Die Anwendbarkeit des «forum non conveniens» im deutschen und europäischen Zivilverfahrensrecht
©2012
Dissertation
196 Seiten
Reihe:
Schriften zum internationalen Privat- und Verfahrensrecht, Band 13
Zusammenfassung
Die Lehre vom forum non conveniens besagt, dass ein an sich zuständiges Gericht die Ausübung seiner Zuständigkeit ablehnen kann, wenn die Gerichte eines anderen Staates zur Entscheidung besser geeignet sind. In den common law-Rechtsordnungen England und Irland stellt sie ein wichtiges Instrument des Zivilverfahrens dar. Im Jahr 2005 entschied sich der EuGH gegen die Anwendbarkeit des forum non conveniens im europäischen Zivilverfahrensrecht. Gleichzeitig trat die europäische Verordnung für Ehe- und Kindschaftssachen – die Brüssel II bis-VO – in Kraft, deren Art. 15 oft als eine Ausprägung des forum non conveniens verstanden wird. Die Arbeit untersucht die Hintergründe dieser Entwicklung und geht der Frage nach, welche Zukunftsperspektiven die forum non conveniens-Lehre noch hat.
Details
- Seiten
- 196
- Erscheinungsjahr
- 2012
- ISBN (PDF)
- 9783653015119
- ISBN (Hardcover)
- 9783631631263
- DOI
- 10.3726/978-3-653-01511-9
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2012 (Juli)
- Schlagworte
- Owusu-Urteil common law-Rechtsordnungen EuGH Verordnung für Ehe- und Kindschaftssachen englischer Zivilprozess
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2012. 196 S.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG