Die Auslegung von Bezugnahmeklauseln bei Tarifpluralität
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Vorwort
- Inhaltsübersicht
- Abkürzungsverzeichnis
- A. Einleitung
- I. Problemstellung
- II. Gang der Untersuchung
- B. 1. Teil: Tarifeinheit im Betrieb
- I. Begrifflichkeiten
- 1. Tarifkonkurrenz
- a) Begriff
- b) Entstehung
- c) Abgrenzung
- d) Praxisbeispiele
- 2. Tarifpluralität
- a) Begriff
- b) Entstehung
- aa) Entwicklung von Gewerkschafts- und Tarifpluralität
- (1) Situation vor der Weimarer Republik
- (2) Situation in der Weimarer Republik
- (3) Entwicklung nach dem zweiten Weltkrieg
- (4) Aktuelle Entwicklungen
- bb) Allgemeinverbindlichkeit
- cc) Zusammenfassung
- c) Praxisbeispiele
- II. Entwicklung des Grundsatzes der Tarifeinheit im Betrieb
- 1. Entwicklung in Rechtsprechung und Literatur
- a) Tarifeinheit im Arbeitsverhältnis
- aa) Prioritätsprinzip
- bb) Mehrheitsprinzip
- cc) Günstigkeitsprinzip
- dd) Spezialitätsprinzip
- (1) Gegenstimmen der Literatur
- (2) Anerkennung in Rechtsprechung und Schrifttum
- (3) Inhalt des Spezialitätsprinzips
- ee) Zusammenfassung
- b) Tarifeinheit im Betrieb
- aa) Bedenken bei der Anerkennung von Tarifpluralität
- bb) Entwicklung der Tarifeinheit im Betrieb
- c) Zusammenfassung
- 2. Entwicklung der rechtsdogmatischen Begründung
- a) Tarifeinheit im Arbeitsverhältnis
- b) Tarifeinheit im Betrieb
- aa) Entwicklung der Rechtsprechung
- bb) Kein Gewohnheitsrecht
- cc) Richterliche Rechtsfortbildung
- 3. Reichweite des Grundsatzes der Tarifeinheit
- a) Ausgangspunkt: Entscheidung des BAG vom 29. März 1957
- aa) Sachverhalt
- bb) Entscheidung des BAG
- b) Entscheidung des BAG vom 14. Juni 1989
- aa) Sachverhalt
- bb) Entscheidung des BAG
- c) Entscheidung des BAG vom 20. März 1991
- aa) Sachverhalt
- bb) Entscheidung des BAG
- d) Grenzen: Nachwirkung und Betriebsübergang
- aa) Urteil des BAG vom 28. Mai 1997
- (1) Sachverhalt
- (2) Entscheidung des BAG
- bb) Entscheidung des BAG vom 21. Februar 2001
- (1) Sachverhalt
- (2) Entscheidung des BAG
- e) Zusammenfassung
- III. Rechtliche Bedenken
- 1. Fehlende Rechtsgrundlage
- 2. Richterliche Rechtsfortbildung
- a) Gesetzesimmanente Rechtsfortbildung
- aa) Entstehungsgeschichte
- bb) Systematik
- cc) Zusammenfassung
- b) Gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung
- aa) Unüberwindbare praktische Probleme
- bb) Funktionsunfähigkeit des Tarifvertragssystems
- cc) Zusammenfassung
- 3. Verstoß gegen Art. 9 Abs. 3 GG
- a) Schutzbereich
- b) Eingriff
- c) Rechtfertigung
- d) Zusammenfassung
- IV. Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit
- 1. Andeutung eines Richtungswechsels
- a) Entscheidungen des BAG vom 28. Mai 1997 und 21. Februar 2001
- b) Entscheidung vom 13. Mai 2004
- 2. Entscheidung des BAG vom 7. Juli 2010
- a) Anfragebeschluss des Vierten Senats
- b) Sachverhalt
- c) Entscheidung des BAG
- C. 2. Teil: Individualvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge
- I. Dogmatische Grundlagen
- 1. Rechtsnatur
- a) Historische Betrachtung
- aa) Zusätzliche Form normativer Tarifbindung
- bb) Obligatorische Vertragsabrede
- b) Heutige Rechtslage
- aa) Unterwerfungserklärung
- bb) Rechtwahllösung
- cc) Schuldrechtliche Vertragsabrede
- dd) Stellungnahme
- (1) Mangelhaftigkeit alternativer Begründungsansätze
- (2) Stichhaltigkeit der herrschenden Meinung
- c) Zusammenfassung
- 2. Formerfordernisse
- a) Grundsätzliche Formfreiheit
- b) Ausnahmen
- c) Nachweispflichten aus dem NachwG
- d) Zusammenfassung
- 3. Zustandekommen
- a) Ausdrückliche Vereinbarung
- b) Stillschweigende Vereinbarung
- aa) Beispielsfälle
- bb) Rechtliche Bedenken
- cc) Stellungnahme
- c) Betriebliche Übung
- aa) Begriff
- bb) Rechtliche Bedenken
- cc) Stellungnahme
- d) Zusammenfassung
- 4. Wirkung
- a) Besondere Form normativer Tarifbindung
- b) Individualvertragliche Wirkung
- c) Stellungnahme
- aa) Entgegenstehender Wille des Gesetzgebers
- bb) Gesetzessystematik
- cc) Gesetzliche Bezugnahmeermächtigungen
- d) Zusammenfassung
- II. Generelle Zulässigkeit von Bezugnahmeklauseln
- 1. Rechtliche Bedenken
- a) Verstoß gegen Art. 9 Abs. 3 GG
- b) Verstoß gegen Urheberrecht
- 2. Standpunkt der herrschenden Meinung
- 3. Stellungnahme
- a) Rechtfertigung des Eingriffs in Art. 9 Abs. 3 GG
- b) Kein Urheberrechtsschutz
- c) Gesetzliche Bezugnahmeermächtigungen
- 4. Zusammenfassung
- III. Typologie von Bezugnahmeklauseln
- 1. Differenzierung in sachlicher Hinsicht
- a) Globalverweisung
- aa) Zulässigkeitsbedenken
- bb) Standpunkt des BAG
- cc) Stellungnahme
- b) Teilverweisung
- aa) Zulässigkeitsbedenken
- bb) Standpunkt der herrschenden Meinung
- cc) Stellungnahme
- c) Einzelverweisung
- 2. Differenzierung in zeitlicher Hinsicht
- a) Statische Bezugnahmeklausel
- aa) Sinn und Zweck
- bb) Vor- und Nachteile
- cc) Praxisbeispiel
- b) Kleine dynamische Bezugnahmeklausel
- aa) Sinn und Zweck
- bb) Vor- und Nachteile
- cc) Praxisbeispiel
- c) Große dynamische Bezugnahmeklausel (Tarifwechselklausel)
- aa) Sinn und Zweck
- bb) Vor- und Nachteile
- cc) Praxisbeispiel
- 3. Weitere Differenzierungskriterien
- a) Bezugnahme auf einen fremden Tarifvertrag
- aa) Rechtliche Bedenken
- bb) Standpunkt der herrschenden Meinung
- cc) Stellungnahme
- b) Bezugnahme auf einen unwirksamen Tarifvertrag
- aa) Rechtliche Bedenken
- bb) Gegenargumente
- cc) Stellungnahme
- c) Bezugnahme auf einen nachwirkenden Tarifvertrag
- 4. Zusammenfassung
- D. 3. Teil: Auslegung von Bezugnahmeklauseln
- I. Generelle Auslegungsgrundsätze
- 1. Die Auslegung von Tarifverträgen
- a) Objektive Auslegung
- b) Vertragsauslegung
- c) Gemischter Ansatz
- d) Stellungnahme
- 2. Die Auslegung von Verträgen
- a) Allgemeine Grundsätze der Vertragsauslegung
- b) Auslegungskriterien
- 3. Die Auslegung von Bezugnahmeklauseln
- a) Erläuternde Auslegung
- b) Ergänzende Auslegung
- aa) Lückenfüllung von Tarifverträgen
- bb) Ergänzende Vertragsauslegung
- (1) Voraussetzungen
- (a) Regelungslücke i.S.e. planwidrigen Unvollständigkeit
- (b) Ergänzungsbedürftigkeit der Regelungslücke
- (2) Auslegungsverfahren
- 4. Zusammenfassung
- II. Besonderheiten bei der Auslegung von Bezugnahmeklauseln in vorformulierten Verträgen
- 1. Anwendbarkeit der AGB-Kontrolle
- a) Kontrollfreiheit für Kollektivverträge, § 310 Abs. 4 S. 1 BGB
- aa) Kontrollfreiheit der Bezugnahmeklausel
- bb) Standpunkt der herrschenden Meinung
- cc) Stellungnahme
- dd) Zusammenfassung
- b) Bezugnahmeklausel als allgemeine Geschäftsbedingung
- aa) Vertragsbedingung
- bb) Mehrfachverwendung
- c) Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten
- d) Zusammenfassung
- 2. Wirksame Einbeziehung der Bezugnahmeklausel in den Vertrag
- a) Wirksame Einbeziehung nach § 305 Abs. 2 BGB
- aa) Auswirkung des § 310 Abs. 4 S. 2 HS. 2 BGB
- bb) Ergebnis
- b) Vorrang der Individualabrede, § 305b BGB
- c) Überraschende Klausel, § 305c Abs. 1 BGB
- aa) Bezugnahme auf den einschlägigen Tarifvertrag
- bb) Bezugnahme auf einen fremden Tarifvertrag
- (1) In der Regel überraschend
- (2) Nicht überraschend
- (3) Stellungnahme
- cc) Dynamische Bezugnahmeklauseln allgemein
- (1) Grundsatz
- (2) Individualvertragliche Auswirkungen unvorhersehbarer Tarifvertragsänderungen
- (a) Anwendung des § 305c Abs. 1 BGB
- (b) Stellungnahme
- dd) Zusammenfassung
- d) Ergebnis zur Einbeziehung von Bezugnahmeklauseln
- 3. Auslegung der wirksam einbezogenen Bezugnahmeklausel
- a) Grundsatz der objektiven Auslegung
- aa) Standpunkt der herrschenden Meinung
- bb) Kritik im juristischen Schrifttum
- cc) Stellungnahme
- dd) Zusammenfassung
- b) Auslegungsmaßstäbe
- aa) Standpunkt der herrschenden Meinung
- bb) Kritik im juristischen Schrifttum
- cc) Stellungnahme
- dd) Zusammenfassung
- c) Ergänzende Auslegung der vorformulierten Bezugnahmeklausel
- d) Anwendung der Unklarheitenregel, § 305c Abs. 2 BGB
- aa) Voraussetzungen
- bb) Inhalt der Unklarheitenregel
- (1) Generalisierender Günstigkeitsvergleich
- (a) Individuell-konkrete Bestimmung
- (b) Generalisierend-abstrakte Bestimmung
- (c) Stellungnahme
- (2) Arbeitnehmerfeindliche Auslegung
- cc) Anwendbarkeit auf Bezugnahmeklauseln
- (1) Standpunkt des BAG
- (a) Urteile des BAG vom 9. November 2005, 14. Dezember 2005 und 17. Januar 2006
- (b) Urteile des BAG vom 24. September 2008 und 9. Juni 2010
- (aa) Urteil vom 24. September 2008
- (bb) Urteil vom 9. Juni 2010
- (c) Zusammenfassung der Ansicht des BAG
- (2) Zusammenfassung
- 4. Inhaltskontrolle von Bezugnahmeklauseln
- a) Grenze: Inhaltskontrolle des Bezugsobjekts, § 310 Abs. 4 S. 1 BGB
- aa) Globalverweisung
- (1) Prüfungsumfang nach der herrschenden Meinung
- (2) Stellungnahme
- bb) Einzelverweisung
- cc) Teilverweisung
- (1) Erster Standpunkt
- (2) Standpunkt der Gegenansicht
- (3) Stellungnahme
- dd) Zusammenfassung
- b) Transparenzgebot
- aa) Geltung der Privilegierung des §§ 310 Abs. 4 S. 3, 307 Abs. 3 S. 1 BGB
- bb) Transparenz von Bezugnahmeklauseln allgemein
- cc) Transparenz dynamischer Klauseln im Besonderen
- c) Verbot der unangemessenen Benachteiligung
- d) Zusammenfassung
- 5. Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit der Bezugnahmeklausel
- a) § 306 Abs. 2 BGB
- b) Zulässigkeit der ergänzenden Vertragsauslegung
- aa) Vereinbarkeit mit der Rechtsfolgenanordnung des § 306 Abs. 2 BGB
- bb) Verstoß gegen das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion
- cc) Zusammenfassung
- c) Die „unzumutbare Härte“ i.S.d. § 306 Abs. 3 BGB als zusätzliche Voraussetzung einer ergänzenden Vertragsauslegung
- E. 4. Teil: Die Auslegung von Bezugnahmeklauseln bei Tarifpluralität
- I. Kleine dynamische Bezugnahmeklausel
- 1. Abgrenzung zur statischen und zur großen dynamischen Bezugnahmeklausel
- a) Statische Bezugnahmeklausel
- aa) „Im Zweifel“ Auslegung als zeitdynamische Verweisung
- (1) Ansicht der Rechtsprechung
- (2) Ansicht der Literatur
- (3) Stellungnahme
- bb) Zwischenergebnis
- b) Große dynamische Bezugnahmeklausel
- aa) Inhaltliche Dynamik nur in besonderen Fällen
- (1) Urteil des BAG vom 4. September 1996
- (2) Urteil des BAG vom 30. August 2000
- (3) Stellungnahme
- bb) Zwischenergebnis
- c) Ergebnis
- 2. Die Auslegung kleiner dynamischer Bezugnahmeklauseln bei Tarifpluralität
- a) Tarifpluralität bei der kleinen dynamischen Bezugnahmeklausel
- b) Gleichstellungsabrede und Tarifpluralität
- aa) Die Rechtsprechung des BAG zur Gleichstellungsabrede
- (1) Frühere Rechtsprechung
- (a) Voraussetzungen der Auslegung als Gleichstellungsabrede
- (b) Begründung der Gleichstellungsrechtsprechung durch das BAG
- (c) Folgen der Auslegung als Gleichstellungsabrede
- (2) Kritik an der Rechtsprechung
- (3) Rechtsprechungsänderung
- (a) Urteil vom 14. Dezember 2005
- (b) Urteil vom 18. April 2007
- (4) Zusammenfassung zur Gleichstellungsabrede
- bb) Auswirkung von Tarifpluralität auf die Auslegung kleiner dynamischer Bezugnahmeklauseln nach der Rechtsprechungsänderung
- (1) Arbeitsvertragsabschluss ab dem 1. Januar 2002
- (a) Vertragsänderung seit dem 1. Januar 2002
- (b) Auslegung bei Tarifpluralität
- (c) Auswirkungen von Tarifpluralität
- (d) Stellungnahme
- (e) Zusammenfassung
- (2) Arbeitsvertragsabschluss bis einschließlich 31. Dezember 2001
- (a) Auswirkungen von Tarifpluralität
- (b) Wortlautauslegung
- (c) Stellungnahme
- (d) Zusammenfassung
- c) Auslegung der kleinen dynamischen Bezugnahmeklausel bei tarifpluraler Tarifsukzession
- aa) Begriff der tarifpluralen Tarifsukzession
- bb) Auslegungsschwierigkeiten bei einfacher Tarifsukzession
- cc) Erfassung des Nachfolgetarifvertrags
- (1) Bezugnahmeklausel enthält einen Zusatz auf die ersetzenden Tarifverträge
- (a) Die Ansicht des BAG
- (b) Stellungnahme
- (2) Bezugnahmeklausel enthält keinen Zusatz auf die ersetzenden Tarifverträge
- (a) Ansicht des BAG
- (b) Gegenansicht
- (c) Stellungnahme
- (aa) Abgrenzung zum Tarifwechsel
- (bb) Lösung über die ergänzende Vertragsauslegung
- (3) Zusammenfassung
- dd) Auslegung bei tarifpluraler Tarifsukzession
- (1) Ansicht des BAG
- (a) Urteile vom 16. Dezember 2009 und 19. Mai 2010
- (b) Urteile vom 9. Juni 2010 sowie 29. Juni 2011
- (2) Gegenansicht
- (3) Stellungnahme
- (a) Zulässigkeit der ergänzenden Vertragsauslegung
- (aa) Vereinbarkeit mit dem Transparenzgedanken
- (bb) Vereinbarkeit mit dem Präventionsgedanken
- (cc) Zusammenfassung
- (b) Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung
- (aa) Regelungslücke i.S.e. planwidrigen Unvollständigkeit
- (bb) Ergänzungsbedürftigkeit der Regelungslücke
- (cc) Zusammenfassung
- (c) Ausfüllungsfähigkeit der Regelungslücke nach dem hypothetischen Parteiwillen
- (aa) Vereinbarung der Bezugnahmeklausel vor der Anerkennung von Tarifpluralität
- (aaa) Vorgehensweise des BAG
- (bbb) Stichhaltigkeit der Begründung des BAG
- (ccc) Stellungnahme
- (bb) Vereinbarung der Bezugnahmeklausel nach der Anerkennung von Tarifpluralität
- (aaa) Vorrang des DGB-Tarifvertrags
- (bbb) Wahlrecht des Arbeitnehmers/ Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers
- (ccc) Prioritäts- bzw. Posterioritätsprinzip
- (ddd) Mehrheitsprinzip
- (eee) Vorrang des spezielleren Tarifvertrags
- (fff) Stellungnahme
- (cc) Ergebnis zur Ausfüllungsfähigkeit der Regelungslücke
- (d) Ergebnis zur ergänzenden Vertragsauslegung
- (4) Ergebnis zur Auslegung bei tarifpluraler Tarifsukzession
- ee) Ergebnis
- d) Zusammenfassung
- II. Kleine dynamische Bezugnahmeklausel: Besonderheiten beim tarifgebundenen Arbeitnehmer
- 1. Verweis auf den normativ geltenden Tarifvertrag
- a) Nicht tarifgebundene Arbeitsvertragsparteien
- b) Tarifgebundene Arbeitsvertragsparteien
- aa) Deklaratorische Wirkung der Bezugnahmeklausel
- bb) Konstitutive Wirkung der Bezugnahmeklausel
- cc) Stellungnahme
- (1) Folgen bei Verbandsaustritt
- (2) Unterschiede zum Verweis auf gesetzliche Vorschriften
- (3) Auslegungsergebnis
- c) Ergebnis
- 2. Verweis auf einen anderen als den normativ geltenden Tarifvertrag
- a) Auflösung nach dem Grundsatz der Tarifeinheit
- b) Auflösung nach dem Günstigkeitsprinzip
- c) Stellungnahme
- d) Ergebnis
- 3. Zusammenfassung
- III. Besonderheiten bei der Auslegung großer dynamischer Bezugnahmeklauseln
- 1. Tarifpluralität bei der großen dynamischen Bezugnahmeklausel
- 2. Auslegung der großen dynamischen Bezugnahmeklausel bei Tarifpluralität
- a) Erläuternde Auslegung
- aa) Ermittelbarkeit des „einschlägigen Tarifvertrags“
- (1) Tarifverträge derselben Gewerkschaft
- (2) Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften
- bb) Ergebnis
- b) Ergänzende Auslegung
- aa) Zulässigkeit der ergänzenden Vertragsauslegung
- (1) Vereinbarkeit mit dem Transparenzgedanken
- (2) Vereinbarkeit mit dem Präventionsgedanken
- (3) Ergebnis
- bb) Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung
- (1) Regelungslücke i.S.e. planwidrigen Unvollständigkeit
- (2) Ergänzungsbedürftigkeit der Regelungslücke
- (3) Ergebnis
- cc) Ausfüllungsfähigkeit der Bezugnahmeklausel nach dem hypothetischen Parteiwillen
- (1) Vereinbarung der Bezugnahmeklausel vor der Anerkennung von Tarifpluralität
- (2) Vereinbarung der Bezugnahmeklausel nach der Anerkennung von Tarifpluralität
- (3) Zusammenfassung zur Ausfüllungsfähigkeit
- dd) Ergebnis zur ergänzenden Vertragsauslegung
- c) Ergebnis zur Auslegungsfähigkeit
- 3. Zusammenfassung
- F. Zusammenfassung der Thesen
- Literaturverzeichnis
Autorenangaben
Über das Buch
Im Jahr 2010 hat das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung zur Tarifeinheit im Betrieb aufgegeben. Dies hat unter anderem Auswirkungen auf die Auslegung kleiner und großer dynamischer Bezugnahmeklauseln. Diesen Auswirkungen widmet sich die Studie. Sollte aufgrund der nunmehr vom Bundesarbeitsgericht anerkannten Tarifpluralität das Bezugsobjekt durch einfache Auslegung nicht mehr eindeutig festgestellt werden können, zeigt die Autorin auf, dass die ergänzende Vertragsauslegung als Lösungsweg herangezogen werden kann. Führt die ergänzende Vertragsauslegung zu einem eindeutigen Ergebnis, kommt es auf die Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB, die Teile des Schrifttums anwenden wollen, nicht an.
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| VII →
Vorwort
An dieser Stelle möchte ich zunächst meiner Doktormutter, Frau Prof. Dr. Kerstin Tillmanns, für all ihre Unterstützung und die stets einwandfreie Betreuung dieser Arbeit meinen herzlichen Dank aussprechen. Auch Herrn Prof. Dr. Ulrich Wackerbarth gebührt herzlicher Dank für die zügige Erstellung des Zweitgutachtens.
Da die vorliegende Arbeit neben meiner beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwältin entstand, bedanke mich des Weiteren herzlich bei meinen Arbeitgebern, der Hogan Lovells International LLP und der Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft, die mir für die Erstellung der Arbeit stets die Zeit einräumten, um die ich gebeten habe. Ich weiß, dass dies keine Selbstverständlichkeit war.
Auslöser für das Entstehen meines Wunsches, zu promovieren, war eine liebe Freundin, die mich in langen gemeinsamen Stunden im Rechtsreferendariat von der Idee überzeugt hat, dass ich diese Herausforderung annehmen sollte. Luci: Hierfür und für die Unterstützung während der Erstellung der Arbeit gebührt auch Dir mein herzlicher Dank.
Zudem möchte ich mich bei all meinen Freunden bedanken, die mir während der Zeit der Promotion zur Seite gestanden haben und stets Geduld und Verständnis gezeigt haben. Es ist schön, zu wissen, dass Ihr für mich da seid!
Nicht zuletzt möchte ich meiner Familie, insbesondere meinen Eltern Rüdiger und Cornelia, danken, die mich während meines gesamten Lebens stets und in jeder Hinsicht unterstützt haben. Ohne sie wäre die Erstellung dieser Arbeit nicht möglich gewesen.
Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester 2013 von der Juristischen Fakultät der FernUniversität in Hagen als Dissertation angenommen. Rechtsprechung und Literatur befinden sich auf dem Stand von Mai 2013.
München, im November 2013
Sabrina Gäbeler
Inhaltsübersicht
B. 1. Teil: Tarifeinheit
im Betrieb
aa) Entwicklung von Gewerkschafts- und Tarifpluralität
(1) Situation vor der Weimarer Republik
(2) Situation in der Weimarer Republik
(3) Entwicklung nach dem zweiten Weltkrieg
II. Entwicklung des Grundsatzes der Tarifeinheit im Betrieb
1. Entwicklung in Rechtsprechung und Literatur
a) Tarifeinheit im Arbeitsverhältnis
(1) Gegenstimmen der Literatur
(2) Anerkennung in Rechtsprechung und Schrifttum
(3) Inhalt des Spezialitätsprinzips
aa) Bedenken bei der Anerkennung von Tarifpluralität
bb) Entwicklung der Tarifeinheit im Betrieb
2. Entwicklung der rechtsdogmatischen Begründung
a) Tarifeinheit im Arbeitsverhältnis
aa) Entwicklung der Rechtsprechung
cc) Richterliche Rechtsfortbildung
3. Reichweite des Grundsatzes der Tarifeinheit
a) Ausgangspunkt: Entscheidung des BAG vom 29. März 1957
b) Entscheidung des BAG vom 14. Juni 1989
c) Entscheidung des BAG vom 20. März 1991
d) Grenzen: Nachwirkung und Betriebsübergang
aa) Urteil des BAG vom 28. Mai 1997
bb) Entscheidung des BAG vom 21. Februar 2001
2. Richterliche Rechtsfortbildung
a) Gesetzesimmanente Rechtsfortbildung
b) Gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung
aa) Unüberwindbare praktische Probleme
bb) Funktionsunfähigkeit des Tarifvertragssystems
3. Verstoß gegen Art. 9 Abs. 3 GG
IV. Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit
1. Andeutung eines Richtungswechsels
a) Entscheidungen des BAG vom 28. Mai 1997 und 21. Februar 2001
b) Entscheidung vom 13. Mai 2004
2. Entscheidung des BAG vom 7. Juli 2010
a) Anfragebeschluss des Vierten Senats
C. 2. Teil: Individualvertragliche Bezugnahme
auf Tarifverträge
aa) Zusätzliche Form normativer Tarifbindung
bb) Obligatorische Vertragsabrede
cc) Schuldrechtliche Vertragsabrede
(1) Mangelhaftigkeit alternativer Begründungsansätze
(2) Stichhaltigkeit der herrschenden Meinung
a) Grundsätzliche Formfreiheit
c) Nachweispflichten aus dem NachwG
b) Stillschweigende Vereinbarung
a) Besondere Form normativer Tarifbindung
b) Individualvertragliche Wirkung
aa) Entgegenstehender Wille des Gesetzgebers
cc) Gesetzliche Bezugnahmeermächtigungen
II. Generelle Zulässigkeit von Bezugnahmeklauseln
a) Verstoß gegen Art. 9 Abs. 3 GG
2. Standpunkt der herrschenden Meinung
a) Rechtfertigung des Eingriffs in Art. 9 Abs. 3 GG
c) Gesetzliche Bezugnahmeermächtigungen
III. Typologie von Bezugnahmeklauseln
Details
- Seiten
- XXVI, 330
- Erscheinungsjahr
- 2014
- ISBN (PDF)
- 9783653039207
- ISBN (MOBI)
- 9783653994124
- ISBN (ePUB)
- 9783653994131
- ISBN (Paperback)
- 9783631646106
- DOI
- 10.3726/978-3-653-03920-7
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2014 (Januar)
- Schlagworte
- Unklarheitenregel Grundsatz der Tarifeinheit Tarifpluralität Ergänzende Vertragsauslegung
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2014. XXVI, 330 S.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG