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Der deutsche Insolvenzverwalter im europäischen Insolvenzrecht

Eine Analyse der EG-Verordnung Nr. 1346 / 2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren unter besonderer Berücksichtigung der Person des deutschen Insolvenzverwalters

by Kai S. Staak (Author)
©2004 Thesis XLV, 226 Pages

Summary

Die Entwicklung im europäischen Insolvenzrecht hat mit dem Inkrafttreten der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) am 31. Mai 2002 vorerst ihren Höhepunkt erreicht. Vorausgegangen war eine jahrzehntelange Auseinandersetzung über ein gemeinsames Regelwerk. Nunmehr ist eine Vereinheitlichung der internationalen Insolvenzkollisionsrechte der EU-Mitgliedstaaten im Verhältnis untereinander erreicht worden, mit Ausnahme Dänemarks. Die Arbeit veranschaulicht zunächst die Entwicklung im europäischen Insolvenzrecht bis zur Verabschiedung der EuInsVO am 29. Mai 2000. Nach einer Bestimmung der Rechtsstellung des deutschen Insolvenzverwalters sowie seiner Kompetenzen nach deutschem Recht werden die einschlägigen Vorschriften der EuInsVO auf ihre Bedeutung für den deutschen Insolvenzverwalter hin untersucht. Unterschieden wird danach, ob der deutsche Insolvenzverwalter als Haupt- oder als Sekundärinsolvenzverwalter tätig ist. Der Verfasser zeigt mögliche Probleme im Rahmen der Koordination von Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren gemäß Art. 27 ff. EuInsVO auf und führt diese einer an der Praxis orientierten Lösung zu. Er weist insbesondere für den Bereich der Kooperation auf die Ergänzungsbedürftigkeit der EuInsVO hin.

Details

Pages
XLV, 226
Year
2004
ISBN (Softcover)
9783631524213
Language
German
Keywords
Europäische Union Insolvenzrecht Deutschland Insolvenzverwalter Rechtsstellung Europa Europäische Insolvenzverordnung (EU-Ins VO)
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. XLV, 226 S.

Biographical notes

Kai S. Staak (Author)

Der Autor: Kai Sebastian Staak, geboren 1976 in Tübingen. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Erste juristische Staatsprüfung 2000. Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Verfahrensrecht der Universität zu Köln von 2000 bis 2002. Referendarzeit von 2001 bis 2003 in Köln und San Francisco. Promotion 2003. Zweite juristische Staatsprüfung 2003.

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