Alternative Freiverkehrssegmente im Kapitalmarktrecht
Zugleich ein Beitrag zur rechtsökonomischen Analyse emittentenbezogener Regulierung durch einen Marktveranstalter und zum System der Segmentierung
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Philipp Storm
§2 Einordnung alternativer Freiverkehrssegmente in die formelle Marktstruktur 246
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246 Kapitel 5 Einordnung in das kapitalmarktrechtliche System der Marktsegmente § 2 Einordnung alternativer Freiverkehrssegmente in die formelle Marktstruktur Alternative Freiverkehrssegmente unterliegen nach der geltenden Rechtslage keinem spezifischen Zulassungstatbestand, sondern unterfallen den allgemeinen Zulassungs- und Genehmigungserfordernissen des Freiverkehrs1235. Da sie aller- dings im materiellen Sinne sowohl multilaterale Handelssysteme als auch Börsen darstellen, wäre eine entsprechende Genehmigungspflicht und damit Einordnung im formellen Sinne denkbar. Entscheidend hierfür ist, ob alternative Freiver- kehrssegmente neben der Genehmigung und Zulassung durch die Börse und die Börsenaufsichtsbehörde nach § 48 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 S. 1 BörsG einem weite- ren Zulassungserfordernis unterfallen. Dies würde eine entsprechend gesonderte Einordnung im formellen Sinne bewirken, wodurch sie auch im Sinne segment- anknüpfender Rechtsgrundlagen – wie etwa Normen des WpHG – vom einfachen Freiverkehr zu unterscheiden wären1236. Zunächst ist daher auf das fehlende Erfordernis einer Genehmigung nach § 32 Abs. 1 S. 1 iVm § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1b KWG als Finanzdienstleistungsunter- nehmen und auf das ebenso fehlende Erfordernis einer Genehmigung als Börse nach § 4 Abs. 1 BörsG einzugehen (A.). Hieran anschließend ist zu begründen, warum der Freiverkehr einschließlich seiner Teilbereiche formell einheitlich als Marktsegment der Anstalt Börse eingeordnet wird (B.). Auf dieser Grundlage kann nachgewiesen werden, dass diese Qualifizierung der gesetzgeberisch mit dem FRUG intendierten Marktstruktur und den europarechtlichen Vorgaben entspricht. Trotz ihrer Zulässigkeit stellt sich abschließend die Frage, ob diese Lösung den Zielen und Vorgaben des Segmentierungsprinzips in...
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