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Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland

Eine Analyse anlässlich der Föderalismusreform 2006 unter besonderer Berücksichtigung der Ziele und Aufgaben des Strafvollzugs

by Klaus Jünemann (Author)
©2012 Thesis XXVI, 546 Pages

Summary

Soll das Grundgesetz dem Bund oder den Ländern die Befugnis zur Gesetzgebung für den Strafvollzug zuweisen? Dieser aus strafvollzuglicher wie aus bundesstaatlicher Sicht fundamentalen Frage spürt die Arbeit nach. Den konkreten Anlass der Untersuchung bildet die sogenannte «Föderalismusreform 2006», in deren Rahmen die strafvollzugliche Gesetzgebungsbefugnis ausdrücklich vom Bund auf die Länder übertragen wurde. Der Kompetenzwechsel stieß in der Fachwelt auf ebenso einhellige wie scharfe Ablehnung. Nach der zentralen These der Arbeit sprechen dagegen keine überzeugenden fachlichen Gründe für eine Bundeszuständigkeit. Daneben fördert die Untersuchung die überraschende Erkenntnis zu Tage, dass der Bund völlig unbemerkt die Zuständigkeit für den Strafvollzug bereits seit 1994 verloren hatte.

Details

Pages
XXVI, 546
Year
2012
ISBN (PDF)
9783653021608
ISBN (Hardcover)
9783631624203
DOI
10.3726/978-3-653-02160-8
Language
German
Publication date
2012 (October)
Keywords
Landesstrafvollzugsgesetze Grundgesetz Kompetenzübergang
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2012. XXVI, 546 S.

Biographical notes

Klaus Jünemann (Author)

Klaus Jünemann, geboren 1981 in Göttingen; 2001-2006 Studium der Rechtswissenschaften in Bayreuth und Würzburg; 2004 Abschluss der wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth; 2006 Erste Juristische Staatsprüfung an der Universität Würzburg; 2007-2011 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Würzburg; seit 2011 Rechtsreferendar im Landgerichtsbezirk Münster.

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