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Die Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum rechtlichen Gehör

Eine Auswertung der Rechtsprechung der Jahre 1990 bis 2003

by Tim Bretschneider (Author)
©2006 Thesis 208 Pages

Summary

Die Arbeit dokumentiert die Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum rechtlichen Gehör und setzt sich detailliert mit der verfassungsrechtlichen Kontrolle fachgerichtlicher Verfahren auseinander. Dafür hat der Verfasser sämtliche veröffentlichte und unveröffentlichte Verfassungsbeschwerden, die die Beschwerdeführer im Zeitraum von 1990 bis 2003 mit der Rüge zur Verletzung des Anspruchs aus Art. 91 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung begründeten, systematisch untersucht und tabellarisch aufbereitet. Neben einer rein statistischen Auswertung der Verfassungsbeschwerden widmet sich die Arbeit intensiv einer quantitativen und qualitativen Auswertung der erhobenen Rügen zur Verletzung des rechtlichen Gehörs. In diesem Zusammenhang wird das Verhältnis des einfachen Rechts zum verfassungsmäßig verbürgten Anspruch auf rechtliches Gehör umfassend diskutiert. Die Arbeit richtet sich deshalb an die am Verfassungsrecht wissenschaftlich Interessierten und im Verfassungsrecht praktizierenden Juristen.

Details

Pages
208
Year
2006
ISBN (Softcover)
9783631549674
Language
German
Keywords
Bayern Rechtsprechung Rechtliches Gehör Geschichte 1990-2003 Verfassungsbeschwerde Verfassungsgrundrecht Bayerischer Verfassungsgerichtshof Verfassungsgerichtshof Verfassungsrecht
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2006. 208 S., 26 Tab.

Biographical notes

Tim Bretschneider (Author)

Der Autor: Tim Bretschneider, 1973 in Rostock geboren, studierte von 1994 bis 2000 Rechtswissenschaft an den Universitäten Regensburg, Mannheim und Nijmegen (Holland). Das Rechtsreferendariat absolvierte er 2002 beim OLG Nürnberg mit dem Zweiten Staatsexamen. Neben der Promotion arbeitete Tim Bretschneider als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Regensburg und als Rechtsanwalt in München. 2005 trat er in den höheren Dienst der Bundeszollverwaltung ein.

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