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Das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen

Unter besonderer Berücksichtigung seiner zu erwartenden Auswirkungen auf den deutsch-amerikanischen Rechtsverkehr

by Martin Bläsi (Author)
©2010 Thesis XLVI, 394 Pages

Summary

Am 30. Juni 2005 verabschiedete die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen. Es soll dem Bedürfnis einer international immer stärker verflochtenen Wirtschaft nach mehr Rechtssicherheit auf den Gebieten der internationalen gerichtlichen Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile Rechnung tragen. Inwieweit dies gelingen wird und insbesondere, wie sich das Übereinkommen im Rechtsverkehr zwischen Unternehmen aus Deutschland und den USA auswirken wird, ist Gegenstand dieser Arbeit. Im ersten Teil werden die einzelnen Regelungen des Übereinkommens in Bezug auf ihre Wirkungsweise und auf Probleme analysiert, die sich möglicherweise bei ihrer Anwendung ergeben. Im zweiten Teil werden nach einer Erläuterung der bisherigen Rechtslage die zu erwartenden Auswirkungen des Übereinkommens auf die Behandlung von Gerichtsstandsvereinbarungen vor deutschen und US-amerikanischen Gerichten und auf die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen aus dem jeweils anderen Staat dargestellt.

Details

Pages
XLVI, 394
Publication Year
2010
ISBN (PDF)
9783653000351
ISBN (Hardcover)
9783631604267
DOI
10.3726/978-3-653-00035-1
Language
German
Publication date
2010 (November)
Keywords
Derogation punitive damages Prorogation
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2010. XLVI, 394 S.
Product Safety
Peter Lang Group AG

Biographical notes

Martin Bläsi (Author)

Der Autor: Martin Bläsi wurde 1979 in Lahr/Schwarzwald geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Konstanz. Das Rechtsreferendariat absolvierte er in Mannheim und San Francisco. Nach dem Zweiten juristischen Staatsexamen begann er mit seiner Dissertation. Seit 2009 ist er im höheren Verwaltungsdienst des Landes Baden-Württemberg tätig.

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