Die Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses
Die Stellung der gerichtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses gemäß §§ 9, 10 KSchG im System des Kündigungsschutzrechts
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Charlotte Sander
Sechter Teil: Ergebnisse
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1. Die einseitige Beendigung von Dauerschuldverhältnissen folgt den verfassungsrechtlich verankerten Grundprinzipien, dem Prinzip der Vertragsbeendigungsfreiheit oder dem Prinzip der sachlichen Rechtfertigung der Vertragsbeendigung.
2. Das Prinzip der einseitigen Vertragsbeendigungsfreiheit bei Dauerschuldverhältnissen, nach dem die Vertragsbeendigung allenfalls formellen Beschränkungen unterliegt, ist als notwendiges Gegenstück zur verfassungsrechtlich verankerten Vertragsabschlussfreiheit und als eigenständiges Element der Privatautonomie anzusehen. Die einseitige Vertragsbeendigungsfreiheit ist erforderlich, um eine vertragliche Ewigkeitsbindung der Parteien, die zu einer Aufhebung der Selbstbestimmung in der Privatrechtsordnung führen würde, zu vermeiden.
3. Der Gesetzgeber hat die einseitige Vertragsbeendigungsfreiheit im Arbeitsrecht durch die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gemäß §§ 620–623 BGB umgesetzt. Die ordentliche Kündigung ist mit einer in § 622 BGB näher bestimmten Frist und gemäß § 623 BGB schriftlich zu erklären. Die ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers folgt uneingeschränkt dem Prinzip der Vertragsbeendigungsfreiheit.
4. Das Prinzip der sachlichen Rechtfertigung der einseitigen Vertragsbeendigung von Dauerschuldverhältnissen, nach dem die Beendigung von materiellen Beschränkungen abhängig ist, resultiert entweder aus einem besonderen Schutzbedürfnis des Kündigungsgegners zu Gunsten dessen der Gesetzgeber einen Bestandsschutz legislativ geschaffen hat, oder einem Eingriff in geschützte Rechtsposition des Kündigungsgegners durch die Art und Weise der Vertragsbeendigung. Der durch die sachliche Rechtfertigung vermittelte Schutz kann jedoch nur so weit reichen, als dass sichergestellt ist, dass eine Vertragspartei das Dauerschuldverhältnis immer dann beenden kann, wenn die Fortführung für sie unzumutbar ist, da die Unzumutbarkeit die...
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