Prüfung kreditwirtschaftlicher Zinsänderungsrisiken
Kriterien für einen hypothesengestützten Prüfungsansatz
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Vorwort
- Inhaltsübersicht
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Abbildungsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 1.1 Problemstellung
- 1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
- 2. Grundlagen des Risikomanagements, der aufsichtsrechtlichen Normen sowie der Aufsicht der Kreditinstitute
- 2.1 Grundlagen des Risikomanagements der Kreditinstitute
- 2.2 Überblick zur Bankenaufsicht in Deutschland
- 2.3 Aufsichtsrechtliche Normen zur Regulierung des Zinsänderungsrisikos
- 3. Grundlagen der Prüfungslehre und berufsständische Vorgaben
- 3.1 Theorie zur Prüfungslehre
- 3.2 Prüfungsprozess
- 3.3 Vorgaben des Berufsstandes zur Prüfung des Risikomanagements
- 4. Prüfungskriterien für die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse des Zinsänderungsrisikos
- 4.1 Grundlagen zur Prüfung des Risikomanagements
- 4.2 Ableitung der Prüfungskriterien
- 4.3 Analyse der Gesamtheit der Prüfungskriterien
- 5. Schlussfolgerungen zum Prüfungsansatz und Ausblick
- Literaturverzeichnis
- Rechtsquellenverzeichnis
- Verzeichnis der Verlautbarungen zur Prüfung und Rechnungslegung
Abbildung 1: Operativer Risikomanagementkreislauf
Abbildung 2: Ableitung der Risikomanagementziele
Abbildung 3: Methoden zur Risikomessung
Abbildung 4: Idealtypischer Steuerungsprozess zur Risikobewältigung
Abbildung 5: Bankbetriebliche Risikoarten
Abbildung 6: Messansätze des Zinsänderungsrisikos
Abbildung 7: Wahrscheinlichkeitsdichtefunktion und VaR
Abbildung 8: Intra-Risikokonzentrationen wesentlicher Risikoarten
Abbildung 9: Inter-Risikokonzentrationen zum Marktpreisrisiko
Abbildung 10: Säulen von Basel II
Abbildung 11: Struktur der Prinzipien des Baseler Ausschusses
Abbildung 12: Wesentliche Regelungen des KWG
Abbildung 13: Klassifizierung der Öffnungsklauseln der MaRisk
Abbildung 14: Modulare Struktur der MaRisk
Abbildung 15: Teilschritte des messtheoretischen Ansatzes
Abbildung 16: Informationsflüsse des regelungstheoretischen Ansatzes
Abbildung 17: Zerlegung des Prüfungsrisikos
Abbildung 18: Zusammenhang zwischen Prüfungshandlungen und Prüfungsrisiko
Abbildung 19: Barriereorientierte Problemtypologie der Prüfung
Abbildung 20: Problemlösungsmodell des heuristischen Ansatzes
Abbildung 21: Akteure und exemplarische Aktionen im Prüfungsprozess
Abbildung 22: Phasen des Prüfungsprozesses
Abbildung 23: Detailprozess Prüfungsplanung
Abbildung 24: Ablauf der Systemprüfung
Abbildung 25: Ausgestaltung des internen Kontrollsystems
Abbildung 26: Einschätzung des Entdeckungsrisikos
Abbildung 27: Arten der Prüfungshandlungen
Abbildung 28: Aussagekraft des Prüfungsurteils
Abbildung 29: Bezugsrahmen zur Prüfung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse
Abbildung 30: Soll-Soll-Ist-Vergleich mit den jeweiligen Objektquellen ← XIX | XX →
Abbildung 31: Prüfungsansatz zu den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen
Abbildung 32: Ableitung der Prüfungshypothesen – Fehlersuchprozess
Abbildung 33: Regelkreisphasenübergreifende Kriterien
Abbildung 34: Regelkreisbezogene Kriterien zur Identifizierung
Abbildung 35: Regelkreisbezogene Kriterien zur Beurteilung
Abbildung 36: Regelkreisbezogene Kriterien zur Überwachung und Kommunikation
Abbildung 37: Vollständigkeit der Kriterien für das Modul AT
Abbildung 38: Vollständigkeit der Kriterien für das Modul BTR
Abbildung 39: Merkmalsausprägungen der regelkreisphasenübergreifenden Kriterien
Abbildung 40: Merkmalsausprägungen der Risikoidentifizierung
Abbildung 41: Merkmalsausprägungen der Risikobeurteilung
Abbildung 42: Merkmalsausprägungen der Risikoüberwachung und -kommunikation
Abbildung 43: Regelkreisphasenübergreifende Merkmale und Begriffe des Berufsstandes
Abbildung 44: Regelkreisbezogene Merkmale und Begriffe des Berufsstandes ← XX | 1 →
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
„Statt den [sic!] nun von der Politik diskutierten, höheren und komplizierteren Eigenkapitalnormen können allenfalls die Prüfungen des Risikomanagements im Rahmen der qualitativen Aufsicht der Dynamik der Märkte halbwegs standhalten. Gerade dort aber, wo nicht alles mit dem Zollstock nachgemessen werden kann und dementsprechend die behördlichen Bewertungsspielräume besonders hoch sind, wird die Bewahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen … zu einer Gratwanderung.“1 Die steigende Komplexität von Finanzprodukten und die Dynamik der Finanzmärkte führen zu einem Hinterherhinken der Entwicklung der Vorgaben der Bankenaufsicht und erfordert, wie von Paul geäußert, eine deutlich flexiblere Aufsicht.2 So ist die Forderung nach einer solchen flexiblen Ausgestaltung der Aufsicht statt immer detaillierter aufsichtlicher Normen auch ein Ausdruck der hohen Innovationsrate im Finanzsektor.
Beispielhaft für diese Entwicklung stehen die Erfahrungen aus der sogenannten Subprimekrise vor allem der Jahre 2007 bis 2009, die in Form von Liquiditätsengpässen im Interbankenmarkt sowie deutlichen Verlusten bei Verbriefungsprodukten,3 auch für deutsche Kreditinstitute,4 nachhaltig spürbare Auswirkungen hatte und staatliche Stützungsmaßnahmen einzelner Institute5 erforderlich machte. Ein ← 1 | 2 → Ergebnis der Fehleranalyse der Subprimekrise ist unter anderem, dass das Risikomanagement vieler Institute nicht in der Lage war, das Ausmaß der potentiellen Gefahren aus den vorhandenen, aber intransparenten Konzentrationen, einschließlich intransparenter Vertragsverhältnisse, abzuschätzen.6
Gerade die Erkenntnis, dass einheitliche gesetzliche Regelungen nicht alle Aspekte der Risiken und des Risikomanagements der Kreditinstitute abzudecken vermögen, ist die wesentliche Triebkraft zur Ergänzung der Säule I des Baseler Rahmenwerkes (Basel II)7 durch die Säulen II und III. Vom regelbasierten Vorgehen der Säule I unterscheiden sich die Säule II mit dem internen Überwachungsprozess (SRP)8 sowie die Säule III des Baseler Rahmenwerkes mit den Vorgaben zur Offenlegung deutlich.9 Ebenso erfordert die Erkenntnis der Unvollkommenheit der Risikomessverfahren der Säule I einen Kompromiss zwischen weitergehender notwendiger Regulierung und einer zumutbaren Belastung der Institute durch die Aufsicht.10 Ferner ginge durch eine ausschließlich regelbasierte Normierung der aufsichtlichen Vorgaben, wie dies in der Säule I erfolgt, zumindest partiell der seitens der Aufsicht gesetzte Anreiz zur eigenständigen Weiterentwicklung des internen Risikomanagements der Institute verloren.11 ← 2 | 3 →
Mit der Säule II von Basel II, der Aufnahme in das europäische Recht in der Bankenrichtlinie und Kapitaladäquanzrichtlinie12 sowie der damit verbundenen Umsetzung in das deutsche Aufsichtsrecht im Rahmen des § 25a Abs. 1 KWG und dem hierzu gehörenden Rundschreiben 10 / 2012 (BA) vom 14. Dezember 2012 Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) setzt die Aufsicht den eingeschlagenen Weg von einer reinen normengestützten hin zu einer ebenfalls prinzipiengestützten Aufsicht fort.13 Zentrales Element der MaRisk ist die Umsetzung des Internal Adequacy Assessment Process (ICAAP), wonach die Institute unter anderem angemessene Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse einzurichten sowie Strategien und Prozesse zu implementieren haben, die die Abdeckung der eingegangenen Risiken vor allem durch das vorhandene Eigenkapital sicherstellen sollen.14
Flexible Anforderungen in Form von prinzipienorientierten Mindestanforderungen wie die MaRisk, die der Dynamik der Märkte Rechnung tragen sollen, setzen allerdings auch generell Anreize zur Nutzung von Regulierungslücken durch die Institute.15 Andererseits hat die Aufsicht mittels der Mindestanforderungen der Heterogenität der deutschen Institute, die von kleinen und mittleren Instituten mit regionalen Tätigkeitsschwerpunkten, Spezialkreditinstituten mit besonderen Geschäftsaktivitäten16 bis hin zu international tätigen Großbanken reicht, Rechnung ← 3 | 4 → zu tragen und ein Marktumfeld, welches möglichst frei von Wettbewerbsverzerrungen ist, zu schaffen.17
Der als Jahresabschlussprüfer bestellte Wirtschaftsprüfer hat gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 KWG in Verbindung mit § 25a Abs. 1 Nr. 1 und 3 KWG die Angemessenheit des Risikomanagements im Rahmen seiner Berichterstattung zu beurteilen.18 Der Wirtschaftsprüfer stellt durch seine Prüfungen eine wichtige Verbindung zwischen den Kreditinstituten und der Aufsicht dar.19 Die Aufsicht selber erwartet vom Jahresabschlussprüfer20 „nicht einfach nur routinemäßige Berichte, sondern präzise Ausführungen, die in eindeutigen Bewertungen [des Risikomanagements, Anm. d. Verf.] enden.“21 Für die Prüfung des Risikomanagements hat der Jahresabschlussprüfer einen risikoorientierten Prüfungsansatz anzuwenden,22 der auf Grundlage des an die Aufsicht gerichteten bankaufsichtsrechtlichen Überwachungsprozesses (Supervi-sory Review and Evaluation Process – SREP)23 auszurichten ist.24
Details
- Seiten
- XX, 390
- Erscheinungsjahr
- 2014
- ISBN (PDF)
- 9783653047714
- ISBN (MOBI)
- 9783653978971
- ISBN (ePUB)
- 9783653978988
- ISBN (Paperback)
- 9783631655672
- DOI
- 10.3726/978-3-653-04771-4
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2014 (August)
- Schlagworte
- Risikomanagement Bankenaufsicht Wirtschaftsprüfer Anlagebuch Zinsänderungsrisiko
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2014. XX, 390 S., 44 s/w Abb.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG