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Das deutsche Kindschafts- und Abstammungsrecht und die Rechtsprechung des EGMR

by Pia Maria Schulze (Author)
©2012 Thesis 274 Pages

Summary

Im Focus der Weiterentwicklung der deutschen Gesetzgebung und Rechtsprechung in den Bereichen des Sorgerechts, des Umgangsrechts und des Abstammungsrechts stehen die Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern, die Stärkung der Rechte nichtehelicher Väter und die Hervorhebung der Bedeutung der genetischen Abstammung. Motor bisheriger Reformen war häufig das BVerfG. Doch in den letzten Jahren hat die Einflussnahme der Rechtsprechung des EGMR auf das deutsche Familienrecht durch pressebekannte Entscheidungen erheblich zugenommen. Was hat es auf sich mit diesem in Straßburg beheimateten Gerichtshof, der Deutschland wiederholt Verletzungen der Menschenrechte vorwirft? Beruht die unmittelbar bevorstehende Reformierung des Sorgerechts nichtehelicher Väter auf einer solchen Verurteilung Deutschlands? Stehen Grundtendenzen des EGMR wie die starke Betonung der Rechte leiblicher Eltern nicht im Gegensatz zur Vorrangstellung des Kindeswohls im deutschen Recht? Diese Arbeit dient der Untersuchung der Relevanz der Rechtsprechung des EGMR für das deutsche Familienrecht. Mit Hilfe einer systematischen Betrachtung aktueller Entscheidungen des EGMR werden Grundsätze und Anforderungen seiner Rechtsprechung sowie deren Auswirkungen herausgearbeitet und mit den geltenden Regelungen des deutschen Familienrechts sowie deren Anwendung unter Berücksichtigung humanwissenschaftlicher Beurteilungskriterien in Beziehung gesetzt.

Details

Pages
274
Year
2012
ISBN (PDF)
9783653013627
ISBN (Hardcover)
9783631636565
DOI
10.3726/978-3-653-01362-7
Language
German
Publication date
2012 (April)
Keywords
Familienrecht Menschenrechte Sorgerecht Umgangsrecht Scheidungsfolgenforschung Vaterschaftsanfechtung
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2012. 274 S.

Biographical notes

Pia Maria Schulze (Author)

Pia Maria Schulze, geboren 1980 in Hamburg, studierte ab 1999 Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Im Jahr 2004 legte sie das Erste juristische Staatsexamen ab. Es folgte die Aufnahme des Promotionsvorhabens und im Jahr 2006 der Beginn des Referendariats am Hanseatischen Oberlandesgericht. Nach dem Zweiten juristischen Staatsexamen erfolgte Ende 2008 die Zulassung und der Beginn der Tätigkeit als Rechtsanwältin.

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