Die Kontrolle einseitiger Preisanpassungsrechte in Dauerschuldverhältnissen am Beispiel langfristiger Energielieferverträge
Eine rechtsvergleichende Untersuchung nach deutschem und griechischem Recht
Series:
Stavroula Antoniou
Die Autorin behandelt eine der in den letzten Jahren umstrittensten und komplexesten Fragen aus dem Energie-Verbraucherschutzrecht. Dazu führt sie einen Rechtsvergleich des deutschen als auch des griechischen Rechts durch, wobei auch die Einwirkung des EU-Rechts zu beachten ist. Unterschieden wird zwischen der Kontrolle der gesetzlichen Preisanpassungsklauseln in den Grundversorgungsverordnungen für Strom und Gas und der Kontrolle von Preisanpassungsklauseln in Sonderkundenverträgen unter dem Aspekt von Angemessenheit und Transparenz. Im Ergebnis befürwortet die Autorin die Äquivalenzsicherungsklausel und formuliert die Klausel, die den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowie den EU-rechtlichen Transparenzanforderungen Rechnung trägt.
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- 978-3-631-72821-5
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- Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien. 2018. 10 farb. Abb., 3 s/w Abb., 1 s/w Tab.
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Vorwort
- Inhaltsübersicht
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
- A. Einleitung – Die Preiserhöhungen im Energiesektor – Rechtstatsächlicher Hintergrund
- I. Entwicklung der Strompreise
- II. Entwicklung der Gaspreise
- III. Entwicklung der Netzentgelte
- B. Die Kontrolle der gesetzlichen Preisanpassungsklauseln in Grundversorgungskundenverträgen
- I. Beurteilung von Preisanpassungsklauseln gegenüber Grundversorgungskunden deren Rechtsverhältnisse durch Gesetz geregelt werden
- 1. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Grundversorgungsbereich
- 2. Die neuere Rechtsprechung: (OLG Düsseldorf-Urteil)
- 3. Klausel, die das für die Grundversorgung geltende Preisänderungsrecht vollständig für Sonderkundenverträge übernimmt
- a) „Leitbildfunktion“ des § 5 GasGVV für Sonderkunden
- b) Der sachliche Anwendungsbereich der EU Richtlinien
- II. Die Kontrolle der gesetzlichen Preisanpassungsklauseln gemäß den EU-rechtlichen Anforderungen
- 1. Bewertung der gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf Transparenz und Angemessenheit sowie Umfang des Verbraucherschutzes
- 2. Vorgaben in Bezug auf die Ausgestaltung der gesetzlichen Preisanpassungsklauseln durch die Bestimmungen des dritten Energiepakets
- a) Inhalt
- b) Bewertung der gesetzlichen Regelungen der neuen Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich gesetzter oder regulierter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung vom 22. Oktober 2014 unter Berücksichtigung der RL des Dritten Energiepakets
- C. Anforderungen an die Inhaltskontrolle von Preisanpassungsklauseln in Sonderkundenverträgen nach § 307 BGB
- I. Rechtliche Grundlage für die Beurteilung von Preisanpassungsklauseln in Sonderkundenverträgen
- a) Der aufgrund von Treu und Glauben im BGB gebotene Schutz der schwächeren Partei durch angemessene Bedingungen
- b) Der Schutz der schwächeren Partei in § 307 BGB und in vergleichbaren Fällen
- II. Anforderungen an die Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln gegenüber Sonderkunden im Einzelnen
- 1. Angemessene Klauseln
- 2. Berechtigtes Interesse des Verwenders
- 3. Hinreichende Transparenz einer Preisanpassung durch Konkretisierung ihrer Voraussetzungen und Rechtsfolgen
- a) Anforderungen an das Transparenzgebot im Rahmen der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 2 S. 2 BGB
- aa) Das Gebot der Bestimmtheit und Nachvollziehbarkeit
- bb) Möglichkeit zur Überprüfung
- cc) „Gewichtung“ der einzelnen Kostenelemente
- dd) Wahrung der ursprünglich vereinbarten Gewinnspanne
- b) Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners
- 4. Kündigungsmöglichkeit und Überprüfung einer Preiserhöhung mittels § 315 BGB
- III. Annäherungslösung
- D. Die Kontrolle einseitiger Gestaltungsmacht (§ 315 BGB) bei abgeschlossenen Verträgen
- I. Analoge Anwendung des § 315 BGB auf Energiepreiserhöhungen auf der Grundlage der „Monopolpreisrechtsprechung“ des Bundesgerichtshofes
- II. Das Verhältnis von § 315 BGB zu preisrelevanten Regelungen der §§ 19 und 29 GWB
- 1. Das Instrument der Preismissbrauchskontrolle aus §§ 19 und 29 GWB
- 2. Konkurrenzrechtliches Verhältnis von § 315 BGB zu § 19 GWB
- 3. Inhaltliche Gleichheit der Kontrollmaßstäbe von §§ 315 BGB, 19 GWB
- III. Unmittelbare Anwendung des § 315 BGB auf die Energiepreiserhöhungen von Versorgungsunternehmen nach Vertragsschluss
- 1. Entwicklung der Preissockel – Theorie zu § 315 BGB
- a) Gaspreis-Urteil VIII ZR 138/07 vom 19.11.2008
- b) Strompreis-Urteil VIII ZR 144/06 vom 28.3.2007
- c) Gaspreis-Urteil VIII ZR 36/06 vom 13.6.2007
- d) KZR 36/04 vom 18.10.2005 zu Stromnetznutzungsentgelten
- 2. Kritik an der Übernahme der Preissockel – Theorie
- a) Die Einbeziehung des Preissockels in die Billigkeitskontrolle
- b) Stellungnahme
- E. Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der deutschen und griechischen Rechtsordnung
- I. Der Elektrizitätsmarkt
- 1. Das Memorandum of Understanding vom 3.5.2010 und die Harmonisierung des griechischen Rechtes mit den Gemeinschaftsvorschriften
- 2. Relevanter Markt- und Rechtsrahmen für die Preisfestsetzung im Elektrizitätseinzelhandel in Griechenland
- 3. Stromtarife: Der regulierte Teil
- 4. Der wettbewerbliche Teil der Tarife:
- a) Tarif für gewerbliche Kunden/Unternehmen
- b) Haushaltstarif
- 5. Der Stromversorgungsmarkt
- a) Der Strommarkt für Erzeugung und Großkunden in Griechenland
- b) Der Stromeinzelhandelsmarkt
- c) D.E.I. der Hauptversorger
- d) Bewertung der bisher vorgeschlagenen Maßnahmen
- e) Alleinige Liberalisierung der gewerblichen Tarife
- 6. Schlussfolgerungen
- II. Der Erdgasmarkt
- 1. Der Erdgasmarkt und der Rechtsrahmen in Griechenland
- a) Der Netzzugangsmarkt
- b) Gasversorgungsmarkt
- c) Verbraucherinteresse
- 2. Der Verbraucherschutz im griechischen Recht
- a) Die AGB-Inhaltskontrolle im Bewertungssystem des Zivilgesetzbuchs
- aa) Die Vorschrift im Art. 178 ZGB über sittenwidriges Rechtsgeschäft
- bb) Die Vorschrift des Art. 179 S. b ZGB über das Wuchergeschäft
- cc) Die Vorschriften in Art. 371–373 ZGB über eine unbestimmte Leistung
- dd) Die Regelung in Art. 281 ZGB über den Rechtsmissbrauch
- ee) Die Regelung in Art. 288 ZGB über Treu und Glauben und gute Sitten
- b) Der Verbraucherschutz aus der Sicht der Sondergesetzgebung
- Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
- Anhang: Deutsche Übersetzung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften des griechischen Rechts
- Literaturverzeichnis
D. Die Kontrolle einseitiger Gestaltungsmacht (§ 315 BGB) bei abgeschlossenen Verträgen
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D. Die Kontrolle einseitiger Gestaltungsmacht (§ 315 BGB) bei abgeschlossenen Verträgen
Für den Grundversorgungsbereich wird ein Preisbestimmungsrecht aus §§ 5 StromGVV/GasGVV abgeleitet. Die Verordnungsermächtigung des § 39 Abs. 1 bezieht sich auf die Gestaltung der Allgemeinen Preise des Grundversorgers im Bereich der Grundversorgung (§ 36) und der Ersatzversorgung (§ 38). Für den Sonderversorgungsbereich besteht ein Preisbestimmungsrecht kraft vertraglicher Regelung. Ist eine Klausel nach den §§ 305 ff. wirksam, ist die Ermessenausübung im Einzelfall nach § 315 BGB zu überprüfen.
Gemäß § 315 BGB459 ist eine Vertragspartei in der Lage, den Preis als solchen oder einzelne Preisbestanteile unabhängig vom Willen des Vertragsgegners festzusetzen,460 wenn diese ihr ein einseitiges Preisbestimmungsrecht eingeräumt hat oder wenn dieser eine solche Befugnis durch Rechtsnorm verliehen wird.461 Der Leistungsbestimmungsberechtigte kann jedoch die ihm eingeräumten Gestaltungsbefugnisse nicht schrankenlos ausüben; er hat vielmehr die Grenzen billigen Ermessens (arbitrium boni viri) einzuhalten.462 Wird diese Grenze überschritten, so hat das erkennende Gericht anstelle der Vertragsparteien eine billige Ermessensentscheidung gemäß § 315 Abs. 3 BGB zu treffen.463 Ratio legis ← 101 | 102 → für diese Norm ist nicht das wirtschaftliches Ungleichgewicht zwischen den Parteien, sondern das durch die fehlende Zustimmung des Vertragspartners zum späteren Inhalt der Leistungsbestimmung ausgelöste rechtliche Ungleichgewicht i.S. fehlender Partizipation am Inhalt dieser Regelung.464
Bereits im Jahr 1925 bejahte das Reichsgericht die Anwendbarkeit des § 315 BGB zugunsten des Abnehmers eines städtischen Elektrizitätswerks und lieferte dabei auch gleich eine Definition der Billigkeit:465 „Die Feststellung,...
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- Vorwort
- Inhaltsübersicht
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
- A. Einleitung – Die Preiserhöhungen im Energiesektor – Rechtstatsächlicher Hintergrund
- I. Entwicklung der Strompreise
- II. Entwicklung der Gaspreise
- III. Entwicklung der Netzentgelte
- B. Die Kontrolle der gesetzlichen Preisanpassungsklauseln in Grundversorgungskundenverträgen
- I. Beurteilung von Preisanpassungsklauseln gegenüber Grundversorgungskunden deren Rechtsverhältnisse durch Gesetz geregelt werden
- 1. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Grundversorgungsbereich
- 2. Die neuere Rechtsprechung: (OLG Düsseldorf-Urteil)
- 3. Klausel, die das für die Grundversorgung geltende Preisänderungsrecht vollständig für Sonderkundenverträge übernimmt
- a) „Leitbildfunktion“ des § 5 GasGVV für Sonderkunden
- b) Der sachliche Anwendungsbereich der EU Richtlinien
- II. Die Kontrolle der gesetzlichen Preisanpassungsklauseln gemäß den EU-rechtlichen Anforderungen
- 1. Bewertung der gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf Transparenz und Angemessenheit sowie Umfang des Verbraucherschutzes
- 2. Vorgaben in Bezug auf die Ausgestaltung der gesetzlichen Preisanpassungsklauseln durch die Bestimmungen des dritten Energiepakets
- a) Inhalt
- b) Bewertung der gesetzlichen Regelungen der neuen Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich gesetzter oder regulierter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung vom 22. Oktober 2014 unter Berücksichtigung der RL des Dritten Energiepakets
- C. Anforderungen an die Inhaltskontrolle von Preisanpassungsklauseln in Sonderkundenverträgen nach § 307 BGB
- I. Rechtliche Grundlage für die Beurteilung von Preisanpassungsklauseln in Sonderkundenverträgen
- a) Der aufgrund von Treu und Glauben im BGB gebotene Schutz der schwächeren Partei durch angemessene Bedingungen
- b) Der Schutz der schwächeren Partei in § 307 BGB und in vergleichbaren Fällen
- II. Anforderungen an die Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln gegenüber Sonderkunden im Einzelnen
- 1. Angemessene Klauseln
- 2. Berechtigtes Interesse des Verwenders
- 3. Hinreichende Transparenz einer Preisanpassung durch Konkretisierung ihrer Voraussetzungen und Rechtsfolgen
- a) Anforderungen an das Transparenzgebot im Rahmen der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 2 S. 2 BGB
- aa) Das Gebot der Bestimmtheit und Nachvollziehbarkeit
- bb) Möglichkeit zur Überprüfung
- cc) „Gewichtung“ der einzelnen Kostenelemente
- dd) Wahrung der ursprünglich vereinbarten Gewinnspanne
- b) Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners
- 4. Kündigungsmöglichkeit und Überprüfung einer Preiserhöhung mittels § 315 BGB
- III. Annäherungslösung
- D. Die Kontrolle einseitiger Gestaltungsmacht (§ 315 BGB) bei abgeschlossenen Verträgen
- I. Analoge Anwendung des § 315 BGB auf Energiepreiserhöhungen auf der Grundlage der „Monopolpreisrechtsprechung“ des Bundesgerichtshofes
- II. Das Verhältnis von § 315 BGB zu preisrelevanten Regelungen der §§ 19 und 29 GWB
- 1. Das Instrument der Preismissbrauchskontrolle aus §§ 19 und 29 GWB
- 2. Konkurrenzrechtliches Verhältnis von § 315 BGB zu § 19 GWB
- 3. Inhaltliche Gleichheit der Kontrollmaßstäbe von §§ 315 BGB, 19 GWB
- III. Unmittelbare Anwendung des § 315 BGB auf die Energiepreiserhöhungen von Versorgungsunternehmen nach Vertragsschluss
- 1. Entwicklung der Preissockel – Theorie zu § 315 BGB
- a) Gaspreis-Urteil VIII ZR 138/07 vom 19.11.2008
- b) Strompreis-Urteil VIII ZR 144/06 vom 28.3.2007
- c) Gaspreis-Urteil VIII ZR 36/06 vom 13.6.2007
- d) KZR 36/04 vom 18.10.2005 zu Stromnetznutzungsentgelten
- 2. Kritik an der Übernahme der Preissockel – Theorie
- a) Die Einbeziehung des Preissockels in die Billigkeitskontrolle
- b) Stellungnahme
- E. Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der deutschen und griechischen Rechtsordnung
- I. Der Elektrizitätsmarkt
- 1. Das Memorandum of Understanding vom 3.5.2010 und die Harmonisierung des griechischen Rechtes mit den Gemeinschaftsvorschriften
- 2. Relevanter Markt- und Rechtsrahmen für die Preisfestsetzung im Elektrizitätseinzelhandel in Griechenland
- 3. Stromtarife: Der regulierte Teil
- 4. Der wettbewerbliche Teil der Tarife:
- a) Tarif für gewerbliche Kunden/Unternehmen
- b) Haushaltstarif
- 5. Der Stromversorgungsmarkt
- a) Der Strommarkt für Erzeugung und Großkunden in Griechenland
- b) Der Stromeinzelhandelsmarkt
- c) D.E.I. der Hauptversorger
- d) Bewertung der bisher vorgeschlagenen Maßnahmen
- e) Alleinige Liberalisierung der gewerblichen Tarife
- 6. Schlussfolgerungen
- II. Der Erdgasmarkt
- 1. Der Erdgasmarkt und der Rechtsrahmen in Griechenland
- a) Der Netzzugangsmarkt
- b) Gasversorgungsmarkt
- c) Verbraucherinteresse
- 2. Der Verbraucherschutz im griechischen Recht
- a) Die AGB-Inhaltskontrolle im Bewertungssystem des Zivilgesetzbuchs
- aa) Die Vorschrift im Art. 178 ZGB über sittenwidriges Rechtsgeschäft
- bb) Die Vorschrift des Art. 179 S. b ZGB über das Wuchergeschäft
- cc) Die Vorschriften in Art. 371–373 ZGB über eine unbestimmte Leistung
- dd) Die Regelung in Art. 281 ZGB über den Rechtsmissbrauch
- ee) Die Regelung in Art. 288 ZGB über Treu und Glauben und gute Sitten
- b) Der Verbraucherschutz aus der Sicht der Sondergesetzgebung
- Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
- Anhang: Deutsche Übersetzung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften des griechischen Rechts
- Literaturverzeichnis