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Datenrechtsgesetz 1.0

Die theoretische Basis

von SSAP International (Autor:in) Yuming Lian (Herausgeber:in)
©2020 Monographie XXVIII, 322 Seiten

Zusammenfassung

Since its emergence, big data has brought us new forms of energy, technology and means of organization which will generate greater values by crossover, integration, openness and sharing of data. Nevertheless, risks caused by open access and the flow of data also bring us enormous challenges to privacy, business secrets and social and national securities. This raises people’s awareness on data sharing, privacy protection and social justice, and becomes a significant governance problem in the world. In order to solve these problems, Data Rights Law 1.0 is innovative in that it proposes a new concept of the «data person». It defines «data rights» as the rights derived from the «data person» and «data rights system» as the order based on «data rights». «Data rights law» is the legal normative formed out of the «data rights system». In this way, the book constructs a legal framework of «data rights-data rights system-data rights law». If data is considered as basic rights, on which new order and laws are to be built, it will bring brand new and profound meaning to future human life.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Institutionsvorstellung
  • Vorstellung des Chefredakteurs
  • Redaktionsausschuss
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Rede des Chefredakteurs
  • Einleitung
  • Kapitel 1 Die Bedeutung von Datenrechten für das gemeinschaftliche Leben der Menschheit
  • Abschnitt 1 Zeit der Neuvermischung
  • Abschnitt 2 Block Data als Paradigma
  • Abschnitt 3 Datenrechte und der Wiederaufbau der Ordnung
  • Kapitel 2 Menschenrechte, Sachenrechte und Datenrechte
  • Abschnitt 1 Menschen und Menschenrechte
  • Abschnitt 2 Sachen und Sachenrecht
  • Abschnitt 3 Daten und Datenrechte
  • Kapitel 3 Das Konzept der Datenrechte
  • Abschnitt 1 Theorien der Datenrechte
  • Abschnitt 2 Definition von Datenrechten
  • Abschnitt 3 Attribute von Datenrechten
  • Kapitel 4 Das Datenrechtssystem
  • Abschnitt 1 Kodifiziertes Datenrechtssystem
  • Abschnitt 2 Das System der Dateneigentumsrechte
  • Abschnitt 3 Das System der Nießbrauchdatenrechte
  • Abschnitt 4 Das Datenrechtssystem der öffentlichen Interessen
  • Abschnitt 5 Das System der Teilhabe
  • Kapitel 5 Das Datenrechtsgesetz und die neue Ordnung der digitalen Zivilisation
  • Abschnitt 1 Wert des Datenrechtsgesetzes
  • Abschnitt 2 Datenrechtsgesetz und andere soziale Steuerkräfte
  • Abschnitt 3 Das Datenrechtsgesetz: Neue Ordnung, neue Zivilisation
  • Postskriptum
  • Index

Rede des Chefredakteurs

Seit dem Tag, an dem wir zum ersten Mal etwas über Big Data erfahren haben, betrachten wir dies normalerweise als eine neue Energie, eine neue Technik, eine neue Organisationsform oder als eine neue Kraft, die die Zukunft verändert, und hoffen, durch die Überkreuzung, Fusion, Offenheit und Weitergabe von Daten mehr Werte zu schaffen. Offene Daten und der Datenfluss bringen jedoch häufig auch mehr Risiken mit sich. Die übermäßige Erhebung und der übermäßige Missbrauch personenbezogener Daten stellen große Herausforderungen an die Privatsphäre der Subjekte, die Informationssicherheit von Unternehmen und die Stabilität der Gesellschaft und sogar des Landes dar, was weitverbreitete und tief greifende Bedenken hinsichtlich des Datenaustauschs, des Schutzes der Privatsphäre und der sozialen Gerechtigkeit hervorruft. Dies wird zu einem Hauptproblem der globalen Datenverwaltung, das uns dazu veranlasst, eingehender nachzudenken und zu versuchen, die theoretische Hypothese einer „Datenperson“ aufzustellen, um eine Lösung zu finden. Wir bezeichnen die von der „Datenperson“ abgeleiteten Rechte als Datenrechte; die auf der Grundlage der Datenrechte erstellten Ordnung als das Datenrechtsystem; die aus dem Datenrechtssystem gebildeten Rechtsnormen das Datenrechtsgesetz, um so einen rechtlichen Rahmen aus „Datenrecht - Datenrechtssystem - Datenrechtsgesetz“ zu konstruieren. Dies bildet den Schwerpunkt dieses Buches.

Betrachtet man die Daten als eine Art des Rechts, auf dessen Grundlage eine neue Ordnung und ein neues Gesetz errichtet werden, so wird diese Art der Konstruktion dem zukünftigen Leben der Menschheit eine brandneue und tief greifende Bedeutung verleihen. Der Philosoph Kant sagte, dass alle Gesetze zwei Faktoren beinhalten und das erste die Regel und das zweite die Motivation ist. Die Regel spricht hauptsächlich von der objektiven Unvermeidbarkeit und formt die Verpflichtungen. Die Verpflichtungen bestimmen durch das Verhältnis der Regel die Motivation. Unabhängig ←xvii | xviii→von der Art der Gesetzgebung sind schließlich die Rechte, einschließlich der Naturrechte und der erworbenen Rechte, sowie die natürlichen und materiell rechtlichen Rechte das oberste Ziel. Kant sagte auch, dass es auch für ihn schwierig sei, einen Juristen danach zu fragen, was Rechte sind, wie einen Logiker danach zu fragen, was Wahrheit ist. Was sind Daten als ein Zukunftsrecht, woher kommen sie, diese Fragen machen es uns auch schwer. Aber wenn wir Fragen an uns stellen, lohnt es sich vielleicht mehr, über die Frage nachzudenken, als über die Antwort selbst.

1. Menschenrechte, Sachenrechte und Datenrechte sind drei Grundrechte des zukünftigen Lebens der Menschheit.

Der gesetzlich vorgeschriebene Nachweis von „Mein und Dein“ ist das Hauptproblem der Rechtsverhältnisse. Dies betrifft unter anderem die Daten- und Menschenrechte. Nach der Entwicklung in den Jahrhunderten tritt die menschliche Gesellschaft in das Zeitalter von Big Data ein, die Datenperson wird von der Hypothese in die Realität übergehen, und die Datenbeziehungen spiegeln sich in allen Aspekten wie dem persönlichen Leben, dem Wirken der Unternehmen und der nationalen Sicherheit wider. Eine neue Sache, die sich von traditionellen Dingen unterscheidet und über die traditionellen Menschen hinausgeht, beginnt in die Sicht der Rechtsbeziehungen zu kommen – es handelt sich dabei um „Daten.“ Daten werden durch Zeiten erzeugt, Zeiten werden wiederum durch Daten geschaffen.

Sie springen aus den Beziehungen zwischen den Rechten und Pflichten im Sinne der traditionellen Gesetze heraus und spiegeln ein Merkmal von Verschränkung und Verschmelzung wider. Es gilt nicht länger das traditionelle „Recht gegen alle Besitzer, um es zu besitzen.“ Der Datenfluss und die gemeinsame Nutzung von Daten werden zur Essenz dieser Ära. Noch wichtiger ist, dass das Datenrecht basierend auf dem Prinzip zum Schutz der angeborenen Menschenwürde ein neues Grundrecht auf der Ebene der Menschenrechte darstellt.

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Gemäß der Erklärung der Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) ist es ein Grundrecht für natürliche Personen, Schutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu erhalten. Dieses Konzept ermutigt uns, die theoretischen Grundlagen der Datenrechte im Kontext der „Theorie der Menschenrechte“ und der „Theorie der Sachenrechte zu untersuchen und durch die Beobachtung der Menschenrechte und Sachenrechte die Rechtfertigung der Datenrechte in der Rechtsphilosophie aufzudecken, sowie weiterhin die Möglichkeit, Notwendigkeit und Unvermeidlichkeit bei der Schaffung von Datenrechten, eines Datenrechtssystems und eines Datenrechtsgesetzes zu erklären.

Hier durchbrechen die Datenrechte die Grenzen des Datenschutzes durch Theorien zu Persönlichkeit, Intimsphäre, Sachenrechten, Forderungen und geistigen Eigentumsrechten und werden zu einer neuen Art von Rechten und Interessen im Datenkontext. Diese neue Art von Rechten und Interessen umfasst die Datenhoheit, das Recht der persönlichen Daten und Datenteilhaberechte. Die Datenrechte bilden zusammen mit den Menschen- und Sachenrechten die drei Grundrechte des zukünftigen Lebens der Menschheit.

2. Datenrechte sind eine Kombination aus Persönlichkeitsrechten und Eigentumsrechten.

Daten haben Persönlichkeits- und Eigentumsattribute, unterscheiden sich jedoch gleichzeitig von Persönlichkeitsrechten und Eigentumsrechten. Der zentrale Wert der Persönlichkeitsrechte von Daten ist die Wahrung der Würde des Subjekts der Daten, nämlich des Menschen. Im Zeitalter von Big Data hinterlassen Einzelpersonen „Datenfußabdrücke“ in einer Vielzahl von Datensystemen und stellen die Eigenschaften einer Person durch Korrelationsanalyse wieder her, um eine „Datenperson“ zu bilden. Durch die Anerkennung der Persönlichkeitsrechte von Daten wird hervorgehoben, dass das Subjekt der Daten gesetzesgemäß Rechte besitzt, wie das Recht auf Freiheit, ohne dass diese einem entzogen wird, das ←xix | xx→Recht auf Ansehen, ohne beleidigt zu werden, das Recht auf Intimsphäre, ohne ausspioniert zu werden, und das Recht auf Informationen, ohne missbraucht zu werden.

Gleichzeitig ist das Motto „Daten werden hoch geachtet“ zum Konsens der gesamten Gesellschaft geworden. Daher ist es notwendig, Daten Eigentumsrechte zu geben und sie gemäß dem Gesetz zu schützen. Als neues Eigentumsobjekt muss das Dateneigentum fünf rechtliche Merkmale aufweisen: Gewissheit, Kontrollierbarkeit, Unabhängigkeit, Wert und Knappheit. Das Persönlichkeitsrecht der Daten und das Dateneigentumsrecht bilden zusammen die beiden Kernrechte der Datenrechte.

3. Das Subjekt des Datenrechts ist ein bestimmter Gläubiger und das Objekt des Datenrechts ein bestimmter Datensatz.

In einem bestimmten Rechtsverhältnis von Datenrechten verweist der Gläubiger auf einen bestimmten Gläubiger. Datenrechte haben unterschiedliche Formen wie etwa das Recht zur Datenerhebung, das Recht zur Datenübertragbarkeit, das Recht zum Datennießbrauch, das Recht zum Erhalt der Erträge durch Daten und das Recht zur Datenänderung. Daher ist es erforderlich, einen bestimmten Gläubiger in Kombination mit bestimmten Formen von Datenrechten und vorgeschriebenen Inhalten zu bestimmen. Für den Gegenstand des Datenrechts haben einzelne und unabhängige Daten keinen Wert. Nur der Datensatz mit einem unabhängigen Wert, der nach bestimmten Regeln kombiniert wird, hat einen bestimmten Wert, und die einzelnen Daten im Datensatz können nicht als separates Objekt des Datenrechts betrachtet werden. Das Objekt der Datenrechte ist daher ein bestimmter Datensatz.

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4. Datenrechte durchbrechen die Beschränkungen von „einem Eigentumsrecht an einem Gegenstand“ und „Gegenstände sind greifbar“ und manifestieren sich häufig als „mehrere Rechte für einen Datensatz“.

„Ein Eigentumsrecht an einem Gegenstand“ ist das dominierende wesentliche Merkmal der Verfügbarkeit der Sachenrechte. Die Formen der Gegenstände haben sich allmählich mit dem Fortschritt von Wissenschaft und Technik angereichert. Mit der stetigen Zunahme der Arten von Sachenrechte wird die Trennung von Rechten und Funktionen der Eigentumsrechte immer komplizierter.

„Ein Eigentumsrecht an einem Gegenstand“ wurde in der Realität von „mehrere Eigentumsrechte an einem Gegenstand“ und „ein Eigentumsrecht an mehreren Gegenständen“ beeinflusst. Der Umfang und die Form der Nutzung der Gegenstände ändern sich ständig.

„Mehrere Eigentumsrechte an einem Gegenstand“ und „ein Eigentumsrecht an mehreren Gegenständen“ wurden in der Prozesspraxis auch häufiger in den Gesetzen mittelbar stillschweigend und vage anerkannt. Mit der Entwicklung der Zeit und dem Fortschritt von Wissenschaft und Technik wird die Exklusivität der Gegenstände unnötig, wenn die Kosten der Gegenstände sinken oder sogar gegen Null gehen. Dies gilt insbesondere für Datenressourcen im Überfluss und mit Null-Grenzkosten. Ihre natürliche Objektivität ohne Sachenrechte und die Multisubjektivität bestimmen die Grundprinzipien der „bestmöglichen Nutzung von Daten.“

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5. Die Datenrechte haben Attribute des privaten und öffentlichen Rechts sowie souveräne Merkmale.

Die Datenrechte haben ein altruistisches und geteiltes Merkmal, eine Art Existenz in Konflikten und Spielereien zwischen privaten und öffentlichen Rechten. Sobald sich die Datenrechte aus dem Bereich des natürlichen Rechts fortbewegen und sich in eine Art Miteigentum und „Allgemeinwillen“ entwickeln, gehen sie definitiv über die eigene Form hinaus und werden zu einem sozialen Recht. Im Zeitalter von Big Data wird diese Gruppe von Souveränen, die sich aus Datenpersonen zusammensetzt, unweigerlich ein System benötigen, um sicherzustellen, dass jeder die verlorenen Dinge in einem Prozess der Wahrung der privaten Rechte mit der Freiheit, „Datenbürger“ zu sein, zurückerhalten kann, die durch den Verzicht auf die natürlichen Rechte entstehen, wenn die Menschen als eine Art der Datenpersonen existieren. In der GDPR heißt es auch: „Das Recht auf Schutz personenbezogener Daten ist kein absolutes Recht; es muss in Bezug auf seine Funktion in der Gesellschaft betrachtet und nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mit anderen Grundrechten in Einklang gebracht werden.“ Mit anderen Worten sollte es gleichzeitig Raum für technologische Innovation und industrielle Entwicklung lassen, was die genaue Essenz der „bestmöglichen Nutzung von allem“ im Zivilrecht darstellt, während die Rechte des Subjekts der Daten geschützt werden. Da Daten zu einem wichtigen Produktionsfaktor in der digitalen Wirtschaft geworden sind, müssen wir klären, wie das Eigentum an Daten und das Recht auf Datennutzung voneinander getrennt sind. Datenrechte und Dateneigentum sind die Kernthemen, die wichtiger sind als der Schutz der Datenrechte. Aus dem Blickwinkel des Zivilrechts ist jeder das Land selbst. Dies ist ein sehr wichtiger philosophischer Rahmen für die Definition von Datenrechten. Individuelle Souveränität, soziale Souveränität, die Souveränität von Konzerngiganten in der Internetbranche und die Datenhoheit des Landes sollen die gleiche Art von Gut sein, aber sie kollidieren auch miteinander und werden in der Geschichte der westlichen politischen Gedanken ←xxii | xxiii→als gleich wichtig angesehen, aber was wichtiger ist, ist die individuelle Souveränität, die die juristische Person verteidigt.

6. Fünf grundlegende Dimensionen im Datenrechtssystem

Das Rechtssystem ist der Koordinator der sozialen Ideale und der sozialen Realität, oder es ist ein Interventionsbereich, der nur schwer klar zwischen Normen und Realität zu definieren ist. Dies gilt insbesondere für das Datenrechtssystem. Dessen Bedeutung liegt nicht nur in der Aufrechterhaltung und Verwirklichung von Gerechtigkeit, sondern auch in der Schaffung von Ordnung, das heißt, durch die Systemanordnung, die durch die Kombination vom Verhältnis und der Regeln von Datenrechten entstand und das Verhältnis der Datenrechte effektiv kombiniert, einstellt und schützt, werden die Kosten für Datentransaktionen wirksam gesenkt und die Effizienz der Allokation von Datenressourcen verbessert.

Dies erfordert, dass wir eine Reihe von Systemen und Betriebsregeln für Datenrechte aufbauen, einschließlich des gesetzlichen Systems der Datenrechte, des Systems der Dateneigentumsrechte, des Systems der Datenrechte für öffentliche Interessen, des Systems der Datennießbrauchrechte und des Systems der gemeinsamen Nutzung. Der Kern dieser fünf Dimensionen ist das System des Schutzes personenbezogener Daten, das auf Werteziele wie Sicherheit und Risikoprävention beruht. Der Schutz personenbezogener Daten kann jedoch nicht auf den Schutz privater Rechte beschränkt werden und soll über das Modell „Einverständnis“ oder „Mitwisserschaft“ hinausgehen, dabei eine offenere, inklusivere und freundschaftlichere Haltung gegenüber der industriellen Entwicklung und der sozialen Gerechtigkeit berücksichtigen, die Dynamik und Flexibilität von Regeln aufrechterhalten, besser (aber nicht mehr) durch von unten nach oben und verteilte Regeln einen Mechanismus generieren, ein unterstützendes System einrichten, das die spezifischen Wertezielen besser widerspiegelt, und eine Datenschutzverordnung und ein Rechtssystem bilden, das den tatsächlichen Bedürfnissen besser entspricht.

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7. Das Teilen von Rechten ist der Kern der Datenrechte.

Neumischung ist das Merkmal der Zukunft des menschlichen Lebens. Die Auswirkungen des Neumischens auf die Strukturen von Macht und Rechten haben die Menschen gezwungen, die Gesellschaft neu zu untersuchen und eine neue digitale Ordnung zu konstruieren. Datenrechte sind die Quelle der inneren Vitalität der digitalen Ordnung. Die Behauptung der Datenrechte ist eine wichtige Kraft, um die Umstrukturierung der Ordnung voranzutreiben. Diese Kraft kennzeichnet den Niedergang traditioneller Macht, die Ausweitung neuer Rechte und die Übertragung persönlicher Souveränität. Der Altruismus wird in Zukunft zunehmend zum Konsens der Menschheit. Die „natürlichen Rechte“ des Einzelnen sind die Eckpfeiler einer rechtsstaatlichen Gesellschaft. Aber wir werden immer die ultimative Norm des digitalen sozialen Lebens in der Vormachtstellung eines souveränen kollektiven „Allgemeinwillens“ erforschen und dabei die unveräußerlichen individuellen Rechte schützen.

Details

Seiten
XXVIII, 322
Jahr
2020
ISBN (PDF)
9781789978315
ISBN (ePUB)
9781789978322
ISBN (MOBI)
9781789978339
ISBN (Hardcover)
9781789978278
DOI
10.3726/b17025
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2020 (Juli)
Schlagworte
Data rights Data rights law Data rights system
Erschienen
Oxford, Bern, Berlin, Bruxelles, New York, Wien, 2020. XXVIII, 322 S., 5 s/w Abb., 6 Tab.

Biographische Angaben

SSAP International (Autor:in) Yuming Lian (Herausgeber:in)

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