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Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis nach neuem Schuldrecht

by Anna-Luise Börner (Author)
©2010 Thesis 246 Pages

Summary

Die Modernisierung des Schuldrechts hat im Arbeitsrecht zahlreiche Fragestellungen aufgeworfen. Die Autorin setzt sich u. a. mit der schuldrechtlichen Behandlung des häufigsten Falls der Leistungsstörung im Arbeitsverhältnis – der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit – auseinander. Eine differenzierte Betrachtung ihrer verschiedenen Erscheinungsformen ermöglicht eine interessengerechte Lösung für beide Arbeitsvertragsparteien im runderneuerten § 275 BGB. Im Zusammenhang mit der Rückabwicklung eines Arbeitgebervorschusses nach § 326 Abs. 4 BGB i.V.m. den rücktrittsrechtlichen Vorschriften stellt sich die Frage, ob Arbeitnehmerschutzerwägungen zu einer analogen Anwendung der bereicherungsrechtlichen Vorschriften zwingen. Auch wird die Reichweite der in § 619 a BGB angeordneten Beweislastumkehr für Pflichtverletzungen bei der Arbeitnehmerhaftung kritisch überprüft.

Details

Pages
246
Publication Year
2010
ISBN (PDF)
9783653000559
ISBN (Softcover)
9783631612262
DOI
10.3726/978-3-653-00055-9
Language
German
Publication date
2010 (October)
Keywords
Arbeitsunfähigkeit (krankheitsbedingte) Präsentismus Restleistungsfähigkeit Mankohaftung eigen- und fremdgefährdende Weiterarbeit
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2010. 245 S., zahlr. Tab., 1 Graf.
Product Safety
Peter Lang Group AG

Biographical notes

Anna-Luise Börner (Author)

Die Autorin: Anna-Luise Börner, geboren 1973 in Bonn; 1993-2000 Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Lausanne; Postgraduiertenstudium «Internationales Wirtschaftsrecht» an der Universität Bielefeld; 2000-2002 Referendariat am Landgericht Köln; Stationen in Kapstadt, Sydney und an der Verwaltungshochschule in Speyer; seit 2003 zunächst als Syndika bei einem Luftfahrtunternehmen in Köln und seit 2007 als Arbeitsrechtsreferentin bei einem Transport- und Logistikunternehmen in Berlin mit vornehmlich bundesweiter forensischer Tätigkeit vor den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht für die Konzernunternehmen; Abschluss der Promotion 2009 am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln.

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