Gründe für die Zulassung der Revision in deutschen Prozessordnungen
Ein Vergleich von Zivilprozessordnung, Verwaltungsgerichtsordnung, Finanzgerichtsordnung, Arbeitsgerichtsgesetz und Sozialgerichtsgesetz
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Vorwort
- Inhaltsübersicht
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
- § 1 Einführung
- I. Anlass der Arbeit
- II. Ziel der Arbeit
- III. Gang der Arbeit
- § 2 Revisionszulassung und Revisionszwecke
- § 3 Unterschiede in der gesetzlichen Regelung der Revisionszulassungsgründe
- I. Gesetzliche Regelungen der Revisionszulassungsgründe
- A. § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO
- B. § 132 Abs. 2 VwGO
- C. § 115 Abs. 2 FGO
- D. § 72 Abs. 2 ArbGG
- E. § 160 Abs. 2 SGG
- II. Herausarbeitung der Unterschiede
- A. Abschließende Regelung der Zulassungsgründe
- B. Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
- C. Divergenz
- D. Fortbildung des Rechts und Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
- E. Verfahrensfehler
- § 4 Auslegung der Revisionszulassungsgründe durch die Rechtsprechung
- I. § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO
- A. Abgrenzung der Zulassungskriterien des § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO
- B. Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO
- 1. Erweiterung auf der Grundlage der herkömmlichen Begriffsdefinition
- 2. Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit
- a) Rechtsfrage
- b) Bedeutung der Rechtsfrage über den Einzelfall hinaus
- c) Auftreten der Rechtsfrage in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle
- d) Tatsächliche Auswirkungen von erheblichem Gewicht im Allgemeininteresse
- e) Verfassungs- und Unionsrechtswidrigkeit
- f) Früheres oder auslaufendes Recht
- g) Objektiv willkürliche Entscheidung und Verletzung von Verfahrensgrundrechten
- 3. Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage
- a) Eindeutig zu beantwortende Rechtsfrage
- b) Ungeklärte Rechtsfrage
- c) Geklärte Rechtsfrage
- d) Abgrenzung zu den Zulassungsgründen der Rechtsfortbildung und der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
- C. Fortbildung des Rechts, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 ZPO
- 1. Erforderlichkeit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs
- 2. Abgrenzung zur grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage
- D. Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO
- 1. Divergenz
- a) Divergenzentscheidungen
- b) Abweichung
- c) Existente Vorentscheidung zwingende Voraussetzung der Divergenz
- 2. Rechtsanwendungsfehler unterhalb der Schwelle der Divergenz
- a) Einfache Rechtsanwendungsfehler
- (a) Ständige Fehlerpraxis oder vorwerfbare Nichtbeachtung höchstrichterlicher Rechtsprechung
- (b) Grundlegendes Missverständnis der Rechtsprechung und Bildung eines unrichtigen Obersatzes
- (c) Erfordernis der Abweichung in vorwerfbarer Weise
- (d) Bedeutungslosigkeit von Schwere und Offensichtlichkeit des Rechtsfehlers
- (i) Keine Offensichtlichkeit des Verstoßes
- (ii) Kein Gewicht des Verstoßes
- b) Qualifizierte Rechtsfehler von verfassungsrechtlichem Gewicht
- (a) Verstoß gegen das objektive Willkürverbot
- (b) Verletzung des rechtlichen Gehörs
- (c) Verstoß gegen die Garantie des gesetzlichen Richters
- (d) Versagung wirkungsvollen Rechtsschutzes
- (e) Verstoß gegen das Gebot des fairen Verfahrens
- (f) Verstoß gegen die Allgemeine Handlungsfreiheit
- 3. Verfahrensfehler kein normierter Zulassungsgrund
- a) Verletzung von Verfahrensgrundrechten
- b) Absolute Revisionsgründe
- c) Einfacher Verfahrensfehler kein Grund für Zulassung der Revision
- 4. Erforderlichkeit einer Entscheidung des Revisionsgerichts
- E. Entscheidungserheblichkeit/Klärungsfähigkeit
- 1. Differenzierung nach den Zulassungsgründen
- 2. Mehrfachbegründung und Ergebnisrelevanz
- 3. Selbstbindung des Revisionsgerichts
- II. § 132 Abs. 2 VwGO
- A. Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO
- 1. Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit
- a) Rechtsfrage
- b) Bedeutung der Rechtsfrage über den Einzelfall hinaus
- c) Auftreten der Rechtsfrage in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle
- d) Tatsächliche Auswirkungen von erheblichem Gewicht bedeutungslos
- e) Verfassungs- und Unionsrechtswidrigkeit
- f) Früheres oder auslaufendes Recht
- 2. Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage
- a) Eindeutig zu beantwortende Rechtsfrage
- b) Ungeklärte Rechtsfrage
- c) Geklärte Rechtsfrage
- B. Divergenz, § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO
- 1. Abgrenzung zu den anderen Zulassungsgründen
- a) Abgrenzung zur grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache
- b) Abgrenzung zur Verfahrensrevision
- 2. Divergenzentscheidung
- 3. Objektive Abweichung
- 4. Keine bereits existente Vorentscheidung erforderlich
- C. Verfahrensmangel, § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO
- 1. Abgrenzung zu den anderen Zulassungsgründen
- a) Abgrenzung zur grundsätzlichen Bedeutung
- b) Abgrenzung zur Divergenz
- 2. Begriff des Verfahrensmangels
- a) Verfahrensrecht und materielles Recht
- b) Maßgeblichkeit des materiellen Rechtsstandpunkts des iudex a quo
- c) Fehler des erstinstanzlichen Verfahrens
- d) Verwaltungsprozessrecht und Verwaltungsverfahrensrecht
- e) Nicht rügefähige Verfahrensmängel
- f) Verfahrensfehler bei Nebenentscheidungen
- g) Unanfechtbare Entscheidungen
- h) Verlust des Rügerechts
- D. Entscheidungserheblichkeit/Klärungsfähigkeit
- 1. Differenzierung nach den Zulassungsgründen
- 2. Mehrfachbegründung, Ergebnisrelevanz und zu erwartende Klärung
- 3. Verfahrensrechtliche Klärungshindernisse
- a) Bindende oder fehlende tatsächliche Feststellungen, § 137 Abs. 2 VwGO
- b) Zulässigkeitsmängel
- c) Selbstbindung des Revisionsgerichts nach Zurückverweisung
- III. § 115 Abs. 2 FGO
- A. Abgrenzung der Zulassungskriterien des § 115 Abs. 2 FGO
- B. Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO
- 1. Grundsätzliche Bedeutung als unbestimmter Rechtsbegriff
- 2. Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit
- a) Rechtsfrage
- b) Bedeutung der Rechtsfrage über den Einzelfall hinaus
- c) Breitenwirkung der Rechtsfrage
- d) Tatsächliche Auswirkungen von erheblichem Gewicht bedeutungs-los
- e) Verfassungs- und Unionsrechtswidrigkeit
- f) Abweichende Verwaltungsvorschrift
- g) Früheres oder auslaufendes Recht
- 3. Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage
- a) Eindeutig zu beantwortende Rechtsfrage
- b) Ungeklärte Rechtsfrage
- c) Geklärte Rechtsfrage
- d) Nichtbefolgung höchstrichterlicher Grundsätze durch die Verwaltung
- C. Fortbildung des Rechts, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 FGO
- 1. Abgrenzung zur grundsätzlichen Bedeutung
- 2. Veranlassung zur Aufstellung von Leitsätzen für die Gesetzesauslegung oder zur Ausfüllung von Gesetzeslücken
- 3. Erforderlichkeit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs
- D. Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO
- 1. Verhältnis zu § 115 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 Alt. 1 FGO
- 2. Erweiterte Divergenzrevision
- a) Divergenzentscheidung
- b) Objektive Abweichung
- 3. Zulassung bei Rechtsfehlern
- a) Objektiv willkürliche oder greifbar gesetzeswidrige Entscheidung
- (a) Objektiv willkürliche Entscheidung des Finanzgerichts
- (b) Greifbar gesetzwidrige Entscheidung des Finanzgerichts
- b) Keine Offensichtlichkeit des Fehlers
- 4. Revisionszulassung wegen Verfahrensmangels, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO
- a) Verhältnis zu § 115 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 FGO
- b) Verfahrensmangel
- c) Verlust des Rügerechts/verzichtbare Verfahrensmängel
- 5. Erforderlichkeit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs
- E. Entscheidungserheblichkeit und Klärbarkeit
- 1. Mehrfachbegründung und Ergebnisrelevanz
- 2. Allgemein bezogen auf die Zulassungsgründe
- 3. Verfahrensrechtliche Hindernisse
- a) Bindende oder fehlende tatsächliche Feststellungen des iudex a quo
- b) Zulässigkeitsmangel und materielle Rechtsfragen
- c) Selbstbindung des Revisionsgerichts nach Zurückverweisung
- IV. § 72 Abs. 2 ArbGG
- A. Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG
- 1. Rechtsfrage
- 2. Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit
- a) Bedeutung der Rechtsfrage über den Einzelfall hinaus
- b) Auftreten der Rechtsfrage in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle
- c) Tatsächliche Auswirkungen von erheblichem Gewicht
- d) Früheres oder auslaufendes Recht
- 3. Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage
- a) Eindeutig zu beantwortende Rechtsfrage
- b) Ungeklärte Rechtsfrage
- c) Geklärte Rechtsfrage
- B. Divergenz, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG
- 1. Divergenzentscheidung
- 2. Divergenzfähiges Gericht
- 3. Abweichung in einem Rechtssatz
- 4. Erfordernis einer existenten Vorentscheidung
- C. Verfahrensmangel, § 72 Abs. 2 Nr. 3 ArbGG
- 1. Absolute Revisionsgründe
- 2. Verletzung rechtlichen Gehörs
- 3. Einfache Verfahrensfehler und Verletzung von Verfahrensgrundrechten
- D. Entscheidungserheblichkeit /Klärungsfähigkeit
- 1. Mehrfachbegründung und Ergebnisrelevanz
- 2. Allgemein bezogen auf die Zulassungsgründe
- 3. Verfahrensrechtliche Hindernisse
- a) Bindende oder tatsächlich fehlende Feststellungen des iudex a quo
- b) Zulässigkeitsmangel und materielle Rechtsfragen
- c) Selbstbindung des Revisionsgerichts
- V. § 160 Abs. 2 SGG
- A. Grundsätzliche Bedeutung, § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG
- 1. Rechtsfrage
- 2. Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit
- a) Bedeutung der Rechtsfrage über den Einzelfall hinaus
- b) Auftreten der Rechtsfrage in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle
- c) Tatsächliche Auswirkungen von erheblichem Gewicht bedeutungslos
- d) Früheres oder auslaufendes Recht
- 3. Klärungsbedürftigkeit
- a) Eindeutig zu beantwortende Rechtsfrage
- b) Ungeklärte Rechtsfrage
- c) Geklärte Rechtsfrage
- d) Sog. Maßnahmegesetz
- B. Divergenz, § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG
- 1. Divergenzfähige Gerichte
- 2. Divergenzentscheidungen
- 3. Abweichung in einem abstrakten Rechtssatz
- 4. Objektive Abweichung
- C. Verfahrensmangel, § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG
- D. Entscheidungserheblichkeit
- 1. Mehrfachbegründung, zu erwartende Klärung und Ergebnisrelevanz
- 2. Allgemein bezogen auf die Zulassungsgründe
- 3. Verfahrensrechtliche Hindernisse
- a) Bindende oder fehlende tatsächliche Feststellungen des iudex a quo
- b) Zulässigkeitsmangel und materielle Rechtsfragen
- c) Selbstbindung des Revisionsgerichts nach Zurückverweisung
- § 5 Unterschiede in der Auslegung der Zulassungsgründe durch die obersten Gerichtshöfe des Bundes
- I. Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als gemeinsamer Nenner
- A. Übereinstimmende Gewährleistung der Zwecke der Rechtseinheit und Rechtsfortbildung im Rahmen der Grundsatzrevision
- B. Unterschiede bei den weiteren Voraussetzungen
- 1. Relevanz für eine Vielzahl von Fällen – Breitenwirkung
- 2. Berücksichtigung tatsächlicher Auswirkungen einer Streitsache auf die Allgemeinheit nur im Zivil-, Arbeits- und Sozialgerichtsprozess
- 3. Nichtbefolgung höchstrichterlicher Grundsätze durch die Verwaltung
- 4. Revisibilität von Landesrecht
- a) Revisibilität von Bundesrecht in allen Verfahrensordnungen
- b) Erhebliche Unterschiede in der Revisibilität von Landesrecht
- II. Divergenz im engeren Sinn
- A. Rechtswegbezogene Divergenzentscheidungen in der VwGO, dem ArbGG und dem SGG
- B. Divergenz auch bei gleichgeordneten Gerichten
- C. Erfordernis eines ausdrücklich formulierten Rechtssatzes nur in der ZPO
- D. Forderung nach einer Identität der Rechtsnorm in der VwGO
- E. Kein Erfordernis einer existenten Vorentscheidung
- F. Divergenz bei abweichender Rechtsfolge für vergleichbaren Sachverhalt
- G. Kein Erfordernis eines tragenden Rechtssatzes der Divergenzentscheidung im ArbGG
- H. Keine unwiderlegbare Vermutung der Ursächlichkeit des Fehlers im Finanzprozess
- III. Fortbildung des Rechts nur in ZPO und FGO
- IV. Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nur in ZPO und FGO
- A. Divergenz
- B. Materielle Auslegungs- und Rechtsanwendungsfehler unterhalb der Schwelle der Divergenz
- 1. Rechtsanwendungsfehler mit verfassungsrechtlicher Relevanz
- a) Objektiv willkürliche Entscheidung oder Verletzung von Verfahrensgrundrechten im Zivilprozess
- b) Objektiv willkürliche oder greifbar gesetzwidrige Entscheidung im Finanzprozess
- c) Keine Zulassung wegen objektiv willkürlicher Entscheidung im ArbGG
- 2. Materielle Rechtsanwendungsfehler ohne verfassungsrechtliche Relevanz
- a) Keine Zulassung bei Rechtsanwendungsfehlern unterhalb der Schwelle der Divergenz in VwGO, ArbGG und SGG
- b) Restriktive Auslegung des Zulassungsgrunds der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung durch den Bundesfinanzhof
- c) Weitere Auslegung durch den Bundesgerichtshof
- V. Verfahrensfehler
- 1. Verletzung von Verfahrensgrundrechten
- a) Zulassung der Revision bei der Verletzung von Verfahrensgrundrechten in ZPO und FGO
- b) Keine Zulassung der Revision wegen Verfahrensgrundrechten im ArbGG
- 2. Eingeschränkte Zulassung bei absoluten Revisionsgründen in ZPO und ArbGG
- 3. Einfacher Verfahrensmangel
- 4. Übersicht über Verfahrensfehler
- VI. Gründe für die Unterschiede
- A. Unreflektierte Übernahme von Zulassungsgründen aus anderen Verfahrensordnungen
- B. Unterschiedliche Einführungszeitpunkte
- C. Unzureichende Koordination der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes
- D. Zuständigkeit verschiedener Ministerien
- VII. Ergebnis
- § 6 Defizite und Vorzüge der Ausgestaltung und Auslegung der Zulassungsgründe
- I. Angemessene Berücksichtigung der Revisionszwecke?
- A. Gesetzgeberische Intention für § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO und § 115 Abs. 2 FGO
- 1. Zögerliche Vorgaben des ZPO-Gesetzgebers
- 2. Ausdrücklicher Appell des FGO-Gesetzgebers zur Stärkung der Einzelfallgerechtigkeit
- B. Ungleichgewicht zu Lasten der Gewährleistung der Einzelfallgerechtigkeit
- 1. Vorstoß des Bundesgerichtshofs mit den Kriterien der Nachahmungs- und Wiederholungsgefahr
- 2. Minimalkorrektur durch Bundesfinanzhof
- a) Objektiv willkürliche Entscheidungen
- b) Greifbar gesetzwidrige Entscheidungen
- 3. Missachtung der Appelle des Gesetzgebers
- II. Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
- A. Zentrale Stellung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Zulassungskanon
- 1. Vorgaben des Gesetzgebers in ZPO und FGO für die Auslegung des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung
- a) Vorgaben des ZPO-Gesetzgebers für § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO
- b) Vorgaben des FGO-Gesetzgebers für § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO
- 2. Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Einfallstor für die Einzelfallgerechtigkeit
- 3. Reintegration der Zulassungsgründe der Rechtsfortbildung und der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung als Regelbeispiele in den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung
- 4. Problematische Abgrenzung des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung von dem der Rechtsfortbildung in ZPO und FGO erübrigt
- B. Beseitigung der Unterschiede in der Auslegung zwischen den Verfahrensordnungen
- 1. Unbestimmte Vielzahl von Fällen als Voraussetzung für Allgemeininteresse
- 2. Tatsächliche Auswirkungen einer Rechtssache zulassungsrelevant
- III. Rechtsprechungsabweichungen und materielle Rechtsanwendungsfehler
- A. Gebotene Revisionszulassung bei Rechtsfehlern mit verfassungsrechtlicher Relevanz
- B. Abweichungen von Entscheidungen anderer Gerichte
- 1. Erweiterte Divergenzrevision
- a) Verzicht auf ausdrücklich formulierte divergierende Rechtssätze
- b) Keine Begrenzung auf Abweichungen bezüglich derselben Rechtsnorm
- c) Berücksichtigung sog. obiter dicta nur im Rahmen der Grundsatzrevision
- d) Keine Begrenzung der Divergenzrevision auf den Rechtsweg und höherrangige Gerichte
- e) Erweiterung der Divergenz auf abweichende Rechtsfolgen für vergleichbare Sachverhalte – Divergenz im Entscheidungsergebnis?
- (a) Divergenz bei abweichender Rechtsfolge für vergleichbaren Sachverhalt
- (b) Divergenz im Entscheidungsergebnis
- f) Unwiderlegbare Vermutung des Allgemeininteresses an einer Entscheidung des Revisionsgerichts
- 2. Abgrenzungsprobleme bei erweitertem Verständnis der Divergenz
- C. Rechtsanwendungsfehler unterhalb der Schwelle der Divergenz und ohne verfassungsrechtliche Relevanz
- 1. Kriterium der Divergenz nicht ausreichend
- 2. Kriterium der Nachahmungs- und Wiederholungsgefahr
- a) Kritik nach der Einführung des Kriteriums der Wiederholungsgefahr
- b) Reaktion des Bundesgerichtshofs mit der Konkretisierung des Kriteriums der Wiederholungsgefahr
- c) Grundlegendes Missverständnis höchstrichterlicher Rechtsprechung
- d) Kein Verzicht auf das Kriterium der Wiederholungsgefahr
- 3. Keine ausreichende Gewährleistung der Einzelfallgerechtigkeit durch extensive Auslegung der objektiven Willkür
- 4. Offensichtliche Unrichtigkeit als Zulassungskriterium?
- 5. Gewicht des Rechtsanwendungsfehlers als Zulassungskriterium?
- 6. Erfolgsaussichten der Revision als Zulassungskriterium?
- 7. Zulassung bei überwiegenden Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Urteils?
- 8. Gesetzanwendungsgleichheit als Zulassungskriterium?
- IV. Fortbildung des Rechts als Regelbeispiel der grundsätzlichen Bedeutung
- A. Keine Begrenzung der Rechtsfortbildung auf typische oder verallgemeinerungsfähige Sachverhalte
- B. Bei Vorlage an EuGH Zulassungsgrund der Rechtsfortbildung einschlägig?
- C. Verzicht auf die gesonderte Normierung des Zulassungsgrunds der Fortbildung des Rechts
- V. Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung als Regelbeispiel der grundsätzlichen Bedeutung
- VI. Verankerung des Verfahrensfehlers als Zulassungsgrund
- A. Verletzung von Verfahrensgrundrechten
- B. Absolute Revisionsgründe als gesetzlich fixierte Zulassungsgründe
- C. Unbeschränkte Verankerung des Verfahrensfehlers als Zulassungsgrund
- VII. Entscheidungserheblichkeit
- A. Entscheidungserheblichkeit bei abweisender Entscheidung
- B. Keine Zulassung bei im Ergebnis richtiger Entscheidung
- § 7 Schlussbetrachtung und Vorschlag für eine einheitliche Regelung der Zulassungsgründe für alle Verfahrensordnungen
- I. Schlussbetrachtung
- II. Erforderlichkeit von Vorgaben des Gesetzgebers
- III. Verfassungsrechtliche Vorgaben
- IV. Beibehaltung der Struktur Grundsatzrevision – Divergenzrevision – Verfahrensrevision
- V. Normvorschlag
- A. Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage
- 1. Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage
- 2. Ergänzung durch Regelbeispiele
- a) die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung der obersten Gerichtshöfe des Bundes erfordert
- b) die Entscheidung über die Rechtsfrage erhebliche tatsächliche, insbesondere wirtschaftliche oder soziale Auswirkungen auf die Allgemeinheit hat
- c) die Entscheidung über die Rechtsfrage rechtsstaatlichen Anforderungen an die Rechtsanwendung nicht genügt
- d) die Entscheidung über die Rechtsfrage geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung zu beschädigen
- B. Divergenz
- C. Verfahrensfehler
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Details
- Seiten
- XXXVIII, 204
- Erscheinungsjahr
- 2015
- ISBN (PDF)
- 9783653056518
- ISBN (MOBI)
- 9783653998016
- ISBN (ePUB)
- 9783653998023
- ISBN (Paperback)
- 9783631624135
- DOI
- 10.3726/978-3-653-05651-8
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2015 (Juni)
- Schlagworte
- Revisionszulassungsgründe Zulassungsgründe Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2015. XXXIV, 204 S.