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Auf dem Weg zu einem zwischenstaatlichen «ne bis in idem» im Rahmen der Europäischen Union

Zugleich ein Beitrag zur Auslegung der Artikel 54 ff. Schengener Durchführungsübereinkommen

by Susanne Jagla (Author)
©2007 Thesis XX, 266 Pages

Summary

Das Verbot der mehrfachen Strafverfolgung – ne bis in idem – gehört zu den fundamentalen Prinzipien des Strafrechts. In den meisten Rechtsordnungen gilt dieses Verbot allerdings nur in dem jeweiligen Staat. Auch Artikel 103 III GG geht bisher nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht darüber hinaus. Innerhalb der Europäischen Union wird dieser Zustand der hohen Mobilität der Bevölkerung längst nicht mehr gerecht. Die Artikel 54 ff. des Schengener Durchführungsübereinkommens regeln deshalb den Fall mehrfacher Strafverfolgung in verschiedenen Mitgliedstaaten. Die Autorin behandelt in diesem Buch die Ausgestaltung, die Voraussetzungen und Folgen eines zwischenstaatlichen ne bis in idem-Grundsatzes. Sie nimmt eine umfassende Auslegung der Artikel 54 ff. SDÜ vor und entwickelt schließlich anhand eines Rechtsvergleichs der deutschen, französischen und englischen Rechtsordnung einen eigenen Vorschlag zu einer Optimierung dieser Regelungen.

Details

Pages
XX, 266
Year
2007
ISBN (Softcover)
9783631566718
Language
German
Keywords
Verbot der Doppelbestrafung Europäische Union Mitgliedsstaaten Strafklageverbrauch Rechtsvergleich Europarecht Double jeopardy
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2007. XX, 266 S.

Biographical notes

Susanne Jagla (Author)

Die Autorin: Susanne Fee Jagla wurde 1978 in Haan geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster und der Université Panthéon Assas in Paris. Während ihrer Zeit in Münster absolvierte sie die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung mit Schwerpunkt im englischen Recht sowie Praktika beim DIHK in Brüssel und in einer Anwaltskanzlei in London. Das Studium schloss sie 2003 ab. In den folgenden zwei Jahren arbeitete die Autorin als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, einschließlich Völker- und Europarecht der Universität Münster und daran anschließend am Max Planck Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht in München. Seit Ende 2005 ist sie Rechtsreferendarin am Oberlandesgericht München und verbrachte u. a. eine Station bei der Deutschen Vertretung bei den Vereinten Nationen in New York.

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