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Rechtsvergleich über die Zulässigkeit von Haftungsausschlüssen, Haftungsbeschränkungen und pauschaliertem Schadensersatz in einzelnen arabischen Rechtsordnungen

von Gregor Nikolas Rutow (Autor:in)
©2014 Dissertation 266 Seiten

Zusammenfassung

Diese Arbeit ist die erste rechtsvergleichende Untersuchung eines deutschen Juristen zu der Frage, ob und inwieweit Haftungsausschlüsse, Haftungsbeschränkungen und pauschalierter Schadensersatz in Ägypten, in Jordanien, den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie in Saudi-Arabien nach dem dortigen Recht zulässig sind. Gegenstand der Untersuchung sind der rechtsgeschäftliche Ausschluss der Vertragshaftung, der Ausschluss von Gewährleistungsrechten im Kauf-, Werkliefer- und Werkvertrag, der Ausschluss der decennalen Haftung und der Ausschluss der deliktischen Haftung. Außerdem behandelt werden der Haftungsausschluss durch Verkürzung der Verjährung, die Beschränkungen des Haftungsumfangs, Gesamthaftungsbeschränkungen als overall limitation of liability, Gesamthaftungsbeschränkungen als sole remedy clause, der Ausschluss der Produkthaftung und der Ausschluss der Haftung für Dritte sowie pauschalierter Schadensersatz.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung und Aufgabenstellung
  • Kapitel 1. Die Arabischen Zivilrechtssysteme
  • A. Historischer Hintergrund der arabischen Zivilgesetzbücher
  • B. Kodifizierungen und ihre Bedeutung für die vorliegende Untersuchung
  • I. Das ÄZGB und das ägyptische Modell
  • 1. Das ägyptische Zivilgesetzbuch
  • 2. Zivilgesetzbücher, die an das ägyptische Modell angelehnt sind
  • II. Das JZGB/VAEZGB und das jordanische/VAE-Modell
  • III. Das saudi-arabische Modell
  • C. Die Anwendung des lokalen Rechts auf internationale Verträge
  • D. Bedeutung der Rechtsprechung
  • Kapitel 2. Grundstrukturen und Ausgestaltung zivilrechtlicher Haftung im arabischen Recht
  • A. Ausgestaltung der Haftung in den einzelnen Modellen
  • I. Arten der Haftung
  • 1. Das ägyptische Modell
  • a) Vertragliche Haftung für Pflichtverletzungen
  • b) Vertragliche Haftung für Mängel im Kauf-, Werkliefer- und Werkvertragsrecht
  • i) Vertragliche Haftung für Mängel im Kauf- und Werkliefervertragsrecht
  • ii) Vertragliche Haftung für Mängel im Werkvertragsrecht
  • c) Deliktische Haftung
  • d) Haftung für Dritte
  • e) Produkthaftung
  • f) Haftung und Gewährleistung bei im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen abgeschlossenen Verträgen
  • 2. Das jordanische/VAE-Modell
  • a) Vertragliche Haftung für Pflichtverletzungen
  • b) Vertragliche Haftung für Mängel im Kauf-, Werkliefer- und Werkvertragsrecht
  • i) Vertragliche Haftung für Mängel im Kauf- und Werkliefervertragsrecht
  • ii) Vertragliche Haftung für Mängel im Werkvertragsrecht
  • c) Deliktische Haftung
  • d) Haftung für Dritte
  • e) Produkthaftung
  • f) Haftung und Gewährleistung bei im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen abgeschlossenen Verträgen
  • i) Jordanien
  • ii) VAE
  • 3. Das saudi-arabische Modell
  • a) Vertragliche Haftung für Pflichtverletzungen
  • b) Vertragliche Haftung für Mängel im Kauf, Werkliefer- und Werkvertragsrecht
  • i) Vertragliche Haftung für Mängel im Kauf- und Werkliefervertragsrecht
  • ii) Vertragliche Haftung für Mängel im Werkvertragsrecht
  • c) Deliktische Haftung
  • d) Haftung für Dritte
  • e) Produkthaftung
  • f) Haftung und Gewährleistung bei im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen abgeschlossenen Verträgen
  • II. Das Verschuldenserfordernis und der Verschuldensmaßstab
  • 1. Das ägyptische Modell
  • 2. Das jordanische/VAE-Modell
  • 3. Das saudi-arabische Modell
  • III. Umfang der Haftung
  • 1. Das ägyptische Modell
  • a) Umfang der Haftung im Vertragsrecht
  • b) Umfang der Haftung im Kauf-, Werkliefer- und Werkvertragsrecht
  • c) Umfang der Haftung im Deliktsrecht
  • d) Umfang der Haftung bei im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen abgeschlossenen Verträgen
  • 2. Das jordanische/VAE-Modell
  • a) Umfang der Haftung im Vertragsrecht
  • b) Umfang der Haftung im Kauf- und Werkvertragsrecht
  • c) Umfang der Haftung im Deliktsrecht
  • d) Umfang der Haftung bei im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen abgeschlossenen Verträgen
  • 3. Das saudi-arabische Modell
  • a) Umfang der Haftung im Vertragsrecht
  • b) Umfang der Haftung im Kauf-, Werkliefer- und Werkvertragsrecht
  • c) Umfang der Haftung im Deliktsrecht
  • d) Umfang der Haftung bei im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen abgeschlossenen Verträgen
  • IV. Die Beweislast
  • 1. Das ägyptische Modell
  • 2. Das jordanische/VAE-Modell
  • 3. Das saudi-arabische Modell
  • B. Auswertung
  • I. Gemeinsamkeiten
  • II. Unterschiede
  • Kapitel 3. Begriff und Formen der Haftungsbeschränkungen und des pauschalierten Schadensersatzes
  • A. Ausschluss der Vertragshaftung
  • B. Beschränkung des Haftungsumfanges
  • C. Gesamthaftungsbeschränkungen als overall limitation of liability
  • D. Gesamthaftungsbeschränkung als sole remedy clause
  • E. Vereinbarung von pauschaliertem Schadensersatz
  • Kapitel 4. Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschluss in einzelnen Rechtsordnungen
  • A. Das ägyptische Modell
  • I. Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse im Gesetz und in der Rechtsprechung
  • 1. Ausschluss der Vertragshaftung
  • a) Generelle Zulässigkeit
  • b) Wirkung und Funktion des Haftungsausschlusses
  • c) Kein Ausschluss der vertraglichen Hauptleistungspflicht
  • d) Ausschluss der Haftung für Fahrlässigkeit und Leichtfertigkeit
  • e) Kein Ausschluss der Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
  • i) Kein Ausschluss der Haftung für grobe Fahrlässigkeit
  • ii) Kein Ausschluss der Haftung für Vorsatz
  • f) Kein Ausschluss der Haftung für Personenschäden
  • g) Zusammenfassung
  • 2. Ausschluss der Gewährleistungsrechte im Kauf-, Werkliefer- und Werkvertragsrecht
  • a) Ausschluss der Gewährleistungsrechte für versteckte Sachmängel im Kauf- und Werkliefervertragsrecht
  • i) Zulässigkeit und Schranken
  • ii) Wirkung
  • iii) Anwendung der allgemeinen Grenzen für Haftungsbeschränkungen
  • b) Ausschluss der Gewährleistungsrechte für versteckte Mängel im Werkvertragsrecht
  • 3. Ausschluss der decennalen Haftung
  • 4. Ausschluss der deliktischen Haftung
  • a) Abgrenzung vertragliche/deliktische Haftung
  • b) Ausschluss der deliktischen Haftung für eigene leichte Fahrlässigkeit
  • c) Zusammenfassung
  • 5. Haftungsausschluss durch Verkürzung der Verjährung
  • a) Allgemeine Unzulässigkeit
  • b) Verkürzung der Verjährung der Gewährleistungsansprüche für versteckte Sachmängel im Kaufrecht
  • 6. Beschränkung des Haftungsumfangs
  • a) Zulässigkeit und Wirkung
  • b) Schranken
  • i) Allgemeine Schranken
  • ii) Zusammenspiel mit den Regelungen zum pauschalierten Schadensersatz
  • c) Zusammenfassung
  • 7. Gesamthaftungsbeschränkung als overall limitation of liability
  • a) Zulässigkeit und Wirkung
  • b) Schranken
  • c) Zusammenspiel mit den Regelungen zum pauschalierten Schadensersatz
  • d) Zusammenfassung
  • 8. Gesamthaftungsbeschränkung als sole remedy clause
  • a) Generelle Zulässigkeit und Wirkung
  • b) Schranken
  • c) Zusammenspiel mit den Regelungen zum pauschalierten Schadensersatz
  • d) Zusammenfassung
  • 9. Ausschluss der Produkthaftung
  • 10. Ausschluss der Haftung für Dritte
  • a) Ausschluss der vertraglichen Haftung für Dritte
  • b) Ausschluss der deliktischen Haftung für Dritte
  • c) Zusammenfassung
  • II. Ausschluss und Beschränkung der Haftung bei im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen abgeschlossenen Verträgen und Musterverträgen
  • 1. Öffentliche Ausschreibungen
  • 2. FIDIC-Bedingungen
  • 3. Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • III. Gestaltung von Vertragsklauseln
  • B. Das jordanische/VAE-Modell
  • I. Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse im Gesetz und in der Rechtsprechung
  • 1. Ausschluss der Vertragshaftung
  • a) Generelle Zulässigkeit
  • b) Wirkung und Funktion eines Haftungsausschlusses
  • c) Kein Ausschluss der vertraglichen Hauptleistungspflicht
  • d) Ausschluss der Haftung für Fahrlässigkeit und Leichtfertigkeit
  • e) Kein Ausschluss der Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
  • f) Kein Ausschluss der Haftung für Personenschäden
  • g) Zusammenfassung
  • 2. Ausschluss der Gewährleistungsrechte im Kauf-, Werkliefer- und Werkvertragsrecht
  • a) Ausschluss der Gewährleistungsrechte für versteckte Sachmängel im Kauf- und Werkliefervertragsrecht
  • i) Zulässigkeit und Schranken
  • ii) Wirkung
  • iii) Anwendung der allgemeinen Grenzen für Haftungsbeschränkungen
  • b) Ausschluss der Gewährleistungsrechte für versteckte Mängel im Werkvertragsrecht
  • 3. Ausschluss der decennalen Haftung
  • 4. Ausschluss der deliktischen Haftung
  • a) Abgrenzung vertragliche/deliktische Haftung
  • b) Ausschluss der deliktischen Haftung für eigene leichte Fahrlässigkeit
  • c) Zusammenfassung
  • 5. Haftungsausschluss durch Verkürzung der Verjährung
  • 6. Beschränkung des Haftungsumfangs
  • a) Generelle Zulässigkeit
  • b) Schranken
  • c) Zusammenspiel mit den Regelungen zum pauschalierten Schadensersatz
  • d) Zusammenfassung
  • 7. Gesamthaftungsbeschränkung als overall limitation of liability
  • a) Generelle Zulässigkeit
  • b) Schranken
  • c) Zusammenspiel mit den Regelungen zum pauschalierten Schadensersatz
  • d) Zusammenfassung
  • 8. Gesamthaftungsbeschränkung als sole remedy clause
  • a) Generelle Zulässigkeit
  • b) Schranken
  • c) Zusammenspiel mit den Regelungen zum pauschalierten Schadensersatz
  • d) Zusammenfassung
  • 9. Ausschluss der Produkthaftung
  • 10. Ausschluss der Haftung für Dritte
  • a) Ausschluss der vertraglichen Haftung für Dritte
  • b) Ausschluss der deliktischen Haftung für Dritte
  • c) Zusammenfassung
  • II. Ausschluss und Beschränkung der Haftung bei im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen abgeschlossenen Verträgen und Musterverträgen
  • 1. Öffentliche Ausschreibungen
  • 2. FIDIC-Bedingungen
  • 3. Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • III. Gestaltung von Vertragsklauseln
  • C. Das saudi-arabische Modell
  • I. Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse im islamischen Recht und in der Rechtsprechung
  • 1. Ausschluss der Vertragshaftung
  • a) Generelle Zulässigkeit
  • i) Die Zulässigkeit von Nebenabreden nach islamischem Recht
  • (1) Der hanafitische, schafiitische und malikitische Standpunkt
  • (2) Die hanbalitische Rechtsschule
  • ii) Zulässigkeit von Haftungsausschlüssen als Nebenabreden
  • (1) Kein Verstoß gegen das ġarar-Verbot
  • (2) Kein Verstoß gegen das ribā-Verbot
  • (3) Zusammenfassung
  • b) Wirkung des Ausschlusses der vertraglichen Haftung
  • c) Schranken
  • i) Verhinderung der rechtlich vorgesehenen Wirkung des Vertrags
  • ii) Kein Ausschluss von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit wegen des Prinzips der Gerechtigkeit und Billigkeit
  • iii) Kein Ausschluss der Haftung für Personenschäden
  • d) Zusammenfassung
  • 2. Ausschluss der Gewährleistungsrechte im Kauf-, Werkliefer- und Werkvertragsrecht
  • a) Ausschluss der Gewährleistungsrechte für versteckte Sachmängel im Kauf- und Werkliefervertragsrecht
  • b) Ausschluss der Gewährleistungsrechte für versteckte Mängel im Werkvertragsrecht
  • 3. Ausschluss der decennalen Haftung
  • 4. Ausschluss der deliktischen Haftung
  • a) Abgrenzung vertragliche/deliktische Haftung
  • b) Ausschluss der Haftung für eigene leichte Fahrlässigkeit
  • c) Zusammenfassung
  • 5. Ausschluss der Haftung durch Verkürzung der Verjährung
  • 6. Beschränkung des Haftungsumfangs
  • a) Generelle Zulässigkeit
  • b) Schranken
  • c) Zusammenspiel mit den Regelungen über pauschalierten Schadensersatz
  • d) Zusammenfassung
  • 7. Gesamthaftungsbeschränkungen als overall limitation of liability
  • a) Generelle Zulässigkeit
  • b) Schranken
  • c) Zusammenspiel mit den Regelungen zum pauschalierten Schadensersatz
  • d) Zusammenfassung
  • 8. Gesamthaftungsbeschränkung als sole remedy clause
  • a) Generelle Zulässigkeit
  • b) Schranken
  • c) Zusammenspiel mit den Regelungen zum pauschalierten Schadensersatz
  • d) Zusammenfassung
  • 9. Ausschluss der Produkthaftung
  • 10. Ausschluss der Haftung für Dritte
  • II. Ausschluss und Beschränkung der Haftung bei im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen abgeschlossenen Verträgen und Musterverträgen
  • 1. Öffentliche Ausschreibungen
  • 2. FIDIC
  • 3. Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • III. Gestaltung von Vertragsklauseln
  • D. Auswertung
  • I. Ausschluss der Vertragshaftung
  • II. Ausschluss der Gewährleistungsrechte im Kauf-, Werkliefervertrags- und Werkvertragsrecht
  • III. Ausschluss der decennalen Haftung
  • IV. Ausschluss der deliktischen Haftung
  • V. Haftungsausschluss durch Verkürzung der Verjährung
  • VI. Beschränkung des Haftungsumfangs
  • VII. Gesamthaftungsbeschränkungen als overall limitation of liability
  • VIII. Gesamthaftungsbeschränkungen als sole remedy clause
  • IX. Ausschluss der Produkthaftung
  • X. Ausschluss der Haftung für Dritte
  • XI. Ausschluss und Beschränkung der Haftung bei im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen abgeschlossenen Verträgen
  • XII. Ausschluss der Haftung durch Vereinbarung der FIDIC-Bedingungen
  • XIII. Ausschluss der Haftung durch allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Kapitel 5. Pauschalierter Schadensersatz
  • A. Pauschalierter Schadensersatz in den einzelnen Zivilrechtsordnungen
  • I. Zulässigkeit der Vereinbarung von pauschaliertem Schadensersatz für Verzug und Nicht-/Schlechtleistung
  • 1. Das ägyptische Modell
  • a) Generelle Zulässigkeit
  • b) Wirkung und Funktion
  • c) Voraussetzung der Geltendmachung
  • d) Schranken
  • 2. Das jordanische/VAE-Modell
  • a) Generelle Zulässigkeit
  • b) Wirkung und Funktion
  • c) Voraussetzung der Geltendmachung
  • d) Schranken
  • 3. Das saudi-arabische Modell
  • a) Generelle Zulässigkeit
  • i) Die Zulässigkeit von pauschaliertem Schadensersatz als Nebenabrede
  • ii) Die Zulässigkeit von pauschaliertem Schadensersatz
  • (1) Ablehnende Meinung
  • (2) Bejahende Meinung
  • b) Wirkung und Funktion
  • c) Voraussetzungen der Geltendmachung
  • d) Schranken
  • II. Reichweite der richterlichen Eingriffsmöglichkeiten
  • 1. Das ägyptische Modell
  • a) Zeitpunkt für die Beurteilung
  • b) Reduzierung des pauschalierten Schadensersatzes
  • c) Erhöhung des pauschalierten Schadensersatzes
  • d) Zusammenfassung
  • 2. Das jordanische/VAE-Modell
  • a) Zeitpunkt der Beurteilung
  • b) Reduzierung des pauschalierten Schadensersatzes
  • c) Erhöhung
  • d) Zusammenfassung
  • 3. Das saudi-arabische Modell
  • a) Zeitpunkt der Beurteilung
  • b) Reduzierung des pauschalierten Schadensersatzes
  • c) Erhöhung des pauschalierten Schadensersatzes
  • d) Zusammenfassung
  • III. Pauschalierter Schadensersatz bei im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen abgeschlossenen Verträgen und Musterverträgen
  • 1. Öffentliche Ausschreibungen
  • a) Das ägyptische Modell
  • i) Zulässigkeit und Wirkung
  • ii) Schranken
  • iii) Anwendbarkeit der Regelungen zum pauschalierten Schadensersatz im ÄZGB auf die Verzugsstrafe und pauschalierten Schadensersatz bei im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen abgeschlossenen Verträgen
  • b) Das jordanische/VAE-Modell
  • i) Zulässigkeit und Wirkung
  • (1) Jordanien
  • (2) VAE
  • ii) Schranken
  • iii) Anwendbarkeit der Regelungen zum pauschalierten Schadensersatz im JZGB/VAEZGB auf die Verzugsstrafe und pauschalierten Schadensersatz bei im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen abgeschlossenen Verträgen
  • (1) Jordanien
  • (2) VAE
  • c) Das saudi-arabische Modell
  • i) Zulässigkeit und Wirkung
  • ii) Schranken
  • iii) Anwendbarkeit der Grundsätze zum pauschalierten Schadensersatz auf die Verzugsstrafe und pauschalierten Schadensersatz bei im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen abgeschlossenen Verträgen
  • 2. FIDIC-Bedingungen
  • a) Das ägyptische Modell
  • b) Das jordanische/VAE-Modell
  • c) Das saudi-arabische Modell
  • 3. Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • B. Auswertung
  • I. Gemeinsamkeiten
  • II. Unterschiede
  • Kapitel 6. Abschliessende Betrachtung
  • Literaturverzeichnis
  • Bücher und Aufsätze
  • Bücher und Aufsätze auf Arabisch
  • Leitfäden und Wirtschaftshandbücher
  • Gutachten
  • Entscheidungssammlungen
  • Gesetzesbegründungen
  • Musterverträge
  • Interviews und Korrespondenz des Verfassers
  • Anhang: Auszüge der relevanten Gesetzestexte
  • 1. ÄZGB und ÄHGB
  • a. ÄZGB
  • b. ÄHGB
  • 2. JZGB und VAEZGB
  • 3. Sudanesisches Gesetz über zivilrechtliche Rechtsgeschäfte („SZGB“)

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Abkürzungsverzeichnis

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Einleitung und Aufgabenstellung

Eine größere Anzahl von in arabischer Sprache abgefassten Veröffentlichungen befasst sich mit den Grundstrukturen der vertraglichen und deliktischen Haftung in den einzelnen arabischen Zivilrechtsmodellen, man findet jedoch nur vereinzelt Literatur zu Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüssen und pauschaliertem Schadensersatz.1 Bisher fehlt es gänzlich an einer rechtsvergleichenden Arbeit auf Deutsch* zu der Frage, ob und inwieweit Haftungsausschlüsse, Haftungsbeschränkungen2 und pauschalierter Schadensersatz in einzelnen arabischen Zivilrechtsmodellen zulässig sind.3

Die Praxiserfahrung im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Industrieanlagen- und Liefergeschäft zeigt, dass ein europäischer Industrieanlagenlieferant in der Regel unter Risikomanagement-Gesichtspunkten gerade bei Haftungsausschlüssen, Haftungsbeschränkungen und pauschaliertem Schadensersatz verstärkten Absicherungsbedarf hat. Dies hat zur Folge, dass Haftungsausschlüsse, Haftungsbeschränkungen und pauschalierter Schadensersatz häufig im Zentrum von Vertragsverhandlungen stehen.

← 17 | 18 →

Vertragsverhandlungen und -abschlüsse zwischen arabischen und europäischen Vertragsparteien werden in der Praxis immer wieder durch grundlegende Fehlauffassungen darüber erschwert, ob und inwieweit Haftungsausschlüsse, Haftungsbeschränkungen und pauschalierter Schadensersatz in rechtlich zulässiger Weise vereinbart werden können; die Vertragsparteien erkennen mitunter nicht, dass die jeweils andere Seite von anderen Begrifflichkeiten und Haftungskonzeptionen ausgeht oder völlig andere Rechtsfolgen an diese knüpft. Viele Schwierigkeiten im Handelsverkehr mit Vertragspartnern aus arabischen Staaten resultieren aus derartigen grundlegenden Differenzen im Verständnis, in der Auslegung und der Anwendung von Verträgen, insbesondere im Zusammenhang mit Haftungsausschlüssen, Haftungsbeschränkungen und pauschaliertem Schadensersatz.

Diese Differenzen beruhen in erster Linie auf den unterschiedlichen Rechtskulturen in den europäischen Staaten einerseits und den arabischen Staaten anderseits. Ebenso können sprachliche Schwierigkeiten eine große Rolle spielen.4 Auf noch größere Diskrepanzen stößt man erfahrungsgemäß, wenn auf einer Seite des Vertrags eine lediglich mit dem Common Law vertraute Vertragspartei steht; in diesem Fall kommen zu den sprachlichen Problemen noch die unterschiedlichen Terminologien und Begrifflichkeiten im Schuldrecht zwischen dem Common Law einerseits und dem arabischen Zivilrecht (civil law) andererseits hinzu.5 Dies gilt ebenso für den umgekehrten Fall der Übersetzung englischer Vertragsmuster, wie die hier behandelten FIDIC-Bedingungen6, bzw. für zweisprachige Verträge, bei ← 18 | 19 → denen die arabische Sprachversion als die bei Widersprüchen vorrangige Version bestimmt wird.7

Warum sind Haftungsbeschränkungen in modernen Rechtsordnungen überhaupt relevant? Bruns fasst ihren Sinn und Zweck wie folgt zusammen:

„Die Möglichkeit von Haftungsbeschränkungen ist für eine moderne Rechts- und Wirtschaftsordnung von zentraler Bedeutung. Die Beschränkbarkeit der Haftung ermöglicht die Steuerung und Kalkulation von Geschäftsrisiken.“8

Hintergrund ist, dass es weder im Interesse des Schuldners noch des Gläubigers ist, den Schuldner unbegrenzten Haftungsrisiken, insbesondere beim Industrieanlagenbau, auszusetzen.9 In der Praxis wird jeder Schuldner danach streben, das Risiko, das sich aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung und Inbetriebnahme einer häufig schlüsselfertig zu liefernden Industrieanlage ergibt, durch Vereinbarung von Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen zu reduzieren und eine mögliche Schadensersatzpflicht dem Umfang und der Höhe nach angemessen zu begrenzen, wohingegen der Gläubiger ein Interesse an einer möglichst umfassenden Haftung des Schuldners hat.10

Dagegen dient die Vereinbarung von pauschaliertem Schadensersatz dazu, den zu zahlenden Schadensersatz von vornherein genau festzulegen, um zu verhindern, dass ein Gläubiger einen Schadensersatzanspruch in Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens geltend machen kann, vorausgesetzt, sie schließt weitergehende Ansprüche des Gläubigers aus.11 Aus der Sicht des Gläubigers hat die Vereinbarung von pauschaliertem Schadensersatz zum einen den Vorteil, dass er keinen Schadensbeweis der Höhe nach führen muss, denn insbesondere bei großen Verträgen zur Errichtung von Industrieanlagen wird er vor dem Problem stehen, den tatsächlich eingetretenen Schaden genau zu beziffern und im Einzelnen nachzuweisen.12 Zum anderen nimmt die Vereinbarung von pauschaliertem Schadensersatz ihm das Risiko, dass in einem ← 19 | 20 → ihm fremden Recht/Zivilrechtsmodell ersatzfähige Schäden und deren Umfang sich beträchtlich von der eigenen bekannten Rechtsordnung unterscheiden, ohne dass er dies bei Vertragsschluss erkennt und deswegen kalkulatorisch nicht berücksichtigt. Aus Sicht des Schuldners hat die Vereinbarung des pauschalierten Schadensersatzes den Vorteil, dass er schon bei Vertragsschluss die Höhe seiner Haftung im Haftungsfalle in einem ihm unbekannten Schuldrechtssystem beziffern und bei der Festsetzung der Vergütung einkalkulieren kann.13

Ziel dieser Arbeit ist es erstens, mit Blick auf das staatlich gesetzte ägyptische und jordanische/VAE-Zivilrecht sowie die Rechtslage in Saudi-Arabien hinsichtlich privatrechtlicher Verträge die Zulässigkeit von Haftungsausschlüssen, Haftungsbeschränkungen und des pauschalierten Schadensersatzes zu analysieren.14 Augenmerk soll dabei auf die Wechselwirkung zwischen dem die meisten arabischen Schuldrechtssysteme maßgeblich beeinflussenden französischen Schuldrecht und dem islamischen Recht gelegt werden, um mögliche Argumentationsgrundlagen zu erhalten.15 Zweitens soll die vorliegende Arbeit im arabischen Wirtschaftsraum tätigen Industrieunternehmen und deren Anwälten dabei helfen, ihre Positionen und Interessen bei der Verhandlung von Haftungsausschlüssen, Haftungsbeschränkungen und pauschaliertem Schadensersatz frühzeitig und zuverlässig abzusichern. Dazu müssen die ← 20 | 21 → verhandelnden Personen wissen, ob und inwieweit nach dem jeweiligen arabischen Zivilrechtsmodell Haftungsausschlüsse, Haftungsbeschränkungen und pauschalierter Schadensersatz zulässig sind. Mit diesem Wissen ausgestattet, können sie bessere Verhandlungsergebnisse erzielen.

Details

Seiten
266
Erscheinungsjahr
2014
ISBN (PDF)
9783653046632
ISBN (MOBI)
9783653979374
ISBN (ePUB)
9783653979381
ISBN (Hardcover)
9783631655474
DOI
10.3726/978-3-653-04663-2
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2014 (August)
Schlagworte
Saudisches Zivilrecht Vertragshaftung Gewährleistungsausschluss Haftung deliktische Haftung
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2014. 266 S.
Produktsicherheit
Peter Lang Group AG

Biographische Angaben

Gregor Nikolas Rutow (Autor:in)

Gregor Nikolas Rutow studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Konstanz und München (LMU). Er hat einen LL.M. in Law in the Middle East and North Africa, School of Oriental and African Studies an der University of London und ist derzeit als Inhouse Jurist und Rechtsanwalt tätig.

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