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Das Schriftformerfordernis nach § 550 BGB

von Isabel Reingardt (Autor:in)
©2013 Dissertation XXIV, 184 Seiten

Zusammenfassung

Die Rechtsfolge des § 550 BGB greift über den Schutzzweck dieser Norm hinaus, denn obwohl ausweislich der Gesetzesmaterialien allein der Erwerber des vermieteten Grundstückes, der nach § 566 I BGB in den Mietvertrag zwischen dem Veräußerer und dem Mieter eintritt, geschützt werden soll, können bei Nichteinhaltung der von § 550 BGB geforderten Schriftform auch die Ursprungsparteien den Mietvertrag innerhalb der ordentlichen Kündigungsfristen beenden. Die Arbeit gibt für den beratenden Anwalt in der Immobilienrechtspraxis einen Überblick über die Anforderungen, die § 550 BGB an einen Mietvertrag stellt und beschäftigt sich mit der Rechtsprechung zu § 550 BGB. Die Verfasserin setzt sich mit dem Sinn und Zweck der Norm auseinander und macht schließlich einen Vorschlag de lege ferenda.

Details

Seiten
XXIV, 184
Erscheinungsjahr
2013
ISBN (PDF)
9783653023442
ISBN (Hardcover)
9783631625200
DOI
10.3726/978-3-653-02344-2
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2013 (Januar)
Schlagworte
Form des Mietvertrag Immobilientransaktion Auflockerungsrechtsprechung Infektionsrechtsprechung Loseblattrechtsprechung
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2013. XXIV, 184 S.

Biographische Angaben

Isabel Reingardt (Autor:in)

Isabel Reingardt, geboren 1984 in Heidelberg, studierte von 2004 bis 2009 Rechtswissenschaften an der Universität Marburg. Es folgte die Arbeit an der Dissertation; seit Februar 2011 absolviert sie ihren Referendardienst in Berlin und London.

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Titel: Das Schriftformerfordernis nach § 550 BGB