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Der IAS-Einzelabschluss

Ordnungspolitische Konsequenz einer vergleichenden Betrachtung von HGB- und IFRS-Rechnungslegung unter besonderer Berücksichtigung der Bilanzierung von Leasingverhältnissen

by Christina Mildebrath (Author)
©2008 Thesis XXVI, 248 Pages

Summary

Unternehmen und Kapitalgeber streben im Zeitalter der Globalisierung nach international verständlicher Rechnungslegung. Diesem Verlangen entspricht die IAS-VO: für Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen schreibt sie seit 2004 die Anwendung der ins Europarecht übernommenen IFRS / IAS verpflichtend vor. Angesichts der EU-Zielsetzung, sich zum weltweit führenden Wirtschaftsraum zu entwickeln, sollte diese Verpflichtung auf den Einzelabschluss ausgedehnt werden. Als vorteilhaft erweisen sich die IFRS nicht nur im Hinblick auf die Ermöglichung internationaler (Fremd-)Kapitalaufnahme, auch bieten sie dem Jahresabschlussadressaten die Möglichkeit effizienter Kapitalallokation. Grund hierfür sind die am true-and-fair-Prinzip ausgerichteten Aktivierungsvoraussetzungen. Deutliche Auswirkungen zeigt dies auf die Ansatzmöglichkeit von immateriellen Gütern, wie die Ausweismöglichkeit des einem Leasingverhältnis entstammenden Nutzungsrechts. Dem für eine gesamtwirtschaftlich effiziente Kapitalallokation erforderlichen Kapitalschutz kann durch alternative Maßnahmen, wie etwa mit Blick auf eine Reform der Kapitalrichtlinie diskutiert, Rechnung getragen werden.

Details

Pages
XXVI, 248
Year
2008
ISBN (Softcover)
9783631585160
Language
German
Keywords
Deutschland Leasing Bilanzrecht International Financial Reporting Standards Kapitalschutz True-and-fair view Bilanzwahrheit Handelsgesetzbuch Vermögenswert Vermögensgegenstand
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2008. XXVI, 248 S.

Biographical notes

Christina Mildebrath (Author)

Die Autorin: Christina Mildebrath, geboren 1974; Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg und Lund (Schweden); offizielle Praktikantin bei der EU-Kommission; Wahlstation bei der deutschen UN-Vertretung in New York (USA); 2004 Zulassung als Rechtsanwältin; Lehrbeauftragte der Universität Augsburg im Rahmen der fachspezifischen Fremdsprachenausbildung für Juristen-Englisch; seit 2007 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Augsburger Zentrum für Internationales Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsregulierung.

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