Sektorspezifischer Verbraucherschutz
Verbraucherschutz im Regulierungsrecht am Beispiel des Telekommunikationssektors
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Vorwort
- Inhaltsübersicht
- Inhaltsverzeichnis
- Abbildungsverzeichnis
- Erster Teil. Einleitung
- Zweiter Teil. Regulierungsrecht und Verbraucherschutz
- § 1 Einordnung des Regulierungsrechts
- § 2 Einordnung des Verbraucherschutzrechts
- § 3 Verbraucherschutz im Regulierungsrecht
- I. Besonderheiten des Verbraucherschutzes im Regulierungsrecht
- II. Systematisierung des Verbraucherschutzes im Regulierungsrecht
- III. Notwendigkeit eines sektorspezifischen Verbraucherschutzes
- Dritter Teil. Telekommunikationsspezifischer Verbraucherschutz
- § 1 Verbraucherschutz durch das TKG
- I. Flächendeckende Versorgung
- II. Sicherstellung angemessener Preise
- III. Kundenschutz
- IV. Verbraucherschutz bei Mehrwertdiensten
- V. Allgemeine Durchsetzung des Verbraucherschutzes im TKG
- § 2 Einordnung der Verbraucherschutzsystematik im TKG
- I. Analyse des Verbraucherschutzansatzes
- II. Ausblick
- Vierter Teil. Zusammenfassung und Ergebnisse
- Literaturverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Teil. Regulierungsrecht und Verbraucherschutz
§ 1 Einordnung des Regulierungsrechts
§ 2 Einordnung des Verbraucherschutzrechts
§ 3 Verbraucherschutz im Regulierungsrecht
I. Besonderheiten des Verbraucherschutzes im Regulierungsrecht
II. Systematisierung des Verbraucherschutzes im Regulierungsrecht
III. Notwendigkeit eines sektorspezifischen Verbraucherschutzes
Dritter Teil. Telekommunikationsspezifischer Verbraucherschutz
§ 1 Verbraucherschutz durch das TKG
a) Verfassungsrechtlicher Gewährleistungsauftrag
aa) Erbringung der einzelnen Universaldienstleistungen
bb) Aufnahme von Breitbandanschlüssen in den Universaldienstekatalog?
b) Erschwinglichkeit der Entgelte
c) Verpflichtung zur und Auferlegung der Universaldiensterbringung
d) Ausgleichsgewährung und Finanzierung
aa) Europarechtliche Zulässigkeit
bb) Zulässigkeit nach deutschem Verfassungsrecht
II. Sicherstellung angemessener Preise
a) Grundlage der Regulierung der Endnutzerentgelte im TKG
b) Hintergrund der speziellen Regulierung des Auslands-Roamings
a) Regulierung der Endnutzerentgelte im TKG
b) Sonderfall: Europäische Regulierung des Auslands-Roamings
bb) Informations- und Transparenzpflichten
cc) Schutzfunktion bei Datendiensten
dd) Perspektive: Anbieterwechsel
ee) Besondere Durchsetzung der Roaming-Vorgaben
a) Informations- und Transparenzpflichten
bb) Veröffentlichungspflichten
b) Vertragsgestaltende und leistungskonkretisierende Regelungen
cc) Besondere Leistungspflichten
dd) Regelungen zum Abrechnungsprozess
3. Besondere Durchsetzung des Kundenschutzes
IV. Verbraucherschutz bei Mehrwertdiensten
a) Begriff des Mehrwertdienstes
d) Entwicklung des Marktes für Mehrwertdienste
a) Informations- und Transparenzpflichten
b) Vertragsgestaltende und leistungskonkretisierende Regelungen
ff) Rufnummernübermittlung (Ping-Anrufe)
gg) Internationaler entgeltfreier Telefondienst
3. Besondere Durchsetzung des Verbraucherschutzes bei Mehrwertdiensten
a) Wegfall des Entgeltanspruchs
V. Allgemeine Durchsetzung des Verbraucherschutzes im TKG
1. Allgemeine Aufsichtsmaßnahmen
4. Beseitigung, Unterlassung, Schadensersatz
aa) Beseitigung und Unterlassung
§ 2 Einordnung der Verbraucherschutzsystematik im TKG
I. Analyse des Verbraucherschutzansatzes
Vierter Teil. Zusammenfassung und Ergebnisse
Abbildung 1: Struktur der Verbraucherschutzregelungen im Regulierungsrecht
Abbildung 2: Struktur des Verbraucherschutzes im TKG
Abbildung 3: Dreiecksverhältnis beim Auslands-Roaming
Abbildung 4: Übersicht „Eurotarife“
Abbildung 5: Übersicht Kundenschutz im TKG
Abbildung 6: Dreiecksverhältnis i. R. v. § 45a Abs. 1, 2 TKG
Abbildung 7: Übersicht der Mehrwertdienstekategorien im TKG
Abbildung 8: Dreiecksverhältnis bei Mehrwertdiensten
Abbildung 9: Übersicht Mehrwertdiensteregelungen im TKG
Abbildung 10: Auszug aus dem Ordnungswidrigkeitenkatalog ← XIII | XIV →
In Deutschland nimmt die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) die Aufgabe der Regulierungsbehörde in den benannten Wirtschaftssektoren wahr. Dabei rückt aktuell der Aspekt des Verbraucherschutzes verstärkt in den Mittelpunkt. Für den Verbraucher bezeichnet sich die BNetzA dahingehend selbst als „Ansprechpartner bei Problemen mit den jeweiligen Dienstleistungsanbietern“.1 So stellt sie insbesondere für die Bereiche Telekommunikation, Elektrizität und Gas sowie Post umfangreiche Verbraucherinformationen als auch Kontaktmöglichkeiten bereit. So können sich die Verbraucher im Bereich der Telekommunikation bspw. mit Fragen und Problemen betreffend eines Anbieterwechsels, Rufnummernmissbrauchs oder Vertragsfragen an die BNetzA wenden.2
Dieses behördliche Engagement für den Verbraucher erscheint auf den ersten Blick erstaunlich, da das sektorspezifische Regulierungsrecht seinem Ursprung nach primär die Intention der Ermöglichung von Wettbewerb und weniger den Schutz der Verbraucher verfolgt. Aus seiner Entwicklungsgeschichte heraus reguliert das sektorale Recht Wirtschaftsbereiche, in denen sich ohne wirksame Regulierung kein Wettbewerb etablieren konnte.3 Dass in der Förderung von Wettbewerb und der Wahrung von Verbraucherinteressen jedoch keine Antipole zu sehen sind, verdeutlicht exemplarisch die Entwicklung im Telekommunikationssektor. Durch die Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte hat sich im letzten Jahrzehnt eine Vielzahl von Akteuren auf dem Markt etablieren können. ← 1 | 2 → Durch den fortschreitenden Wettbewerb auf Anbieterseite sind u. a. die Verbraucherpreise erheblich gesunken und die Angebotsvielfalt gestiegen.4 Allein im Jahr 2010 sind die Telekommunikationspreise für den privaten Verbraucher im Jahresdurchschnitt um weitere 2,1 Prozent gesunken.5
Dieser Entwicklung ist eine unmittelbare Spürbarkeit für den Verbraucher immanent, wobei jedoch zu beachten ist, dass sich die Verbraucherinteressen nicht auf die reine Entgelthöhe der nachgefragten Produkte reduzieren lassen.6 Die Gewährleistung weitergehender Verbraucherrechte ist in den regulierten Wirtschaftssektoren erforderlich, um einem Marktungleichgewicht zwischen Angebots- und Nachfrageseite vorzubeugen bzw. dieses auszugleichen. So verfügt der „Incumbent“ in diesen Bereichen unstreitig über erhebliche marktwirtschaftliche Vorteile gegenüber seinen Konkurrenten. Darüber hinaus besteht aber auch ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen Anbieter- und Nachfragerseite. Die für den Nachfrager nachteilige Anbieterstruktur wird unterstützt durch die soziale und wirtschaftliche Bedeutung des nachgefragten Gutes. Aus diesem Marktungleichgewicht resultiert eine besondere Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers.7
Dieser besonderen Schutzbedürftigkeit kann man jedoch nicht allein durch die Schaffung eines regulierten Wettbewerbs gerecht werden. Vielmehr braucht es zu der Etablierung eines angemessenen Verbraucherschutzniveaus spezifische rechtliche Vorgaben, die eine weitergehende Steuerungswirkung entfalten. Das Europarecht hat dies aufgegriffen und zu einer erheblichen Stärkung der Verbraucherrechte geführt. Dabei rücken, bedingt durch das vorherrschende Verbraucherleitbild, immer mehr Transparenz- und Publizitätsanforderungen in den Vordergrund.
Im Bereich des Regulierungsrechts lässt sich feststellen, dass das zusammenwachsende Europa der Impulsgeber für die Liberalisierung der Märkte unter der Beachtung einer gleichzeitigen Absicherung bzw. Förderung der Verbraucherrechte war. Auf europäischer Ebene genoss der Verbraucherschutz korrespondierend mit der Erreichung des Wettbewerbsziels schon zeitig einen großen Stellenwert. Dieser Ansatz spiegelte sich sodann im nationalen Recht wider. Im Telekommunikationsbereich sind dabei zuvorderst zu nennen die Richtlinien ← 2 | 3 → 90/387/EWG8 und 92/44/EWG9, welche Rahmenregelungen für das privatrechtliche Verhältnis zwischen den Diensteanbietern und ihren Kunden enthielten, sowie insbesondere die Richtlinie 95/62/EWG10. So erfolgte die Umsetzung der Richtlinie 92/44/EWG in die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung11, deren Regelungsgehalt später in das Telekommunikationsgesetz (TKG) überführt wurde. Die Richtlinie 95/62/EWG definierte bereits neben der Festlegung von Zugangs- und Nutzungsbedingungen für das bis dahin noch monopolistische öffentliche Telefonnetz die Grundsätze eines Universaldienstes sowie des Kundenschutzes.12
Das Besondere an den gezeigten Entwicklungen ist die Verortung der sektorspezifischen Verbraucherrechte. Wirkten sich vorherige verbraucherschützende Entwicklungen im Zivilrecht aus, hielt hier nun der Verbraucherschutz Einzug in das öffentliche Wirtschaftsrecht. Daraus ergeben sich einige Besonderheiten im Wechselverhältnis zu den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften, auf die im Folgenden eingegangen wird.
Die vorliegende Arbeit nimmt zunächst im zweiten Teil eine kurze Einordnung der Rechtsbereiche vor, welche durch den Verbraucherschutz im Regulierungsrecht aufeinander bezogen werden. So soll zunächst die ursprüngliche begriffliche und inhaltliche Weite der Rechtsgebiete dargestellt und schließlich bereits an dieser Stelle angedeutet werden, welche Besonderheiten die Symbiose der Rechtsbereiche bewirkt bzw. welche Spezifika daraus resultieren. Damit einhergehend wird eine Systematisierung der verbraucherschützenden Regelungen im Regulierungsrecht vorgenommen und die Frage aufgeworfen, ob überhaupt ein Bedürfnis für eine sektorspezifische Ausgestaltung des Verbraucherschutzrechts zu bejahen ist oder ein ähnliches Schutzniveau mit einer Implementierung in das allgemeine Zivilrecht erreicht werden könnte. ← 3 | 4 →
Den Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit stellt der daran anschließende dritte Teil dar, indem detailliert auf die Verbraucherschutzvorschriften im TKG eingegangen wird. Dabei liegt das besondere Augenmerk auf die eingeführten Vorschriften durch die TKG-Novelle 201213. Anlass für die Novellierung bildete eine Reform der EU-Richtlinienvorgaben zur elektronischen Kommunikation, welche ursprünglich bereits bis zum 25.5.2011 in nationales Recht umzusetzen waren.14 Hierbei enthielt insbesondere die Richtlinie 2009/136/EG eine Vielzahl von Vorgaben für die Verbesserung der Verbraucherrechte. Die Umsetzung der Richtlinienvorgaben in das TKG wird betrachtet und bewertet. Um den weiten Bereich des Verbraucherschutzes zu systematisieren, werden ausgehend von den getätigten Überlegungen die jeweiligen telekommunikationsspezifischen Regelungen von den Zielvorstellungen her differenziert dargestellt und systematisch verortet. Mit der vorliegenden Arbeit soll ein umfassender Überblick über die Regelungsmaterie gegeben und diese hinsichtlich ihrer Regelungsintention und Regelungswirkung analysiert und bewertet werden. Gerade das Verbraucherschutzrecht als Teil des Regulierungsrechts ist in besonderem Maße vor dem Hintergrund der technologischen und wirtschaftlichen Entwicklung auf eine stetige Spiegelung von Intention und Wirkung angewiesen. Es soll schließlich eine Analyse des im Telekommunikationsrecht zum Ausdruck kommenden Verbraucherschutzmodells vorgenommen sowie die Frage nach einem Bedürfnis an und der Angemessenheit von den bestehenden telekommunikationsrechtlichen Regelungen aufgegriffen und beantwortet werden.
Details
- Seiten
- XIV, 274
- Erscheinungsjahr
- 2014
- ISBN (PDF)
- 9783653042825
- ISBN (ePUB)
- 9783653987607
- ISBN (MOBI)
- 9783653987591
- ISBN (Paperback)
- 9783631650868
- DOI
- 10.3726/978-3-653-04282-5
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2014 (Februar)
- Schlagworte
- Verbraucherrechte Verbraucherschutz Roaming Universaldienst Mehrwertdienste
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2014. XIV, 274 S.