Loading...

Theorie und Praxis einer allgemeinen Rechtsmissbrauchsschranke für Prozessparteien

Eine rechtsvergleichende Untersuchung im deutschen und französischen zivilprozessualen Urteilsverfahren

by Dagmar Holthausen (Author)
©2005 Thesis 216 Pages

Summary

Die Arbeit zeigt mit den Mitteln der Rechtsvergleichung Wege zum besseren Verständnis des Phänomens «Rechtsmissbrauch», indem sie theoretisch und praxisorientiert die allgemeinen Schranken solchen missbilligten Verhaltens der Prozessparteien im deutschen und französischen Zivilprozess untersucht. Nach einer Funktionsbestimmung der gesuchten «allgemeinen Rechtsmissbrauchsschranke» werden die in Betracht kommenden nationalen Rechtsinstitute zunächst innerhalb ihrer jeweiligen Dogmatik rechtsvergleichend analysiert und an den Kategorien der Zweckmäßigkeit und Effektivität gemessen. Das so gewonnene Zwischenergebnis wird sodann einer kritischen Gegenprüfung in einer Reihe von Beispielsfällen der Praxis unterzogen. Auf diese Weise eröffnet sich im Ergebnis ein Blick hinter das systemverhaftete herkömmliche Verständnis von einer Konkordanz der Rechtsmissbrauchsschranken in den beiden Rechtsordnungen, der de lege ferenda im europäischen Kontext systembildend wirken könnte.

Details

Pages
216
Year
2005
ISBN (Softcover)
9783631539248
Language
German
Keywords
Deutschland Rechtsmissbrauch Zivilprozessrecht Rechtsvergleich Frankreich Prozesspartei Rechtsvergleichung
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005. 216 S.

Biographical notes

Dagmar Holthausen (Author)

Die Autorin: Dagmar Holthausen, Jahrgang 1968; Studium der Rechtswissenschaften und Europäischen Rechtspraxis in Hannover und Rouen (Frankreich); 1994 Erste juristische Staatsprüfung sowie Erlangung des akademischen Grades eines Magister Legum Europae; 1997 Zweite juristische Staatsprüfung. Tätig u. a. als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Hannover, seit 1999 als Syndikusanwältin.

Previous

Title: Theorie und Praxis einer allgemeinen Rechtsmissbrauchsschranke für Prozessparteien