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Der Nationalsozialismus als Problem der Gegenwart

von Joachim Perels (Autor:in)
©2015 Monographie 293 Seiten

Zusammenfassung

Kritik an – heute wirksamen – Umdeutungen der despotischen NS-Herrschaft bildet den roten Faden der Untersuchung. Dazu gehört die Verwandlung des Hitlerregimes in einen Rechtsstaat und die Entpolitisierung der beamteten Funktionseliten der Diktatur. Die Auswirkungen der weitgehenden Übernahme des Justizapparats des Dritten Reiches werden sichtbar – wie die vielfache Auflösung des Täterbegriffs für nationalsozialistische Massenverbrechen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • I. Aufsätze
  • Der Nationalsozialismus und seine Überwindung
  • Die NS-Despotie – ein Volksstaat? Erkenntnisgewinn und ideologische Tendenzen bei Götz Aly
  • I.
  • II.
  • III.
  • IV.
  • Der SS-Staat und die sozialistische Antwort. Arbeiten Eugen Kogons
  • I.
  • II.
  • III.
  • IV.
  • V.
  • VI.
  • VII.
  • Abkehr vom Europagedanken des politischen Widerstands gegen Hitler
  • I.
  • II.
  • III.
  • IV.
  • V.
  • VI.
  • Der heutige Protestantismus und das weltkritische Erbe der Bekennenden Kirche
  • I.
  • II.
  • III.
  • IV.
  • V.
  • VI.
  • Verdrängung des NS-Systems
  • Die Zerstörung von Erinnerung als Herrschaftstechnik. Analysen Theodor W. Adornos
  • I.
  • II.
  • III.
  • IV.
  • Der Teufel weint nicht. Zur Entwirklichung von NS-Tätern
  • I.
  • II.
  • III.
  • IV.
  • V.
  • Nähe zu NS-Gewaltverbrechern. Die Berichte des deutschen Gefängnisarztes von Nürnberg
  • I.
  • II.
  • III.
  • Die Umdeutung des Naziregimes zu Lasten eines Verfolgten. Anmerkungen zum Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 4. Dezember 2008
  • I.
  • II.
  • III.
  • IV.
  • V.
  • VI.
  • VII.
  • Ein nationalsozialistischer Stadtbaurat – Namensgeber für eine Allee in Hannover
  • I.
  • III.
  • IV.
  • Lebensgeschichte und wissenschaftliche Forschung. Theodor Eschenburgs Umdeutung der Rolle der Beamtenschaft des NS-Staats
  • I.
  • II.
  • III.
  • IV.
  • Gegenaufklärung in der Gedenkstättenarbeit in Niedersachsen
  • I.
  • II.
  • III.
  • Antwort des niedersächsischen Kultusministers Prof. Dr. Bernd Althusmann an Prof. Dr. Joachim Perels
  • Reaktion auf den Brief von Kultusminister Dr. Bernd Althusmann zur Gedenkstättenarbeit
  • Rechtsstaat und Ahndung von nationalsozialistischen Verbrechen
  • Die Ausschaltung des Justizapparats der NS-Diktatur. Voraussetzung des rechtsstaatlichen Neubeginns
  • I.
  • II.
  • III.
  • IV.
  • V.
  • VI.
  • VII.
  • VIII.
  • IX.
  • Die Kritische Justiz und der juristische Umgang mit dem Hitlerregime
  • I.
  • II.
  • III.
  • IV.
  • V.
  • VI.
  • VII.
  • Täter als Marionetten? Zur Einschränkung der Verantwortung für die Untaten des Dritten Reichs
  • I.
  • II.
  • III.
  • IV.
  • V.
  • VI.
  • Zur rechtlichen Bedeutung des Auschwitz-Prozesses. Eine kritische Intervention
  • II. Forschungen zum Dritten Reich und seinen Folgen. Rezensionen
  • Fritz Bauer, Kriegsverbrecher vor Gericht. Europa Verlag, Zürich 1945
  • Ingeborg Maus, Bürgerliche Rechtstheorie und Faschismus. Zur sozialen Funktion und aktuellen Wirkung der Theorie Carl Schmitts. 195 Seiten, Wilhelm Fink Verlag, München 1976.
  • Zur Archäologie der Demokratie in Deutschland, Band 1 1943–1945, 294 Seiten. Band 2 1946–1949, 310 Seiten, hrsg. v. Alfons Söllner, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M. 1982/1986,
  • Ulrich Herbert, Best. Biographische Studien über Rechtsradikalismus, Weltanschauung und Vernunft. 1903 bis 1989. Dietz Verlag, Bonn, 1996, 695 Seiten.
  • Norbert Frei, Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit, C. H. Beck Verlag, München 1996, 464 Seiten
  • Henry Friedlander, Der Weg zum NS-Genozid. Von der Euthanasie zur Endlösung, Berlin Verlag, Berlin 1997, 640 Seiten
  • Harald Welzer, Verweilen beim Grauen. Essays zum wissenschaftlichen Umgang mit dem Holocaust, edition Diskord, Tübingen 1997, 115 Seiten
  • Horst Dreiers Studien über die Struktur des Dritten Reichs 2002–2004
  • Manfred Messerschmidt, Die Wehrmachtsjustiz 1933–1945. Schöningh, Paderborn 2005,
  • III. Zwei Vorträge
  • Aushöhlung des Grundgesetzes in der Rechtsprechung zu den NS-Verbrechen. Vortrag anlässlich der Verleihung des Fritz Bauer Preises durch die Humanistische Union in Kassel am 22. September 2012
  • I.
  • II.
  • III.
  • IV.
  • V.
  • VI.
  • VII.
  • Nach dem 20. Juli 1944 – Friedrich Justus Perels im Gefängnis Lehrterstraße in Berlin. Vortrag in der Gedenkstätte Deutscher Widerstand am 25. Oktober 2012
  • I.
  • II.
  • III.
  • IV.
  • V.
  • VI.
  • VII.
  • VIII.
  • Nachweise

I. Aufsätze

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Der Nationalsozialismus und seine Überwindung

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Die NS-Despotie – ein Volksstaat? Erkenntnisgewinn und ideologische Tendenzen bei Götz Aly

I.

Unter den Historikern, die verdrängte Fragestellungen der deutschen Geschichte zum Thema machen, gehört Götz Aly zweifellos in die erste Reihe. Von seinen Untersuchungen, die sich überwiegend durch eine intensive Aufarbeitung nicht veröffentlichter oder der allgemeinen Wahrnehmung entzogener Quellen auszeichnen, zeigt dies insbesondere das gemeinsam mit Susanne Heim veröffentlichte Buch „Vordenker der Vernichtung“,1 das die ideologische Mitwirkung von Historikern in der nationalsozialistischen Politik der Aussonderung und Vernichtung der Juden herausarbeitet.2 Die wissenschaftspolitische Pointe ist dabei, dass ein Teil jener Historiker in der Bundesrepublik ohne Schwierigkeiten zu prägenden Figuren ihres Fachs wurden, wie beispielsweise Werner Conze.

Das Buch „Hitlers Volksstaat“,3 das in der deutschen Öffentlichkeit eine außerordentliche Resonanz fand,4 folgt wiederum dem detektivischen Erkenntnisinteresse Götz Alys. Es arbeitet die bisher nur begrenzt wahrgenommene Verwendung jüdischen Eigentums und Vermögens für den Krieg des HitlerRegimes systematisch heraus, analysiert die steuerrechtliche Bevorzugung der unteren Schichten und lenkt den Blick auf den – kaum in seiner Bedeutung erkannten – Indikator der allgemeinen Sparquote, an der man die Massenloyalität in bestimmtem Maße ablesen kann.

Der Erkenntnisgewinn der Untersuchung, die sich auf eine Auswertung weitverzweigter Quellen stützt, ist jedoch – in einem eigentümlichen Gegensatz von exakter empirischer Analyse und unkritischer Interpretation – mit einer fragwürdigen Gesamtanalyse der NS-Herrschaft verbunden, die dessen Ideologie z.T. affirmativ verdoppelt, die Ausgrenzungsformen des Regimes analytisch unzureichend wahrnimmt und am Ende sogar den Stellenwert des Antisemitismus für die Struktur der NS-Diktatur verkennt. ← 17 | 18 →

II.

Die staatliche Verwendung geraubten jüdischen Eigentums war, wie Götz Aly minuziös nachweist, kein Nebenprodukt der nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen. Sie bildete eine zentrale Säule der Kriegspolitik des NS-Regimes, die im Zusammenwirken von Finanzministerium, Wehrmacht und Auswärtigem Amt mit dem Ziel betrieben wurde, die ökonomischen Existenzgrundlagen der Juden für die Finanzierung des Krieges zu verwenden. Während das Finanzministerium Pläne für eine Sanierung des Haushalts durch den amtlich angeordneten Raub des Eigentums der verfolgten Juden ausarbeitete, lag die Federführung für die Erfassung, Zusammenführung und Deportation der Juden in den europäischen Ländern in den Händen des Auswärtigen Amts. Ob es sich um Frankreich, um Belgien, um Holland, um Griechenland, um Italien, um Ungarn oder um Serbien handelte, der judenfeindliche Mechanismus ist in allen Fällen der gleiche. In einer Meldung der Neuen Zürcher Zeitung vom 3. August 1944 wird er folgendermaßen beschrieben: „Bei der Arisierung jüdischer Unternehmen in Ungarn ist der behördlich festgesetzte Kaufpreis sofort in bar zu bezahlen, was zeigt, dass die Aktion in Deutschland eine gewisse fiskalische Bedeutung (Erleichterung der Kriegsfinanzierung) hat.“5

Im besetzten Frankreich wird die Planung der Enteignung der Juden in einem arbeitsteiligen Prozess zwischen den leitenden Funktionsträgern des Staatsapparats bis in einzelne festgelegt: „Am 16. Oktober besprachen sich […] der damalige Oberkommandierende der Wehrmacht, von Brauchitsch, der Chef der Wirtschaftsabteilung des Militärbefehlshabers, Michel, der Chef der Verwaltungsabteilung, Werner Best, und der einstige österreichische Minister Guido Schmidt. Das Treffen fand im Pariser Hotel Ritz statt; laut Protokoll einigten sich die Beteiligten auf folgendes Vorgehen: ‚Ministerialdirigent Michel berichtet über den Stand der unsererseits gegen die jüdischen Geschäfte im franz. Gebiet geplanten Maßnahmen an Hand des bereits ausgearbeiteten Verordnungsentwurfs‘. Von Brauchitsch begrüßte die Vorschläge ‚auf der ganzen Linie‘, bat allerdings um ‚Beschleunigung der Maßnahmen‘ […].“6

Eine kriegswichtige Funktion vor Ort, die auch der Stabilisierung der Unterstützung des Regimes diente, war mit der Deportation der Juden in ganz Deutschland verbunden. Sie zielte darauf, die einstigen Wohnungen der Juden für ausgebombte Deutsche nutzbar zu machen. Der Gauleiter Hamburgs, Karl Kaufmann, berichtete, er sei im September 1941 „nach einem schweren Luftangriff an den Führer herangetreten mit der Bitte, die Juden evakuieren zu lassen, ← 18 | 19 → um zu ermöglichen, dass wenigstens zu einem gewissen Teil den Bombengeschädigten wieder Wohnungen zugewiesen werden können.“7 Bei Kaufmann heißt es: „Der Führer hat unverzüglich meiner Anregung entsprochen und die entsprechenden Befehle zum Abtransport der Juden erteilt.“8 Welche Bedeutung die Rechtlosstellung der Juden im Prozess der Deportation hatte, wird auf der Wannseekonferenz vom 20. Januar 1942 zur Koordinierung der Vernichtung der Juden sichtbar, die wesentlich von den leitenden Beamten der Reichskanzlei, des Reichssicherheitshauptamts, des Auswärtigen Amts, des Reichsjustizministeriums und der Reichsministeriums des Inneren geplant wurde. Auf der Konferenz erwähnte Reinhard Heydrich ausdrücklich die – für die Bombenopfer der Deutschen wichtige – „Wohnungsfrage und sonstige sozial-politische Notwendigkeiten.“9

Für die Massenunterstützung, die eine nicht zu unterschätzende Voraussetzung für die Verübung der großen Verbrechen ist, hat Götz Aly einen bislang wenig beachteten Indikator analytisch erschlossen: die Steuerpolitik. Gezeigt wird, dass die unteren Schichten für die Finanzierung der Kriegsausgaben sehr viel weniger belastet wurden als die Oberschichten. Die meisten Einkommensbezieher mussten keine zusätzlichen Leistungen für die Finanzierung der Kriegswirtschaft erbringen, während die wirtschaftlichen Oberschichten zur Kasse gebeten wurden: „75 Prozent der innerdeutschen Kriegslasten (entfielen) auf Unternehmen und Bezieher hoher Einkommen,“10 während „nicht wenige deutsche Familien im Krieg über höhere Einkünfte als im Frieden“ verfügten.11

Der Erfolg der nationalsozialistischen Politik der systematischen Sicherung der Massenloyalität läßt sich mit besonderer Deutlichkeit an der Sparquote in den Jahren der NS-Herrschaft ablesen. Die Höhe der Sparquote indiziert das Vertrauen in die zukünftige, für die Lebensplanung des einzelnen wichtige Politik des Regimes. Auf dem Höhepunkt der Macht der NS-Diktatur in den Jahren von 1939 bis 1943 bleibt die Sparquote auf einem hohen Niveau,12 während sie mit der sich steigernden Niederlage der Wehrmacht und den Auswirkungen des alliierten Bombenkriegs sinkt, aber gleichwohl noch in der ersten Hälfte des Jahres 1944 recht stabil bleibt.13 Dies verweist darauf, dass das Regime selbst in seiner Endphase noch einer starken Rückhalt in der Bevölkerung, vor allem aber in den Funktionseliten hatte. ← 19 | 20 →

III.

Die kritische Analyse bislang weniger beleuchteter Formen nationalsozialistischer Herrschaftsausübung, die Götz Alys Buch auszeichnet, steht in einem vollständigen Widerspruch zu jenen Begriffsbildungen und Beschreibungen der politischen und sozialen Realität des NS-Systems, die dessen Selbstbild verdoppeln. An den von Götz Aly ins Zentrum gerückten Kategorien, mit deren Hilfe er die Struktur des NS-Staats zu erfassen sucht, wird dies deutlich.

Im Titel des Buchs ist vom „Volksstaat Hitlers“ die Rede, obgleich der Begriff Volksstaat eine genaue geschichtliche Bedeutung besitzt, die im Gegensatz zur souveränen Diktatur des Dritten Reiches steht, die auf der Aufhebung der persönlichen und politischen Freiheitsrechte und des demokratischen Gesetzgebungsverfahrens beruht. Es war Hugo Preuß, auf den der Entwurf für die Weimarer Reichsverfassung zurückgeht, der den seinerzeit gebräuchlichen Begriff des Volksstaats verwendet hat, um die Differenz zwischen dem wilhelminischen Obrigkeitsstaat und der Weimarer Demokratie zu markieren.14 So ist es eine ideologische Entstellung der Realität der Diktatur der Regierung Hitler, wenn sie mit einem Begriff bezeichnet wird, der das von den Nationalsozialisten bekämpfte und gestürzte demokratische System bezeichnete. In der bis heute unübertroffenen, bei Götz Alys nicht einmal im Literaturverzeichnis auftauchende Gesamtanalyse der politischen und juristischen Struktur des NS-Staats von Ernst Franekel15 wird, abgeleitet aus der Herrschaftslogik des Systems, konkret gezeigt, dass das NS-Regime (bis auf die Sphäre der privaten, die Juden ausschaltenden Wirtschaft) ein Maßnahmenstaat war, der die wichtigsten, in der Weimarer Republik verbürgte Rechtsgarantien zur Disposition der Exekutivgewalt stellte. Juden, Demokraten, Sozialisten und Kommunisten und viele andere wurden dem Regelwerk „bürokratisierter Rechtlosigkeit“ (Fraenkel), dem Gegenteil eines Volkstaats, ausgesetzt. Wer dies System als Volksstaat kennzeichnet, das tatsächlich von den sogenannten aufbauenden Kräften der Bevölkerung und den tragenden Eliten eine breite Massenunterstützung erfuhr, die jedoch nicht auf der Basis rechtsstaatlich-demokratischer Formen der Austragung politischer und gesellschaftlicher Konflikte entstanden war, sondern durch eine Diktatur, die sich wesentlich auf von oben erzeugte Akklamationsformen gründet, verkennt die Herrschaftsrealität des nationalsozialistischen Systems. ← 20 | 21 →

Götz Aly führt seine die Machtprinzipien des NS-Regimes weitgehend ausklammernde Begriffsbildung in mehrfacher Hinsicht fort. Er betrachtet das Dritte Reich durchgehend als einen „modernen Sozialstaat“,16 der von der „Tendenz zum sozialen Ausgleich“,17 einer zur Schau gestellten „Politik der sozialen Gerechtigkeit“18 bestimmt sei. Der Begriff des Sozialstaats aber, den Götz Alys dadurch erfüllt sieht, dass die abhängigen Schichten vielfache soziale Vergünstigungen – von Ehestandsdarlehen bis zu umfassenden Steuerentlastungen im Krieg – erfahren, wird für Formen paternalistischer Machtsicherung einer Diktatur verwendet. Der Begriff des sozialen Rechtstaats steht für das Gegenteil. Hermann Heller hat ihn 1929 systematisch entwickelt, um demokratisch legitimierte Teilhabeformen in einer durch das Parlament „vergesetzlichten“ Wirtschaft zu begründen,19 in diametralen Gegensatz zu einem Regime, das die Voraussetzungen sozialer Mit- und Selbstbestimmung der abhängig Beschäftigten durch die Zerstörung der Koalitionsfreiheit und der Arbeiterorganisationen beseitigt. Ein Sozialstaat, der auf der rechtlichen Entmündigung der Arbeiterschaft beruht, hat mit einem modernen Sozialstaat, wie er im Grundgesetz verankert ist (Art. 20 Abs. 1 GG), nicht das geringste zu tun. Insofern verfehlt auch dieser Begriff die Realität des politischen Herrschaft im Dritten Reich. Die ökonomische Ordnung ist vielmehr, unabhängig von dem von Götz Alys hervorgehobenen sozialen Vergünstigungen, durch eine verschärfte Klassenpolarisierung bestimmt, durch die die Lage der unteren Schichten, nachdem ihre Organisationen ausgeschaltet waren, sich im Vergleich zur Weimarer Republik verschlechterte. In Franz Neumanns großer, bis heute maßgebenden Untersuchung der Gesamtstruktur der NS-Herrschaft,20 die Götz Aly ebenfalls nicht im Literaturverzeichnis aufführt, wird die Verschlechterung der sozialen Lage der abhängig Beschäftigten an der Entwicklung der Lohnrate veranschaulicht: „Das wirtschaftliche Wachstum (ist im Hitler-Regime) auf Kosten der Arbeiter und Angestellten erfolgt […] 1929 machte das Einkommen aus Löhnen und Gehältern 56,7 Prozent des gesamten Volksvermögens aus; 1932 waren es 56,9 Prozent. Obwohl 1932 das ärgste Jahr der Wirtschaftskrise war, ging das Einkommen aus Kapitalvermögen viel stärker zurück als die Einkünfte aus Löhnen und Gehältern abnahmen – ein klarer Beweis für die defensive Stärke der Gewerkschaften. Demgegenüber sank der Anteil der Löhne und Gehälter unter dem Nationalsozi ← 21 | 22 → alismus trotz der zahlenmäßigen Zunahme der Beschäftigten, trotz des Wachtums des Produktionsvolumens und des Volkseinkommens auf 53,6 Prozent.“21 An der Schere zwischen den Einkommen aus Gehältern und Löhnen und aus Kapitalvermögen und anderen Formen privaten Eigentums kann die Verschärfung des Klassenantagonismus abgelesen werden: „Die Einkünfte aus Löhnen und Gehältern steigen von 1932 bis 1938 um 66,1 Prozent, während die übrigen Einkommen um 146,4 Prozent zunahm.“22 Insofern war der Nationalsozialismus alles andere als ein moderner Sozialstaat. Das NS-Regime hielt die Massen durch Brot und Spiele bei der Stange auf der Basis der Zerstörung gesellschaftlicher Teilhabeformen, durch die die – insbesondere für die Finanzierung der Rüstungsproduktion erforderliche – Absenkung der Lohnrate möglich wurde.

Am Ende wird von Götz Aly die gesamte soziale Ordnung des Dritten Reiches mit den Begriffen charakterisiert, die von der Regierung Hitler zur Legitimation ihres Systems eingesetzt wurden. Die NS-Herrschaft firmiert als „nationaler Sozialismus“,23 der als wirkliche Volkgemeinschaft erscheint. Unkritisch wird der Propagandaminister Hitlers, Joseph Goebbels, zitiert, um das ideologisch propagierte Ziel des Regimes, das „vom Egalitätsdenken“24 bestimmt sei, mit der Realität gleichzusetzen: „Der Nationalsozialismus muss eine Erneuerung durchmachen. Noch sozialistischer als früher haben wir uns an das Volk anzuschließen. Das Volk muss auch immer wissen, dass wir seine gerechten und großzügigen Sachwalter sind.“25 Aly gibt die sozialen Vorstellungen der Nationalsozialisten als gesellschaftliche Realität aus.

Den Begriff des Sozialismus verwendet er in direktem Gegensatz zu dessen in der Arbeiterbewegung ausgebildeten Form. Sozialismus hieß gesellschaftliche Aneignung des privatkapitalistischen Produktionsprozesses, mit anderen Worten: Konstituierung eines Systems der umfassenden demokratischen Selbstregierung der Produzenten.26 Hiervon kann in der NS-Diktatur, die die Formulierung der Ziele gesellschaftlicher Selbstbestimmung durch ein umfassendes System der Repression unterbunden hat, keine Rede sein. Im Prager Manifest der SPD, das Rudolf Hilferding, der führende Theoretiker der Weimarer Sozialdemokratie, verfasst hat, wird 1934 der Ideologie eines nationalen Sozialismus – Aly spricht von einem „Rückbau der Klassenschranken“27 – der Spiegel vorgehalten: „Der ← 22 | 23 → Nationalsozialismus leugnet in seiner Theorie die Klassenkämpfe, seine Praxis verschärft sie auf das grausamste. Seine Herrschaft bedeutet eine unerhörte Steigerung der sozialen Gegensätze, ein neues Erhitzen des Kessels bei gewaltsamer Verschließung aller Ventile. Die Unterdrückung aller Organisationen der Arbeiter und Angestellten, ihre völlige Entmachtung, überlieferte sie der Willkür des Großkapitals, in dessen Interessen die Diktatur die Staatsmacht gestellt hat.“28 Auch mit der schon erwähnten Steuerpolitik, durch die überwiegend die oberen Schichten zur Finanzierung des Krieges herangezogen wurden,29 ist keine grundlegende soziale Umgestaltung verbunden. Das System privater Aneignung der gesellschaftlichen Produktion, das Gegenteil einer sozialistischen Ordnung, bleibt umfassend bestehen.30

Indem die Ideologie der Volksgemeinschaft, die für Teile der Bevölkerung eine tatsächliche Bedeutung hatte, von Götz Aly mit dem Wort von der „Gefälligkeitsdiktatur“31 zur Systemstruktur der Nationalsozialismus erklärt wird, gerät in einer außerordentlichen, die Leiden von Millionen Menschen außer Acht lassenden Blickverengung, die Wahrnehmung der Ausgrenzungspolitik der Despotie an den Rand der Aufmerksamkeit.32 Bei Aly heisst es: „Bei aller Unduldsamkeit (ein bemerkenswerter Euphemismus, der die Mordpraxis des Regimes sprachlich nicht enthält J.P.) gegenüber Sozialisten, Juden und Abweichlern empfanden die(!) Deutschen Hitler nicht – wie sich im Rückblick leicht vermuten ließe- als unerbittlichen Ausgrenzer, sondern als großen Integrator.“33 Aus der Hypostasierung der Einheit von Hitler und Volk resultiert, dass die Verbrechen des Regimes, die von Vertretern der politischen Opposition angeprangert wurden,34 bei Aly nur im nachhinein als Verbrechen erscheinen: „Im nachhinein wird die Rassenlehre des Nationalsozialismus als pure(!) Anleitung zum Hass, Mord und Totschlag verstanden. Doch für Millionen Deutsche lag das Attraktive in dem an sie adressierten völkischen Gleichheitsversprechen.“35 So bleibt außer Betracht, dass dies sog. Gleichheitsversprechen, das für die sogenannten aufbauenden ← 23 | 24 → Kräfte galt, mit der Erzeugung eines umfassenden Systems rechtlich sanktionierter Ungleichheit verbunden ist, in dem nicht nur die Juden, sondern viele andere – von den Arbeitern über die psychisch Behinderten bis zu oppositionellen Vertretern der Kirchen – ausgegrenzt wurden. Die Abschaffung des Gleichheitssatzes war die Signatur der NS-Herrschaft.36

Wenn Götz Aly doch einmal auf Verfolgungen politischer Widerstandsgruppen zu sprechen kommt, geschieht dies in einer Weise, dass ihr Stellenwert relativiert wird. Nachdem er herausgestellt hatte, dass „knapp 7000 Mitarbeiter der Gestapo ausreichten, um 60 Millionen im Auge zu behalten“,37 nennt er, um die geringe Bedeutung der Verfolgung zu bezeichnen, eine einzige Zahl: „Nach dem Anfangsterror waren […] am Jahresende 1936, also nach knapp vier Jahren des Konsolidierung, nur noch 4761 Häftlinge (in Konzentrationslagern) eingesperrt – einschließlich der Alkoholkranken und Kriminellen.“38 Ganz abgesehen davon, dass im Jahr 1936 die Olympiade in Deutschland stattfand und das Regimes sich der Welt als ein offenes, nicht durch Repressionen charakterisiertes Land zu präsentieren versuchte, lässt Götz Aly, dessen Stärke sonst in akribischer Empirie liegt, völlig die Justiz außer Acht, die in jener Zeit vornehmlich für die Verfolgung der politischen Oppositionellen eingesetzt wurde. In der einschlägigen Untersuchung von Ralph Angermund39 wird festgehalten, dass die Zahl der politischen Häftlinge in deutschen Gefängnissen und Zuchthäusern im April 1939 etwa 122000 betragen habe.40 In seiner materialreichen Studie über „Funktion und Umfang des Widerstands der Arbeiterbewegung gegen das Dritte Reich“ berichtet Abendroth,41 dass 1935 „fast 21000 Funktionäre der Arbeiterbewegung „wegen illegaler Arbeit zu Zuchthaus- und Gefängnisstrafen, 110 zum Tode verurteilt“42 wurden. „1936 wurden 117oo Kommunisten und 1400 Angehörige der anderen sozialistischen Gruppen verhaftet, 1937 8000 Kommunisten und 750 Sozialisten anderer Richtungen.“43

Die weitreichendste Konsequenz der Verzerrung der Wahrnehmung der maßnahmenstaatlichen, auf die Entrechtung großer Teile der Bevölkerung ganz Europas errichteten NS-Herrschaftsstruktur, der Millionen Menschen unabhängig ← 24 | 25 → von Kriegshandlungen zum Opfer fielen, besteht darin, dass Götz Aly den Antisemitismus, die Staatsdoktrin des Hitlerregimes, die zur Rechtfertigung der Diskriminierung, Verfolgung und Ermordung der Juden Europas diente, lediglich streift, nicht aber systematisch in seine Untersuchung einbezieht.44 Auf diese Weise wird ein zentrales Antriebsmoment des Regimes, das für die vom tradierten Antisemitismus bestimmten Eliten – vom Militär, von der Ministerialbürokratie, von Vertretern der Kirchen, von Professoren – mit der NS-Diktatur in bestimmtem Maße verband und das Oppositionspotential einschränkte, fast gänzlich zum Verschwinden gebracht.

Das ökonomische Motiv des staatlich organisierten Raubs an den Juden, das Aly ins Zentrum rückt, ist nur ein Moment in dem umfassenden Prozess der Vernichtung der Juden, der ohne die ideologische Gewalt des Antisemitismus nur unzureichend analysiert werden kann. Auf die Mechanismen des von der Regierung Hitler tagtäglich propagierten Antisemitismus richtet Aly keinen analytischen Blick. Bei Horkheimer und Adorno, deren „Dialektik der Aufklärung“45 ebenfalls nicht im Literaturverzeichnis vorkommt, finden sich die klarsten Funktionsbestimmungen des nationalsozialistischen Antisemitismus. Er ist ein umfassendes System der Projektion, das die Opfer in Täter verkehrt: Die Juden „werden vom absolut Bösen als das absolut Böse gebrandmarkt […] Im Bild des Juden, das die Völkischen vor der Welt aufrichten, drücken sie ihr eigenes Wesen aus. Ihr Gelüste ist ausschließlich Besitz Aneignung, Macht ohne Grenzen, um jeden Preis.“46 Der Angriff auf die Juden „den die falsche gesellschaftliche Ordnung aus sich herausproduziert“,47 hat seinen innersten Grund darin, dass die Juden als Repräsentanten der Gedankenwelt des Alten Testaments, in deren Zentrum die irdische Hoffnung auf eine Welt, in der „Gerechtigkeit und Friede sich küssen“48 steht, bekämpft werden. Rabbiner Robert Raphael Geis hat dies so formuliert: „Der Mann, der als unser bitterster Feind aufstand, der ein Drittel der Judenheit in den grausigsten Tod schickte, er nahm uns sehr ernst, wahrlich blutig ernst […]. Er sah in seiner vereinfachenden Manier durch alle unsere Existenzformen hindurch bis zum tiefsten Kern unseres Wesens. Der Jude, das war der Mensch, aus dem in jedem Augenblick die Visionen der Propheten wiederaufsteigen konnten. Der Jude, das war für ihn der Mensch, der ← 25 | 26 → nicht müde wurde, an eine Welt der Gerechtigkeit und des Völkerfriedens zu glauben. Der Jude war der Mensch des sozialen Mitleidens.“49

IV.

Da Götz Aly die herrschafts- und gesellschaftskritischen Kategorien zur Analysen der NS-Systems allein in den empirischen, auf die ökonomische Entrechtung der Juden bezogenen Teilen seiner Untersuchung festhält, ansonsten aber die NS-Ideologie vielfach mit der Realität verwechselt, bereitet er auch den Boden für eine revisionistische Deutung des Dritten Reiches. Sie ist dadurch charakterisiert, dass der Versuch der kritischen Erkenntnis der Totalität der nationalsozialistischen Herrschaft, der die großen Arbeiten von Ernst Fraenkel, Franz Neumann, Raul Hilberg, Saul Friedländer, Henry Friedlander, Hans Mommsen, Ian Kershaw und Hans-Ulrich Wehler auszeichnet, durch überwiegend wertfreie, z.T. affirmative Einzelbetrachtungen ersetzt.50 Dies führt zu einem Rückschritt in der Wahrnehmung jenes Systems, für das Franz Neumann den treffendsten, aus dem Alten Testament entlehnten Begriff geprägt hat: Das NS-System ist ein „Behemoth“ – „eine Herrschaft der Gesetzlosigkeit und Anarchie, welche die Rechts wie die Würde der Menschen verschlungen hat.“51 ← 26 | 27 →

1Götz Aly/Susanne Heim, Vordenker der Vernichtung. Durchgesehene Auflage Frankfurt/M. 1993.

2Ebd., S. 102 ff. passim.

3Götz Aly, Hitlers Volksstaat. Frankfurt/M. 2005.

4Vgl. das Heft Soziale Geschichte. Zeitschrift für die historische Analyse des 20. und 21. Jahrhunderts H. 3/2005.

5Götz Aly (Anm. 3), S. 317.

6Götz Aly (Anm. 3), S. 242.

7Götz Aly (Anm. 3), S. 139.

8Götz Aly (Anm. 3), S. 140.

9Götz Aly (Anm. 3), S. 140.

10Götz Aly (Anm. 3), S. 78.

11Götz Aly (Anm. 3), S. 89.

Details

Seiten
293
Jahr
2015
ISBN (PDF)
9783653055719
ISBN (ePUB)
9783653999662
ISBN (MOBI)
9783653999655
ISBN (Hardcover)
9783631620687
DOI
10.3726/978-3-653-05571-9
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2015 (März)
Schlagworte
NS-Justiz NS-Despotie Funktionsträger Drittes Reich
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2015. 293 S.

Biographische Angaben

Joachim Perels (Autor:in)

Joachim Perels ist emeritierter Prof. Dr. jur. am Institut für Politische Wissenschaft der Leibniz Universität Hannover. Er ist Mitbegründer der juristischen Fachzeitschrift Kritische Justiz und Mitglied der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft.

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Titel: Der Nationalsozialismus als Problem der Gegenwart
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