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Die zweifelhafte Abnahmefiktion des § 640 Abs. l S. 3 BGB

Eine Untersuchung der Voraussetzungen und Rechtsfolgen, ihres Sinn und Zwecks sowie der Folgen für die Praxis

von Christian Felix Fischer (Autor:in)
©2010 Dissertation 382 Seiten

Zusammenfassung

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 1. Mai 2000 wurde die Abnahmefiktion des § 640 Abs. l S. 3 BGB eingeführt. Diese Arbeit untersucht die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Vorschrift, ihren Sinn und Zweck und die Folgen für die Praxis, insbesondere unter näherer Betrachtung des Gläubiger- und Schuldnerverzugs, der Beweislast und ihre Behandlung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Abnahmefiktion eine weit zurückreichende Tradition hat und bereits lange zuvor gefordert wurde. Die Vorschrift dient der Rechtsklarheit und zeigt dem Unternehmer auf, wie er sich verhalten kann, wenn der Besteller die Abnahme unberechtigt verweigert. Ihr praktischer Erfolg ist hingegen eher gering, da der Unternehmer weiter die Beweislast für das Vorliegen seiner Voraussetzungen trägt und damit nicht besser gestellt ist, als vor der Einführung des Tatbestands. Eine Modifikation der Vorschrift, insbesondere eine Überdenkung der Beweislastverteilung, ist notwendig.

Details

Seiten
382
Jahr
2010
ISBN (PDF)
9783653004649
ISBN (Hardcover)
9783631594605
DOI
10.3726/978-3-653-00464-9
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2011 (Januar)
Schlagworte
Werkvertrag VOB/B Beweislast Gläubiger- und Schuldnerverzug
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2010. 382 S.

Biographische Angaben

Christian Felix Fischer (Autor:in)

Der Autor: Christian Felix Fischer wurde 1978 in München geboren. Sein Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München schloss er 2003 mit dem Ersten juristischen Staatsexamen ab. Seinen anschließenden Referendarsdienst leistete er im Oberlandesgerichtsbezirk München ab und passierte 2005 das Zweite juristische Staatsexamen. Seitdem ist er als Rechtsanwalt in München tätig.

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Titel: Die zweifelhafte Abnahmefiktion des § 640 Abs. l S. 3 BGB
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