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Blockchain im Registerrecht

Die Nutzung der Blockchain-Technologie für Grundbuch, Handelsregister und Aktienregister

von Felix Müller-Eising (Autor:in)
©2023 Dissertation 244 Seiten
Reihe: Zivilrechtliche Schriften, Band 84

Zusammenfassung

Felix Müller-Eising untersucht die Nutzung der Blockchain-Technologie für das Grundbuch, das Handelsregister und das Aktienregister. Zuerst wird eine Einführung in die allgemeine Funktionsweise einer Blockchain gegeben, wobei Token, kryptografische Schlüssel, Smart Contracts und Konsensmechanismen wie Proof-of-Work und Proof-of-Stake erläutert werden. Danach werden dezentrale und zentrale Einsatzmöglichkeiten einer Blockchain für die Register untersucht. Er kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl das Grundbuch als auch das Handelsregister durch eine Blockchain keinen deutlichen Mehrwert erhalten würden. Dagegen habe die Tokenisierung von Aktien in einem blockchainbasierten Aktienregister einige Vorteile, die den Einsatz einer Blockchain rechtfertigen würden.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhalt
  • Kapitel 1: Einleitung
  • I. Einleitung
  • II. Ziel der Untersuchung
  • III. Gang der Untersuchung
  • Kapitel 2: Blockchain-Technologie
  • I. Einleitung
  • II. Historischer Überblick
  • 1. Anfänge von Peer-to-Peer-Netzwerken
  • 2. Bitcoin by Nakamoto
  • 3. Weiterentwicklung der Blockchain-Technologie
  • III. Blockchain
  • 1. Definition einer Blockchain
  • 2. Distributed Ledger
  • a) Netzwerktopologie von Peer-to-Peer-Netzwerken
  • aa) Das Client-Server-Modell im Internet
  • (1) Datenaustausch über die TCP/IP-Protokolle
  • (2) Client-Server-Modell
  • bb) Peer-to-Peer-Netzwerk (Netzwerktopologie)
  • b) Distributed Ledger
  • c) Vor- und Nachteile eines Distributed Ledger
  • aa) Single-Point-of-Failure
  • bb) Manipulationssicherheit durch Dezentralität
  • cc) 50%+1-Attacke
  • d) Rechtsnatur
  • 3. Token
  • a) Begriffserklärung
  • b) Entstehung von Token
  • c) Arten von Token
  • d) Rechtsnatur
  • e) Orakel-Problem
  • 4. Chain of Blocks
  • a) Kryptografische Hashfunktion
  • aa) Hashfunktion
  • bb) Kryptografische Hashfunktion
  • b) Merkle Tree und Merkle Proof
  • c) Verkettung der Datenblöcke
  • aa) Header eines Blocks
  • bb) Hauptteil eines Blocks
  • 5. Public key infrastructure
  • a) Asymmetrische Verschlüsselung
  • b) Versendung von Token mittels einer PKI
  • 6. Konsensmechanismus
  • a) Begriffserklärung
  • b) Proof-of-Work
  • aa) Die Idee von Nakamoto
  • bb) Beispielrechnung eines Proof-of-Work
  • cc) Spieltheoretische Incentivierung
  • dd) Nachteile des Proof-of-Work
  • c) Proof of Stake
  • d) Proof-of-Burn
  • 7. Netzwerkberechtigungen von Nodes
  • a) Begriffserklärung
  • b) Validierungsberechtigung
  • c) Funktions- oder Schreibberechtigung
  • aa) Permissioned
  • bb) Permissionless
  • d) Zugangs- oder Leseberechtigung
  • aa) Public
  • bb) Private
  • e) Beispielhafte Ausgestaltungen
  • IV. Smart Contract
  • V. Zwischenergebnis
  • Kapitel 3: Grundbuch
  • I. Bestehende Rechtslage des Grundbuchs
  • 1. Historischer Überblick
  • 2. Übergeordnete Prinzipien des Grundbuchwesens
  • 3. Struktur des Grundbuchs
  • a) Zuständigkeit
  • b) Einrichtung des Grundbuchs
  • aa) Papiergrundbuch, maschinelles Grundbuch und Datenbankgrundbuch
  • bb) Aufteilung des Grundbuchblatts
  • c) Eintragung
  • aa) Wesen der Eintragung
  • bb) Eintragungsarten
  • d) Das Grundbuch als Title Register
  • aa) Title Register
  • bb) Deeds Register
  • e) Verknüpfung von Grundbuch und Liegenschaftskataster
  • 4. Registerverfahren
  • a) Verfahrensablauf
  • b) Eintragungsvoraussetzungen
  • aa) Buchungsgrundsatz
  • bb) Bestimmtheitsgrundsatz
  • cc) Antragsgrundsatz
  • (1) Eintragungsantrag gem. § 13 Abs. 1 S. 1 GBO
  • (2) Die Antragsermächtigung des Notars
  • (3) Die Eintragung aufgrund eines Behördenersuchens
  • dd) Der Grundsatz der Voreintragung
  • ee) Bewilligungsgrundsatz
  • ff) Beweisgrundsatz
  • gg) Legalitätsgrundsatz
  • c) Prüfung des Antrags
  • aa) Die Prüfungskompetenz des Grundbuchamts
  • bb) Die notarielle Vorprüfung und Funktion der Notare
  • (1) Die Filter- und Entlastungsfunktion und Identitätsfeststellung durch die notarielle Vorprüfung
  • (2) Belehrungs- und Beratungsfunktion
  • d) Die Eintragung im Grundbuch
  • 5. Leseberechtigung
  • II. Die Nutzung der Blockchain-Technologie für das Grundbuch
  • 1. Die Umsetzung der Registereigenschaften auf einer Grundbuch-Blockchain
  • a) Struktur
  • aa) Zuständigkeit
  • bb) Einrichtung des Grundbuchs
  • (1) Eine Grundbuch-Blockchain als Datenbankgrundbuch
  • (2) Die Aufteilung des Grundbuchblatts
  • cc) Eintragung
  • (1) Das Wesen der Eintragung
  • (2) Eintragungsarten
  • dd) Title Register
  • ee) Die Verknüpfung von Grundbuch-Blockchain und Liegenschaftskataster
  • b) Registerverfahren
  • aa) Verfahrensablauf
  • bb) Eintragungsvoraussetzungen
  • (1) Buchungsgrundsatz
  • (2) Bestimmtheitsgrundsatz
  • (3) Antragsgrundsatz
  • (4) Grundsatz der Voreintragung
  • (5) Bewilligungsgrundsatz
  • (6) Beweisgrundsatz
  • (7) Legalitätsgrundsatz
  • cc) Prüfung des Antrags
  • (1) Die Prüfungskompetenz des Grundbuchamts
  • (2) Die Notarielle Vorprüfung
  • dd) Die Eintragung im Grundbuch
  • ee) Rechtsbehelfe und Rechtsmittel
  • c) Leseberechtigung
  • 2. Designanforderungen an eine Grundbuch-Blockchain
  • a) Konsensmechanismus
  • b) Die Token-Art einer Grundbuch-Blockchain
  • c) Die Berechtigung zur Validierung, zum Schreiben und zum Lesen
  • d) Die Identifizierung der Teilnehmer
  • 3. Zwischenergebnis de lege lata
  • 4. Vergleich der Grundbuch-Blockchain mit einem Datenbankgrundbuch
  • III. Ein Grundbuch „ohne“ Intermediäre
  • 1. Werden die Vorteile der Blockchain-Technologie genutzt?
  • 2. Das Grundbuch nach dem „Architekturentwurf Ökosystem“ von Noll
  • a) Technische Umsetzung
  • b) Die Ersetzung der Funktionen des Notars
  • 3. Ein Grundbuch unter Ausschluss von Intermediären
  • a) Technische Umsetzung
  • b) Die Ersetzung der Funktionen des Grundbuchamts
  • 4 Der Vergleich einer Grundbuch-Blockchain mit und ohne Intermediäre
  • IV. Ergebnis Grundbuch
  • Kapitel 4: Handelsregister
  • I. Die Bestehende Rechtslage des Handelsregisters
  • 1. Einführung
  • 2. Historischer Überblick
  • 3. Übergeordnete Funktionen
  • a) Publizitätsfunktion
  • b) Informationsfunktion
  • c) Prüfungs- und Kontrollfunktion
  • 4. Die Struktur des Handelsregisters
  • a) Zuständigkeit
  • aa) Sachliche und örtliche Zuständigkeit
  • bb) Funktionelle Zuständigkeit
  • b) Einrichtung des Handelsregisters
  • c) Eintragungsfähige Tatsachen
  • d) Elektronische Führung und Abrufbarkeit des Handelsregisters
  • 5. Registerverfahren
  • a) Anmeldung und Amtsverfahren
  • b) Prüfung
  • aa) Registergericht
  • bb) Der Notar und seine Funktionen im Rahmen der Prüfung
  • (1) Filter- und Entlastungsfunktion durch notarielle Vorprüfung
  • (2) Identitätsfeststellung
  • (3) Belehrungs- und Beratungsfunktion
  • c) Rechtswirkung einer Eintragung
  • aa) Registerpublizität
  • (1) Negative Publizität gemäß § 15 Abs. 1 HGB
  • (2) Positive Publizität § 15 Abs. 3 HGB
  • bb) Rechtswirkung von eingetragenen und bekanntgemachten Tatsachen
  • cc) Die deklaratorische und konstitutive Bedeutung
  • dd) Beweisrechtliche Bedeutung
  • d) Entscheidung des Registergerichts
  • 6. Leseberechtigung
  • II. Die Nutzung der Blockchain-Technologie für das Handelsregister
  • 1. Das Handelsregister als Informationsregister ohne die Tokenisierung der Eintragung
  • 2. Die Umsetzung der Registereigenschaften auf einer Handelsregister-Blockchain
  • a) Struktur
  • aa) Zuständigkeiten
  • bb) Einrichtung des Handelsregisters
  • cc) Tokenisierung von eintragungsfähigen Tatsachen
  • dd) Die Elektronische Führung des Handelsregisters
  • b) Registerverfahren
  • aa) Anmeldung und Amtsverfahren
  • bb) Prüfung
  • (1) Registergericht
  • (2) Notar
  • cc) Rechtswirkung einer Eintragung
  • dd) Entscheidung des Registergerichts
  • c) Leseberechtigung
  • 3. Designanforderungen an eine Handelsregister-Blockchain
  • a) Konsensmechanismus
  • b) Die Token-Art einer Handelsregister-Blockchain
  • c) Die Berechtigungen zur Validierung, zum Schreiben und zum Lesen
  • d) Die Identifizierung von Teilnehmern
  • 4. Zwischenergebnis de lege lata
  • 5. Nutzung der Vorteile der Blockchain-Technologie?
  • III. Eine Handelsregister-Blockchain ohne Intermediäre de lege ferenda
  • 1. Das Handelsregister ohne Intermediäre
  • a) Die Möglichkeit der Ersetzung der Notare
  • aa) Filter- und Entlastungsfunktion
  • bb) Identitätsfeststellung
  • cc) Belehrungs- und Beratungsfunktion
  • dd) Zwischenergebnis für der Ersetzung der Notare
  • b) Die Möglichkeit der Ersetzung des Registergerichts
  • aa) Prüfungsfunktion des Registergerichts
  • bb) Amtshaftung
  • cc) Zwischenergebnis
  • 2. Fazit und Vereinbarkeit mit den übergeordneten Prinzipien
  • IV. Ergebnis Handelsregister
  • Kapitel 5: Aktienregister
  • I. Die Bestehende Rechtslage des Aktienregisters
  • 1. Einführung
  • 2. Historischer Überblick
  • 3. Übergeordnete Prinzipien
  • a) Prinzip der Registerklarheit
  • b) Prinzip der Registervollständigkeit
  • c) Prinzip der Registerwahrheit
  • 4. Struktur
  • 5. Die Eintragung im Aktienregister und die Übertragung von Aktien
  • a) Eintragung und Löschung
  • b) Eintragungswirkung
  • aa) Rechtswirkung
  • bb) Die Voraussetzung der Rechtswirkung der Eintragung
  • cc) Ausnahmen von der Rechtswirkung der Eintragung
  • c) Übertragung der Mitgliedschaft
  • aa) Verfügung und Übertragungsart
  • bb) Übertragung durch Zession
  • cc) Übertragung durch Indossament und Übereignung
  • (1) Vollindossament
  • (2) Blankoindossament
  • (3) Übereignung der Aktienurkunde
  • d) Eintragungspflichtige und -fähige Tatsachen
  • 6. Leseberechtigung
  • II. Die Nutzung der Blockchain-Technologie für das Aktienregister de lege lata
  • 1. Struktur
  • 2. Eintragung und Löschung
  • 3. Übertragung der Mitgliedschaft
  • 4. Leseberechtigung
  • 5. Zwischenergebnis
  • III. Eine Tokenisierte Mitgliedschaft über das Aktienregister
  • 1. Design eines blockchainbasierten Aktienregisters mit tokenisierten Aktien
  • a) Grundidee
  • b) Technische Umsetzung und Design eines tokenisierten Aktienregisters
  • c) Die Übertragung der Mitgliedschaft und des Aktien-Tokens
  • aa) Mitgliedschaft und Aktien-Token
  • bb) Übertragung des Aktien-Tokens
  • cc) Übertragung der Mitgliedschaft
  • dd) Gleichzeitige Übertragung von Mitgliedschaft und Aktien-Token
  • 2. Rechtliche Einordnung und Anforderungen an ein tokenisiertes Aktienregister
  • a) Zivilrechtliche Anforderungen an ein tokenisiertes Aktienregister
  • b) Aktienrechtliche Anforderungen an ein tokenisiertes Aktienregister
  • c) Kapitalmarktrechtliche Anforderungen an ein tokenisiertes Aktienregister
  • 3. Beispiel der „Ten31 Bank“ von der WEG Bank
  • 4. Fazit
  • IV. Ergebnis Aktienregister
  • Kapitel 6: Zusammenfassung der Ergebnisse
  • Literaturverzeichnis

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Kapitel 1: Einleitung

I. Einleitung

Die Blockchain-Technologie ist durch die Bitcoin-Blockchain samt ihrem Token Bitcoin weltweit bekannt geworden. Beim Aufkommen von Bitcoin im Jahr 2008 im Zuge der damaligen Finanzkrise war Bitcoin als Kryptowährung nur technologieaffinen Personen bekannt und stellte wahrscheinlich für die Mehrheit der Nutzer ein kurzfristiges Projekt oder gar nur eine Spielerei dar. Andere sahen in Bitcoin schon früh das Potenzial einer disruptiven Technologie.1 Bitcoin hat sich mittlerweile unter den Kryptowährungen als die bekannteste und diejenige mit der höchsten Marktkapitalisierung etabliert. Der Kurs von Bitcoin zu Euro oder US-Dollar ist seit dem Start der Bitcoin-Blockchain enorm gestiegen. Dadurch stieg auch die Nachfrage privater Anleger, die Bitcoin wie eine Finanzanlage nutzten. Gleichzeitig wurde Bitcoin vermehrt als Zahlungsmittel im allgemeinen Wirtschaftsverkehr genutzt, teilweise auch für Geschäfte des täglichen Bedarfs.2 Mit steigender Popularität, insbesondere durch den Wertzuwachs, wurde auch die Blockchain-Technologie als Basis von Bitcoin bekannt. Dadurch wurden die Vorteile der Blockchain-Technologie, Intermediäre auszuschalten und durch eine dezentrale Registerfunktion digitale Werte zu schaffen, auch außerhalb von Bitcoin, erkannt. Dabei wurden oftmals die Vorteile der Blockchain-Technologie insoweit als gegeben hingenommen, als dass mit der Blockchain-Technologie immer Intermediäre ausgeschaltet und digitale Werte geschaffen werden würden.

Auch staatliche Institutionen erkennen einen möglichen Nutzen der Blockchain-Technologie zur weiteren Digitalisierung des Wirtschaftsverkehrs sowie der staatlichen Verwaltung. Die Bundesregierung hat am 18.09.2019 eine allgemeine Blockchain-Strategie veröffentlicht.3 Laut dem Koalitionspapier der 2021 gewählten Bundesregierung soll eine Machbarkeitsstudie zur Nutzung ←19 | 20→der Blockchain-Technologie für das Grundbuch in Auftrag gegeben werden4 sowie die Möglichkeit der Emission elektronischer Aktien geschaffen werden.5 Die Möglichkeit der Emission von elektronischen Aktien wird nach einem am 29.06.2022 veröffentlichten Eckpunktepapier für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz nunmehr konkret vorangetrieben.6 Nach dem „Gartner-Hype-Zyklus“7 bedarf es bei einer neuen Technologie erst des Abflachens der Begeisterung, um den tatsächlichen Nutzen erkennen zu können. Nach dem „Gipfel der überzogenen Erwartungen“ wird zuerst das sogenannte „Tal der Enttäuschung“ erreicht, um dann durch fundierte wissenschaftliche Arbeiten auf das „Plateau der Produktivität“ zu gelangen.8

Diese Arbeit möchte zum Verständnis des Nutzens der Blockchain-Technologie beitragen. Dabei soll die Nutzung der Blockchain-Technologie als Register für die Führung des Grundbuchs, des Handelsregisters und des Aktienregisters als drei für den Rechtsverkehr wesentliche Register in Deutschland untersucht werden.9 Das Grundbuch und Handelsregister stellen öffentliche Register dar, welche unterschiedliche Zwecke haben. Das Aktienregister ist dagegen ein privates Register, dessen Führung für Aktiengesellschaften sowie den Kapitalmarkt von großer Bedeutung ist. Die Auswahl der Register geschieht unter dem Gesichtspunkt, verschiedene Zwecke von Registern auf ihre Vereinbarkeit mit der Blockchain-Technologie untersuchen zu können. Gleichzeitig möchte diese Arbeit nur bestehende Register und ihre Zwecke auf eine Vereinbarkeit mit der Blockchain-Technologie untersuchen, sodass eine Analyse der Vorschriften über Kryptowertpapierregister nach dem am 10.06.2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) ←20 | 21→unterbleibt.10 Die Vorschriften des eWpG über Kryptowertpapierregister sind vom Gesetzgeber bewusst technologieneutral formuliert worden, sodass der Begriff „Blockchain“ nicht verwendet wurde.11

Gleichzeitig war die Blockchain-Technologie und die auf ihr beruhenden kryptografischen Elemente der Stein des Anstoßes zur Umsetzung elektronischer Wertpapiere, wodurch letztendlich der Begriff des „Kryptowertpapierregisters“ geschaffen wurde.12

Die aktuellen gesetzlichen Vorschriften der lang bestehenden Registerformen Grundbuch, Handelsregister und Aktienregister gehen dagegen noch nicht von einer Nutzung der Blockchain-Technologie zur Führung aus, auch wenn diese Register teilweise schon in digitaler Form geführt werden oder geführt werden können.

Die Blockchain-Technologie beruht unter anderem auf mathematischen Prinzipien der Kryptologie. Bereits im Jahr 1996 erkannte Niklas Szabo, ein Pionier in der Kryptologie und digitaler Währung, die Notwendigkeit einer Zusammenführung von juristischem, technischen und wirtschaftlichen Fachwissen, um Themen wie „Smart Contracts“, welche durch die Blockchain-Technologie praxistauglich wurden, voranzutreiben.13 Smart Contracts werden automatisch ausführende oder durchsetzende Programme zur Regelung von Rechtsbeziehungen auf einer Blockchain genannt.14 Diese Arbeit möchte den Ansatz von Niklas Szabo im Hinblick auf die Blockchain-Technologie zur Untersuchung von Grundbuch, Handelsregister und Aktienregister verfolgen.

II. Ziel der Untersuchung

Der Blockchain-Technologie werden unterschiedliche Eigenschaften zugesprochen, sie soll nicht zuletzt die Art unseres Handelns im digitalen Raum revolutionieren, wie dies das Internet getan hat. Beispielhaft wird der Wegfall von Intermediären jeglicher Art durch ein vollumfängliches Transaktionsregister ←21 | 22→oder die Schaffung eines „Internet der Werte“, also von digitalen Werten, über die sicher verfügt werden kann, genannt.15 Es sei eine disruptive Technologie, die zur Änderung kompletter Systeme in unserer Gesellschaft führen werde.16 In Kapitel 2 sollen, als erstes Ziel, die Eigenschaften der Blockchain-Technologie technisch dargestellt und erläutert werden. Dabei sollen die Funktionen einer Blockchain in ihrer praktischen Umsetzung verdeutlicht werden, damit zwischen „Hype“ und tatsächlichem Nutzen unterschieden werden kann. Einzelne Aspekte der Blockchain-Technologie sollen dadurch auch in einen rechtlichen Kontext gesetzt werden.

Als zweites Ziel soll sodann unter Berücksichtigung der herausgearbeiteten Funktionen der Blockchain-Technologie die Vereinbarkeit mit Grundbuch, Handelsregister und Aktienregister in den Kapiteln 3, 4 und 5 analysiert werden. Es soll für jedes Register die Möglichkeit der Nutzung einer Blockchain nach derzeitigem Gesetzesstand geprüft werden. Dabei soll auch der Unterschied einer dezentralen Registerführung durch die Blockchain-Technologie im Vergleich zu einer zentralen, digitalen Führung der Register aufgezeigt werden.

III. Gang der Untersuchung

Die Erläuterung der Blockchain-Technologie in dieser Arbeit wird vornehmlich an Hand der bekanntesten Blockchains Bitcoin und Ethereum vorgenommen. Bitcoin eignet sich als Pionier unter den Blockchains, um die Grundzüge der Technologie, insbesondere der sogenannten Distributed-Ledger-Technologie (DLT), darzustellen. Da die Funktion der Bitcoin-Blockchain auf das Übertragen von Bitcoin beschränkt ist, wird zudem die Ethereum-Blockchain kurz dargestellt, da sie als erste Blockchain erfolgreich die Ausführung von Smart Contracts und das Betreiben von dezentralen Applikationen ermöglicht hat.17

Danach wird die Nutzung der Blockchain-Technologie für das Grundbuch, das Handelsregister und das Aktienregister untersucht. Dabei wird für jedes Register zuerst geprüft, ob und wie nach derzeitigem Gesetzesstand eine Blockchain als Basistechnologie genutzt werden kann. Anschließend wird verglichen, wie eine Nutzung der Blockchain-Technologie für das jeweilige Register die in ←22 | 23→Kapitel 2 herausgearbeiteten Funktionen einer Blockchain umsetzt, und sodann untersucht, welche Vor- und Nachteile gegenüber einem digitalen, zentralen Registerwesen ohne Nutzung einer Blockchain bestehen.

Dabei wird neben dem Gesetzestext auch das jeweilige Gesamtsystem der Register berücksichtigt und gefragt, inwieweit jeweils eine Nutzung der Blockchain-Technologie mit den übergeordneten Prinzipien von Grundbuch, Handelsregister und Aktienregister vereinbar ist.

Abschließend werden die Ergebnisse dieser Arbeit in Kapitel 6 zusammengefasst, um einen Beitrag zum rechtlichen und technischen Diskurs zur Führung von Grundbuch, Handelsregister und Aktienregister in Verbindung mit der Blockchain-Technologie zu leisten.

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1 Lee, Bitcoin is A Disruptive Technology, 2013, https://www.forbes.com/sites/timothylee/2013/04/09/bitcoin-is-a-disruptive-technology/?sh=342561852956.

2 Im September 2021 führte El Salvador Bitcoin als offizielles Zahlungsmittel ein: Demmer, El Salvador im Bitcoin-Fieber, tagesschau.de, https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/bitcoin-el-salvador-101.html, zuletzt abgerufen am 04.08.2022.

3 Blockchain-Strategie der Bundesregierung, 18.09.2019, https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Digitale-Welt/blockchain-strategie.html, zuletzt abgerufen am 04.08.2022.

4 Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, S. 94, Zeile 3073.

5 Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, S. 114, Zeile 5844 f.

6 Bundesfinanzministerium, Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz, 29.06.2022, S. 3; ausführlich zum Zukunftsfinanzierungsgesetz siehe Omlor/Wilke/Blöcher, MMR 2022, 1044.

7 Benannt nach der Beratungsfirma Gartner: https://www.gartner.com/en/documents/3887767, zuletzt abgerufen am 04.08.2022.

8 Vgl. https://www.gartner.com/en/documents/3887767; Hecht, MittBayNot 2020, S. 314, 317.

9 Zur Modernisierung von Registern allgemein siehe Danninger/Gaul/Glatz/Nehrenheim/Papp/Rieger/Wagner, in: Breidenbach/Glatz HdB Legal Tech, 2. Auflage 2021, Kapitel 5.10 Rn. 16 ff.

10 Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) v. 03.06.2021, BGBl. I, S. 1423.

11 RegE eWpG, BT-Drs. 19/29624, S. 79.

12 Vgl. Omlor/Möslein, in: Ellenberger/Bunte BankR-HdB, 6. Auflage 2022, § 34 Rn. 61.

13 Szabo, Smart Contracts: Building Blocks for Digital Markets v. 1996, https://www.fon.hum.uva.nl/rob/Courses/InformationInSpeech/CDROM/Literature/LOTwinterschool2006/szabo.best.vwh.net/smart_contracts_2.html; vgl. Voshmigir, in: RHB Smart Contracts, 2019, S. 13 f.

14 Kaulartz, in: Digitalisierte Verwaltung, 2. Auflage 2019, S. 698; dazu unten Kapitel 2:IV.

15 Kaulartz, in: Möslein/Omlor FinTech-HdB, 2. Auflage 2021, § 5 Rn. 1; Simmchen, MMR 2017, S. 162, 162 f.

16 Zu disruptiven Technologien der Informationstechnik Simmchen, Grundbuch „ex machina“, 2020, S. 55 f.

17 De Filippi/Wright, Blockchain and the law, 2018, S. 27; Jacobs/Lange-Hausstein, ITRB 2017, S. 10, 13.

Details

Seiten
244
Jahr
2023
ISBN (PDF)
9783631900246
ISBN (ePUB)
9783631900253
ISBN (Hardcover)
9783631899281
DOI
10.3726/b20730
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2023 (April)
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2023. 244 S.

Biographische Angaben

Felix Müller-Eising (Autor:in)

Felix Müller-Eising studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und hat 2019 sein Erstes Juristisches Staatsexamen absolviert. Zwischen 2019 und 2022 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei international tätigen Rechtsanwaltssozietäten. Seit September 2021 ist er Rechtsreferendar am Landgericht Frankfurt am Main. Im November beendete er seine Promotion.

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