlich muslimischer Länder durch europäische Mächte vor allem im Laufe des 19. Jahrhunderts entstanden, sowie einige jüngere Ansätze hervor.
Martin Kellner widmet sich in seinem Beitrag dem Begriff ḍarar in Koran und Hadith. Das Prinzip der Schadensvermeidung in Textexegese und ausgewählten zeitgenössischen maqāṣid-Bezügen bildet die Kernfrage seiner Forschung. Am Ende konkretisiert er die maqāṣid-Bezüge durch Veranschaulichung einiger wichtiger Rechtsmaximen entsprechend dem Prinzip der Schadensvermeidung in der Maǧallat al-aḥkām al-ʿadlīya.
Mehmet Emin Maşalı unternimmt einen ausführlichen analytischen Vergleich zwischen klassischen und modernen Gelehrten im Hinblick auf die teleologische Auslegung als Verständnishilfe des Koran. Hier werden zuerst einige bedeutsame Begriffe wie maʿānī, maḥāsin, maqāṣid, ḥikma, ʿilla, ġāya ←10 | 11→und ġaraḍ in ihrem rechtlichen Kontext bestimmt. Hiernach wird die teleologische Auslegung als eine Form des Kommentars bestimmt sowie deren Relevanz chronologisch dargelegt. Im zweiten Teil des Beitrags wird die Thematik theologisch kontextualisiert, vor allem im Hinblick auf die beiden theologischen Konzepte des oben genannten taʿlīl und der maṣlaḥa als die allgemeinsten Formen der maqāṣid. Am Ende werden die Grade der maṣlaḥa anhand der Aufteilung aš-Šāṭibīs exemplifiziert.
Schließlich bieten zwei Beiträge einen Einblick in die Thematik aus der Perspektive zeitgenössischer Gelehrter. Der erste hierzu gehörige Beitrag stellt einen Auszug aus der Einleitung des rechtlichen Standardwerks Maqāṣid aš-šarīʿa al-islāmīya (Die Ziele der islamischen Scharia) des berühmten tunesischen Rechtsgelehrten Muḥammad aṭ-Ṭāhir Ibn ʿĀšūr (gest. 1393/1973) dar. Der zweite Beitrag, der sich vor allem an ein interessiertes Laienpublikum richtet, lautet Ziele der islamischen Scharia und die Notwendigkeit der Erneuerung und stammt vom renommierten Theologen und Professor Mahmoud Zakzouk (gest. 1441/2020), welcher an der Al-Azhar-Universität in Kairo lehrte.
Die Thematik der Beziehung zwischen maqāṣid aš-šarīʿa und der Berücksichtigung des Allgemeinwohls der Menschen ist ein beträchtlich weites Feld, das im wissenschaftlichen Diskurs vor allem im Kontext des Minderheitenrechts (fiqh al-aqallīyāt) neuer und progressiver Forschung Tür und Tor öffnet. Eine vertiefte Auseinandersetzung hiermit sowie eine anspruchsvolle Weiterentwicklung dieser Methodik und zugehöriger Ansätze sind als äußerst bedeutungsvolle Aufgaben künftiger Generationen von islamischen Theologen weltweit anzusehen. Der vorliegende Beitrag möchte sich hierbei als ein kleiner, aber entschiedener Beitrag zur wissenschaftlichen Erschließung und diskursiven Verfügbarmachung dieser Thematik verstanden wissen.
An dieser Stelle zu danken ist auch Frau Sina Nikolajew und Frau Vanessa Walker für ihre tatkräftige Unterstützung und notwendigen Redaktionsarbeiten im Rahmen dieser Veröffentlichung.
Bülent Uçar und Mahmoud Haggag
Mahmoud Haggag
Die Beziehung zwischen maqāṣid aš-šarīʿa und der Berücksichtigung des Allgemeinwohls der Menschen (al-maṣlaḥa)
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem Konzept der maṣlaḥa (dt. ‚Nutzen/Allgemeinwohl‘) innerhalb der Lehre der maqāṣid aš-šarīʿa (dt. ‚Ziele der Scharia‘). Dabei soll das Konzept der maṣlaḥa vor allem in Hinblick auf die Anwendung Imām Māliks (gest. 179/795) untersucht werden, der in seinen Rechtsquellen, Meinungen und praktischen Rechtsprechungen am meisten hiervon Gebrauch machte. Auch die utilitaristisch anmutenden Rechtsvorstellungen des ḥanbalitischen Gelehrten Naǧm ad-Dīn aṭ-Ṭūfī (gest. 716/1316) zum Allgemeinwohl (maṣlaḥa) sollen thematisiert werden. Abgerundet werden soll der Beitrag anhand eines Resümees, welches die Beziehung zwischen den beiden Konzepten der maqāṣid aš-šarīʿa einerseits und maṣlaḥa andererseits zu analysieren vermag.
Zunächst jedoch mag es zweckdienlich sein, die Thematik anhand eines ersten Überblickes über die maqāṣid aš-šarīʿa im geschichtlichen wie auch im aktuellen wissenschaftlichen Diskurs einzuleiten.
1. Maqāṣid aš-šarīʿa im wissenschaftlichen Diskurs
Zunehmend erfährt das Konzept der maqāṣid aš-šarīʿa Aufmerksamkeit im akademischen Diskurs und wird entsprechend immer häufiger erforscht. Im Rahmen des islamischen Rechtssystems wird es aus drei verschiedenen Perspektiven betrachtet: maqāṣid als ein Teil der etablierten rechtsmethodologischen Disziplin des uṣūl al-fiqh, maqāṣid als rechtsphilosophischer Ansatz der islamischen Gesetzgebung und maqāṣid als eigene, neu zu etablierende Lehre, die als solche von früheren Rechtsgelehrten weder erkannt noch thematisiert wurde.1←13 | 14→
Nicht zuletzt werden die maqāṣid aš-šarīʿa auch als „systemhermeneutisches Denkparadigma und Reformkonzept“2 oder als „utilitaristische Ethik“3 beschrieben. Unter welchem Gesichtspunkt nun auch immer das Konzept der maqāṣid betrachtet und erforscht werden mag, zeigt sich hierbei stets die Verbindung der maqāṣid zum Konzept der maṣlaḥa (dt. ‚Nutzen/Allgemeinwohl‘).
Im Diskurs des islamischen Rechts bildete sich das Konzept der maqāṣid im Kontext anderer rechtlicher Ansätze und Begrifflichkeiten aus, beispielsweise im Kontext der ʿilla im Sinne einer normativen Begründung der Rechtsprechung (ḥukm), sowie im Kontext der maṣlaḥa im Sinne einer Herbeiführung von allgemeinem Nutzen und einer Abwendung von Schädlichem.4 In diesem Zusammenhang lassen sich in Schriften früherer Gelehrter Begriffe wie asrār5 (‚Geheimnisse‘) und ḥikam (‚Weisheiten‘) als Synonyme für maqāṣid wiederfinden. Später bildete sich das maqāṣid-Konzept mehr und mehr im Schatten der rechtsmethodologischen Disziplin uṣūl al-fiqh fort.
Hinsichtlich der ‚Evolutionsgeschichte der Theorie der maqāṣid‘ seien folgende Namen zu erwähnen: al-Ḥakīm at-Tirmiḏī (gest. 320/932), Abū Manṣūr al-Māturīdī (gest. 333/944), Abū Bakr al-Qaffāl aš-Šāšī (gest. 365/975), al-Bāqillānī (gest. 403/1012), Imām al-Ḥaramayn Abū Bakr al-Ǧuwaynī (gest. 478/1085), Abū Ḥāmid al-Ġazālī (gest. 505/1111), Faḫr ad-Dīn ar-Rāzī (gest. 606/1209), Sayf ad-Dīn al-Āmidī (gest. 621/1233), Ibn al-Ḥāǧib (gest. 646/1248), al-ʿIzz b. ʿAbd as-Salām (gest. 660/1262), al-Bayḍāwī (gest. 685/1286), Ibn Taymīya (gest. 728/1328), Tāǧ ad-Dīn as-Subkī (gest. 771/1369), Ǧamāl ad-Dīn al-Isnawī (gest. 772/1370) und Abū Isḥāq aš-Šāṭibī (gest. 790/1388).6
Die Lehre der maqāṣid gilt heute als eines der wichtigsten Gebiete des islamischen Rechts. Denn es ist vor allem die maqāṣid-Lehre, welche die Rechtsgelehrten erst umfassend dazu befähigt, aktuelle globale Herausforderungen ←14 | 15→für die Muslime – vor allem in nichtmuslimischen Ländern – funktional und zielorientiert zu bewältigen.
Die Beschäftigung mit dieser Lehre erlebt im aktuellen wissenschaftlichen Diskurs innerhalb der islamischen Welt einen offenkundigen Aufschwung.7 Aber auch außerhalb der islamischen Kernländer, dies vor allem in Europa und den USA, tritt dieser Wissenschaftszweig in den Fokus der Forschung. So wurde zum Beispiel die Institution Al-Furqān Islamic Heritage Foundation im Jahre 1988 in London gegründet, die ihrerseits ein eigenes hierfür errichtetes Zentrum für die Erforschung der maqāṣid etabliert hat. Dort engagieren sich viele renommierte Islamwissenschaftler und Experten auf diesem Gebiet:
The Maqasid Centre concentrates on the study of the philosophy of Islamic law and its objectives. It aims to broaden the horizons of knowledge for students of Islamic studies and encourages studies and research which contribute to the Islamic philosophy of law. Part of the activities of the Foundation include publishing the outcome of the research of the Maqasid Centre, which fall into different categories: al-Daleel al-Irshadi (Bibliography), Edited Texts, Studies, Symposia, Lectures and Courses.8
Darüber hinaus gewinnt die Erforschung der maqāṣid auf akademischer Ebene in Magister- und Doktorarbeiten ebenso fortwährend an Bedeutung.9 In diesen werden die maqāṣid grundsätzlich als dynamisch und offen, nicht als statisch und geschlossen betrachtet. Das Konzept maṣlaḥa spielte im wissenschaftlichen Diskurs über die maqāṣid aš-šarīʿa schon immer eine übergeordnete Rolle. Im Folgenden soll das Konzept der maṣlaḥa im Kontext der islamischen Rechtswissenschaft näher betrachtet werden.
Details
- Seiten
- 312
- Erscheinungsjahr
- 2022
- ISBN (PDF)
- 9783631864500
- ISBN (ePUB)
- 9783631864517
- ISBN (Hardcover)
- 9783631857663
- DOI
- 10.3726/b18865
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2021 (November)
- Schlagworte
- Islamische Normenlehre fiqh uṣūl Jurisprudenz Rechtsmethodologie Islamisches Recht Islamische Theologie Ziele der Scharia
- Erschienen
- Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2022. 312 S., 1 Tab.