Loading...

Die fehlerhafte Banküberweisung im internationalen Rechtsverkehr

Unter besonderer Berücksichtigung des Artikels 4A US Uniform Commercial Code

by Florian Kienle (Author)
©2004 Thesis XXXIX, 323 Pages

Summary

Die Arbeit untersucht die kollisionsrechtliche Behandlung fehlerhafter Banküberweisungen. Damit ist insbesondere das nunmehr in Artikel 38 und 41 EGBGB kodifizierte internationale Bereicherungsrecht tangiert. Die Lösung der komplexen Mehrpersonenverhältnisse, wozu dasjenige der Banküberweisung zählt, wurde jedoch bewußt Wissenschaft und Rechtsprechung überantwortet. Nach Diskussion der vorhandenen Ansätze befürwortet der Verfasser unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Anforderungen des modernen Zahlungsverkehrs eine Anknüpfung über die Ausweichklausel des Artikels 41 EGBGB. Konkret führt dies zu der Anknüpfung des von der Überweisungsbank geltend gemachten Rückforderungsanspruches an das die Bank einbindende Recht als dasjenige, zu dem der Sachverhalt die engste Verbindung aufweist.

Details

Pages
XXXIX, 323
Year
2004
ISBN (Softcover)
9783631529928
Language
German
Keywords
Deutschland Überweisung Ungerechtfertigte Bereicherung Internationales Privatrecht USA Internationales Bereicherungsrecht Internationaler Zahlungsverkehr fehlerhafte Banküberweisu
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. XXXIX, 323 S.

Biographical notes

Florian Kienle (Author)

Der Autor: Florian Kienle wurde 1975 in Schwäbisch Hall geboren und studierte von 1997 bis 2001 Rechtswissenschaften in Heidelberg. Nach dem Erwerb eines Magistergrades (LL.M.) an der New York University im Jahre 2002 leitete er in Heidelberg ein Tutorium zur Examensvorbereitung im Zivilrecht und fertigte als Stipendiat der Landesgraduiertenförderung Baden-Württemberg seine Dissertation an. Von 1999 bis 2003 war er Mitarbeiter am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg.

Previous

Title: Die fehlerhafte Banküberweisung im internationalen Rechtsverkehr