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Die Mankohaftung im Arbeitsverhältnis

by Thomas Schwirtzek (Author)
©2005 Thesis 264 Pages

Summary

Kassenverwaltung ist Vertrauenssache. Kommt es zu Fehlbeständen in einem dem Arbeitnehmer anvertrauten Geld- oder Warenbestand, stellt sich die Frage nach der Haftung für dieses Manko. Traditionell beansprucht die so genannte Mankohaftung eine Sonderstellung im System der allgemeinen Haftung des Arbeitnehmers. Der Autor zeigt die historische Entwicklung der Mankohaftung auf und stellt sie in den Kontext der allgemeinen Arbeitnehmerhaftung. Vor dem Hintergrund der Ausweitung der Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen nach der so genannten Schuldrechtsreform hinterfragt er vor allem die Berechtigung der These des Bundesarbeitsgerichts von der Haftungsprivilegierung des Arbeitnehmers als einseitig zwingendem Arbeitnehmerschutzrecht. Nicht nur wegen der umfassenden Berücksichtigung auch der instanzgerichtlichen Rechtsprechung ist diese Arbeit die derzeit wohl ausführlichste Darstellung zur allgemeinen und besonderen Mankohaftung des Arbeitnehmers.

Details

Pages
264
Year
2005
ISBN (Softcover)
9783631541807
Language
German
Keywords
Arbeitsrecht Arbeitnehmerhaftung Inhaltskontrolle Deutschland Arbeitsvertragsrecht Mankohaftung
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005. 262 S.

Biographical notes

Thomas Schwirtzek (Author)

Der Autor: Thomas Schwirtzek, geboren 1961 in Welver, studierte ab 1981 Rechtswissenschaften an der Universität Münster. Nach dem Ersten juristischen Staatsexamen wechselte er 1987 für das Referendariat nach Berlin, wo er 1990 das Zweite juristische Staatsexamen ablegte. Seit 1990 ist der Autor selbstständig als Rechtsanwalt in Berlin tätig. Seit 1994 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat auf diesem Gebiet zahlreiche Veröffentlichungen vorzuweisen. 1996 wurde Thomas Schwirtzek zum nebenamtlichen Mitglied des Justizprüfungsamtes Berlin berufen. Seit 1998 ist er geschäftsführender Justiziar des Verbandes der Agenturen für Film, Fernsehen und Theater e. V. Die Promotion erfolgte 2003 an der Universität Potsdam am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht.

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