Kollektivrechtliche Investitionsvereinbarungen
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Vorwort
- Inhaltsübersicht
- Inhaltsverzeichnis
- A. Das praktische Problem
- B. Beteiligte und Inhalt kollektivrechtlicher Investitionsvereinbarungen
- I. Beteiligte der Vereinbarung
- II. Untersuchte Inhalte kollektivrechtlicher Investitionsvereinbarungen
- 1. Auswahl der untersuchten Gegenstände
- 2. Zugeständnisse der Arbeitgeberseite
- a) Zusage konkreter Investitionsmaßnahmen
- b) Befristeter Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen
- c) Sanierungsanteil des Managements
- d) Formwechsel
- e) Standortgarantie
- 3. Zugeständnisse der Arbeitnehmerseite
- a) Verlängerung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich
- b) Lohnkürzung bei unveränderter Arbeitszeit
- c) Verkürzung der Arbeitszeit mit entsprechend verringerter Vergütung
- 4. Wechselwirkungen zwischen den gegenseitigen Zugeständnissen
- C. Vereinbarungen zwischen Einzelarbeitgeber und Gewerkschaft
- I. Rechtsnatur: Tarifvertrag oder schuldrechtlicher Koalitionsvertrag?
- 1. Inhalt und Umfang der Regelungsmacht der Tarifparteien
- a) Normative Regelungen in Tarifverträgen
- aa) Individualnormen
- bb) Betriebsbezogene Normen
- cc) Doppelnormen
- b) Schuldrechtliche Regelungen in Tarifverträgen
- c) Schuldrechtlicher Koalitionsvertrag
- aa) Abgrenzung vom schuldrechtlichen Tarifvertrag: Reichweite der schuldrechtlichen Tarifmacht
- bb) Keine Verdrängung der allgemeinen Vertragsfreiheit durch die schuldrechtliche Tarifmacht
- cc) Fazit zum schuldrechtlichen Koalitionsvertrag
- 2. Einordnung der einzelnen Regelungsinhalte
- a) Investitionsvereinbarung als schuldrechtlicher Koalitionsvertrag
- aa) Investitionszusage keine Individualnorm
- bb) Investitionszusage keine Betriebsnorm
- aaa) Unternehmerfreiheit als Auslegungsschranke bei der Umfangsbestimmung der Tarifautonomie
- bbb) Schutzbereich der Unternehmerfreiheit
- i. Grundlage in Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 oder Art. 2 Abs. 1 GG?
- ii. Persönlicher Schutzbereich der Unternehmerfreiheit
- iii. Sachlicher Schutzbereich der Unternehmerfreiheit
- ccc) Eingriff durch Erstreckung der Tarifmacht auf unternehmerische Grundentscheidungen
- ddd) Keine Eingriffsrechtfertigung: Ausgleich von Unternehmerfreiheit und Tarifautonomie im Wege praktischer Konkordanz
- cc) Fazit: Investitionszusage nur als außertarifliche Vereinbarung
- b) Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen als Betriebsnorm
- c) Arbeitszeitregelung als Inhaltsnorm
- d) Entgeltregelung als Inhaltsnorm
- e) Sanierungsanteil des Managements i.d.R. als schuldrechtliche Koalitionsvereinbarung
- f) Formwechselversprechen als schuldrechtliche Koalitionsvereinbarung
- g) Standortgarantie als schuldrechtliche Koalitionsvereinbarung
- h) Fazit: typengemischte Vereinbarung mit tariflichen und allgemein-schuldrechtlichen Elementen
- II. Grenzen der Regelungsmacht
- 1. Unternehmerfreiheit als materielle Grenze auch für schuldrechtliche Investitions- und Standortzusagen?
- a) Grundrechtsverzicht als Grundrechtsausübung
- b) Unverzichtbarkeit der Unternehmerfreiheit gem. § 113 BetrVG?
- c) Investitions- und Standortzusagen als sittenwidrige Knebelung des Arbeitgebers i.S.d. § 138 BGB?
- d) § 76 AktG als Grenze für Investitions- und Standortzusagen?
- e) Keine Schranken im GmbH-Recht
- f) Keine Schranken im Recht der Personengesellschaften
- g) Fazit zur Disponibilität der Unternehmerfreiheit
- 2. Mitunternehmerschaft der Gewerkschaft und Verlust der Gegnerfreiheit?
- 3. Fehlendes unternehmerisches Risiko der Gewerkschaft
- 4. Europarechtliche Grenzen von Investitions- und Standortzusagen
- a) Diskriminierungsverbot, Art. 18 AEUV
- b) Niederlassungsfreiheit, Artt. 49, 54 AEUV
- 5. Unternehmerfreiheit als Grenze des tariflichen Kündigungsverzichts
- 6. Berufs- und Arbeitsvertragsfreiheit als Grenzen tariflicher Arbeitszeitregelungen
- a) Vorübergehende Arbeitszeitreduzierung tariflich regelbar?
- aa) Kurzarbeitsregelung als Höchstarbeitsbedingung
- bb) Beschäftigungssicherung als Eingriffsrechtfertigung
- cc) Kurzarbeit keine Teilzeitarbeit
- dd) Keine Relevanz des Günstigkeitsprinzips
- ee) Zulässiger Reduzierungsumfang
- ff) Fazit zur Arbeitszeitreduzierung
- b) Vorübergehende Arbeitszeitverlängerung tariflich regelbar?
- aa) Mehrarbeitsregelung als Mindestarbeitsbedingung
- bb) Beschäftigungssicherung als Eingriffsrechtfertigung
- cc) Keine Verletzung des § 8 TzBfG
- dd) Keine Relevanz des Günstigkeitsprinzips
- ee) Zulässiger Verlängerungsumfang
- ff) Fazit zur Anordnung von Mehrarbeit
- 7. Berufs- und Arbeitsvertragsfreiheit als Grenzen tariflicher Entgeltkürzungen
- III. Erzwingbarkeit der Vereinbarung durch die Gewerkschaft
- 1. Schuldrechtlicher Koalitionsvertrag nicht erstreikbar
- 2. Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen nicht erstreikbar
- a) Keine umfassende Erzwingbarkeit von Tarifinhalten
- b) Grundrechtsbindung der Tarifparteien
- c) Zurücktreten des Streikrechts gegenüber der unternehmerischen Freiheit
- 3. Unternehmerfreiheit als zusätzliches Kampfverbot bei Investitions- und Standortzusagen
- 4. Beeinflussung des Unternehmerverhaltens als verstecktes Kampfziel
- a) Alibistreik um tarifliche Sozialplaninhalte
- aa) Abschluss einer Investitionsvereinbarung als wahres Streikziel
- bb) Rechtskontrolle der wahren Streikziele
- cc) Fazit: Alibistreiks unzulässig
- b) Rechtswidrige Koppelung zulässiger Streikziele mit „Investitionsobliegenheiten“
- 5. Niederlassungsfreiheit nach Artt. 49, 54 AEUV als Schranke des Streikrechts
- 6. Kollektive Ausübung von Individualrechten
- IV. Zusammenfassung zu Vereinbarungen zwischen Einzelarbeitgeber und Gewerkschaft
- D. Vereinbarungen zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft
- E. Vereinbarungen der Betriebspartner
- I. Rechtsnatur
- 1. Inhalt und Umfang der Regelungsmacht der Betriebspartner
- a) Regelungsinstrumente: Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede, Interessenausgleich
- b) Funktionelle Zuständigkeit des Betriebsrats
- 2. Einordnung der einzelnen Regelungsinhalte
- a) Investitionszusage als Regelungsabrede
- b) Standortgarantie als Regelungsabrede
- c) Arbeitszeitregelungen nur eingeschränkt als Betriebsvereinbarung möglich
- d) Entgeltregelungen: Spielraum für Betriebsvereinbarungen
- e) Sanierungsanteil des Managements außerhalb der funktionellen Zuständigkeit des Betriebsrats
- f) Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen als freiwillige Betriebsvereinbarung
- g) Formwechselzusage außerhalb der funktionellen Zuständigkeit des Betriebsrats
- h) Fazit: typengemischte Vereinbarung mit normativen und schuldrechtlichen Elementen
- II. Grenzen der Regelungsmacht
- 1. § 113 BetrVG: Zwingende Unverbindlichkeit von Investitions- und Standortzusagen?
- 2. Tarifvorrang nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG und Tarifsperre nach § 77 Abs. 3 BetrVG
- 3. Bei grenzüberschreitendem Bezug: Keine Bevorzugung deutscher Unternehmensstandorte gegenüber solchen im EU-Ausland
- 4. Sonstige Grenzen wie bei Vereinbarungen der Tarifpartner
- III. Erzwingbarkeit der Vereinbarung durch den Betriebsrat
- IV. Zusammenfassung zu Vereinbarungen zwischen den Betriebspartnern
- F. Vereinbarungen zwischen Gewerkschaft und einem künftigen Investor
- I. Rechtsnatur der Vereinbarung
- 1. Wechsel der Arbeitgeberstellung beim Asset Deal
- 2. Kontinuität der Arbeitgeberstellung beim Share Deal
- 3. Arbeitgeberstellung bei übertragender Umwandlung
- II. Erzwingbarkeit der Vereinbarung durch die Gewerkschaft
- G. Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und einem künftigen Investor
- H. Mehrgliedrige Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber, Gewerkschaft, Betriebsrat und sonstigen Parteien
- I. Gemeinsames Vorgehen aller Interessensträger
- II. Beteiligte der Vereinbarung
- III. Rechtsnatur mehrgliedriger Vereinbarungen
- 1. Verbindung getrennter Vereinbarungen in einer Urkunde
- 2. Einheitliche Vereinbarung mehrerer Parteien
- IV. Grenzen der Regelungsmacht im Rahmen mehrgliedriger Vereinbarungen
- 1. Kein „Gebot der Rechtsquellenklarheit“ bei Beteiligung von Gewerkschaft und Betriebsrat
- 2. Kein „Gebot der Rechtsquellenklarheit“ bei mehrgliedrigen Vereinbarungen auf derselben Normebene
- I. Durchsetzung kollektivrechtlicher Investitionsvereinbarungen
- I. Primäransprüche der Arbeitnehmerseite
- 1. Erfüllung der Investitionsverpflichtung
- a) Anspruchsinhalt: Fehlende Bestimmtheit hindert Durchsetzung
- b) Prozessuales
- 2. Unterlassung abweichenden Investitionsverhaltens
- 3. Unterlassung der Standortschließung oder -verlagerung
- 4. Unterlassung betriebsbedingter Kündigungen
- II. Einwendungen und Einreden des Arbeitgebers
- 1. Ausschluss des Leistungsanspruchs gem. § 275 Abs. 1 BGB
- 2. Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers nach § 275 Abs. 2 BGB
- III. Sekundäransprüche der Arbeitnehmerseite
- 1. Arbeitsplatzverlust einzelner Arbeitnehmer infolge Nichterfüllung der Investitions- oder Standortzusage: Kein Schadensersatz gem. §§ 280ff. BGB
- 2. Rückgewähr von Arbeitnehmeropfern bei Nichterfüllung des Investitionsversprechens?
- a) Kein Schadensersatz gem. §§ 280ff. BGB
- b) Keine Rückabwicklung gem. §§ 323, 346ff. BGB
- aa) Anwendbarkeit der §§ 346ff. BGB auf Tatbestandsseite
- bb) Anwendbarkeit der §§ 346ff. BGB auf Rechtsfolgenseite
- c) Keine Rückabwicklung gem. § 326 Abs. 1, 4 BGB i.V.m. §§ 346ff. BGB bzw. § 326 Abs. 5 BGB i.V.m. §§ 323, 346ff. BGB bei Unmöglichkeit der Investitionsleistung
- d) Keine Ansprüche aus Bereicherungsrecht
- 3. Fazit: Bedürfnis nach vertraglichen Lösungen
- IV. Ansprüche des Arbeitgebers
- J. Vertragliche Sanktionsmechanismen als Alternative zu fehlenden Primär- und Sekundäransprüchen
- I. Vertragsstrafen als Druckmittel für die Erfüllung schuldrechtlicher Investitionszusagen
- 1. Verhaltenslenkung als Zweck des Strafversprechens
- 2. Rechtsnatur von Vertragsstrafenvereinbarungen
- a) Strafversprechen des Einzelarbeitgebers gegenüber der Gewerkschaft
- b) Strafversprechen des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat
- 3. Verwirkung der Strafe
- a) Freie Vereinbarkeit der strafauslösenden Bedingung
- b) Bestimmtheit der Strafabrede
- c) Arbeitgeberverschulden als unabdingbare Voraussetzung des Strafverfalls
- d) Unmöglichkeit der Investitionsleistung: Auswirkungen auf die Strafe
- aa) Nachträgliche Unmöglichkeit: Strafverfall bei Verschulden
- bb) Kein Strafverfall bei anfänglicher Unmöglichkeit
- cc) Keine Unmöglichkeit bei Finanzierungsproblemen
- e) Verhältnis von Erfüllung und Strafe
- 4. Grenzen von Strafvereinbarungen
- a) Akzessorische Unwirksamkeit des Strafversprechens gem. § 344 BGB
- b) Unwirksamkeit des Strafversprechens gem. § 138 BGB
- aa) Keine Kontrollsperre des § 343 BGB hinsichtlich der Strafhöhe
- bb) Strafhöhe als Sittenwidrigkeitsmerkmal
- cc) Keine eigenständige Bedeutung der Unternehmerfreiheit
- c) Keine Begrenzung der Strafhöhe entsprechend § 23 Abs. 3 Satz 5 BetrVG
- 5. Kontrolle des Strafverlangens
- a) Grundsätzlich keine geltungserhaltende Reduktion gem. § 343 BGB
- b) Ermessenskontrolle bei Verhängung der Strafe durch die Arbeitnehmerseite oder Dritte
- c) Ausnahmsweise Unwirksamkeit des Strafverlangens gem. § 242 BGB
- II. Aufschiebend bedingte Arbeitnehmeropfer bei Investitionsobliegenheit
- III. Vertragliche Rückabwicklungsklauseln bei Vorleistung der Arbeitnehmer
- 1. Gerechter Ausgleich von Leistungsstörungen als Zweck von Rückabwicklungsklauseln
- 2. Mögliche Rückabwicklungsmodalitäten
- 3. Kein Einwendungsdurchgriff
- IV. Kombination von Strafe und vertraglichem Rückabwicklungsanspruch
- K. Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit einzelner Regelungskomplexe
- I. Schicksal der Arbeitgeberverpflichtungen bei Unwirksamkeit der Arbeitnehmeropfer
- II. Schicksal der Arbeitnehmeropfer bei Unwirksamkeit von Arbeitgeberzugeständnissen
- III. Mehrgliedrige Vereinbarungen: Schicksal der nichtbetroffenen Vereinbarung bei Unwirksamkeit der anderen
- IV. Auswirkungen eines unwirksamen Strafversprechens
- L. Beendigung kollektivrechtlicher Investitionsvereinbarungen
- I. Keine Nachwirkung gem. § 4 Abs. 5 TVG, § 77 Abs. 6 BetrVG
- II. Beendigung durch Zeitablauf, auflösende Bedingung oder einvernehmliche Aufhebung
- III. Kein automatischer Untergang der schuldrechtlichen Arbeitgeberzusagen durch Ablösung der Arbeitnehmeropfer
- IV. Beendigung durch Anfechtung
- V. Beendigung durch Kündigung
- 1. Kündigungsberechtigte
- 2. Beendigung durch ordentliche Kündigung
- 3. Beendigung durch außerordentliche Kündigung
- a) Abgrenzung der Kündigungsmöglichkeiten nach § 313 Abs. 3 Satz 2 BGB und § 314 BGB
- b) Mögliche Kündigungsgründe
- aa) Arbeitnehmerseite: insbesondere Leistungsstörungen
- bb) Arbeitgeberseite: insbesondere wirtschaftliche Schwierigkeiten
- cc) Unwirksamkeit einer von mehreren Parallelvereinbarungen
- 4. Beendigungsmöglichkeit nicht abdingbar
- VI. Schicksal der Investitionsvereinbarung in der Insolvenz
- 1. Kein Sonderkündigungsrecht des Insolvenzverwalters
- 2. Erfüllungsverweigerung durch den Insolvenzverwalter
- 3. Betriebsbedingte Kündigungen durch den Insolvenzverwalter
- VII. Schicksal der Investitionsvereinbarung bei Betriebsübergang
- 1. Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft
- 2. Vereinbarungen der Betriebsparteien
- VIII. Schicksal der Investitionsvereinbarung bei Umwandlung
- M. Thesenartige Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
- Literaturverzeichnis
- Praxisvereinbarungen
- Literatur
Inhaltsverzeichnis
B. Beteiligte und Inhalt kollektivrechtlicher Investitionsvereinbarungen
I. Beteiligte der Vereinbarung
II. Untersuchte Inhalte kollektivrechtlicher Investitionsvereinbarungen
1. Auswahl der untersuchten Gegenstände
2. Zugeständnisse der Arbeitgeberseite
a) Zusage konkreter Investitionsmaßnahmen
b) Befristeter Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen
c) Sanierungsanteil des Managements
3. Zugeständnisse der Arbeitnehmerseite
a) Verlängerung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich
b) Lohnkürzung bei unveränderter Arbeitszeit
c) Verkürzung der Arbeitszeit mit entsprechend verringerter Vergütung
4. Wechselwirkungen zwischen den gegenseitigen Zugeständnissen
C. Vereinbarungen zwischen Einzelarbeitgeber und Gewerkschaft
I. Rechtsnatur: Tarifvertrag oder schuldrechtlicher Koalitionsvertrag?
1. Inhalt und Umfang der Regelungsmacht der Tarifparteien
a) Normative Regelungen in Tarifverträgen
b) Schuldrechtliche Regelungen in Tarifverträgen
c) Schuldrechtlicher Koalitionsvertrag
aa) Abgrenzung vom schuldrechtlichen Tarifvertrag: Reichweite der schuldrechtlichen Tarifmacht
bb) Keine Verdrängung der allgemeinen Vertragsfreiheit durch die schuldrechtliche Tarifmacht
cc) Fazit zum schuldrechtlichen Koalitionsvertrag
2. Einordnung der einzelnen Regelungsinhalte
a) Investitionsvereinbarung als schuldrechtlicher Koalitionsvertrag
aa) Investitionszusage keine Individualnorm
bb) Investitionszusage keine Betriebsnorm
aaa) Unternehmerfreiheit als Auslegungsschranke bei der Umfangsbestimmung der Tarifautonomie
bbb) Schutzbereich der Unternehmerfreiheit
i. Grundlage in Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 oder Art. 2 Abs. 1 GG?
ii. Persönlicher Schutzbereich der Unternehmerfreiheit
iii. Sachlicher Schutzbereich der Unternehmerfreiheit
ccc) Eingriff durch Erstreckung der Tarifmacht auf unternehmerische Grundentscheidungen
cc) Fazit: Investitionszusage nur als außertarifliche Vereinbarung
b) Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen als Betriebsnorm
c) Arbeitszeitregelung als Inhaltsnorm
d) Entgeltregelung als Inhaltsnorm
e) Sanierungsanteil des Managements i.d.R. als schuldrechtliche Koalitionsvereinbarung
f) Formwechselversprechen als schuldrechtliche Koalitionsvereinbarung
g) Standortgarantie als schuldrechtliche Koalitionsvereinbarung
h) Fazit: typengemischte Vereinbarung mit tariflichen und allgemein-schuldrechtlichen Elementen
II. Grenzen der Regelungsmacht
a) Grundrechtsverzicht als Grundrechtsausübung
b) Unverzichtbarkeit der Unternehmerfreiheit gem. § 113 BetrVG?
c) Investitions- und Standortzusagen als sittenwidrige Knebelung des Arbeitgebers i.S.d. § 138 BGB?
d) § 76 AktG als Grenze für Investitions- und Standortzusagen?
e) Keine Schranken im GmbH-Recht
f) Keine Schranken im Recht der Personengesellschaften
g) Fazit zur Disponibilität der Unternehmerfreiheit
2. Mitunternehmerschaft der Gewerkschaft und Verlust der Gegnerfreiheit?
3. Fehlendes unternehmerisches Risiko der Gewerkschaft
4. Europarechtliche Grenzen von Investitions- und Standortzusagen
a) Diskriminierungsverbot, Art. 18 AEUV
b) Niederlassungsfreiheit, Artt. 49, 54 AEUV
5. Unternehmerfreiheit als Grenze des tariflichen Kündigungsverzichts
6. Berufs- und Arbeitsvertragsfreiheit als Grenzen tariflicher Arbeitszeitregelungen
a) Vorübergehende Arbeitszeitreduzierung tariflich regelbar?
aa) Kurzarbeitsregelung als Höchstarbeitsbedingung
bb) Beschäftigungssicherung als Eingriffsrechtfertigung
cc) Kurzarbeit keine Teilzeitarbeit
dd) Keine Relevanz des Günstigkeitsprinzips
ee) Zulässiger Reduzierungsumfang
ff) Fazit zur Arbeitszeitreduzierung
b) Vorübergehende Arbeitszeitverlängerung tariflich regelbar?
aa) Mehrarbeitsregelung als Mindestarbeitsbedingung
bb) Beschäftigungssicherung als Eingriffsrechtfertigung
cc) Keine Verletzung des § 8 TzBfG
dd) Keine Relevanz des Günstigkeitsprinzips
ee) Zulässiger Verlängerungsumfang
ff) Fazit zur Anordnung von Mehrarbeit
7. Berufs- und Arbeitsvertragsfreiheit als Grenzen tariflicher Entgeltkürzungen
III. Erzwingbarkeit der Vereinbarung durch die Gewerkschaft
1. Schuldrechtlicher Koalitionsvertrag nicht erstreikbar
2. Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen nicht erstreikbar
a) Keine umfassende Erzwingbarkeit von Tarifinhalten
b) Grundrechtsbindung der Tarifparteien
c) Zurücktreten des Streikrechts gegenüber der unternehmerischen Freiheit
3. Unternehmerfreiheit als zusätzliches Kampfverbot bei Investitions- und Standortzusagen
4. Beeinflussung des Unternehmerverhaltens als verstecktes Kampfziel
a) Alibistreik um tarifliche Sozialplaninhalte
aa) Abschluss einer Investitionsvereinbarung als wahres Streikziel
bb) Rechtskontrolle der wahren Streikziele
cc) Fazit: Alibistreiks unzulässig
b) Rechtswidrige Koppelung zulässiger Streikziele mit „Investitionsobliegenheiten“
5. Niederlassungsfreiheit nach Artt. 49, 54 AEUV als Schranke des Streikrechts
6. Kollektive Ausübung von Individualrechten
IV. Zusammenfassung zu Vereinbarungen zwischen Einzelarbeitgeber und Gewerkschaft
D. Vereinbarungen zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft
E. Vereinbarungen der Betriebspartner
1. Inhalt und Umfang der Regelungsmacht der Betriebspartner
a) Regelungsinstrumente: Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede, Interessenausgleich
b) Funktionelle Zuständigkeit des Betriebsrats
2. Einordnung der einzelnen Regelungsinhalte
a) Investitionszusage als Regelungsabrede
b) Standortgarantie als Regelungsabrede
c) Arbeitszeitregelungen nur eingeschränkt als Betriebsvereinbarung möglich
d) Entgeltregelungen: Spielraum für Betriebsvereinbarungen
e) Sanierungsanteil des Managements außerhalb der funktionellen Zuständigkeit des Betriebsrats
f) Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen als freiwillige Betriebsvereinbarung
Details
- Seiten
- 282
- Erscheinungsjahr
- 2014
- ISBN (PDF)
- 9783653047585
- ISBN (MOBI)
- 9783653979114
- ISBN (ePUB)
- 9783653979121
- ISBN (Paperback)
- 9783631655603
- DOI
- 10.3726/978-3-653-04758-5
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2014 (Juli)
- Schlagworte
- Arbeitgeber Arbeitnehmer Investitionszusagen Sanktionsmechanismen nvestitionsvereinbarungen
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2014. 282 S.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG