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Die Vereinbarkeit von vertiefter (regionaler) wirtschaftlicher Integration mit dem Welthandelsrecht am Beispiel des EG-Binnenmarktes

by Stephan Bobe (Author)
©2006 Thesis 262 Pages

Summary

Vertiefte (regionale) wirtschaftliche Integration beschreibt ein bedeutendes Phänomen der internationalen Handelspolitik. Große Wirtschaftsräume der Erde schließen sich zu regionalen Handelsblöcken zusammen und räumen sich «im kleinen Kreis» Handelspräferenzen ein, was zu einem Wirtschaftswachstum ausschließlich in den teilnehmenden Staaten führt. Die Untersuchung beschäftigt sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen diesen regionalen Tendenzen und dem Welthandelsrecht, das auf dem Gedanken der Gleichbehandlung aller WTO-Vertragsparteien beruht und einen weltweiten Wohlstandsgewinn erreichen möchte. Zunächst wird XXIV GATT ausführlich beleuchtet, der für Freihandelszonen und Zollunionen ein Abweichen von welthandelsrechtlichen Verpflichtungen ermöglicht. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet allerdings die Frage, ob auch wirtschaftliche Zusammenschlüsse, die – insbesondere durch den Abbau technischer Handelshemmnisse – in ihrem Integrationsniveau über eine Zollunion hinausgehen, als WTO-konform einzustufen sind. Am Beispiel des EG-Binnenmarktes wird untersucht, welche Vorgaben des Welthandelsrechts beim Abbau technischer Handelshemmnisse verletzt werden und wie Verstöße zu rechtfertigen sind.

Details

Pages
262
Year
2006
ISBN (Softcover)
9783631550373
Language
German
Keywords
Europäische Union Wirtschaftliche Integration Binnenmarkt Regionalismus Technisches Handelshemmnis World Trade Organization
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2006. 262 S.

Biographical notes

Stephan Bobe (Author)

Der Autor: Stephan Bobe wurde 1976 in Ansbach geboren. Seit 1996 studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth mit dem Schwerpunkt Europa- und Völkerrecht. Parallel schloß der Autor 1999 die wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung ab. 2001 absolvierte er die Erste juristische Staatsprüfung in Bayreuth. Seine Referendariatszeit in Nürnberg endete mit Ablegung des Zweiten juristischen Staatsexamens Ende 2005.

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