Das Schriftformerfordernis nach § 550 BGB
©2013
Dissertation
XXIV,
184 Seiten
Reihe:
Schriften zum Handels- und Wirtschaftsrecht, Band 23
Zusammenfassung
Die Rechtsfolge des § 550 BGB greift über den Schutzzweck dieser Norm hinaus, denn obwohl ausweislich der Gesetzesmaterialien allein der Erwerber des vermieteten Grundstückes, der nach § 566 I BGB in den Mietvertrag zwischen dem Veräußerer und dem Mieter eintritt, geschützt werden soll, können bei Nichteinhaltung der von § 550 BGB geforderten Schriftform auch die Ursprungsparteien den Mietvertrag innerhalb der ordentlichen Kündigungsfristen beenden. Die Arbeit gibt für den beratenden Anwalt in der Immobilienrechtspraxis einen Überblick über die Anforderungen, die § 550 BGB an einen Mietvertrag stellt und beschäftigt sich mit der Rechtsprechung zu § 550 BGB. Die Verfasserin setzt sich mit dem Sinn und Zweck der Norm auseinander und macht schließlich einen Vorschlag de lege ferenda.
Details
- Seiten
- XXIV, 184
- Erscheinungsjahr
- 2013
- ISBN (PDF)
- 9783653023442
- ISBN (Hardcover)
- 9783631625200
- DOI
- 10.3726/978-3-653-02344-2
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2013 (Januar)
- Schlagworte
- Form des Mietvertrag Immobilientransaktion Auflockerungsrechtsprechung Infektionsrechtsprechung Loseblattrechtsprechung
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2013. XXIV, 184 S.