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Datenrechtsgesetz 3.0

Der gesetzgeberische Ausblick des Datenrechts

by Schlüssellabor für Big Data-Strategie (Author) Yuming Lian (Editor)
©2022 Monographs XXXII, 518 Pages
Open Access

Summary

Mit einer globalen Perspektive und einer Zukunftsvision ist es umso aussichtsreicher, je früher wir im Marathon der Digitalisierung die Gesetzgebung zu den digitalen Rechten vorantreiben und den Ton für die Regulierung der Werte von Daten angeben, umso eher werden wir die Gelegenheit haben, durch schrittweise Schaffung der Werte von Daten die Führung zu übernehmen und in der Folge das Heft in der Hand haben. Wenn Chinas Gesetze in Zukunft weltweit exportiert werden sollen, wird es sich höchstwahrscheinlich um Gesetze für die digitale Wirtschaft handeln. Wenn Chinas digitale Wirtschaft eine Führungsrolle in der Welt anstreben soll, müssen vor allem qualitativ hochwertigere, gerechtere und nachhaltigere institutionelle Garantien für die Datenrechte der verschiedenen Subjekte geschaffen und vollständige und präzise rechtliche Regelungen für den digitalen Sektor festgelegt werden.

Table Of Contents

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorstellung der Institution
  • Vorstellung des Chefredakteurs
  • Redaktionsausschuss
  • INHALTSVERZEICHNIS
  • Vorwort des Chefredakteurs
  • Einleitung: Welche Art von Datenrechtsgesetz brauchen wir?
  • Kapitel 1 Die Werteorientierung der Gesetzgebung zum Datenrecht
  • Abschnitt 1 Datenrecht
  • Abschnitt 2 Datenwerte
  • Abschnitt 3 Ausgleich von Interessen
  • Abschnitt 4 Altruismus
  • Abschnitt 5 Die digitale Ordnung
  • Kapitel 2 Kernthemen der Gesetzgebung des Datenrechts
  • Abschnitt 1 Markt und Allokation von Daten
  • Abschnitt 2 Bestätigung und Befugnisse von Datenrechten
  • Abschnitt 3 Öffnung und gemeinsame Nutzung von Daten
  • Abschnitt 4 Datenzirkulation und Datenhandel
  • Abschnitt 5 Datensicherheit und Compliance
  • Kapitel 3 Streitfragen der Datengesetzgebung
  • Abschnitt 1 Vertikale Kollisionen der Datengesetzgebung
  • Abschnitt 2 Horizontale Kollisionen der Datengesetzgebung
  • Abschnitt 3 Der Konflikt zwischen öffentlich und privat in der Datengesetzgebung
  • Abschnitt 4 Der Konflikt zwischen dem Recht auf Teilhabe und dem Recht auf Privatsphäre
  • Abschnitt 5 Internationale Konflikte der Datengesetzgebung
  • Kapitel 4 Innovationen im Gesetzgebungssystem des Datenrechts
  • Abschnitt 1 Datenmanagementsysteme
  • Abschnitt 2 Datenklassifizierungssysteme
  • Abschnitt 3 Systeme der Datenrechte und -interessen
  • Abschnitt 4 Systeme der datenbasierten Beweise
  • Abschnitt 5 Systeme der Datenethik
  • Kapitel 5 Gesetzgebungsmodelle des Datenrechts im Vergleich
  • Abschnitt 1 Das verteilte Modell der Gesetzgebung in den USA
  • Abschnitt 2 Das vereinheitlichte Gesetzgebungsmodell in der Europäischen Union
  • Abschnitt 3 Indiens Modus der lokalisierten Gesetzgebung
  • Abschnitt 4 Japans integriertes Gesetzgebungsmodell
  • Abschnitt 5 Chinas Antwort auf die Gesetzgebung zum Datenrecht
  • Abschließende Bemerkungen: Epochencharakter und Neugewichtung des Datenrechtsgesetzes
  • Fragestellungen der Rechtstheorie im digitalen Zeitalter
  • Die Reform des Rechts im digitalen Zeitalter
  • Das Paradigma der Rechtsstaatlichkeit im digitalen Zeitalter
  • Nachwort
  • Anhang 1 Auswahl von Gesetzesparagrafen zu Internet, Informationen und Daten aus dem Zivilgesetzbuch mit Erläuterungen
  • Anhang 2 Verzeichnis ausländischer Gesetze und Richtlinien zum Datenschutz
  • Nomenklatur

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Vorwort des Chefredakteurs

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Jahrhundertpandemie und die epochalen Umwälzungen des Jahrhunderts miteinander verschränkt und katalysieren Wandel und Übergang von der alten hin zu einer neuen Weltordnung. So wie die Finanzkrise von 2008 das Gefüge der Welt verändert hat, haben sich auch die Wirtschaftssysteme, Zinspolitiken, Sicherheitsstrukturen und Governance-Landschaften, welche sich im Industriezeitalter bereits vor hundert Jahren herausgebildet hatten, im Angesicht der Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie disruptiv verändert und das Jahr 2020 zeigt einen bedeutenden Wendepunkt der Menschheit auf dem Weg von der industriellen zur digitalen Zivilisation an. Alle zivilisatorischen Wandlungen haben auch Innovationen in der Welt der Rechtsgelehrsamkeit ausgelöst. Die Ausbreitung der Pandemie des neuartigen Coronavirus und die digitale Transformation haben diesen Übergang früher herbeigeführt als erwartet. Die neue Epoche erfordert ein neuartiges Bewusstsein – ein neuer Raum öffnet sich für eine neuartige Zivilisation. Blockdaten, Datenrechtsgesetze und souveräne Blockchains sind das „Dreigestirn der digitalen Zivilisation“ und gleichsam die theoretischen Errungenschaften vor diesem Hintergrund. Durch jahrelange Anstrengungen ist das Forschungsparadigma der Gesetzgebung zu Datenrechten vom Konzept über die Theorie bis hin zum Paragrafen vorangeschritten. Im Zuge dieser Transformation haben wir neues Wissen über die Architektur der Rechtsstaatlichkeit der digitalen Ära generiert und neue Forschungsfragen beurteilt.

Erstens: Ein weltweites System des Datenrechts hat sich bislang noch nicht herausgebildet. Mit dem Eintritt in das digitale Zeitalter sind die Risiken des Kontrollverlusts, juristischen Versagens, moralischer Unordnung und des Verlusts der Privatsphäre von Tag zu Tag komplexer geworden. Die traditionellen Auffassungen und Regulierungen durch Recht, Rechtsstaatlichkeit und Jurisprudenz von der digitalen Welt unter den gegenwärtigen Bedingungen von Digitalisierung, ←xv | xvi→Vernetzung und Smartifizierung resultierten in theoretischen Hindernissen und praktischen Schwachstellen, deren Konfrontation heikel ist. Natürlich hängt dies eng mit dem hohen Grad an Komplexität und Unwägbarkeit zusammen, was den Aufbau einer Rechtsstaatlichkeit im digitalen Zeitalter zu einer umso größeren Herausforderung werden lässt. Das Angebot existierender Institutionen ist nicht in der Lage, den täglich wachsenden Anforderungen an Datenrechten zu begegnen und gerecht zu werden. Ein globales Datenrechtssystem ist noch weit davon entfernt, Gestalt anzunehmen, eine Datenaufsicht und -kontrolle fehlen langfristig und im betreffenden Rechtsraum existiert ein Vakuum. Zur gleichen Zeit aber dehnt sich der Umfang der digitalen Wirtschaft unaufhörlich aus, und die digitale Wirtschaft Chinas erlebt auch ein goldenes Zeitalter rasanten Wachstums, sodass ein kritisches Zeitfenster für die Formulierung eines grundlegenden Gesetzes für das digitale Zeitalter erreicht ist.

Zweitens: Die Legislative im Bereich der Daten weist eine beträchtliche Rückständigkeit auf. Die Nutzung von Daten wurde bereits zu einer maßgeblichen Quelle der Steigerung von Wohlstand, und der Schutz von Datenrechten ist zu einem Gradmesser der digitalen Zivilisation geworden. Objektiv gesagt, hinken auf der ganzen Welt die Datengesetzgebung und-novellierung bislang hinter der Entwicklung der digitalen Ökonomie her und bleibt so hinter der Transformation des digitalen Zeitalters und hinter dem Fortschritt der digitalen Zivilisation zurück. Dieser Rückstand wird uns in der Zeit rasanter technologischer Entwicklungen umso deutlicher vor Augen geführt. Schon seit Langem hat China von den Datenregeln der Weltgemeinschaft gelernt, passte sich ihnen an und verblieb vorerst in deren Bahnen. Unter diesem Aspekt ist Chinas Fähigkeit, Themen zu gestalten, noch verhältnismäßig schwach ausgeprägt und in vielerlei Hinsicht hat China noch kein Mitspracherecht und verbleibt gar in einem „stummen“ oder „sprachlosen“ Zustand. Das passt nicht zu der Rolle und dem Status einer Großmacht, welche einen Platz in der Mitte der Weltbühne betreten möchte. Wir haben den Anspruch, umfangreiche und vertiefende theoretische Innovationen zu entwickeln und Gesetzgebungen zu erproben und die Forschung zum internationalen Korpus von Regelwerken der Data-Governance zu intensivieren.←xvi | xvii→

Drittens: Die Datengesetzgebung weist eine zunehmende Fragmentierung auf. Wir befinden uns in einem Zeitalter der Arbeitsteilung im Rechtswesen, in welchem jede Domäne ihr spezifisch angepasstes Recht besitzt oder dabei ist, ein solches zu bekommen, während die Gesetze immer zahlreicher werden. Tatsächlich bewegt sich die Welt auf eine Epoche der Integration von Systemen zu, wobei sich das Rechtswesen schrittweise von einer Arbeitsteilung zur Kooperation wandelt. Das digitale Zeitalter sieht sich mit zahlreichen komplexen Problemen konfrontiert, deren Lösung sich oftmals nicht auf das spezielle Gesetz einer einzelnen Domäne stützen kann. Je mehr es sich um komplexe strukturelle Zusammenhänge handelt, umso mehr sollte ihnen im Modus der übergreifenden Systematisierung begegnet werden. Gegenwärtig ist der Schutz von Datenrechten über die Bereiche von Gesetzen des Zivilrechts, des Strafrechts, des Wirtschaftsrechts und des Verwaltungsrechts verstreut. Dies birgt Redundanzen, Bruchlinien, Widersprüche, Lücken sowie weitere Probleme. Mit der Forschung zur Datengesetzgebung bildet sich derzeit ein eigenständiges Rechtsgebiet heraus. Das „fragmentierte“ System des Datenrechts erfordert dringend eine gesetzgeberische Kohärenz, um zu einer systematischen und kodifizierten rechtlichen Artikulation zu gelangen.

Viertens: Es lohnt sich, aus den Erfahrungen der Datengesetzgebung außerhalb Chinas zu lernen. Nur vom Standpunkt einer internationalen Sichtweise, unter Annahme einer globalen Denkweise und in Anbetracht der Welt und der Zukunft können die bevorstehenden antizipierten und komplexen Probleme der Epoche der digitalen Zivilisation gelöst werden. Bis heute haben schon mehr als 140 Länder und internationale Organisationen Gesetze zum Schutz von Datenrechten erlassen und spezifische Gesetze zum Datenschutz sind bereits internationale Praxis. Mit dem Aufkommen von Technologien wie Big Data, Blockchain und künstlicher Intelligenz sind die Gesetzgebungen zum Datenschutz außerhalb Chinas längst in fortgesetzte Zyklen der Revision ihrer Regeln eingetreten. Die Theorie der Gesetzgebung und ihre Umsetzung außerhalb Chinas sind bereits auf dem Weg in Richtung einer Heranreifung, während sich China in dieser Hinsicht noch im Anfangsstadium befindet. Aus diesem Grund ziehen wir mehr als 600 Richtlinien zur Datenschutz-Compliance als Blaupausen heran, um eine umfangreiche Übersetzung ausländischer ←xvii | xviii→Gesetzestexte zur Gesetzgebung des Datenrechts zu einer „Reihe Anthologien von Datenrechtsgesetzen in Übersetzung“ zusammenzustellen, welche nahezu 100 Länder und an die 20 Sprachen abdeckt. Auf dieser Basis können einschlägige Bestimmungen nachverfolgt, verglichen und analysiert werden und wir bieten somit einen theoretischen Fundus sowie eine Referenzgrundlage für Chinas laufende Gesetzgebung zu Datenrechten. Dieses Sammelwerk bedient sich wesentlicher Inhalte und verbindet sie mit den relevanten Bestimmungen des Systems von Datenrechten mit chinesischen Merkmalen, um die Inklusivität, Internationalität und Weitsicht der Legislatur zu stärken.

Fünftens: Neuartige juristische Forschungsdisziplinen entstehen. In den vergangenen Jahren sind ununterbrochen neue Fachrichtungen wie die Computational Jurisprudence, die Digital Jurisprudence und die Intelligent Jurisprudence angetreten, welche von der Datenjurisprudenz vertretene eigenständige spezifische Domänen der Rechtsgelehrsamkeit darstellen. Das Datenrechtsgesetz ist eine systematische Verbindung westlicher und chinesischer rechtsstaatlicher Konzepte, welche das allgemeine System weltweiter Governance verbessert, und auf den Innovationen eines Systems der digitalen Zivilisation basiert. Es zielt darauf ab, zu erforschen, wie Beziehungen künftiger Gesellschaften mit den existierenden rechtsstaatlichen Systemen in Konflikte geraten und wie man diesen begegnen sollte. Es konstruiert ein öffentliches Regelsystem gemeinsamer Governance vernetzter Globalisierung, welches sich auf der Höhe der Zeit befindet. Wir plädieren dafür, unter der Ägide der Gesetzgebung zum Datenrecht ein rechtswissenschaftliches System, ein methodisches System und ein diskursives System für das digitale Zeitalter zu errichten, den Wandel des globalen Internet-Governance-Systems voranzutreiben und uns einer kraftvollen Rechtsstaatlichkeit zu widmen, um den Aufbau einer Schicksalsgemeinschaft der Menschheit zu unterstützen.

Lian Yuming

Direktor des Schlüssellabors für Big-Data-Strategie

Direktor des Forschungszentrums für Datenrechtsgesetz der
Chinesischen Universität für Politikwissenschaft und Recht

10. März 2021

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Einleitung: Welche Art von Datenrechtsgesetz brauchen wir?

„Hast Du Dir jemals vorgestellt, dass es auf dieser Welt noch eine Spiegelwelt gibt, in der alles so ist wie in Deinem Leben, genauso wie ein uns vertrautes Paralleluniversum?“ Der Film „Kill Switch“ (2017) tagträumte noch über solch eine Geschichte von Spiegelwelten. Heute sind derartige Illusionen im Begriff, Realität zu werden, während die Entwicklung der Technologie den Übergang des Menschen vom physischen in den digitalen Raum beschleunigt. Diese beispiellose „große Migration“ hat bereits begonnen, aber in der realen Welt stehen eine beachtliche Anzahl von Menschen immer noch an der Startlinie. Alles verändert sich zu schnell, manches macht den Menschen Angst, aber ebenso lässt all das bei den Menschen auch Erwartungen aufkommen. Der Mensch kennt bisweilen wenig von der Welt und er macht sich umso mehr Sorgen. Wie sollen wir, im Angesicht der Zukunft das Hier und Jetzt begreifen, welche Entscheidungen und Veränderungen sollen wir herbeiführen, um wirklich einer strahlenden Zukunft entgegenzugehen? Diese Fragen beunruhigen uns zutiefst. Die digitale Welt ist ein gemeinsamer Raum für die Entwicklung der Menschheit, Entwicklung und Regulierung der digitalen Welt liegen in der gemeinsamen Verantwortung und sind eine Pflicht aller Länder. Die Vertiefung gegenseitigen Vertrauens bei der Entwicklung der digitalen Welt und die Stärkung der gemeinsamen rechtsstaatlichen Entwicklung der digitalen Welt sind wichtige Voraussetzungen für die Förderung von Wandel und Reform des Systems der Governance einer globalen vernetzten Gesellschaft. Es sind wichtige Entscheidungen für den Aufbau einer Schicksalsgemeinschaft im Cyberspace und ein Garant für die nachhaltige und gesunde Entwicklung der digitalen Welt.←xix | xx→

1 Die Gesetzgebung des Datenrechts muss drei große Gleichgewichte wahren

Das Gleichgewicht zwischen dem Schutz und der Nutzung von Daten: Datenschutz und Datennutzung sind essenzielle Bausteine der Entwicklung einer digitalen Industrie. Das traditionelle Zivilrecht konzentrierte sich in Belangen von Datenschutz und persönlichen Informationen auf den Schutz der persönlichen Privatsphäre. Dieser Standpunkt beruht auf der Vorstellung, dass das Wohlergehen des Einzelnen nicht verletzt werde, eine Offenlegung von Daten der strikten Kontrolle des Subjekts unterliege und diese auf das Höchste zu respektieren ist. Bei der intensiver werdenden Anwendung digitaler Technologien wird erkennbar, dass die Entwicklung menschlicher Gesellschaften von einer Gewinnung und Nutzung von Daten abhängt. Eine einseitige Betonung des Datenschutzes wird den Erfordernissen unserer Zeit nicht mehr gerecht (Zhu Xinli und Zhou Xuyang 2018). Somit besteht für die Datengesetzgebung in erster Linie eine Anforderung in einem Gleichgewicht der Beziehung zwischen dem Schutz und der Nutzung von Daten. Es geht darum, welche Standards der Gewinnung, Speicherung und Nutzung von Daten, insbesondere personenbezogenen Daten, bei deren Erhebung, Analyse und Verwendung gelten sollen, sodass zugleich Datenleaks und Datenmissbrauch wirksam verhindert und die Datensicherheit gewährleistet wird. Ausgehend davon ist es dringend erforderlich, die „incentivierte Nutzung und effektiven Schutz“ zu Kernmomenten dieses dynamischen Gleichgewichts zu machen, womit die gleichzeitige Entwicklung von Datenschutz und Datennutzung realisiert werden kann.

Das Gleichgewicht zwischen dem Recht auf Teilhabe und dem Recht auf Privatsphäre: Der Kern des Datenrechts besteht in dem Recht auf gemeinsame Nutzung. Dieses Recht auf Teilhabe begründet die Konstruktion eines Systems der Kultur des Altruismus, welches das Problem einer gemeinsamen Nutzung behandelt. Der Kern des Rechts auf Privatsphäre hingegen gründet in der Realisierung einzigartiger persönlicher Vorteile durch einen Modus der Kontrolle des Grades der Verschlossenheit oder Öffnung der eigenen Person gegenüber anderen Menschen. Im ←xx | xxi→Informationszeitalter besteht zwischen dem Teilen von Daten und den Schutz der Privatsphäre ein schwelender Konflikt in der Frage der selbstbestimmten Privatheit, der räumlichen Privatheit und der informationellen Privatheit. Dieser geht zurück auf das Wechselspiel zwischen öffentlichen und privaten Interessen und auf die Diskrepanz zwischen Eigentumsvorteilen an Daten und persönlichen Interessen im neuartigen technologischen Kontext. Um den Wert einer vollständigen Nutzung von Datenressourcen vollständig auszuschöpfen, kümmert sich im Prozess der Realisierung eines für alle Seiten nützlichen Gleichgewichts zwischen gemeinsamer Datennutzung und Schutz von Privatsphäre die Datengesetzgebung um die Beziehung zwischen Teilhabe und Schutz. Hierbei befolgt sie das Grundprinzip, das Gemeinwohl an oberster Stelle zu sehen, sowie die Grundsätze der Ausnahmeregelung, der Verhältnismäßigkeit und des paritätischen Schutzes und weitere Grundsätze. Darüber hinaus sollten durch eine Klärung des Umfanges und der Grenzen der Datenweitergabe mittels spezifischer Rechtsvorschriften die Verfahren für eine gemeinsame Nutzung von Daten exakt definiert, die Regulierung der Datenweitergabe verstärkt und die Schaffung von Mechanismen für Haftung und Entschädigung in Fällen von Verletzungen der Privatsphäre, die bei der gemeinsamen Nutzung von Daten auftreten können, erreicht werden.

Das Gleichgewicht zwischen nationalem und internationalem Recht: Innerstaatliches und internationales Recht bilden zwei parallele Rechtssysteme, deren koordinierte Entwicklung eine Grundvoraussetzung für die heutige Zwischenstaatlichkeit ist. Wir verwehren uns gegen jedes Erlassen innerstaatlicher Gesetze, wenn diese die irrige Tendenz haben, allgemein anerkannte Normen internationalen Rechts zu leugnen. Wir verwehren uns gleichwohl gegen die irrige Tendenz von internationalen Gesetzen, welche die nationale Souveränität infrage stellen, indem sie sich die Menschenrechte auf die Banner schreiben. Die heutige Welt ist einem Wandel unterworfen, wie man ihn seit einem Jahrhundert nicht mehr gesehen hat und die Menschheit betritt eine neue Ära mit fortwährend neuen Herausforderungen und immerfort neuen Risiken. Die Menschheit als eine Schicksalsgemeinschaft zu denken, ist eine chinesische Lösung, welche unser Land den Völkern der Welt als Vorschlag anempfiehlt, um eine dauerhafte friedliche Entwicklung der Menschheit zu begleiten. Geleitet ←xxi | xxii→von einer Vorstellung der Menschheit als Schicksalsgemeinschaft möge das internationale Recht von der traditionellen chinesischen Kultur Weisheit und Substanz beziehen und dabei von einem Blickwinkel der Kollision von Rechtsnormen zu einer Sichtweise geteilter Rechtsnormen übergehen. Die Theorie gemeinsamer Rechtsnormen wählt nicht einfach aus mehreren zueinander in Widerspruch stehenden Gesetzen eines als allein gültig rechtmäßiges aus. Stattdessen zieht sie die Gesetze aller mit dem Konflikt in Zusammenhang stehenden Länder in Betracht, um aus der Perspektive einer unparteilichen Entität entsprechend dem Grundprinzip der Verhältnismäßigkeit die betreffenden Vorschriften in einschlägigen nationalen Gesetzen zu berücksichtigen, um das vernünftigste und harmonischste Ergebnis zu ermitteln. Das Datenrecht ist eine Innovation in der Sphäre der juristischen Geisteswissenschaften, basierend auf wissenschaftlich technologischen Neuerungen, deren Lösungsansätze im Kern das Problem der kollektiven Nutzung betreffen. Das Datenrechtsgesetz befürwortet mit dem Altruismus als Bindeglied ein Konzept des legalen Teilens, um auf der Grundlage harmonischer Koexistenz unterschiedlicher Kulturen ein Diskurs- und Wertesystem heutigen internationalen Rechts zu rekonstruieren, dabei neue Wege in der Lösung rechtlicher Konflikte zu ergründen und gemeinsam eine internationale Rechtsgemeinschaft aufzubauen, in deren Zentrum das Datenrechtsgesetz steht – als ein Beitrag zum Aufbau der menschlichen Schicksalsgemeinschaft.

2 Die Gesetzgebung des Datenrechts hat vier große Unsicherheiten zu lösen

Die Unsicherheit der Individuen: Wer ist für personenbezogene Daten verantwortlich? Wem gehören Hoheitsrechte und Eigentum an Daten, und wer hat das Recht auf Nutzung, Handel mit, gemeinsame Nutzung und Verarbeitung von Daten? Wie lässt sich das Eigentum an Daten wahren? Dies sind wichtige Fragen, welche in der Datengesetzgebung gelöst werden müssen. Gegenwärtig sind personenbezogene Daten die ←xxii | xxiii→Kerndaten, die von Unternehmen verwendet werden und diese bilden folglich auch den Mittelpunkt der Sicherheitsrisiken. Der Schutz von personenbezogenen Daten steht im besonderen Augenmerk der nationalen Gesetzgebungen aller Länder. Der Gegenstand personenbezogener Daten sind natürliche Personen, und dass diese gesetzlich einen dem „Eigentümer“ vergleichbaren Status innehaben, ist allerorten anerkannt. Auch die ihnen zustehenden Rechte durchlaufen einen sukzessiven Entwicklungsprozess. Beispielsweise hat die Europäische Union mit Gesetzen wie der „Datenschutz-Grundverordnung“ ein Modell für die Rechte über personenbezogene Daten geschaffen. Eindeutige Rechte über personenbezogene Daten umfassen unter anderem ein Recht auf Übertragbarkeit von Daten, ein Recht auf unentgeltliche Auskunft, ein Recht auf Widerspruch, ein Recht auf Berichtigung, ein Recht auf Löschung, ein Recht auf kostenlosen Zugang, ein Recht auf Schadenersatz, ein Recht auf Vergessenwerden und ein Recht auf Widerrufung der Genehmigung. Chinas Gesetzgebung über Datenrechte personenbezogener Daten ist relativ fragmentiert und über das Zivilrecht verteilt. Das Zivilrecht stellt zwei Möglichkeiten zum Schutz personenbezogener Daten bereit: persönlichkeitsrechtliche Ansprüche und deliktische Haftungsansprüche. Allerdings existieren im Rechtsbehelf personenbezogener Datenrechte des Zivilrechts zahlreiche Mängel. So zum Beispiel, wenn der Zugang zu zivilrechtlichen Rechtsmitteln ungünstig ist, wenn die Verantwortung für Fälle von Verletzung personenbezogener Daten von Bürgern ungeklärt bleibt, wenn die Kosten für einen Rechtsbehelf für einzelne Bürger zu hoch sind, wenn die Wartezeit auf eine Verteidigung von Rechten und Interessen zu lange ist, wenn Opfer Schwierigkeiten haben Beweise vorzubringen, wenn durch illegale und kriminelle Handlungen mit geringem Aufwand personenbezogene Datenrechte verletzen werden etc. Dies wiederum führt dazu, dass fortgesetzt und häufig Verletzungen von Rechten personenbezogener Daten geschehen.

Die Unsicherheit der Institutionen: Erstens weist die derzeitige datenrechtliche Gesetzgebung Chinas offenkundige Unzulänglichkeiten auf. Diese manifestieren sich in der Unklarheit über den Gegenstand dessen, was geschützt werden soll sowie in dem Fehlen einer Rechtsprechung, die dieses Gesetz auslegt, um seinen spezifischen Gegenstand zu klären. ←xxiii | xxiv→Das Subjekt der Rechte von Daten ist nicht vollständig und ob juristische Personen, und nicht rechtsfähige Institutionen, zu jener Kategorie von Rechtssubjekten zu rechnen sind, ist noch nicht letztlich geklärt. Rechte und Pflichten sind noch nicht herausgearbeitet und rechtliche Zuständigkeiten noch nicht sichergestellt. Im momentanen Stadium steigt die Zahl der Fälle täglich, in denen Bürger in ihren persönlichen Daten verletzt werden, sodass es häufig zu Telekommunikationsbetrug und böswilligen Belästigungen kommt, was aus der Preisgabe personenbezogener Daten resultiert und eine beträchtliche Bedrohung der Persönlichkeits- und Eigentumsrechte der Bürger bedeutet. Zweitens hat die Justiz für Datenrechte keine ausreichend detaillierten Regelwerke der Umsetzung und Anwendung, sodass der Ermessensspielraum hier unverhältnismäßig groß ist. Des Weiteren fehlt ein einheitlicher Standard für die Bestimmung „erschwerender Umstände“ und „erheblich erschwerender Umstände“, womit der Ermessensspielraum der Richter zu weit ist, was in der gerichtlichen Praxis bereits zu dem Phänomen von „unterschiedlichen Urteilen in gleichartigen Fällen“ geführt hat. Drittens ist es schwierig, ein Gleichgewicht zwischen der Entwicklung von Branchen und der Regulierung zu erzielen. Eine mit hohem Maß an Unsicherheit behaftete Industrie wie die digitale unterliegt ständigen Veränderungen der Branchenentwicklung und Risiken der Rendite sowie beim Marktvertrauen, was für die Regierung zu Unklarheiten bei der Festlegung der Ziele und Inhalte im Bereich der digitalen Governance geführt hat und die Praktikabilität des Tempos und des Umfangs, in welchem traditionelle Strategien der Regulierung von der Regierung definiert und umgesetzt werden vor Herausforderungen stellt.

Die Unsicherheit der Technologie: Die Technik ist ein Schlüssel, der das Tor zum Himmel ebenso wie das Tor zur Hölle öffnen kann. Welches von beiden Toren letztlich geöffnet wird, hängt von den Richtlinien und Vorschriften des Gesetzes ab. „Wir befinden uns in einer Zeit, in welcher die technologische Entwicklung eine Veränderung der menschlichen Natur mit sich bringt.“ (Xie Fang 2013) Der materielle und der digitale Raum sind im Begriff, miteinander zu verschmelzen und die Digitalität wird zur vornehmlichen Existenzweise der Menschheit werden. Der wissenschaftliche Geist strebt nach Wahrheit; der juristische Geist strebt nach ←xxiv | xxv→dem Rechten. Die Suche nach Wahrheit selbst kann nicht garantieren, dass sie in die richtige Richtung geht, „alle halten sie für das Gute, wissen aber nicht um ihre Bedeutung.“ Nur unter einer Anleitung der digitalen Technologie, repräsentiert durch die Blockchain und unter der Anleitung von Good Law und Good Governance repräsentiert durch das Datenrechtsgesetz, können wir in eine Richtung fortschreiten, die einer förderlichen Entwicklung der Menschheit am meisten nutzt, und die Technik für einen guten Zweck einsetzen. Der große Philosoph der Ming-Dynastie Wang Yangming sagte: „Alle Menschen haben ein Gewissen.“ Unter einem Gewissen versteht man die angeborene Fähigkeit des Menschen, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden. Unter Güte versteht man die Fähigkeit und das Bestreben, sich selbst und andere zu vollenden, die Welt zu vollenden und der Welt mehr Schönes anheimzugeben. Die Vollendung von Wissenschaft und Technik basiert auf der freien Existenz der Menschen und deren Forderung nach Entwicklung und Befreiung. Sie ist Ausdruck einer Wissenschaft, die reich an humanistischer Hingabe und einer Geisteswissenschaft, die gesegnet mit wissenschaftlicher Weisheit ist. Eine Forderung, welche voraussetzt, dass die Menschheit eine neue Stufe des Verständnisses vom Verhältnis zwischen Mensch und Technik erreicht hat. „Technik ist eine Fähigkeit, Güte ist eine Entscheidung.“ Die juristische Kultur des Datenrechts ist geprägt von Altruismus und Teilhabe, sie führt zur Verwirklichung einer Regulierung des Gewissens und spornt die Vollendung von Technologie hin zum Guten an. Unter der Anleitung einer Kultur des Altruismus und der gemeinsamen Nutzung können Technik und Recht verschmelzen und abermals unabhängig voneinander werden, harmonisch in ihrer Unterschiedlichkeit aber dabei in gebührender Spannung zueinander. Der Mensch wird in Harmonie mit der Natur und der Gesellschaft zusammenleben, lebende Wesen und nicht lebendige Entitäten werden tadellos koexistieren.

Die Unsicherheit der Zukunft: Die Entwicklung der menschlichen Gesellschaften ist in letzter Konsequenz eine Geschichte von Hyperlinks. Wir haben mit Verkehrsverbindungen angefangen, sind über Kommunikationsverbindungen, Netzwerkverbindungen bis hin zu Datenverbindungen gelangt und haben mit derartigen Links die gesamte gesellschaftliche Ordnung immer wieder neu konfiguriert. Überblickt man auf einmal die ←xxv | xxvi→Geschichte der Rechtssysteme der Welt, so hat das Recht einen Entwicklungsprozess vom ethnischen Recht zum Stadtstaatenrecht und nationalen Recht, bis hin zum Recht internationaler Gemeinschaften durchlaufen. Mit der Entwicklung der digitalen Technik kommt das Recht nicht umhin, auch in diese neuen Sphären vorzudringen. Die Menschheit verbrachte mehrere Jahrtausende der Akkumulation und Jahrhunderte der Transition, um sich vom Recht der Agrargesellschaft zum Recht des Industriezeitalters zu entwickeln. Das digitale Zeitalter hingegen wird uns nicht die gleiche Zeit zur Vorbereitung geben. Während Menschen die Freiheit des digitalen Raumes genießen, welcher die traditionellen gesellschaftlichen „physischen Regeln“ von Raum und Zeit durchbricht, beginnen einige Personen damit, die Technizität und Virtualität des Internets zu nutzen, um auch die traditionellen „rechtlichen Regeln“ der Gesellschaft zu brechen. Können traditionelle rechtliche Normen weiterhin gelten? Wie können sie weiterhin angewendet werden? Wie können sie effektiv angewendet werden? Die Rekonstruktion der rechtlichen Normen vor dem Hintergrund der neuen Ära ist ein Problem, vor dem alle Länder der Welt gemeinsam stehen. Mit Blick auf die Zukunft sollte sich die Rechtswissenschaft auf die Systeme der Risikoprävention und der Rechtssubjekte in der digitalen Gesellschaft konzentrieren, sowie auf Mechanismen, welche die Freiheit und Gleichberechtigung natürlicher Personen in der digitalen Gesellschaft garantieren können. Der Aufbau dieser Mechanismen muss den Interessenerwägungen und Wertzusammenhängen der unterschiedlichen Teilsysteme ins Auge blicken. Deshalb liegt das Hauptaugenmerk des Datenrechts auf den folgenden Fragen: Wird der Wandel der digitalen sozialen Beziehungen zu signifikanten Veränderungen der Rechtsverhältnisse führen? In welcher Weise äußern sich diese bedeutenden Änderungen der rechtlichen Verhältnisse? Mit Blick auf die Bestimmungen der heutigen rechtlichen Verhältnisse gefragt: Welche wichtigsten Auswirkungen werden sie mit sich bringen? Wenn man sich das heutige gesellschaftliche Phänomen lediglich als einen Sprössling vorstellt, dann sollte er mit der Schere des Datenrechtsgesetzes geschnitten werden, möchte man, dass er zu dem heranwächst, was die Menschheit in der digitalen Ära braucht und nicht in Wildwuchs überwuchert und zuletzt die Existenz der Menschheit gefährdet.←xxvi | xxvii→

3 Die Gesetzgebung des Datenrechts muss fünf große Beziehungen behandeln

Grundlegende Positionierung – die Beziehung zu anderen Gesetzen: Die erste ist die Beziehung zum Zivilrecht. Das Zivilgesetzbuch ist ein Privatrecht. In erster Linie regelt es die persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen gleichberechtigten Subjekten. Das Datenrechtsgesetz aber ist tief mit dem öffentlichen und privaten Recht verwoben. Einerseits wird durch das Datenrechtsgesetz und die darauf basierenden Mechanismen der Zivilklage ein Schutz von Daten durch privates Recht verwirklicht. Andererseits wird durch die Einrichtung besonderer staatlicher Aufsichtsbehörden und durch Formulierung bindender Gesetze und Verordnungen, welche Maßnahmen wie Bußgelder anwenden, das öffentliche Recht zum Datenschutz überwacht und durchgesetzt. Aus dieser Sicht stellt die Beziehung zwischen Datenrechtsgesetz und Zivilrecht keineswegs ein Verhältnis zwischen besonderem Gesetz und allgemeinem Gesetz dar. Vielmehr handelt es sich um zwei parallele Gesetze, die sich gegenseitig bedingen. Die Zweite ist die Beziehung zum Internetsicherheitsgesetz, zum Datensicherheitsgesetz und zum Gesetz über den Schutz personenbezogener Informationen. Aus funktionalistischer Sicht ist das Datensicherheitsgesetz das zentrale Gesetz im Datenbereich, welches das „nationale Sicherheitskonzept“ des nationalen Sicherheitsgesetzes umsetzt. Im Mittelpunkt stehen Markt und Allokation von Daten, Rechte und Befugnisse über Daten, Offenheit und gemeinsame Nutzung von Daten, Zirkulation und Transaktion von Daten, Sicherheit und Vorschriftsmäßigkeit von Daten und weitere Probleme. Darüber hinaus werden jene Inhalte des Internetsicherheitsgesetzes, die mit Daten zu tun haben, sukzessive absorbiert und durch das Datenrechtsgesetz und das Datenschutzgesetz ersetzt, welches sich auf Kernthemen wie den Schutz der Netzwerkebenen 2.0, den Schutz kritischer Infrastruktur und das System zur Überprüfung der Netzwerksicherheit konzentriert. Aus diesem Grund ist das Datenrechtsgesetz das Grundgesetz im digitalen Bereich. Zusammen mit dem Internetsicherheitsgesetz, dem Datenschutzgesetz und dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Informationen werden ←xxvii | xxviii→die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schutz und die Nutzung von Daten geschaffen.

Rechte des Datenrechts – das Verhältnis zwischen Mehrung und Begrenzung: Das Gesetzbuch des Zivilrechts definiert ein „Recht auf Privatheit“ folgendermaßen „Natürliche Personen genießen ein Recht auf Privatheit. Jeglichen Institutionen oder Einzelpersonen ist es verboten, in die Privatsphäre anderer einzudringen, sie zu belästigen, Informationen zu veruntreuen oder zu veröffentlichen, und sie auf diese Weise zu schädigen.“ Aber das Zivilrecht definiert persönliche Informationen als „Interessen“ und legt fest, dass „die persönlichen Informationen natürlicher Personen rechtlichen Schutz genießen“, was diese keineswegs auf die Stufe von „Rechten“ erhebt. Aus dem Blickwinkel der Reichweite von Interessen personenbezogener Informationen sind diese ebenfalls lediglich begrenzt auf „Probelesen oder Kopieren“. „Stellen sich Informationen als fehlerhaft heraus, so besteht das Recht, Einspruch einzulegen und um deren zeitnahe Korrektur sowie um weitere Maßnahmen zu bitten.“ Und „im Fall einer Rechtsverletzung oder drohenden Rechtsverletzung besteht das Recht, bei der die Informationen behandelnden Stelle um zeitnahe Löschung zu bitten“ etc.

Details

Pages
XXXII, 518
Year
2022
ISBN (PDF)
9781800798786
ISBN (ePUB)
9781800798793
ISBN (Hardcover)
9781800794559
DOI
10.3726/b19733
Open Access
CC-BY-NC-ND
Language
German
Publication date
2022 (June)
Keywords
Digitale Wirtschaft Datenschutz China Gesetze Datenrechte Gesetzgebung für Datenrechte Rechte zur gemeinsamen Nutzung Digitale Menschenrechte Digitale Ordnung Digitale Zivilisation Datenrechtsgesetz 3.0 Lian Yuming
Published
Oxford, Bern, Berlin, Bruxelles, New York, Wien, 2022. XXXII, 518 S., 9 s/w Abb., 23 Tab.

Biographical notes

Schlüssellabor für Big Data-Strategie (Author) Yuming Lian (Editor)

Schlüssellabor für Big Data-Strategie wurde im April 2015 gegründet und ist eine interdisziplinäre, professionelle, internationale und offene Forschungsplattform, die von der Volksregierung der Stadt Guiyang und der Kommission für Wissenschaft und Technologie der Stadt Beijing aufgebaut wurde. Das Schlüssellabor für Big Data-Strategie brachte Forscher, Manager und Entscheidungsträger aus dem In- und Ausland zusammen, die sich mit Big Data und verwandten Bereichen befassen, um einen unabhängigen, objektiven, fairen und nachhaltigen wissenschaftlichen Geist und innovative Methoden anzuwenden. Es basiert auf den globalen Entwicklungstrends und der chinesischen Entwicklungspraxis von Big Data. Sein Hauptaugenmerk liegt auf der Innovation und Entwicklung der Blockdatentheorie und des Datenrechtsgesetzes, um die Big Data-Forschung und -Beratung in einer umfassenden, strategischen und zukunftsorientierten Weise zu stärken. Es wird eine offene kooperative Innovationsplattform, eine professionelle Beratungsplattform für die Entscheidungsfindung, eine Plattform für die Umgestaltung von Netzwerken und eine Austauschplattform für die internationale Zusammenarbeit aufbauen und versuchen, einen neuen High-End-Think-Tank für die Big-Data-Entwicklung in China auf hohem Niveau und mit großem internationalen Einfluss zu schaffen.

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