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Mitbestimmung nach der Mobilitätsrichtlinie

Umsetzung der unternehmerischen Arbeitnehmerbeteiligung nach der Richtlinie (EU) 2019/2121

von Leoni Stegmann (Autor:in)
©2023 Dissertation 406 Seiten

Zusammenfassung

Die Sicherung der unternehmerischen Mitbestimmung bei grenzüberschreitenden Umwandlungen ist seit Jahrzehnten ein neuralgischer Punkt im europäischen Gesellschaftsrecht. Die divergierenden Ansätze der Mitgliedstaaten um die Mitbestimmung zeigten sich auch bei Erlass der sogenannten Mobilitätsrichtline, die das Europäische Umwandlungsrecht fortschreibt. Angelehnt an die bereits existierende Umwandlungsform der Verschmelzung schafft der Europäische Gesetzgeber erstmals ein geordnetes Verfahren für andere Umwandlungen. Mit dieser Anlehnung setzt sich jedoch auch die bestehende Problematik um die Auswirkungen auf die unternehmerische Mitbestimmung fort. Diese Untersuchung zeigt auf, wie die Vorgaben der Richtlinie im Wege der Umsetzung in nationales Recht optimiert werden können.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einführung
  • § 1 Einleitung
  • § 2 Gang der Untersuchung
  • 1. Teil: Deutsche Unternehmensmitbestimmung im europäischen Kontext
  • § 1 Begriff und Bedeutung der deutschen Unternehmensmitbestimmung
  • A. Begriffsbestimmung
  • I. Betriebliche Mitbestimmung
  • II. Unternehmerische Mitbestimmung
  • III. Europäische Terminologie
  • B. Bedeutung der Mitbestimmung
  • I. Traditionelle Begründung der Mitbestimmung
  • II. Unternehmensmitbestimmung und Nachhaltigkeit
  • § 2 Nationale Mitbestimmungsregelungen
  • A. Deutsche Mitbestimmungsgesetze
  • I. Montanmitbestimmung
  • 1. Anwendungsbereich
  • 2. Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats
  • 3. Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats
  • 4. Rechtsstellung der Aufsichtsratsmitglieder
  • 5. Arbeitsdirektor
  • 6. Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetz
  • II. Mitbestimmungsgesetz 1976
  • 1. Anwendungsbereich
  • 2. Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats
  • 3. Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats
  • 4. Rechtsstellung der Aufsichtsratsmitglieder
  • 5. Arbeitsdirektor
  • III. Drittelbeteiligungsgesetz
  • 1. Anwendungsbereich
  • 2. Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats
  • 3. Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats
  • 4. Rechtsstellung der Aufsichtsratsmitglieder
  • 5. Arbeitsdirektor
  • B. Anwendungsbereich nationaler Mitbestimmungsregelungen
  • I. Sachlicher Geltungsbereich
  • II. Personeller Geltungsbereich
  • C. Fazit
  • § 3 Mitbestimmung bei grenzüberschreitenden Vorgängen im EU-Binnenmarkt
  • A. Entwicklung eines Unionalen Umwandlungsrechts
  • I. Gründungs- vs. Sitztheorie
  • II. Rechtsprechungsentwicklung
  • 1. Meilensteine der Rechtsprechung zur Niederlassungsfreiheit
  • a) Erste Mobilitätsmaßnahmen unter Wahrung der ursprünglichen Rechtsform
  • b) Umwandlungsvorgänge mit Einfluss auf die Rechtsform
  • 2. Rechtssache Polbud
  • III. Sekundärrechtliche Regelungen
  • B. Grundzüge der Mitbestimmung in der SE
  • I. Das Primat der Verhandlungslösung
  • 1. Bildung des Besonderen Verhandlungsgremiums
  • 2. Mitbestimmungsverhandlungen
  • a) Einleiten der Verhandlung
  • b) Zweck der Verhandlung
  • c) Inhalt der Verhandlungen
  • d) Abschluss der Verhandlungen
  • II. Die Auffanglösung
  • 1. Inhalt der Auffanglösung
  • 2. Anwendungsbereich der Mitbestimmung kraft Gesetzes
  • C. Mitbestimmung bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen
  • I. Anwendungsbereich des MgVG
  • II. Verhandlungslösung
  • 1. Anwendung des Verhandlungsverfahrens
  • 2. Verhandlungsverfahren
  • III. Auffangregelung
  • IV. Wesentliche Abweichungen zur SE
  • D. Mitbestimmung bei grenzüberschreitenden Spaltungen
  • E. Mitbestimmung bei grenzüberschreitenden Sitzverlegungen
  • I. Verlegung des Verwaltungssitzes
  • II. Verlegung des Satzungssitzes
  • F. Mobilitätsrichtlinie
  • § 4 Erosion der deutschen Mitbestimmung
  • A. Gründung einer SE
  • B. Grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
  • C. Verwendung ausländischer Rechtsformen
  • D. Verlagerung des Unternehmenswachstums
  • E. Einsatz von Kapitalgesellschaften und Co. KGs
  • I. Deutsche Kapitalgesellschaften
  • II. Ausländische Kapitalgesellschaften
  • F. Holdinggesellschaften im Ausland
  • G. Fazit
  • 2. Teil: Einführung eines grenzüberschreitenden Umwandlungsverfahrens
  • § 1 Entstehungsgeschichte der Richtlinie
  • A. Zielsetzung
  • B. Gesetzgebungsverfahren
  • C. Rechtsgrundlage
  • § 2 Anwendungsbereich der Richtlinie
  • A. Allgemeine Anwendungsvoraussetzungen
  • I. Rechtsform der Kapitalgesellschaft
  • 1. Umwandlungsvorgänge unter Beteiligung der SE
  • a) Umstrukturierung nationaler Gesellschaften
  • b) Umstrukturierung aus einer SE als Ausgangsgesellschaft
  • c) Zwischenergebnis
  • 2. Bereichsausnahme von Personengesellschaften
  • II. Gründung nach dem Recht eines Mitgliedsstaates
  • III. Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der EU
  • 1. Regelungsinhalt
  • 2. Begrifflichkeiten
  • B. Besonderheiten der einzelnen Umwandlungsarten
  • I. Anwendungsbereich des grenzüberschreitenden Formwechsels
  • II. Grenzüberschreitende Spaltung
  • 1. Erfasste Spaltungsarten
  • 2. Allgemeine Anwendungsvoraussetzungen und Bereichsausnahmen
  • III. Anwendungsbereich der grenzüberschreitenden Verschmelzung
  • 1. Verschmelzungsarten
  • 2. Regelungssystem
  • IV. Zwischenergebnis
  • § 3 Grundzüge des Umwandlungsverfahrens
  • A. Umwandlungsplan
  • B. Umwandlungsbericht
  • I. Gesellschafterbericht
  • II. Arbeitnehmerbericht
  • C. Prüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen
  • D. Offenlegung der Unterlagen
  • E. Beschluss der Gesellschafterversammlung
  • F. Vorabbescheinigung
  • I. Originäre Prüfung um die Ausstellung einer Vorabbescheinigung
  • II. Diskussion um den Schutz vor „künstlichen Gestaltungen“
  • III. Missbrauchskontrolle
  • G. Eintragung in das Register des Zuzugsstaates
  • § 4 Grundsätze der Richtlinienumsetzung
  • A. Vorgaben des Unionsrechts
  • B. Leitlinien des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
  • C. Übertragung auf die Mobilitätsrichtlinie
  • I. Umsetzungsspielraum in der Richtlinie
  • II. Spielraum im Bereich der Mitbestimmungsregelungen
  • D. Ergebnis
  • 3. Teil: Mitbestimmung in der Mobilitätsrichtlinie
  • § 1 Grundsatz: Anwendung des Sitzstaatrechts
  • § 2 Ausnahmetatbestände: Verhandlungslösung
  • A. Anwendbarkeit der Verhandlungslösung
  • I. Schwellenwertregelung
  • 1. Regelungsinhalt
  • 2. Regelungszweck
  • 3. Berechnung der Schwellenwerte
  • a) Im Ausland ansässige Arbeitnehmer
  • b) National zurechenbare Arbeitnehmer
  • c) Leiharbeitnehmer
  • d) Ergebnis
  • 4. Kritik
  • a) Mangelnde Kohärenz der Vorschriften
  • b) Überregulierung
  • c) Überlastung von Kleinunternehmen
  • d) Zweckverfehlung
  • e) Zwischenergebnis
  • II. Mitbestimmungsminderung
  • 1. Regelungszweck
  • 2. Regelungsinhalt
  • 3. Vorher-Nachher-Vergleich
  • a) Umfang
  • b) Anknüpfungspunkt
  • III. Diskriminierungstatbestand
  • 1. Regelungszweck
  • 2. Regelungsinhalt
  • IV. Verhältnis der Tatbestände
  • 1. Streitstand zur Verschmelzungsrichtlinie
  • 2. Bedeutung der Diskussion nach Neufassung der Richtlinie
  • V. Umsetzung der Regelung
  • B. Ablauf des Verhandlungsverfahrens
  • I. Einsetzung und Bildung des Besonderen Verhandlungsgremiums
  • 1. Bildung des Verhandlungsgremiums
  • 2. Informationspflicht der Leitungen
  • 3. Umsetzung der Vorgaben
  • II. Verhandlungsverfahren
  • 1. Abstimmungsverfahren
  • a) Doppeltes Mehrheitserfordernis
  • i) Grundsatz der doppelten Mehrheit
  • ii) Berechnung der Mehrheiten
  • b) Mitbestimmungsmindernde Beschlüsse
  • c) Anwendung des Rechts des Herkunftsstaates
  • d) Zwischenergebnis
  • 2. Hinzuziehung eines Sachverständigen
  • 3. Dauer der Verhandlungen
  • 4. Kostentragung
  • 5. Anwendbares Recht
  • 6. Grundsätze im Verhandlungsverfahren
  • a) Verschwiegenheit
  • b) Tendenzschutz
  • c) Schutz der Arbeitnehmervertreter
  • 7. Verhandlungsinhalt der Mitbestimmungsvereinbarung
  • a) Geltungsbereich
  • b) Geltungszeitraum
  • c) Mitbestimmungsvereinbarung
  • i) Festsetzung der Größe des Aufsichtsrates
  • ii) Zusammensetzung des Aufsichtsrates
  • iii) Rückgriff auf die Auffanglösung
  • d) Grenzen der Verhandlungsautonomie
  • i) Bestandsschutz nach Art. 4 SE-RL
  • (1) Umfang des Bestandsschutzes
  • (2) Anwendungsbereich der Verweisung
  • (3) Ausweitung auf arbeitnehmerlose Gesellschaften
  • ii) Gleichlaufgebot
  • 8. Abbruch der Verhandlungen
  • 9. Abschluss des Verhandlungsverfahrens
  • a) Beendigungsmöglichkeiten des Verhandlungsverfahrens
  • b) Eintragungshindernis
  • 10. Zwischenergebnis
  • § 3 Auffanglösung
  • A. Anwendungsbereich
  • B. Ausgestaltung bei Formwechsel und Spaltung
  • C. Auffanglösung bei grenzüberschreitender Verschmelzung
  • I. Unterschiede im Verweisungsumfang
  • II. Reform der Option der Leitungen
  • § 4 Abweichungen bei grenzüberschreitender Verschmelzung
  • A. Zusätzliche Mitglieder im BVG
  • B. Mehrheitserfordernisse
  • C. Fehlende Regelungen
  • I. Fehlender Bestandsschutz
  • II. Keine temporäre Weitergeltung
  • III. Rückgriff auf das Missbrauchsinstrument
  • IV. Zwischenergebnis
  • § 5 Sicherungsmittel zum Schutz der Mitbestimmung
  • A. Instrumente im Umwandlungsverfahren
  • I. Unterrichtung und Beratung mit den Arbeitnehmern
  • II. Vorabbescheinigung
  • III. Eintragungshindernis
  • B. Instrumente im Mitbestimmungssystem
  • I. Ausnahmetatbestände
  • II. Temporäre Weitergeltung
  • III. Perpetuierungsklausel
  • IV. Einschränkung der Rechtsformwahlfreiheit
  • 1. Kritik
  • 2. Ausgestaltung des Rechtsformzwangs
  • V. Informationspflicht
  • C. Instrumente im Verhandlungsverfahren
  • I. Sachverständige
  • II. Informationspflicht
  • III. Verlängerungsmöglichkeit
  • IV. Doppeltes Mehrheitserfordernis
  • V. Qualifizierter Bestandsschutz
  • VI. Auffanglösung
  • VII. Schutz der Arbeitnehmervertreter
  • VIII. Eintragungshindernis und Gleichlaufgebot
  • D. Handlungsgrundlagen für Mitgliedstaaten
  • I. Einhaltung der Verfahrensvorschriften
  • II. Missbrauchsverbot
  • E. Ergebnis
  • 4. Teil: Funktionalität des Mitbestimmungssystems in der Mobilitätsrichtlinie
  • § 1 Aussichtslosigkeit der 4/5-Verhandlungen
  • A. Problematik von Zielsetzung und Wirkung der Mitbestimmungsregelungen
  • I. Zielsetzung der Mitbestimmungsvorschriften
  • II. Wirkmechanismus des Mitbestimmungssystems
  • 1. Ausgangspunkt: Anwendung des Rechts des Zuzugsstaates
  • 2. Auslösung der Verhandlungspflicht
  • a) Ausnahmetatbestände im Allgemeinen
  • b) Besonderheiten der 4/5-Schwelle
  • i) Denkbare Verhandlungsergebnisse
  • ii) Verhandlungsungleichgewicht
  • iii) Auswirkungen der 4/5-Verhandlungen
  • III. Kohärenz von Zielsetzung und Rechtspraxis
  • B. Rückausnahme der Ausnahme
  • C. Verfahrenstechnische Lösung
  • I. Begründung eines Verhandlungsanspruchs
  • 1. Rechtslage in SEBG und MgVG
  • a) Verhandlungspflicht und Verhandlungsanspruch
  • b) Nichteinhaltung des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit
  • 2. Massenentlassungsrichtlinie
  • a) Konsultationsverfahren
  • b) Umfang der Beratungspflicht
  • c) Nichterfüllung der Beratungspflicht
  • d) Erfüllungsanspruch auf den Versuch der Verständigung
  • 3. Unterrichtungs- und Anhörungsrichtlinie
  • a) Anforderungen an kooperative Anhörungen
  • b) Anhörungen mit dem Ziel des Vereinbarungsabschlusses
  • c) Erfüllungsanspruch
  • 4. Behandlung in BetrVG und EBRG
  • a) Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit in § 2 BetrVG
  • b) Umsetzung in § 8 EBRG
  • 5. Übertragung auf die Mobilitätsrichtlinie
  • a) Verhandlungsanspruch für Formwechsel und Spaltung
  • b) Verhandlungsanspruch bei Verschmelzungen
  • c) Zwischenergebnis
  • II. Durchsetzung des Verhandlungsanspruchs mittels Einigungsstelle
  • 1. Die Idee eines Einigungs- und Schlichtungsverfahrens
  • 2. Mechanismus eines Einigungsverfahrens
  • a) Grundzüge der Spieltheorie
  • i) Theoretische Einführung
  • ii) Erläuterung am Gefangenen-Dilemma
  • iii) Unterscheidung zwischen nicht-kooperativen und kooperativen Spielen
  • b) Anwendung im Verhandlungsverfahren
  • i) Ausgangssituation der Richtlinie als Spielsituation 1
  • ii) Abwandlung unter Einführung einer Einigungsstelle als Spielsituation 2
  • c) Erkenntnisse zum Einsatz einer Einigungsstelle
  • III. Einführung einer Einigungsstelle
  • 1. Grundzüge der Einigungsstelle des BetrVGs
  • a) Freiwilliges Einigungsstellenverfahren
  • b) Erzwingbares Einigungsstellenverfahren
  • c) Sonderfall des § 111 BetrVG
  • 2. Übertragung auf die Mobilitätsrichtlinie
  • a) Allgemeine Erwägungen
  • b) Denkbare Art des Einigungsverfahrens
  • i) Erzwingbares Verhandlungsergebnis
  • ii) Freiwilliges Einigungsstellenverfahrens
  • iii) Anlehnung an den Versuch zur Einigung bei Interessenausgleichen
  • c) Richtlinienkonformität eines freiwilligen Einigungsstellenverfahrens
  • 3. Ergebnis
  • D. Prüfung im Rahmen der Missbrauchskontrolle
  • E. Abweichende Anwendung der Auffanglösung
  • I. Dynamische Auffangregelung
  • II. Anwendung einer „Opt-Out-Möglichkeit“
  • 1. Zwingender Charakter der Auffanglösung
  • a) Keine abschließende Regelung durch die SE-RL
  • b) Entsprechende Anwendung der Grundsätze der SE-RL
  • c) Opt-Out-Option der Mitgliedstaaten
  • d) Zwischenergebnis
  • 2. Anwendungsbereich der Reduktion
  • 3. Ausgestaltung auf nationaler Ebene
  • a) Umsetzung durch Anwendung der Auslegungsregel
  • i) Auslegungsregel des § 1 Abs. 3 SEBG
  • ii) Übertragung auf die Mobilitätsrichtlinie
  • iii) Zwischenergebnis
  • b) Änderung des § 23 MgVG
  • c) Ergebnis
  • § 2 Mangelnde Kohärenz der Mitbestimmungsvorschriften
  • A. Ausprägungen der mangelnden Kohärenz
  • I. Kein Bestandsschutz bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen
  • II. Option der Verhandlungslösung
  • III. Eingeschränkte Geltung von Schutzmechanismen
  • B. Folgen des unterschiedlichen Schutzniveaus
  • C. Ausgleich der mangelnden Kohärenz
  • I. Vorliegen eines Missbrauchs
  • 1. Tatbestand des Art. 11 SE-RL
  • a) Entzug von Arbeitnehmerrechten
  • b) Vorenthalten von Arbeitnehmerrechten
  • 2. EU-Rechtsprechung zum Missbrauchstatbestand
  • a) Objektiv zweckwidriges Verhalten
  • b) Subjektives Element
  • 3. Feststellung des Missbrauchs im Einzelfall
  • II. Rechtsfolge des Missbrauchs
  • 1. Missbrauchsvermeidung im Wege der Vorabbescheinigung
  • 2. Missbrauchsvermeidung im Wege der Missbrauchskontrolle
  • a) Neuverhandlungen
  • b) Strafbewehrung
  • i) Kritik an § 45 Abs. 1 Nr. 1 SEBG
  • ii) Strafbewehrung im MgUG
  • III. Ergebnis
  • § 3 Regulierung nachträglichen Wachstums
  • A. Problemaufriss: Zementierung des Mitbestimmungsniveaus
  • B. Stellschraube „Auffanglösung“
  • I. Optimierung der Auffanglösung
  • 1. Auffanglösung nach der Davignon-Gruppe
  • 2. Auffanglösung des Europäischen Parlaments
  • 3. Dynamische Auffangregelung
  • II. Nachgelagerte Verhandlungspflicht
  • III. Ergebnis
  • C. Instrument der Missbrauchsvermeidung
  • I. Konkretisierung des Art. 11 SE-RL
  • 1. Umsetzung durch § 18 Abs. 3 SEBG
  • a) Der Begriff der „strukturellen Änderung“
  • i) Restriktive Auslegung
  • ii) Weite Auslegung
  • b) Eignung zur Minderung der Beteiligungsrechte
  • c) Zwischenergebnis
  • 2. Europäische Perspektive
  • a) Position der „Group of Experts <SE>“
  • b) Position der Europäischen Kommission
  • c) Zwischenergebnis
  • 3. Handhabung in ausländischem Recht
  • a) Mitgliedstaaten mit Neuverhandlungspflicht
  • i) Estland
  • ii) Litauen
  • iii) Finnland
  • iv) Dänemark
  • v) Luxemburg
  • vi) Spanien
  • b) Mitgliedstaaten ohne Neuverhandlungspflicht
  • c) Zwischenergebnis
  • 4. Ergebnis
  • II. Missbrauchstatbestände in der Mobilitätsrichtlinie
  • 1. Einbeziehung des Erwägungsgrundes 18 der SE-RL
  • 2. Missbrauchstatbestände
  • a) Missbräuchliche Gestaltungen im Allgemeinen
  • b) Strukturelle Änderungen als Fallgruppe in der Mobilitätsrichtlinie
  • i) Nachträgliches Wachstum als strukturelle Änderung
  • ii) Sonstige Fälle struktureller Änderungen
  • (1) Fallgruppen im § 18 SEBG
  • (2) Neue Fallgruppen in der Mobilitätsrichtlinie
  • 3. Zwischenergebnis
  • III. Rechtsfolgen missbräuchlicher Gestaltungen und struktureller Änderungen
  • 1. Ausgestaltung der Neuverhandlungen
  • a) Anwendungsbereich
  • i) Zementierung in Wegzugsfällen
  • ii) Zementierung in Zuzugsfällen
  • b) Auslösung der Neuverhandlungen
  • c) Ausnahmen vom Nachverhandlungsgrundsatz
  • d) Auffanglösung und Vorher-Nachher-Prinzip
  • e) Einführung eines mitbestimmungsrechtlichen Schutzzeitraumes
  • f) Zwischenergebnis
  • 2. Einführung eines Straftatbestandes
  • a) Unionsrechtskonformität einer Strafbewehrung
  • b) Ausgestaltung der Strafnorm
  • i) Einführung einer Missbrauchsfallgruppe
  • ii) Sanktionszeitraum
  • iii) Sanktionsform
  • iv) Ergänzung des § 33a MgUG
  • IV. Ergebnis
  • Fazit
  • Anhang 1: Vorschlag über ein Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Umwandlung (MgUG)
  • Anhang 2: Regierungsentwurf zum Erlass eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitendem Formwechsel und grenzüberschreitender Spaltung (MgFSG)
  • Abbildungsverzeichnis
  • Literaturverzeichnis

←28 | 29→

Abkürzungsverzeichnis

Alle Gesetze ohne besondere Bezeichnung sind solche des deutschen Rechts.

a. F.

alte Fassung

Abb.

Abbildung

Abs.

Absatz

AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

AG

Aktiengesellschaft

AktG

Aktiengesetz

Anh.

Anhang

Art.

Artikel

AÜG

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

AuR

Arbeit und Recht

BAG

Bundesarbeitsgericht

BB

Betriebs-Berater

Bd.

Band

Begr.

Begründer

BetrVG

Betriebsverfassungsgesetz

BGH

Bundesgerichtshof

BR-Drucks.

Bundesrats-Drucksache

Bspw.

Beispielsweise

BT-Drucks.

Bundestags-Drucksache

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVG

Besonderes Verhandlungsgremium

Bzgl.

Bezüglich

Bzw.

Beziehungsweise

CLP

Company Law Package

Co. KG

Compagnie Kommanditgesellschaft

DAV

Deutscher Anwaltverein

DB

Der Betrieb

Ders./Dies.

Derselbe/ Dieselbe(n)

DGB

Deutscher Gewerkschaftsbund←29 | 30→

Diss.

Dissertation

DrittelbG

Drittelbeteiligungsgesetz

DStR

Deutsches Steuerrecht

DVBl.

Deutsches Verwaltungsblatt

EBRG

Europäische Betriebsrätegesetz

ECFR

European Company and Financial Law Review

EGV

Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

Einl.

Einleitung

ErwGr.

Erwägungsgrund

EU

Europäische Union

EuGH

Europäischer Gerichtshof

EuR

Zeitschrift Europarecht

EuZA

Europäische Zeitschrift für Arbeitsrecht

EuZW

Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

EWR

Europäischer Wirtschaftsraum

EWS

Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht

F.

Folgende

FamFG

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Ff.

Fortfolgende

Fn.

Fußnote

FS

Festschrift

Gem.

Gemäß

GesRRL

Gesellschaftsrechtsrichtlinie

GG

Grundgesetz

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GmbHR

GmbH-Rundschau

GmbHStB

Der GmBH-Steuerberater

GO EP

Geschäftsordnung Europäisches Parlament

GWR

Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht

HdB

Handbuch

Hrsg.

Herausgeber

iVm.

In Verbindung mit

JA

Juristische Ausbildung←30 | 31→

JuS

Juristische Schulung

Kap.

Kapitel

KG

Kommanditgesellschaft

LArbG

Landesarbeitsgericht

Lit.

Buchstabe

MgVG

Gesetz über die Mitbestimmung bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen

MitbestG

Mitbestimmungsgesetz

MobilitätsRL

Richtlinie 2019/2121 zur Änderung der Richtlinie 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen

MontanMitbestErgG

Montanmitbestimmungsergänzungsgesetz

MontanMitbestG

Montanmitbestimmungsgesetz

MüKO

Münchner Kommentar

mwN

mit weiteren Nachweisen

NJW

Neue Juristische Wochenschau

NotBZ

Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis

Nr.

Nummer

NZA

Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht

NZG

Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

PersR

Der Personalrat

RabelsZ

Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht

RdA

Recht der Arbeit

RIW

Recht der Internationalen Wirtschaft

RL

Richtlinie

Rn.

Randnummer

RNotZ

Rheinische Notar-Zeitschrift

Rspr.

Rechtsprechung

S.

Seite

SE

Societas Europaea (Europäische Aktiengesellschaft)

SEBG

Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Societas Europaea←31 | 32→

SE-RL

Richtlinie 2001/86 EG des Rates vom 8. Oktober 2001 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Aktiengesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer, Abl. 2001 L 294/22.

SE-VO

Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft

StGB

Strafgesetzbuch

UG

Unternehmergesellschaft

UmwG

Umwandlungsgesetz

Unterabs.

Unterabsatz

VerschmelzungsRL

Richtlinie 2005/56/EG über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten

Vgl.

Vergleiche

Vorb.

Vorbemerkung

WM

Wertpapier-Mitteilungen

WODrittelbG

Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz

WOMitbestG

Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz

WPg

Der Wirtschaftsprüfer

ZEuP

Zeitschrift für Europäisches Privatrecht

ZfA

Zeitschrift für Arbeitsrecht

ZGR

Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

ZHR

Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht

ZIP

Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

ZPR

Zeitschrift für Rechtspolitik

←32 | 33→

Einführung

§ 1 Einleitung

Unter Mitbestimmung im Unternehmen versteht man aus deutscher Perspektive die Beteiligung der Arbeitnehmer an den zentralen unternehmerischen Planungs- und Organisationsentscheidungen im Aufsichtsrat eines Unternehmens.1 Sie wird als kulturelle Errungenschaft und wichtiger Baustein der Sozialen Markwirtschaft gesehen, da sie das Gegenspiel von Kapital und Arbeit überbrückt2 und erfreut sich im deutschen Recht einer langen Tradition.3 Was anfangs ausschließlich als Regelung für Unternehmen in der Montanindustrie vorhergesehen war, entwickelte sich über die Jahre hinweg zu einem umfassenden Mitbestimmungssystem, welches sich aus in ihrer Intensität abgestuften Mitbestimmungsgesetzen zusammensetzt.4 Wie viele andere Rechtsgebiete sieht sich diese Entwicklung in jüngerer Zeit dem Einfluss der Globalisierung und der damit verbundenen wachsenden Rolle des Europäischen Wirtschaftsraums ausgesetzt. Ausländische Rechtsformen sowie europäische Harmonisierungsprojekte stellen den Geltungsbereich des deutschen Mitbestimmungsrechts in Frage.

Hintergrund dessen ist das breite Bild unternehmerischer Mitbestimmungsformen, welches sich innerhalb der Europäischen Union abzeichnet. Es mangelt bereits an einem einheitlichen Verständnis der Mitbestimmung.5 Die Systeme der Mitgliedstaaten reichen von der gänzlichen Abwesenheit unternehmerischer Mitbestimmung bis hin zu einem grundsätzlich paritätisch mit Arbeitnehmer- und Anteilseignervertretern besetzten Aufsichtsrat einer deutschen Kapitalgesellschaft mit mehr als 2000 Arbeitnehmern.6 Dazwischen findet sich ein weites Spektrum von Regelungsansätzen.7 An den stark divergierenden innereuropäischen Philosophien scheiterten im Laufe der Zeit eine ganze Reihe gesellschaftsrechtlicher ←33 | 34→Harmonisierungsprojekte der EU.8 Das unterschiedliche Schutzniveau in den Mitgliedstaaten entfachte bei sämtlichen legislativen Vorhaben auf dem Gebiet des Europäischen Gesellschaftsrechts wiederkehrende, kontroverse Diskussionen um die Regelung der Mitbestimmung.9 Nicht ohne Grund wurde die Mitbestimmung deshalb als „Gretchenfrage“ des Europäischen Gesellschaftsrechts betrachtet, die insbesondere die gesellschaftsrechtliche Harmonisierung des Europäischen Binnenmarktes immer wieder ins Stocken brachte.10 Mitbestimmung stellte seit jeher einen rechts- und sozialpolitischen Stolperstein dar.11

Ein Durchbruch gelang in diesem Kontext nach vier Jahrzehnten der Verhandlungen mit einem Kompromiss über die Mitbestimmung bei der Europäischen Aktiengesellschaft.12 Im politischen Diskurs über die Einführung dieser supranationalen Gesellschaft wurde die sog. „europäische Verhandlungslösung“ geboren. Diese diente fortan als Vorbild für anderweitige Harmonisierungsprojekte.13 Auf dieser Grundlage baute der Europäische Gesetzgeber die Handlungsoptionen für europäische Unternehmen aus. Neben die Möglichkeit, sich supranational zu organisieren, trat 2005 durch die Verschmelzungsrichtlinie die in der Niederlassungsfreiheit in Art. 49 und 54 AEUV verankerte Möglichkeit, grenzüberschreitende Verschmelzungen vorzunehmen.14

Doch die Verschmelzung mit einem anderen Unternehmen stellt nicht die einzige interessante Umstrukturierungsmaßnahme für Gesellschaften dar. Auch die Vorgänge der Spaltung und des Formwechsels, die auf nationaler Ebene längst geregelt sind, gerieten immer mehr in den Blickpunkt der Entwicklungen. Die ←34 | 35→Verschmelzungsrichtlinie allein wurde den praktischen Bedürfnissen nicht mehr gerecht. Vom EuGH längst im Sinne einer umfassenden Rechtsformwahlfreiheit für zulässig erklärt, überraschte es nicht, dass die Forderungen nach einem passenden Normapparat für die übrigen Umwandlungsvorgänge immer lauter wurden.15 Den Stein, der die Gesetzgebungsbewegung letztlich sprichwörtlich ins Rollen brachte, lieferte der EuGH mit dem Urteil in der Rechtssache Polbud. Dort interpretierte er die Niederlassungsfreiheit so weit, dass auch eine reine Verlegung des Satzungssitzes ohne notwendige wirtschaftliche Tätigkeit im Satzungsland zulässig sein soll. Dies gelte selbst dann, wenn der Formwechsel nur erfolge, um in einem anderen Mitgliedsstaat günstigere Rechtsvorschriften anwenden zu können.16 Nunmehr erschien eine rechtliche Regelung unumgänglich, um die betroffenen Drittinteressen vor „wilden“ Sitzverlegungen zu schützen.17 Mit der 2019 verabschiedeten Mobilitätsrichtlinie schafft der Europäische Gesetzgeber nun den geforderten Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Umwandlungsvorgänge,18 um nicht zuletzt ebendiese Drittinteressen von Gläubigern, Minderheitsgesellschaftern und Arbeitnehmern zu wahren.

Denn auch wenn die Öffnung des Europäischen Binnenmarktes als wesentliches Element einer florierenden Wirtschaft angesehen wird,19 so profitieren doch nicht alle Beteiligten von diesen Entwicklungen in gleicher Weise. Parallel zur Weiterentwicklung dieser Harmonisierungsprojekte zeichnete sich eine aus mitbestimmungsrechtlicher Sicht weniger vorteilhafte Entwicklung ab. In der Praxis wuchs die Tendenz, die deutschen Mitbestimmungsgesetze mithilfe dieser europäischen Instrumente zu umgehen. Die unionsrechtlich verbürgte Unternehmensmobilität wurde trotz der Bemühungen der Europäischen und nationalen Gesetzgeber vielfach verwendet, um im Zuge der Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft oder unter Vornahme einer grenzüberschreitenden Verschmelzung aus der deutschen Unternehmensmitbestimmung zu fliehen.20 Die Konsequenz dessen ist, dass ←35 | 36→das System der deutschen Unternehmensmitbestimmung abgeschwächt oder gar ganz abgeschüttelt wird und die Arbeitnehmer in ihren Mitbestimmungsrechten beschnitten werden. Die Auswirkungen dessen verdeutlicht auch die Dax-Reform aus dem Jahr 2021. Bis zur Aufstockung der Dax-Werte wiesen 26 von 30 Dax-Unternehmen paritätische Mitbestimmungen auf. Bei den neu aufgenommenen zehn Unternehmen ist dies hingegen nur zweimal der Fall. Sechs der neuen Dax-Unternehmen brauchen gar keine Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat mehr.21

Um diese Bewegung durch die Mobilitätsrichtlinie nicht zu verstärken, erklärte die Europäische Kommission den Mitbestimmungsschutz zum Ziel der Richtlinie.22 Ausgehend von dem für die Europäische Aktiengesellschaft entwickelten Verhandlungsmodell versuchte der Europäische Gesetzgeber nun den Schutz der Arbeitnehmerrechte effektiver zu gestalten, als ihn die Verschmelzungsrichtlinie bisher vorgab. Zu diesem Zweck etabliert die Richtlinie verschiedene Schutzinstrumente.

Diese altbewährten und neu geschaffenen Schutzmechanismen der Unternehmensmitbestimmung in der Mobilitätsrichtlinie sollen Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Arbeit sein. Ein erstes Ziel der Ausarbeitung ist es zu beleuchten, wie die Mitbestimmung in der Mobilitätsrichtlinie konkret ausgestaltet ist. Da die Richtlinie kraft ihrer Rechtsnatur jedoch erst dann unmittelbare Wirkung in den Mitgliedstaaten erlangt, wenn die Vorschriften in nationales Recht transferiert werden, soll auch die konkrete Ausgestaltung der Umsetzung der Richtlinie ins Auge gefasst werden. Dabei sollen Lösungen für mögliche Mitbestimmungslücken erarbeitet werden, um der sich abzeichnenden Erosion der Unternehmensmitbestimmung entgegenzutreten.

§ 2 Gang der Untersuchung

Ziel der vorliegenden Ausarbeitung ist es, die Ausgestaltung der Mitbestimmung in der Mobilitätsrichtlinie zu beleuchten. Ein Schwerpunkt der Betrachtung liegt dabei auf den eingeführten Mitbestimmungsregelungen. Neben den Abweichungen zur bisherigen Mitbestimmungslösung bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung gilt es zu untersuchen, ob ein lückenloser Schutz gewährleistet ist und ob es stellenweise zu Anwendungsproblemen kommen kann. Ausgehend von diesen Betrachtungen wird erörtert, wie eine Einbettung der unionalen Vorgaben in die nationalen Regelungen erfolgen kann. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei ←36 | 37→eventuell aufgetretenen Lücken, die im Wege der Implementierung möglicherweise zu schließen sind.

Um das Potenzial der Richtlinie überhaupt erfassen zu können, sollen daher in einem ersten Schritt die Grundlagen der deutschen Unternehmensmitbestimmung in einen europäischen Kontext gesetzt werden. Dabei gilt es aufzuzeigen, in welches Regelungsgefüge sich die zu schaffenden Vorschriften einfügen müssen (1. Teil).

Darauf aufbauend schließt sich im zweiten Schritt die Betrachtung der neu erlassenen Mobilitätsrichtlinie an (2. Teil). Untersucht werden dabei Zielsetzung, Entstehungsgeschichte sowie die Grundzüge des geschaffenen Umwandlungsrahmens. Erörtert wird dabei zudem, welche Grundsätze für die anstehende Umsetzung der Richtlinie gelten.

Im Fokus des dritten Schrittes stehen das System der Unternehmensmitbestimmung der Mobilitätsrichtlinie und die dazu eingeführten Schutzinstrumente (3. Teil). Diese sollen eingehend erläutert und auf ihre Praktikabilität geprüft werden. Es gilt dabei aufzudecken, wo das System noch Lücken aufweist, die der nationale Gesetzgeber im Rahmen der Umsetzung gegebenenfalls zu füllen hat.

Im abschließenden vierten Schritt will die Arbeit problemorientiert auf die Chancen eingehen, die der Gesetzgeber bei der Umsetzung der Richtlinie nutzen kann. Ziel dessen ist es, ebendiese aufgezeigten Lücken nach Möglichkeit zu schließen und die Unternehmensmitbestimmung künftig besser vor Erosion zu schützen (4. Teil). Die gefundenen Lösungsansätze schließen mit einem Vorschlag zur Einführung eines Änderungsgesetzes. Gemünzt auf die Umsetzung der Richtlinie im deutschen Recht könnten die Ausführungen gleichsam Signalwirkung für andere Harmonisierungsprojekte oder Rechtssysteme haben.

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 38→

1 Wißmann, in: Wißmann/Schubert/Kleinsorge MitbestimmungsR, MitbestG Vorbem. Rn. 1. Zu beachten ist, dass es im deutschen System neben der unternehmerischen Mitbestimmung die betriebliche Mitbestimmung gibt. Vgl. dazu später im Teil 1.

2 Bayer, NJW 2016, 1930, 1930.

3 Zur Entwicklung vgl. im Überblick Uffmann, in: MHdB Arbeitsrecht § 368 Rn. 1–3.

Details

Seiten
406
Jahr
2023
ISBN (PDF)
9783631890905
ISBN (ePUB)
9783631890912
ISBN (MOBI)
9783631890929
ISBN (Hardcover)
9783631890820
DOI
10.3726/b20236
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2023 (März)
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2023. 406 S., 9 s/w Abb.

Biographische Angaben

Leoni Stegmann (Autor:in)

Leoni Stegmann studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Anschließend war sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Professor Dr. Christoph Teichmann für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels- und Gesellschaftsrecht beschäftigt. Dort erfolgte auch ihre Promotion.

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Titel: Mitbestimmung nach der Mobilitätsrichtlinie
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