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Blankettstrafgesetze

Verfassungs- und strafrechtliche Probleme von Wirtschaftsstraftatbeständen

by Bettina Enderle (Author)
©2000 Thesis XXI, 390 Pages

Summary

Das Nebenstrafrecht, insbesondere das Wirtschaftsstrafrecht, ist geprägt durch eine Fülle von Verweisungstechniken. Verweisungen stellen einerseits die Bestimmtheit des Tatbestands (Art. 103 Abs. 2 GG) in Frage, andererseits haben sie Bedeutung für Vorsatz und Irrtum des Täters. Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof unterscheiden zwischen Blanketten und normativen Tatbestandsmerkmalen. Der Irrtum über die Blankettverweisung führt regelmäßig zur Verurteilung aus dem Vorsatzdelikt, da er als vermeidbarer Verbotsirrtum behandelt wird. Für den Bürger sind diese Anforderungen an die Verbotskenntnis angesichts der Normenfülle und der komplexen Verweisungstechniken im Nebenstrafrecht jedoch praktisch unerfüllbar. Die Arbeit kategorisiert das Nebenstrafrecht anhand seiner Verweisungstechniken und untersucht, ob die eigenen verfassungs- und strafrechtlichen Prämissen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tragen. Nach eingehender Analyse der verfassungsrechtlichen Vorgaben und Abgrenzung, der Strafrechtsdogmatik und sprachphilosophischer Notwendigkeiten kommt die Verfasserin zu dem Ergebnis, daß nur die Gleichbehandlung von normativen Tatbestandsmerkmalen und Blanketten zu einer Irrtumsdogmatik führt, die dem Verfassungsrecht genügt.

Details

Pages
XXI, 390
Year
2000
ISBN (Softcover)
9783631359198
Language
German
Published
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2000. XXI, 390 S., zahlr. Tab.

Biographical notes

Bettina Enderle (Author)

Die Autorin: Bettina Enderle, geboren 1967, studierte Rechtswissenschaften und Philosophie in Freiburg i. Br. und München (S.J.); Erstes Staatsexamen Juli 1993, Zweites Staatsexamen Oktober 1995; Tätigkeit als Assistentin am Institut für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Freiburg und am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht, Universität Bielefeld; Promotion zum Dr. iur. 1999 an der Universität Freiburg; heute Rechtsanwältin in Leipzig.

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