Die Aufgreifkriterien der chinesischen Fusionskontrolle
Minderheitsbeteiligung, Gemeinschaftsunternehmen, konzerninterne Umstrukturierung und neue Fragen zum digitalen Markt aus rechtsvergleichender Sicht mit deutschem und europäischem Recht
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Rui Long
§ 7 Zusammenfassung
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1. Ein Zusammenschluss liegt nach Art. 20 AMG vor, wenn die Unternehmen miteinander fusionieren, Kontrolle über das Zielunternehmen erwerben oder bestimmenden Einfluss ausüben können. Seit 2008 wurden zahlreiche Ausführungsbestimmungen zum Anti-Monopol-Gesetz erlassen, das Aufgreifkriterium des Zusammenschlusses von Art. 20 AMG wird durch den Erlass der Guideline 2014 konkretisiert. Die Guideline 2014 bietet nur Verwaltungsgrundsätze zur Fusionskontrolle durch MOFCOM. Die Rechtsnatur der Guideline 2014 ist vergleichbar mit jener der Konsolidierten Mitteilung der Kommission zu Zuständigkeitsfragen, selbst wenn sie nicht rechtsverbindlich ist, ist sie bedeutend für die Praxis.1000
Nach Art. 3 der Guideline 2014 ist Kontrollerwerb i. S. v. Art. 20 AMG ein qualitatives Aufgreifkriterium und unabhängig vom chinesischen Gesellschaftsrecht.1001 Eine Kontrolle kann allein oder gemeinsam begründet werden. Die Beurteilung der Kontrollbegründung entsteht durch eine Gesamtschau vieler Elemente und Informationen, hierzu gehören das Ziel des Vorgangs (Zusammenschluss) und die Planung für die Zukunft, die Anteilsstruktur des Zielunternehmens vor und nach dem Zusammenschluss, Abstimmungsregeln, die Angelegenheiten zur Abstimmung und die historische Präsenz bei der Hauptversammlung des Zielunternehmens, die Zusammensetzung von Vorstand oder Aufsichtsrat und die Abstimmungsregeln des Zielunternehmens, Bestellung und Abberufung von hochrangigen Managern des Zielunternehmens, die Beziehung der Aktionäre/Vorstandsmitglieder, Proxy Voting sowie gemeinsame Verhandlungen, wichtige Geschäftsbeziehungen und Kooperationsvereinbarungen zwischen den Zielunternehmen und anderen Unternehmen.
Nach dem Wortlaut von Art. 3 der Guideline 2014 ist Minderheitsbeteiligung ebenfalls ein Gegenstand der chinesischen Fusionskontrolle.1002 Theoretisch kann eine Kontrolle über Zielunternehmen nach Art. 20 AMG durch...
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