Vater Staat
Die Armenfürsorge in der Habsburgermonarchie im langen 19. Jahrhundert
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Table Of Contents
- Titelseite
- Titel
- Impressum
- Inhalt
- Abbildungsverzeichnis
- Grafikverzeichnis
- Tabellenverzeichnis
- 1. Eine Wiener Frau in ihrer mährischen Heimat
- 2. Armut und Armenfürsorge
- 3. Armut und Armenfürsorge. Forschungsstand und Problemstellung
- Der Staat als Stiefvater? Der Disziplinierungsprozess und die Armenfürsorgeforschung
- Armut und Armutsfürsorge in Stadt und Land
- Das 18. Jahrhundert als Umbruchszeit in der Armenfürsorge
- Quellen
- 4. Die Armenfürsorge als Rechtsproblem
- Der Staat als sorgende und wahrhafte Mutter
- Der Anspruch auf die Armenfürsorge als Recht des Bürgers
- Die Heimat und die Armenfürsorge
- Die problematische Auslegung des Terminus häusliche Niederlassung
- 5. Das Heimatrecht in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts als Problem der Armenfürsorge
- Verhinderung der Quadrinierung
- Der direkte Sieg liberaler Kreise
- 6. Wer bezahlt für die Armen? Kosten der Armenfürsorge beim Verwaltungsgerichtshof
- Kosten für unheilbar kranke und nicht erwerbsfähige Personen
- Kosten für heilbar Kranke
- Kosten für Armenfürsorge als Problem zwischen Ortsgemeinde und Katastralgemeinde
- Der Heimatschein als Nachweis der Heimatzuständigkeit und die Voraussetzung der Armenfürsorge
- Kosten der Armenfürsorge als Problem zwischen den Ländern der Ungarischen Krone und den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern
- Die Relevanz der Höhe des Kostenersatzes
- Die Erwerbsunfähigkeit als Voraussetzung der Armenfürsorge
- Ersatzanspruch der Beerdigungskosten für Arme
- 7. Armeninstitute als Versuch der Lösung der Armut
- Die Terminologie
- „Gebt mir Brot, oder verhindert mich nicht, es an der Türe mitleidiger Nebenmenschen selbst zu suchen.“ Das Armeninstitut in Gratzen
- „Keine Gabe ist uns zu gering“
- Das Armeninstitut als Vorbild der Armenfürsorge
- Die Gemeinde als ein Grundstein der Armenfürsorge
- Die Wirtschaftsführung der Armeninstitute in Mähren
- Zusammenfassung: Die Armeninstitute als moderne Institution
- 8. Die Armenfürsorge in den Händen von Herrschaften. Das Beispiel der Herrschaft der Familie Schwarzenberg
- 9. Der Ehekonsens als Mittel zur Bekämpfung der Armut?
- Maria Theresia als die Ehe fördernde Landesmutter
- Der Josephinische Pragmatismus
- Die Reglementierung der Eheschließung
- Der Ehekonsens in den Händen der Herrschaften
- Der Ehekonsens in der Zeit der Industrialisierung
- Der Weg zur Aufhebung des Ehekonsenses
- 10. Die Naturalverpflegungsstationen: die Suche nach einer Lösung der Armenfürsorge
- 11. Die Rumfordsuppe: Sättigung von Armen oder Symbol der Armut?
- 12. Arme Kinder als billige Arbeitskraft
- 13. Der konservative Wind
- Die Armenfürsorge auf Landesebene. Das böhmische Armengesetz als Vorbild
- Die Armenfürsorge auf Landesebene. Die Suche nach einer Lösung in Mähren
- Anti-Vaganten-Gesetze als Bestandteil der Armenfürsorge
- 14. Vater Staat? Die Armenfürsorge in der Habsburgermonarchie: Zusammenfassung
- Archivquellen
- Gedruckte Quellen
- Literatur
- Ortsregister
- Personenregister
- Sachregister
kapitel 1 Eine Wiener Frau in ihrer mährischen Heimat
In den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts traf ein Junge in dem kleinen mährischen Dorf Jawurek (Javůrek) täglich zu Hause eine Frau, die er für seine Tante hielt, da sie von Familienmitgliedern so genannt wurde. Erst später erfuhr er, dass sie gar keine Verwandte sei. Frau Leopoldine war ein Wiener Kind, geboren am 6. August 1898 in der Donaumetropole.1 Über ihre Kindheit erfuhr man sehr wenig, da sie – vermutlich um die schlechten Erinnerungen zu verdrängen – hierüber nicht sprechen wollte. Leopoldines Mutter war ebenfalls eine Wienerin. Nach ihrem Tode übergab man Leopoldine in ein Wiener Waisenhaus. Dort lebte sie einige Jahre, bis die damals fast Achtjährige am 1. Mai 1906 in das mährische Dorf Jawurek kam.
Doch warum wurde sie überhaupt in das mährische Dorf gebracht? Leopoldines Vater besaß hier das Heimatrecht, ohne offensichtlich jemals ein anderes erworben zu haben. Ungeachtet ihres Geburtsortes war folglich für Leopoldine ebenso Jawurek zuständig. Der vermutlich – wie in ähnlichen Fällen bezeugt – durch einen Dorfboten realisierte Transport des Kindes, erfolgte höchstwahrscheinlich, nachdem man dessen Zuständigkeit festgestellt und die entsprechende Rückstellung seiner Ernährungs- und Erziehungskosten an das Gemeindeamt in Javůrek veranlasst hatte. Der Unterhalt des Kindes „zu Hause“, also an dem Ort, an dem sich Leopoldine vorher nie aufgehalten hatte, erwies sich für die kleine Gemeinde als wesentlich 2günstiger als die entsprechende Unterstützung im Wiener Waisenhaus.2 Gemeinden besaßen das Recht, die Art und Weise der Unterstützung für ihre Bedürftigen zu wählen (§ 25, Gesetz 1863). Nicht ganz klar ist, aus welchem Grund Leopoldine in das Wiener Waisenhaus gebracht wurde, zumal ihr Vater doch lebte. Die Zeitzeugen erfuhren von Leopoldine, sie sei das jüngste Kind einer ganzen Schar von Geschwistern, deren Ernährung der Vater nicht gewährleisten konnte.3
In Jawurek lebten keine Verwandten Leopoldines. Entsprechend den geltenden Normen des Heimatrechts, wurde das Mädchen in die Obhut ihrer Heimat übergeben und es wurde nach einer Möglichkeit für die Unterbringung gesucht. Der kinderlose Bauer Josef und seine Frau, die wenig später verstarb, erbarmten sich des Kindes und nahmen es in ihre Familie auf, adoptierten es jedoch nicht. Später heiratete Josef erneut, und aus dieser Ehe gingen vier Kinder hervor. Leopoldine erhielt eines der beiden für Arme bestimmten Zimmer im Gebäude des damaligen Gemeindeamtes. Bei der Volkszählung im Jahre 1921 wurde sie als Dienstmagd in der Familie des Bauern Josef registriert.4 Leopoldine blieb ihr gesamtes Leben lang in der Familie des Bauern, ohne ihr kleines, karges Zimmer im Gemeindehaus zu verlassen. Einige Jahre lebte sie bei den verheirateten Schwestern des Bauern in anderen Ortschaften, wollte aber stets nach Hause zurückkehren.
Nach der Machtübernahme der sozialistischen Regime durfte Leopoldine offiziell nicht mehr als Dienstmagd tätig sein, sondern fand als Waldarbeiterin eine Beschäftigung. Diese Arbeit war angesichts ihrer körperlichen Statur – Leopoldine maß lediglich 148 cm und litt an Rachitis – sehr anstrengend, was vermutlich auf eine unzureichende Ernährung in der Kindheit zurückzuführen ist. Bis ins hohe Alter lebte, arbeitete 3und aß Leopoldine mit der Familie des Bauern sowie nachfolgend derjenigen seiner Tochter und seines Enkelsohnes. Sie kam jeden Morgen und ging am Abend in ihr Zimmer. Sie hat nie geheiratet und wollte ihr Zimmer im Gemeindehaus nicht aufgeben, als ihr der Bauer anbot, ihr ein Zimmer im Hof einrichten zu lassen. Das Zimmer im Gemeindehaus war ungeheizt und Leopoldine musste es selbst in einem kleinen Kamin beheizen, was sich im hohen Alter als problematisch erwies, Familienmitglieder des Bauern Josef leisteten Hilfe. Nach ihrem Tode am 9. Oktober 1980 wurde sie auf dem Friedhof im Grab der Bauernfamilie begraben. Auf dem Grabstein steht lediglich „Leopoldine“, ohne Nachnahmen. Der Familienname gilt für alle dort bestatteten Familienangehörige als Überschrift, wodurch sie auch per Namen als Mitglied der Familie galt.
Frau Leopoldine gilt als ein anschauliches Beispiel für die alte österreichische Armenfürsorge, die besonders in kleinen Ortschaften stark auf Mildtätigkeit und Nächstenliebe beruhte. Das Heimatrecht wurde in der Tschechoslowakei im Jahre 1949 aufgehoben, aber die eingeführten Traditionen der Armenfürsorge lebten in der Gesellschaft noch lange weiter.
kapitel 2 Armut und Armenfürsorge
„Der Arme entsteht nicht durch ein bestimmtes Maß von Mangel und Entbehrung, sondern dadurch, dass er Unterstützung erhält oder sie nach sozialen Normen erhalten sollte.“5 Armut ist in jeder Gesellschaft präsent, lediglich ihre äußerlichen Formen ändern sich. Man begegnet auf der Straße einer bettelnden Person. Was geht dem Betrachter dabei durch den Kopf? „Soll ich eine Spende geben oder nicht? Ich zahle doch Steuern, unser Staat ist ein Sozialstaat. Vielleicht ist die Person einfach arm, besonders, wenn sie alt und gebrechlich ist. Ich sollte doch eine Spende tätigen.“ Dann setzt sich der Gedanke fort: War dies immer so? Wann entstand eigentlich der Sozialstaat? Welche Ideen stifteten die staatlich organisierte Armenfürsorge? Wann begann der Staat, seinen eigenen Staatsbürgern zu helfen?
Die Armut war (und ist) eine Alltagserscheinung, in der frühen Neuzeit erlebte sie mitunter eine Glorifizierung. Einsiedler wurden als heilige Männer wahrgenommen und die Armut spielte bei einigen katholischen Orden eine erstrangige Rolle. Im Laufe des 18. Jahrhunderts begann sich die Einstellung zur Armut zu verändern. Mit den Ideen der Aufklärung wandelte sich das Verhalten gegenüber der Armut, die nicht mehr den Ruf eines Schicksals genoss, sondern als Problem galt, das zu lösen war. Pilgerfahrten zu Einsiedlern ebbten allmählich ab, da sie als Zeit und Kostenverlust verstanden wurden, zumal die Pilger den Einsiedlern für gewöhnlich auch Lebensmittel spendeten.
6Geistliche Orden, die sich keiner für die Gesellschaft nutzbringenden Tätigkeit zuwandten, wurden aufgehoben. Weitaus weniger erwünscht galten Orden, die nicht allein das Armutsideal pflegten, sondern zugleich auch bettelten, da sie den Vorstellungen der josephinischen Denker zufolge durch ihr Betteln der armen Bevölkerung Lebensmittel vorenthielten, die sich diese im Schweiße ihres Angesichts und bei harter Arbeit erworben hatte und dann den Bettelmönchen schenkte, anstatt sie für die Regenerierung der eigenen Kräfte und zur Ernährung der eigenen Familien zu nutzen.
Die kostspieligen religiösen Zeremonien im Spätbarock gehörten fortan der Vergangenheit an. Die Menschen sparten bei den Ausgaben für Beerdigungen und es ließ sich zugleich ein Rückgang testamentarischer Legate an die katholische Kirche beobachten. „Der Geist der Sparsamkeit“ beherrschte den Worten eines Zeitgenossen, Johann Pezzl, zufolge, den öffentlichen Raum. Der Staat benötigte mehr Untertanen – vor allem solche, die jung, gesund und gebildet sein sollten. Der sparsame Umgang mit der eigenen Zeit, die Arbeit selbst und Investitionen in die eigene Ausbildung sowie die Schonung der Gesundheit stellten wirksame Mittel im Kampf mit der Armut dar.6
Hilfe boten den Armen verschiedene Wohltäter; eine wichtige Rolle spielte in der Habsburgermonarchie zudem die katholische Kirche. Als private Mäzene traten reiche Stadtbürger und Adelige in Erscheinung, die vor allem die Armen auf ihren eigenen Gütern unterstützten, wodurch sie deren materielle Lage in ihrer Herrschaft verbesserten. Vor allem im westlichen Teil der Habsburgermonarchie bildete sich seit der Mitte des 18. Jahrhunderts – parallel zur Herausbildung des zentralisierten Staates – die Praxis heraus, den Untertanen innerhalb der eigenen Herrschaft Armenfürsorge zu gewähren. Spätestens im Jahre 1777 erfolgte mit der ersten Konskription der Bevölkerung in den meisten Kronländern des späteren Zisleithaniens eine territoriale Zuordnung aller Personen, was bei der späteren Konskription 1804 gesetzlich weiter vertieft wurde. „Jedem Menschen seinen Platz“ bedeutete, um mit den Worten Michael Foucaults zu sprechen, mit der Zeit zugleich eine konkrete Verpflichtung des Herrschaftsbesitzers zur Armenfürsorge.
Details
- Pages
- XVI, 364
- Publication Year
- 2026
- ISBN (PDF)
- 9783631928097
- ISBN (ePUB)
- 9783631928103
- ISBN (Hardcover)
- 9783631914861
- DOI
- 10.3726/b22446
- Open Access
- CC-BY
- Language
- German
- Publication date
- 2026 (June)
- Keywords
- Habsburgermonarchie Rechtsgeschichte Wirtschaftsgeschichte Sozialgeschichte Sozialstaat ABGB Verwaltungsgerichtshof Rumfordsuppe Naturalverpflegungsstation Ehekonsens Kinderarbeit Heimatrecht Armeninstitut Armut Armen Armenfürsorge
- Published
- Berlin, Bruxelles, Chennai, Lausanne, New York, Oxford, 2026. xvi, 364 S., 31 farb. Abb., 1 s/w Abb., 32 Tab.
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