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Ad-hoc-Publizitätspflicht zum Schutz der Anleger vor vermögensschädigendem Wertpapierhandel

Eine Untersuchung zu § 15 Wertpapierhandelsgesetz mit vergleichender Darstellung des US-Rechts

by Christian Struck (Author)
©2003 Thesis 278 Pages

Summary

Die praktische Bedeutung der Ad-hoc-Publizitätspflicht gemäß § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) nimmt zu, insbesondere seitdem Emittenten im Falle einer Pflichtverletzung nicht nur Geldbußen, sondern auch Schadensersatzklagen durch Anleger drohen. Überdies gibt die EU-Marktmissbrauchsrichtlinie bereits die nächste Erweiterung der Veröffentlichungspflicht vor. Die Arbeit weist nach, daß die Ad-hoc-Publizität vor allem dem Schutz der Anleger vor irrtumsbedingtem, vermögensschädigendem Wertpapierhandel dient. Ausgehend von diesem marktorientierten Verständnisansatz legt sie die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Ad-hoc-Veröffentlichungspflicht aus. Eine vergleichende Darstellung des US-Rechts verdeutlicht die verschiedenen Wertungen, die bei der Auslegung des § 15 WpHG möglich sind und schärft den Blick für die im deutschen Recht getroffenen Wertentscheidungen. Schließlich bietet die Arbeit einen Ausblick, inwieweit die EU-Marktmissbrauchsrichtlinie eine Änderung des deutschen Rechts der Ad-hoc-Publizität vorgibt.

Details

Pages
278
Year
2003
ISBN (Softcover)
9783631514009
Language
German
Keywords
Anlegerschutz Aktionärsrechte Anleger
Published
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. 278 S.

Biographical notes

Christian Struck (Author)

Der Autor: Christian Struck wurde 1973 in Boston, MA (USA) geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Bonn, wo er 1995 sein Studium mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen abschloß. Von 1995 bis 1996 war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bonn. 1997 schloß er ein LL.M.-Studium an der University of Pennsylvania Law School ab. 2000 folgte das Zweite Juristische Staatsexamen. Im Jahr 1998 erhielt er die Zulassung als attorney-at-law im Bundesstaat New York. Seit 2000 ist der Autor bei einer US-amerikanischen Kanzlei in New York beschäftigt.

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