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Der Schutz der Versicherungsnehmer bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen durch das Reichsgericht

by Tobias Prang (Author)
©2004 Thesis 328 Pages
Series: Rechtshistorische Reihe, Volume 279

Summary

Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts verwenden die privaten Versicherungsunternehmen in Deutschland Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehungen zu den Versicherungsnehmern. Zunächst wird der rechtliche und wirtschaftliche Rahmen dargestellt, in dem die Entwicklung der AVB stattfand. Der Hauptteil des Werkes befasst sich mit der Auslegung der AVB durch das Reichsgericht, sowohl vor, als auch nach Inkrafttreten des VVG. Anhand einer Vielzahl von Entscheidungen wird aufgezeigt, welche Korrekturen das Reichsgericht zum Schutz der Versicherungsnehmer mithilfe der Auslegung vornahm und in welcher Weise die Versicherungsunternehmen ihre Bedingungen als Antwort auf diese Rechtsprechung anpassten. Der Anhang der Arbeit bringt den Text der AVB für die Feuerversicherung, die Lebensversicherung, die Unfallversicherung, die Haftpflichtversicherung und die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung der Jahre 1875 bis 1941.

Details

Pages
328
Year
2004
ISBN (Softcover)
9783631513248
Language
German
Keywords
Allgemeine Versicherungsbedingungen Lebensversicherung Reichsgericht Rechtsprechung Versicherungsnehmer Rechtsschutz Unfallversicherung Rechtsgeschichte Versicherungsrecht Haftpflichtversicherung Kraftfahrz Deutschland Feuerversicherung
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. 337 S.

Biographical notes

Tobias Prang (Author)

Der Autor: Tobias Prang wurde 1972 in Bad Segeberg geboren. 1992 begann er in Hamburg eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann und schloss diese 1994 ab. Im Anschluss studierte er von 1994 bis 1999 Rechtswissenschaften an der Universität in Kiel. In Kiel leistete er auch in den Jahren 2000 bis 2002 seinen juristischen Vorbereitungsdienst als Referendar ab. Der Autor ist seit dem Februar diesen Jahres in der Rechtsabteilung einer Versicherung tätig.

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