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Recht nach dem Arabischen Frühling

Beiträge zum islamischen Recht IX

von Bruno Menhofer (Band-Herausgeber:in) Dirk Otto (Band-Herausgeber:in)
©2014 Sammelband 193 Seiten

Zusammenfassung

Der von der Gesellschaft für arabisches und islamisches Recht herausgegebene Band enthält die Vorträge, die auf der Jahrestagung der Gesellschaft 2012 in Heidelberg gehalten wurden. Ergänzt werden diese durch eine Reihe von Vorträgen, die ebenfalls die Veränderungen der rechtlichen Strukturen nach dem Arabischen Frühling in den betroffenen Ländern und im gesamten Rechtskreis islamisch beeinflusster Rechtsordnungen zum Gegenstand haben. Die Beiträge spannen dabei einen Bogen von den islamischen Einflüssen auf die ägyptische Verfassung über Chancen der Rechtsentwicklung im Arabischen Frühling und Strukturen des Vereins- und Versicherungsrechts bis hin zu aktuellen Fragen der Schiedsgerichtsbarkeit in Saudi-Arabien.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Arabischer Frühling – Perspektiven der Rechtsreform
  • Takaful im positiven Recht einiger arabischer Staaten
  • Herrscher und Richter im arabischen Frühling
  • The Supreme Constitutional Court of the Arab Republic of Egypt and the 25th of January Revolution
  • Neues über saudi-arabisches internationales Verfahrensrecht – Zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile durch den Board of Grievances
  • Die Internationalen Sanktionen gegen den Iran aus strafrechtlicher Sicht
  • Das Cairo Regional Center for International Commercial Arbitration
  • Deutsch/indisch-moslemische Erbfälle – Nachlassplanung und Abwicklung
  • Verfassungsrechtliche Entwicklungen in der arabischen Welt: Das Verhältnis von Staat und Religion am Beispiel Ägyptens und Tunesiens
  • Corporate Social Responsibility in Egypt, Lessons learned
  • Die rechtliche Zusammenarbeit mit den Staaten Nordafrikas – Die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit auf neuen Wegen
  • Investitionen in Tunesien: Ambitionierte Ziele und attraktive Perspektiven

Arabischer Frühling – Perspektiven der Rechtsreform

RA Dr. Kilian Bälz, LL.M.1

Welche Perspektiven bietet der Arabische Frühling für die Reform von Recht, Justiz und Verwaltung? Die Umwälzungen der letzten beiden Jahre sind auch und gerade eine Herausforderung für Recht und Rechtspolitik. Mein Beitrag geht den Fragen nach, welcher rechtliche Reformbedarf in den Ländern des arabischen Frühlings besteht (also: was fehlt), wo Reformpotenziale liegen (das heisst: was verändert werden kann) und – drittens – was im Wege der internationalen Zusammenarbeit getan werden kann, um Reformprozesse zu fördern (wie sich also die internationale Gemeinschaft, Europa, daran beteiligen kann).

Die Fragen knüpfen lose an die Tätigkeit des Jubilars an, der neben seiner wissenschaftlichen Tätigkeit stets auch die Praxis beraten hat und sich in den letzten zwei Jahren aktiv an Reformprojekten unter anderem in Ägypten beteiligt hat.

Im Mittelpunkt meiner Überlegungen stehen die Länder Ägypten, Libyen und Tunesien. Wobei ich gleich einschränken muss, dass die Länder natürlich ganz unterschiedlich sind. Und dass zwei Jahre nach dem Arabischen Frühling die erste Euphorie abgeflaut ist – was aber auch gestattet, die Dinge etwas nüchterner zu betrachten.

I.

Aber um mit der ersten Frage zu beginnen: Dem arabischen Frühling und dem Recht.

Rechtspolitische Fragen standen und stehen ganz im Mittelpunkt der politischen Umwälzungen, die wir in den arabischen Staaten seit zwei Jahren beobachten.2 Das zeigen schon die Anfänge der Entwicklung. ← 9 | 10 →

In Tunesien war es der Kleinunternehmer Mohammed Bouazizi, der sich auf offener Strasse verbrannte, weil er wegen einer fehlenden Lizenz gedemütigt worden war. In Ägypten war es der Blogger Khaled Said, mit dem sich die Protestbewegung identifizierte. Khaled Said war in einem Internetcafe von Polizisten aufgegriffen worden. Die Vernehmung mündete in Streit. Die Polizisten erschlugen den 28 Jährigen. In beiden Ländern war so ein eklatanter Mangel an Rechtsstaatlichkeit ein Auslöser der Proteste. Und zwar, was auch die Beispiele zeigen: im wirtschaftlichen und im politischen Bereich.

Die Benachteiligung des Kleinunternehmers, der sich weigert, Schmiergeld zu zahlen, ist Symbol für ein System, das von Korruption geprägt ist und die elementaren Prinzipien der Transparenz verletzt. Transparenzdefizite bestehen dabei auf ganz unterschiedlichen Ebenen: es gibt die Alltagskorruption („private Parkraumbewirtschaftung durch Polizisten“) und die große Korruption der Wirtschaft. Letzteres Phänomen haben Ägypten, Libyen und Tunesien gemein. Wobei gerade Ägypten und Tunesien von einem einem “Crony Capitalism” gekennzeichnet sind (auf Deutsch: Vetternwirtschaft), ein System, in dem Geschäftschancen innerhalb eines kleinen Zirkels von Geschäftsleuten konzentriert werden, die nahe an der politischen Macht sind.3 Ist Crony Capitalism strafbare Korruption? Nicht unbedingt. Denn häufig funktioniert die Vetternwirtschaft ohne unerlaubte Sondervorteile. Der Kreis der Kandidaten ist begrenzt. Jeder kommt einmal an die Reihe. Und jeder Gefallen wird einmal vergolten. Das macht die Sache aber nicht besser. Im Gegenteil. Weil nicht rechtlich, sondern sozial verbürgt erhöht sich so der Exklusionseffekt. Die Forderung nach wirtschaftlicher Chancengleichheit war daher eine zentrale Forderung des Arabischen Frühlings.

Der Blogger, der von der Polizei zu Tode geprügelt wird, steht für polizeiliche Willkür. Und zwar nicht nur im Umgang mit der politischen Opposition, sondern die allgemein den Umgang der Polizei mit weniger privilegierten Teilen der Bevölkerung kennzeichnet. In der praktischen Polizeiarbeit werden die elementaren Rechte der Bürger missachtet. Ruppige Verhörmethoden und Misshandlungen sind weit verbreitet. Das Problem hier: Polizeifolter war in keinem der Länder ← 10 | 11 → legal, auch nicht unter den alten Regimen. Die Rechte in Verfassungen, Polizeigesetzen und Strafprozessordnungen standen aber oft nur auf dem Papier. Sie werden in der Praxis nicht respektiert. Und auch die Verfahren, in denen versucht wurde, Vertreter der staatlichen Gewalt zur Verantwortung zu ziehen, liefen in der Regel leer. Das ist zweites wesentliches rechtsstaatliches Defizit, das Auslöser des arabischen Frühlings war.

So denke ich ist klar, dass rechtspolitische Fragen ganz im Mittelpunkt des arabischen Frühlings stehen. Am Anfang standen weniger die Forderung nach politischer Partizipation, mehr Demokratie oder freien Wahlen. Überhaupt nicht zu reden von der Forderung nach einer Durchsetzung islamischer Werte, die in letzter Zeit die Diskussion beherrscht. Vielmehr ging es um wirtschaftliche Chancengleicheit und die Kontrolle staatlicher Gewalt.

II.

Was hat sich jetzt geändert, oder wo liegen die Potenziale? Beobachtet man die Entwicklungen in Ägypten, aber auch Libyen und Tunesien, ist man nach zwei Jahren versucht ernüchtert festzustellen, dass sich bislang nichts geändert hat. Und auch die Hoffnungen, die in einen schnellen und nachhaltigen Wandel gesetzt wurden, scheinen enttäuscht zu werden. Aber damit würde man zentrale Entwicklungen übersehen.

Auch wenn die Probleme nicht gelöst sind, und auch noch keine Einigung über die Lösungen besteht, sind sie jetzt auf dem Tisch. Es besteht eine ausgeprägte Veränderungsbereitschaft und eine neue politische Kultur, Probleme zu identifizieren und zu erörtern. Daran hat es zuvor in allen drei Ländern gefehlt. Das soll nicht heißen, dass Nordafrika in den letzten zehn Jahren vor dem Arabischen Frühling stagniert hätte. Das Gegenteil ist der Fall. Ägypten und Tunesien gehören – mit Marokko und Südafrika – zu den vier großen afrikanischen Volkswirtschaften. Wirtschaftlich und sozial hat sich in den letzten 10 Jahren viel getan. Auch wenn es an einer gerechten Verteilung fehlte. Denn von der „arabischen Moderne“, geprägt durch Compo und, Satellitenfernsehen, Mitteklassewagen und Reisen nach Europa hat nur eine kleine Minderheit von vielleicht drei bis fünf Prozent der Bevölkerung profitiert.4 Die politischen Systeme hingegen erwiesen sich für alle als veränderungsresistent. Viele Reformen wurden versprochen. Kaum ← 11 | 12 → eine wurde dann auch praktisch umgesetzt. Einer – wenn auch asymmetrischen – wirtschaftlichen und sozialien Dynamik standen versteinerte politische Systeme gegenüber, geprägt von neomonarchistischen Nachfolgeszenarien.5

Das hat sich jetzt geändert und ins Gegenteil verkehrt. Die neuen Regierungen sind sämtlich unter enormem Reformdruck. Ihre Legitimität hängt davon ab, dass Reformen beschlossen und implementiert werden, etwa auf den folgenden Gebieten:

  1. Verfassungsrecht: Ägypten, Libyen und Tunesien arbeiten sämtlich an einer neuen Verfassung. Der Prozess ist dabei unterschiedlich weit fortgeschritten. Ausgangspunkt war in allen drei Ländern das Bestreben, Bürgerrechte zu stärken und die Macht der Exekutive – insbesondere des allmächtigen Präsidenten – zu beschränken und der parlamentarischen Kontrolle zu unterwerfen.
  2. Reform des Sicherheitsapparates: die Umwälzungen haben in allen Ländern gravierende Defizite im Sicherheitsapparat offengelegt. Eine effektivere Kontrolle polizeilicher Gewalt, und eine Aufarbeitung der Rechtsverletzungen von Polizei und Geheimdiensten, ist eine zentrale Forderung der Revolutionen.
  3. Transparenz in der Wirtschaft: der Mangel an Chancengleichheit und Transparenz in der Wirtschaft, die Verbreitung von Korruption, war ein weiterer zentraler Punkt der Protestbewegungen in den Ländern des Arabischen Frühlings. Auch wenn die Ausprägung im Einzelnen unterschiedlich war, so bestand ein weitreichender Konsens betreffend die Unzufriedenheit mit der ungleichen Verteilung wirtschaftlicher Chancen. Hinzu kommen die Bestrebungen, gestohlenes Eigentum der öffentlichen Hand wieder dem Fiskus zuzuführen.
  4. Soziale Gerechtigkeit: ein weiterer, vieldiskutierter Punkt ist die Forderung nach sozialer Gerechtigkeit. Rechtlich zu fassen ist diese Diskussion insbesondere dort, wo es um Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmerrechte geht. Hierzu gehört auch das kollektive Arbeitsrecht, das in allen drei Ländern bislang kaum entwickelt ist, was eine Mediation von Interessen zwischen Kapital- und Arbeitnehmerseite erschwert.

Ungeachtet des Reformdrucks ist nicht darüber hinwegzusehen, dass die Reformarbeit eher schwieriger geworden ist. Anspruch und Wirklichkeit klaffen weit auseinander. Denn der Regimewechsel hat die staatliche Verwaltung paralysiert. Das Warten auf die neue Verfassung, das neue Parlament oder die neue Regierung führen dazu, dass strategische Entscheidungen verschoben werden. So gibt es zwar Reformdruck und Veränderungsbereitschaft. Aber das Veränderungspotenzial hat eher ab- als zugenommen. ← 12 | 13 →

Details

Seiten
193
Jahr
2014
ISBN (PDF)
9783653040760
ISBN (ePUB)
9783653989526
ISBN (MOBI)
9783653989519
ISBN (Hardcover)
9783631649534
DOI
10.3726/978-3-653-04076-0
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2014 (Januar)
Schlagworte
Versicherung Revolution Islamisches Recht Takaful Internationale Sanktionen Ägyptisches Verfassungsgericht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2014. 193 S.

Biographische Angaben

Bruno Menhofer (Band-Herausgeber:in) Dirk Otto (Band-Herausgeber:in)

Bruno Menhofer, geboren in Wiesbaden, studierte Jura in Mainz und Heidelberg. Er promovierte in Heidelberg und ist Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main. Dirk Otto, geboren in Witten, studierte Jura in Bochum, Heidelberg und London. Er promovierte in Heidelberg und arbeitet als Rechtsanwalt und Notar in Frankfurt am Main.

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