Der Arbeitnehmer im Spannungsfeld von Straf- und Arbeitsrecht
Bagatellstraftaten als Kündigungsgrund
Zusammenfassung
Die Autorin beschäftigt sich in Ihrer Dissertation mit der Frage, wie sich dieses Aufeinandertreffen von Strafrecht und Arbeitsrecht auswirkt. Konkret: Hat das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses Auswirkungen auf die Strafbarkeit eines Verhaltens? Wie wirkt sich die Strafbarkeit eines Verhaltens auf die Kündigungsmöglichkeit des Arbeitgebers aus? Kann einem Arbeitnehmer „wegen" bzw. „aufgrund" einer Straftat gekündigt werden? Wie sind Bagatelldelikte, die regelmäßig nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen, arbeitsrechtlich zu beurteilen?
Dabei wird der Versuch einer weitergehenden Systematisierung des Bereichs strafbaren Arbeitnehmerverhaltens in strafrechtlicher und kündigungsrechtlicher Hinsicht, und zwar durch eine Gegenüberstellung von Strafrecht und Arbeits- bzw. Kündigungsrecht, unternommen.
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Vorwort
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- A. Straftaten „als“ Kündigungsgrund im Arbeitsrecht
- B. Zielsetzung der Arbeit
- C. Gang der Untersuchung
- Kapitel 1: Die Bedeutung der Arbeitnehmerstellung im Straf- und Arbeitsrecht in soziologischer und rechtlicher Perspektive
- A. Bedeutung der Arbeit in der und für die Gesellschaft
- I. Das Phänomen der Arbeit
- II. Arbeit und ihre Bedeutung für das Individuum und die Allgemeinheit
- III. Ergebnis
- B. Zur Bedeutung der Arbeit in der Rechtsordnung
- I. Arbeitsrecht als Sonderrecht der Arbeitnehmer
- 1. Historische Ausgangslage der arbeitsrechtlichen Entwicklung
- 2. Herausbildung arbeitsrechtlicher Besonderheiten
- 3. Eigenständigkeit des Arbeitsrechts
- 4. Zwischenergebnis
- II. Begriff des Arbeitnehmers
- III. Stellung des Arbeitnehmers in der Rechtsordnung
- 1. Arbeitsrecht und Grundrechte
- 2. Fehlende Kodifikation des Arbeitsrechts
- 3. Arbeitsgerichtsbarkeit
- 4. Arbeit in anderen Rechtsgebieten
- IV. Ergebnis
- C. Fazit
- Kapitel 2: Vergleichende Betrachtung der Charakteristika und Grundprinzipien des Straf- und Arbeitsrechts
- A. Straf- und Arbeitsrecht als Schutzrechte in einem Über- und Unterordnungsverhältnis
- I. Strafrecht
- II. Arbeitsrecht
- III. Vergleichende Betrachtung
- B. Ultima-ratio-Prinzip
- I. Strafrecht
- II. Arbeitsrecht
- III. Vergleichende Betrachtung
- C. Vergeltung und Prävention
- I. Strafrecht
- II. Arbeitsrecht
- III. Vergleichende Betrachtung
- D. Erfordernis rechtswidrigen Handelns und Schuldprinzip
- I. Strafrecht
- II. Arbeitsrecht
- III. Vergleichende Betrachtung
- E. Unzumutbarkeit
- I. Strafrecht
- II. Arbeitsrecht
- III. Vergleichende Betrachtung
- F. Gesetzlichkeitsprinzip vs. Richterrecht
- I. Strafrecht
- II. Arbeitsrecht
- III. Vergleichende Betrachtung
- G. Fazit
- Kapitel 3: Die Straftat und ihre Rechtsfolgen – Verwirklichung eines Unrechtstatbestands
- A. Die Straftat
- I. Formeller und materieller Verbrechensbegriff
- II. Wesen der Straftat
- 1. Strafe
- 2. Strafwürdigkeit
- 3. Strafbedürftigkeit
- B. Das Strafgesetz
- I. Straftatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld
- II. Rechtsfolgen der Tat, §§ 38 bis 72 StGB
- 1. Strafarten
- 2. Strafrahmen
- 3. Strafzumessung
- C. Einteilung in Deliktskategorien
- D. Straftaten mit (möglichem) Bezug zum Arbeitsverhältnis
- I. Arbeitsstrafrecht – „Arbeitgeberstrafrecht“
- II. Arbeitnehmer als Täter von Sonderdelikten
- 1. Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, § 299 Abs. 1 StGB
- 2. Untreue, § 266 Abs. 1 StGB
- 3. Verletzung von Privatgeheimnissen, § 203 StGB
- 4. Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, § 23 GeschGehG
- 5. Amtsträgerdelikte
- III. Arbeitnehmer als Täter von Allgemeindelikten
- E. Strafverfolgung
- I. Offizialprinzip und Antragsdelikte
- II. Legalitätsprinzip und Opportunitätsprinzip
- III. Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung und „in dubio pro reo“
- F. Sonderfall: „Bagatelldelikte“ im Strafrecht
- I. Bagatellkriminalität
- 1. Begriff
- 2. Kriminalpolitische Ausgangslage
- 3. Rechtlicher Rahmen zur Erledigung der Bagatellkriminalität
- II. Rechtliche Möglichkeiten zur Einschränkung einer Bestrafung im Bagatellbereich
- 1. Keine vollständige Sanktionslosigkeit
- 2. Materiellrechtliche Lösung
- a) Einführung von Erheblichkeitsschwellen
- b) Schaffung von Privilegierungstatbeständen
- c) Entkriminalisierung auf Tatbestands- oder Rechtsfolgenebene
- 3. Verfahrensrechtliche Lösung
- III. Gegenwärtige Rechtslage im Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte
- 1. Verfahrensrechtliche Lösung mit §§ 248a StGB, §§ 153, 153a StPO
- 2. § 248a StGB
- 3. §§ 153, 153a StPO
- a) Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit, § 153 StPO
- b) Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen, § 153a StPO
- c) Auswirkungen des § 248a StGB auf die Einstellungsmöglichkeiten
- 4. Strafzumessung
- 5. Mehrzahl geringwertiger Sachen und wiederholte Begehung von Bagatelldelikten
- G. Fazit
- Kapitel 4: Die Straftat „als“ Kündigungsgrund im Arbeitsrecht
- A. Die Straftat im System der Kündigungsgründe
- I. Mehrstufige Kündigungsprüfung und Systematisierung der Kündigungsgründe
- 1. Außerordentliche Kündigung gem. § 626 BGB
- 2. Ordentliche Kündigung nach § 1 KSchG
- II. Kündigungsgrund „an sich“ (1. Stufe)
- 1. Differenzierung nach verhaltens-, personen- und betriebsbedingten Gründen
- a) Verhaltensbedingte Kündigungsgründe
- b) Personenbedingte Kündigungsgründe
- c) Betriebsbedingte Kündigungsgründe
- d) Zwischenergebnis
- 2. Differenzierung zwischen dienstlichem und außerdienstlichem Verhalten
- 3. Tat- und Verdachtskündigung
- a) Abgrenzung Tatkündigung – Verdachtskündigung
- b) Strenge Voraussetzungen der Verdachtskündigung; zweistufige Prüfung
- c) Dringender Tatverdacht im Sinne der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung
- 4. Der (Criminal) Compliance-Verstoß als Kündigungsgrund „an sich“
- a) Der Compliance-Verstoß als strafrechtlich relevantes Verhalten
- b) Implementierung von Compliance-Richtlinien
- c) Der Compliance-Verstoß im System der Kündigungsgründe
- III. Negativprognose und arbeitsrechtliches Ultima-ratio-Prinzip
- 1. Erfordernis einer Negativprognose
- 2. Kündigung als unausweichlich letztes Mittel (Ultima-ratio-Prinzip)
- IV. Interessenabwägung (2. Stufe)
- 1. Allgemeine sachverhaltsbezogene Umstände
- 2. Dauer der Betriebszugehörigkeit
- 3. Compliance-Vorgaben
- 4. Billigung oder Mitwirkung durch die Unternehmensleitung oder den Vorgesetzten
- 5. Generalpräventive Aspekte
- 6. Strafzumessungsgesichtspunkte
- V. Rechtsfolge: Kündigungsrecht des Arbeitgebers
- 1. Grundsatz: Privatautonomie, Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers
- 2. Gesetzliche Verpflichtung und faktischer Zwang zur Kündigung
- VI. Ergebnis
- B. Die Straftat in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung
- I. Als Kündigungsgrund „an sich“ geeignete Delikte
- 1. Eigentums- und Vermögensdelikte
- 2. Korruptionsdelikte
- 3. Steuerhinterziehung
- 4. Ehrdelikte
- 5. Straftaten gegen die persönliche Freiheit und die sexuelle Selbstbestimmung
- 6. Sonstige Delikte
- 7. Zwischenergebnis
- II. Rechtsprechungsanalyse zu „Bagatell“-Fällen
- 1. (Potenzielle) Bagatellfälle in der Rechtsprechung
- a) Lebensmittel (insbesondere „Verzehr“-Fälle)
- b) Drogerie- und Pharmazieartikel
- c) Sonstige Verbrauchsgüter und Gegenstände
- d) Strom
- e) Bargeld
- f) Zeiterfassung
- g) Falschbuchungen, Pfandbons etc.
- 2. Strafrechtliche Einordnung
- 3. Begriff der Bagatelle
- a) Geringwertigkeit
- b) Mehrzahl geringwertiger Sachen und wiederholte Begehung
- 4. „an sich“-Eignung
- 5. Keine Beschränkung auf die Tatkündigung
- 6. Keine „absoluten“ Kündigungsgründe, 2-Stufen-Prüfung
- 7. Abmahnungserfordernis
- 8. Interessenabwägung
- a) Geringwertigkeit
- b) Umstände der Tatbegehung
- c) Dauer der Betriebszugehörigkeit
- d) Vorherige Hinweise, Compliance-Vorgaben
- e) Generalpräventive Aspekte
- f) Existenzielles Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt des Arbeitsplatzes
- 9. Zwischenergebnis
- III. Ergebnis
- C. Übertragung strafrechtlicher Wertungen in das Kündigungsrecht
- I. Die Straftat als Kündigungsgrund „an sich“
- 1. Generelle Eignung von Straftaten als Grund „an sich“?
- 2. „Strafrechtsakzessorietät“ der Kündigungsprüfung
- a) Erfordernis einer strafrechtlichen Prüfung
- b) Reichweite der „Strafrechtsakzessorietät“
- aa) Materiellrechtliches Vorliegen einer Straftat
- bb) Übertragung der strafrechtlichen Geringwertigkeitsgrenze?
- (1) Ausgangslage
- (2) Unmittelbare Berücksichtigung des § 248a StGB
- (3) Sinngemäße Berücksichtigung des § 248a StGB
- (4) Zwischenstand
- 3. Zwischenergebnis
- II. Auswirkungen der Strafbarkeit auf die Interessenabwägung
- 1. Straftaten als absolute Kündigungsgründe?
- 2. Strafrechtliche Prüfung als Ausgangspunkt für die Interessenabwägung?
- 3. Berücksichtigung im Rahmen der Interessenabwägung
- a) Besonderer Unwert strafbarer Handlungen
- b) Strafzumessungsgesichtspunkte gem. § 46 Abs. 2 StGB
- 4. Zwischenergebnis
- III. Ergebnis
- D. Fazit
- Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
- Literaturverzeichnis
- Reihenübersicht
Abkürzungsverzeichnis
a.F. |
alte Fassung |
aA |
anderer Ansicht |
Abs. |
Absatz |
AcP |
Archiv für die civilistische Praxis |
ABl. |
Amtsblatt der Europäischen Union |
aE |
am Ende |
AGG |
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz |
AO |
Abgabenordnung |
AP |
Arbeitsrechtliche Praxis |
ArbG |
Arbeitsgericht |
ArbGG |
Arbeitsgerichtsgesetz |
ArbRAktuell |
Arbeitsrecht Aktuell |
ArbRB |
Arbeits-Rechtsberater |
ArbSchG |
Arbeitsschutzgesetz |
ArbZG |
Arbeitszeitgesetz |
Art. |
Artikel |
AuA |
Arbeit und Arbeitsrecht |
Aufl. |
Auflage |
AÜG |
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz |
AuR |
Arbeit und Recht |
BAG |
Bundesarbeitsgericht |
BAGE |
Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts |
BAT |
Bundes-Angestelltentarifvertrag |
BB |
Betriebs-Berater |
BC |
Zeitschrift für Bilanzierung, Rechnungswesen und Controlling |
BeckRS |
Beck-Rechtsprechung |
Begr. |
Begründer |
Beschl. |
Beschluss |
BetrVG |
Betriebsverfassungsgesetz |
BFH |
Bundesfinanzhof |
BFHE |
Entscheidungen des Bundesfinanzhofes |
BGB |
Bürgerliches Gesetzbuch |
BGBl. |
Bundesgesetzblatt |
BGH |
Bundesgerichtshof |
BGHSt |
Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen |
BGHZ |
Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen |
BT-Drs. |
Drucksache des Deutschen Bundestags |
BUrlG |
Bundesurlaubsgesetz |
BuW |
Betrieb und Wirtschaft |
BVerfG |
Bundesverfassungsgericht |
BVerfGE |
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts |
BVerfGK |
Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts |
bzgl. |
bezüglich |
bzw. |
beziehungsweise |
CCZ |
Corporate Compliance Zeitschrift |
DB |
Der Betrieb |
ders. |
derselbe |
Destatis |
Statistisches Bundesamt |
dies. |
dieselbe/n |
DJT |
Deutscher Juristentag |
DM |
Deutsche Mark |
DRiZ |
Deutsche Richterzeitung |
DStR |
Deutsches Steuerrecht |
DVBl. |
Deutsches Verwaltungsblatt |
EFZG |
Entgeltfortzahlungsgesetz |
EGBGB |
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch |
EGMR |
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte |
Einf |
Einführung |
EMRK |
Europäische Menschenrechtskonvention |
Entsch. |
Entscheidung |
EStG |
Einkommenssteuergesetz |
et al. |
et alia |
etc. |
et cetera |
f. |
folgende |
ff. |
fortfolgende |
FG |
Finanzgericht |
FGO |
Finanzgerichtsordnung |
Fn. |
Fußnote |
FS |
Festschrift |
GA |
Goltdammer’s Archiv für Strafrecht |
gem. |
gemäß |
GeschGehG |
Geschäftsgeheimnisgesetz |
GewO |
Gewerbeordnung |
GG |
Grundgesetz |
ggf. |
gegebenenfalls |
GS |
Gedächtnisschrift |
GSSt |
Großer Senat für Strafsachen |
HGB |
Handelsgesetzbuch |
hM |
herrschende Meinung |
HRRS |
Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung im Strafrecht |
Hrsg. |
Herausgeber |
i.e.S. |
im engeren Sinne |
i.V.m. |
in Verbindung mit |
IAB |
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung |
IStR |
Internationales Steuerrecht |
JR |
Juristische Rundschau |
JURA |
Juristische Arbeitsblätter |
JuS |
Juristische Schulung |
JZ |
Juristen-Zeitung |
Kap. |
Kapitel |
KriPoZ |
Kriminalpolitische Zeitschrift |
KritV |
Kritische Vierteljahreszeitschrift für Gesetzgebung und Rechtsprechung |
KSchG |
Kündigungsschutzgesetz |
LAG |
Landesarbeitsgericht |
Lfg. |
Lieferung |
LG |
Landgericht |
LStDV |
Lohnsteuer-Durchführungsverordnung |
MDR |
Monatszeitschrift für Deutsches Recht |
MiStra |
Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen |
MSchG |
Mutterschutzgesetz |
mwN |
mit weiteren Nachweisen |
NJW |
Neue Juristische Wochenschrift |
NK |
Zeitschrift für Neue Kriminalpolitik |
Nr. |
Nummer |
NStZ |
Neue Zeitschrift für Strafrecht |
NStZ-RR |
Neue Zeitschrift für Strafrecht/Rechtsprechungs-Report |
NZA |
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht |
NZA-RR |
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht/Rechtsprechungs-Report |
NZWiSt |
Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht |
OLG |
Oberlandesgericht |
OWiG |
Ordnungswidrigkeitengesetz |
RdA |
Recht der Arbeit |
RGSt |
Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen |
RiStBV |
Richtlinien für das Strafverfahren und Bußgeldverfahren |
RL |
Richtlinie |
Rn. |
Randnummer |
RW |
Rechtswissenschaft |
S. |
Satz/Seite |
SAE |
Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen |
SGB |
Sozialgesetzbuch |
sog. |
sogenannte/r/s |
StGB |
Strafgesetzbuch |
StPO |
Strafprozessordnung |
StV |
Strafverteidiger |
TVöD |
Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst |
TzBfG |
Teilzeit- und Befristungsgesetz |
u.a. |
unter anderem |
Urt. |
Urteil |
UWG |
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb |
v. |
von/vom |
vgl. |
vergleiche |
vs. |
versus |
Vor |
Vorbemerkung |
WiJ |
Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. |
wistra |
Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht |
z.B. |
zum Beispiel |
ZfA |
Zeitschrift für Arbeitsrecht |
ZGR |
Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht |
ZHR |
Zeitschrift für Handels- und Wirtschaftsrecht |
ZIP |
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht |
ZIS |
Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik |
ZPO |
Zivilprozessordnung |
ZRP |
Zeitschrift für Rechtspolitik |
ZStW |
Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft |
Einleitung
„Selbstverständlich gilt das allgemeine Strafrecht auch im Arbeitsverhältnis.“1
A. Straftaten „als“ Kündigungsgrund im Arbeitsrecht
Der Arbeitnehmer steht in einem privaten Rechtsverhältnis mit seinem Arbeitgeber,2 aus dem sich für ihn Rechte und Pflichten ergeben, wie beispielsweise die Arbeitspflicht und das Recht auf entsprechende Vergütung (§ 611a BGB). Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer aber auch verpflichtet, die Rechtsgüter des Arbeitgebers nicht zu schädigen (§ 241 Abs. 2 BGB); ihn trifft insoweit eine Rücksichtnahmepflicht.3
Entspricht der Arbeitnehmer im Vorfeld des Arbeitsverhältnisses, bei Ausführung seiner arbeitsvertraglichen Tätigkeit oder im außerdienstlichen Bereich nicht den Anforderungen, welche die Rechtsordnung, insbesondere das Strafrecht, an ihn stellt, so kann dies sowohl strafrechtliche als auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Wenn aber, wie Reinecke in dem obengenannten Zitat formuliert, das Strafrecht auch im Arbeitsverhältnis gilt, stellt sich die Frage, wie sich dieses Aufeinandertreffen von Strafrecht und dem spezifisch die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelnden Arbeitsrecht auswirkt. Hat das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses Auswirkungen auf die Strafbarkeit eines Verhaltens? Wie wirkt sich die Strafbarkeit eines Verhaltens auf die Kündigungsmöglichkeit des Arbeitgebers aus? Kann einem Arbeitnehmer „wegen“ bzw. „aufgrund“ einer Straftat gekündigt werden?
Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung musste sich in einer Vielzahl von Kündigungsschutzverfahren mit strafbarem Arbeitnehmerverhalten auseinandersetzen und hat hierbei Grundsätze für die kündigungsrechtliche Behandlung von Straftaten des Arbeitnehmers aufgestellt. So hat das Bundesarbeitsgericht etwa betont, dass das Erfordernis der Vornahme einer Interessenabwägung auch im Fall von Straftaten gilt:
„Das Gesetz kennt auch im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen des Arbeitnehmers keine absoluten Kündigungsgründe. Es bedarf stets einer umfassenden, auf den Einzelfall bezogenen Prüfung und Interessenabwägung dahingehend, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses trotz der eingetretenen Vertrauensstörung – zumindest bis zum Ablauf der Kündigungsfrist – zumutbar ist oder nicht.“4
Grundlegende Bedeutung kommt außerdem der Anerkennung bestimmter Delikte als Kündigungsgrund „an sich“ zu. So führt etwa das Bundesarbeitsgericht in der „Emmely“-Entscheidung aus dem Jahr 20105 mit Blick auf Eigentums- und Vermögensdelikte aus:
„Zum Nachteil des Arbeitgebers begangene Eigentums- oder Vermögensdelikte, aber auch nicht strafbare, ähnlich schwerwiegende Handlungen unmittelbar gegen das Vermögen des Arbeitgebers kommen typischerweise – unabhängig vom Wert des Tatobjekts und der Höhe eines eingetretenen Schadens – als Grund für eine außerordentliche Kündigung in Betracht.“6
Details
- Seiten
- 372
- Erscheinungsjahr
- 2024
- ISBN (PDF)
- 9783631915721
- ISBN (ePUB)
- 9783631915738
- ISBN (Hardcover)
- 9783631915684
- DOI
- 10.3726/b21644
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2024 (April)
- Schlagworte
- Arbeitgeberkündigung Verhaltensbedingte Kündigung Strafbares Arbeitnehmerverhalten Bagatellstraftaten Bagatelldelikte
- Erschienen
- Berlin, Bruxelles, Chennai, Lausanne, New York, Oxford, 2024. 372 S.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG