Macht und Ohnmacht einer Zentralregierung
Die Bourbonen und das Problem des Banditenwesens im Königreich Neapel des 18. Jahrhunderts
Series:
Ronald Richter
I. Einführung
Extract
1. Einführung zum süditalienischen Banditenwesen
1.1 Eine kurze begriffs- und rechtsgeschichtliche Einführung
Dem ersten Unterkapitel des einleitenden Teils dieser Untersuchung zum Banditenwesen im Königreich Neapel der frühen Bourbonenzeit liegen drei zentrale Zielsetzungen zugrunde: Die erste Zielsetzung besteht darin, zu definieren, was im modernen juristischen Sinne unter einer Bande als krimineller Vereingung an sich zu verstehen ist. Die zweite Zielsetzung besteht darin, einen Eindruck davon zu vermitteln, welcher Begrifflichkeiten sich sowohl die heutige italienische Geschichts- und Sozialwissenschaft als auch die verschiedenen italienischen Staaten der Frühen Neuzeit zur Bezeichnung von Räuberbanden und deren Mitgliedern zu bedienen pflegten. Und die dritte und letzte mit diesem ersten Unterkapitel verbundene Zielsetzung besteht schließlich darin, die Frage zu klären, auf welche Kriterien bzw. Kategorisierungen von Seiten der Justiz der frühneuzeitlichen italienischen Staaten bei der strafrechtlichen Belangung der Mitglieder ebendieser Banden nach deren erfolgter Festnahme bis hin zum Erlass des französischen „Code Pénal“ im Jahre 1810 zurückgegriffen wurde, welcher schließlich die strafrechtliche Verfolgung von Mitgliedern bewaffneter Banden auf eine völlig neue gesetzliche Grundlage stellen und schließlich einen zentralen Einfluss auf die unter Ferdinand I., König Beider Sizilien, im Jahre 1819 erlassenen und sehr stark an den „Code Pénal“ angelehnten „Leggi Penali“ haben sollte.
Eine erste begriffsmäßige Annäherung an dieses komplexe Phänomen, für welches üblicherweise im Italienischen sowohl die Begrifflichkeit des „banditismo“ als auch diejenige des „brigantaggio“ verwendet...
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