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Zustellungsverweigerung rechtsmissbräuchlicher Klagen in Deutschland nach Artikel 13 des Haager Zustellungsübereinkommens

Zugleich ein Beitrag zum deutsch-amerikanischen Justizkonflikt

von Wolf zur Nieden (Autor:in)
©2011 Dissertation 306 Seiten

Zusammenfassung

Mit dem sogenannten Napster-Beschluss untersagte das Bundesverfassungsgericht einer deutschen Rechtshilfebehörde vorübergehend, die Zustellung einer US-amerikanischen Sammelklage zu veranlassen. Diese einstweilige Anordnung des Gerichts belebte in Deutschland eine Debatte, ob im Rechtshilfeverkehr der ersuchte Staat dem fremden Auftrag bedingungslos Folge zu leisten hat oder in diesem Kontext auch nach eigenen Rechtsvorstellungen handeln darf. Das Haager Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken im Ausland erlaubt eine Versagung der Rechtshilfe nur in wenigen, geradezu theoretischen Ausnahmefällen. Diese Arbeit befasst sich mit der Frage, ob auch ein offensichtlicher oder sogar ein nur befürchteter Rechtsmissbrauch eine Zustellungsverweigerung rechtfertigen würde. Daneben beleuchtet sie die Auswirkungen des Napster-Beschlusses auf die Rechtshilfepraxis zwischen Deutschland und den USA.

Details

Seiten
306
Erscheinungsjahr
2011
ISBN (PDF)
9783653011074
ISBN (Paperback)
9783631611050
DOI
10.3726/978-3-653-01107-4
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2011 (Dezember)
Schlagworte
Rechtsmissbrauch Napster-Beschluss Bundesverfassungsgericht Zentrale Behörde
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2011. 306 S.
Produktsicherheit
Peter Lang Group AG

Biographische Angaben

Wolf zur Nieden (Autor:in)

Wolf zur Nieden studierte von 1999 bis 2003 Rechtswissenschaften an der Universität Bonn. Im Anschluss an das Erste juristische Staatsexamen war er von 2004 bis 2006 als wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Zivilprozessrecht der Universität Bonn tätig und absolvierte von 2005 bis 2007 sein Referendariat beim Landgericht Bonn. Sein Zweites juristisches Staatsexamen legte der Autor im Jahr 2007 ab.

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Titel: Zustellungsverweigerung rechtsmissbräuchlicher Klagen in Deutschland nach Artikel 13 des Haager Zustellungsübereinkommens