Alternative Freiverkehrssegmente im Kapitalmarktrecht
Zugleich ein Beitrag zur rechtsökonomischen Analyse emittentenbezogener Regulierung durch einen Marktveranstalter und zum System der Segmentierung
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Philipp Storm
§ 4 Regulierungstheoretische Bewertung des Marktveranstalters als Regelungsinstanz 110
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110 Kapitel 3 Bewertung als Institutionen funktionsfähiger Marktgestaltung auch ihre Herabsetzung zur Vermeidung von Marktzugangshindernissen. Letzteres führt zu einem veränderten, tendenziell herabgesetzten Anlegerschutz, der aller- dings einer Effizienzbewertung standzuhalten vermag und auch im Interesse der Anleger sein kann. Ein elementares Problem ist es folglich, die richtige Form des Funktionsschutzes oder anders ausgedrückt, das richtige Maß an Anlegerschutz für einen Markt zu bestimmen. Im Folgenden wird sich zeigen, inwiefern die auf den Emittenten bezogene Notierungsregulierung alternativer Freiverkehrs- segmente in funktionsfähiger Weise Gegenstand eines Wettbewerbs der Markt- veranstalter und damit eines ständigen Erkenntnis- und Innovationsprozesses sein kann. § 4 Regulierungstheoretische Bewertung des Marktveranstalters als Regelungsinstanz Alternative Freiverkehrssegmente verkörpern eine Regulierungsform, die sich nicht nur durch ihre gegenüber den Hauptmärkten reduziertes Ausmaß, sondern sich auch durch die hervorgehobene Bedeutung des Marktveranstalters als Regu- lierungssubjekt auszeichnet. Daher soll im Folgenden geklärt werden, ob diese Regulierungsform ausreichende Gewähr dafür bietet, in effizienter Weise die widerstreitenden Bedürfnisse nach funktionsfördernder Regulierung und nach einem erleichterten Marktzugang in Einklang zu bringen. Zu diesem Zweck ist zunächst auf die Notwendigkeit des jeweiligen Funktionselementes einzugehen und im Anschluss daran seine Regulierungsbedürftigkeit zu belegen. Hierauf aufbauend ist der marktveranstalterische Regulierungsbeitrag ökonomisch zu bewerten. Diesen Fragen soll am Beispiel der Unternehmenspublizität nachge- gangen werden, wobei auf Parallelen bei der Gewährleistung erforderlicher Liqui- dität und sonstiger Elemente zur Risikoreduktion Bezug genommen wird. Zu untersuchen ist zunächst, warum die Unternehmenspublizität für die...
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