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Gesellschafts- und steuerrechtliche Zulässigkeit disquotaler Gewinnverteilungen bei der GmbH

by Thomas Peschke (Author)
©2006 Thesis XII, 194 Pages

Summary

Die Arbeit befasst sich mit der gesellschafts- und steuerrechtlichen Zulässigkeit von disquotalen, d.h. von den Beteiligungsverhältnissen am Stammkapital abweichenden, Gewinnverteilungsabreden bei der GmbH. Dem zu Zeiten des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens hauptsächlich zur Steueroptimierung verwandten Instrument der disquotalen Verteilung der Gesellschaftsgewinne kommt auch heute noch erhebliche Bedeutung zu. Im Verhältnis unter den Gesellschaftern bietet es sich etwa zur Abgeltung besonderer Beiträge einzelner Gesellschafter oder zur exakten Zuweisung der Erträge einzelner Geschäftsbereiche an. Ökonomisch können diese Vereinbarungen sinnvoll sein, um der Gesellschaft unter Ausnutzung individueller Verlustabzugspotentiale der Gesellschafter Kapital zuzuführen. Disquotale Gewinnverteilungsvereinbarungen sind, sofern sie – wie zumeist – gesellschaftsrechtlich zulässig sind, auch steuerlich anzuerkennen. Dies gilt auch und insbesondere nach Einführung des Halbeinkünfteverfahrens. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Bewertung der möglichen Mittel, wie etwa Satzungsregelungen, Ausgabe von Vorzugsanteilen, Satzungsdurchbrechungen oder Gesellschaftervereinbarungen.

Details

Pages
XII, 194
Year
2006
ISBN (Softcover)
9783631554302
Language
German
Keywords
Deutschland GmbH Gewinnanteil Vereinbarung Zulässigkeit Disquotale Gewinnverteilung Disquotale Rücklagenzuordnung Gewinnverteilung Satzungsdurchberechnung
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2006. XII, 194 S.

Biographical notes

Thomas Peschke (Author)

Der Autor: Thomas Peschke, geboren 1975 in Mönchengladbach; 1994 bis 1996 Ausbildung zum Bankkaufmann in Düsseldorf; 1996 bis 2002 Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Saarbrücken, Lausanne und Bonn, 2002 bis 2006 Promotion an der Universität Tübingen; von 2003 bis 2005 Referendariat in Mönchengladbach, seit 2005 Tätigkeit als Rechtsanwalt.

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