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Virtuelle Bioethik

Ein reales Problem?

von Lukas Ohly (Band-Herausgeber:in)
©2015 Sammelband VI, 194 Seiten

Zusammenfassung

Bioethische Probleme sind keine realen Probleme, sondern in Phantasien verstrickt. Diese Phantasien richten sich auf Allwissenheit im Informationszeitalter, Sehnsucht nach Unsterblichkeit, Schöpfung humanoider Maschinen oder Erschaffung des Lebens. Virtualität beansprucht dabei einen dritten Bereich zwischen Realität und Fiktion. Sind die Auswirkungen bioethischer Probleme damit real oder virtuell? Werden etwa reale Patienten behandelt und reale Subjekte biotechnisch erzeugt oder nur virtuelle? Und liegen etwa auch ethische Prinzipien selbst auf einer dritten Ebene zwischen Realität und Fiktion? Der Band enthält interdisziplinäre Beiträge zu diesen Fragen und möchte auf einen blinden Fleck innerhalb der bioethischen Diskussion aufmerksam machen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Einleitung: Die Virtualisierung in der Bioethik
  • Gibt es einen bioethischen NSA-Skandal?
  • Theoretische oder metatheoretische Differenz?
  • Virtuelle Bioethik
  • Zu diesem Buch
  • Danksagung
  • Constanze Spieß: Virtualisierung von Gefahren und Chancen im Bioethikdiskurs um Stammzellforschung. Eine linguistische Analyse
  • 1 Einleitung
  • 2 Diskurs um ES-Forschung: kurzer Abriss und kurze Geschichte
  • 3 Sprachliche Analyseebenen
  • 3.1 Argumentationsmuster
  • 3.1.1 Topos vom Heilen und Helfen
  • 3.1.2 Gefahrentopos
  • 3.2 Metaphern als sprachliche Strategie im Stammzelldiskurs
  • 3.2.1 Metaphernbegriff
  • 3.2.2 Naturkatastrophenmetaphorik im Stammzelldiskurs
  • 3.2.3 Waren - Und Industriemetaphorik
  • 4 Fazit: Handlungskonstitution durch Metaphorik und Argumentationsmuster
  • Literatur
  • a) Primärquellen
  • b) Forschungsliteratur
  • Daniel Falkner: Zwischen Realität und Fiktion. Lebendige Metaphern und virtuelles Leben in der Synthetischen Biologie
  • Einleitung: Virtualisierung der Wissenschaft und das digitale Zeitalter der Biologie.
  • Mögliche Welten: Der Begriff der Virtualität als dynamis
  • Die lebendige Metapher zwischen Realität und Fiktion
  • Die Synthetische Biologie und ihre Metaphern
  • J. Craig Venter „What is life?“ oder: eine Metapher wird lebendig.
  • Fazit: Die ethische Dimension der Metaphern des Virtuellen im Verantwortungs- und Vertrauensverhältnis von Wissenschaft und Gesellschaft
  • Frank Martin Brunn: Die Virtualisierung des Körpers im Sport
  • 1. „citius, altius, fortius“ – das Begriffsfeld ‚Sport’
  • 2. Der technisch vermittelte Körper als Maschine
  • 3. Spielregeln
  • 4. Medizin und Doping
  • 5. Die Natürlichkeitsfiktion und das Dopingverbot
  • 6. Die Bilderwelt des Sports
  • 7. Ethische Schlussfolgerungen
  • 8. Der epistemische Status der ethischen Schlussfolgerung
  • Lukas Ohly: „Playing God“. Zur virtuellen Dimension einer bioethischen Metapher
  • Einleitung
  • Menschliches Erleben und die Virtualisierung des Geistes
  • Der virtuelle Einfluss des „Playing God“ auf andere bioethische Themen
  • Virtuelle Ermächtigung des Widerfahrenscharakters am Erbgut des Lebens
  • Virtuelle Diskussion zum Status des Embryos
  • Virtuelle Differenzen an der Grenze zum Tod
  • „Playing God“ – Ein reales oder ein virtuelles Problem?
  • Michaela Hoffmann: Kindeswunschbehandlung mit den Augen des Kindes – Das virtuelle Kind in der Reproduktionsmedizin
  • Entstehung außerhalb des Uterus versus natürliche Zeugung
  • Warum dennoch ein Kind?
  • Das virtuelle Kind
  • Familiengeheimnis
  • Sexualität und Identität
  • Advokatische Ethik aus virtueller Position
  • Appendix:: Ist Reproduktionsmedizin ethisch gerechtfertigt?
  • Michael Himmelreich: Auferstehung in Anschluss an die Selbstmodell-Theorie der Subjektivität von Thomas Metzinger
  • 1. Zielsetzung
  • 2. Zwei theoretische Entitäten zum Selbst und Bewusstsein
  • 2.1. Einleitung
  • 2.2. Die Selbstmodell-Theorie der Subjektivität
  • 2.3. Das Phänomenale Modell der Intentionalitätsrelation
  • 2.4. Zusammenfassung
  • 3. Möglichkeiten zur Auferstehung in Anschluss an die Selbstmodell-Theorie von Thomas Metzinger
  • 3.1. Einleitung
  • 3.1.1. Was ist Auferstehung?
  • 3.1.2. Das Problem der Naturalisierungsstrategie
  • 3.2. Auferstehung durch Wiedereinsetzen
  • 3.2.1. Prämissen
  • 3.2.2. Der Auferstehungsprozess
  • 3.2.3. Das phänomenale Selbst des auferstandenen Systems
  • 3.3. Auferstehung durch ein Avatar
  • 3.4. Das Selbstmodell von Kn und ethische Konflikte
  • 3.5. Zusammenfassung
  • 4. Resümee
  • Jonathan Horstmann: Besteht Samantha den Turing-Test? „Her“ und die mutmaßliche Mentalität virtueller Personen
  • Teil 1: Wer und was Samantha alles ist
  • Teil 2: Was sich philosophisch über Samantha sagen lässt
  • Fazit
  • Epilog: Skizzen einer Virtuellen Bioethik
  • Die metaethische Dimension
  • Der Umschlag als Drittes zwischen Virtualität und Realität
  • Die metaethische Bestimmung der virtuellen Bioethik
  • Die normativ-ethische Dimension
  • Bio-
  • Natürlichkeit
  • Körper und Leib
  • Menschenwürde
  • Gerechtigkeit
  • Autoren
  • Abstracts

Lukas Ohly

Einleitung
Die Virtualisierung in der Bioethik

Gibt es einen bioethischen NSA-Skandal?

Als im Jahr 2013 bekannt wurde, dass der US-amerikanische Geheimdienst NSA den E-Mail-Verkehr und SMS-Nachrichten weltweit ausspioniert hatte, zeigte sich die Öffentlichkeit empört, weil die Privatsphäre jedes Bürgers bedroht war. Sicherheitsexperten wollten die Empörung mit dem Argument beruhigen, dass niemand im Geheimdienst die virtuellen Nachrichten wirklich lese. Sie würden vielmehr nach bestimmten Algorithmen ausgewertet, so dass unschuldige Bürger, von denen keine Terrorismusgefahr ausgehe, schnell ausgefiltert würden. – Soll nun dieses Argument einen Wahrheitsgehalt besitzen, so muss es zwischen einer realen und einer virtuellen Privatsphäre unterscheiden: Danach ist durch die NSA-Spionage die reale Privatsphäre der Bürger nicht gefährdet. Dennoch wertet die NSA private Kommunikation umfassend aus. Sie dringt damit in die Privatsphäre der Bürger ein, aber angeblich nur virtuell. Dabei scheint die virtuelle Privatsphäre ein geringeres Schutzrecht zu besitzen als die reale Privatsphäre. Wer dieses Argument zurückweist, für den freilich muss dieser konstruierte Unterschied zwischen einer realen und einer virtuellen Privatsphäre nicht überzeugend sein.

Eine analoge Diskussion ist auf dem Feld der Bioethik bislang nicht geführt worden. Das überrascht, beruhen doch die meisten bioethischen Probleme der Gegenwart auf hochdifferenzierten Messinstrumenten einer digitalisierten Biotechnologie. Medizinische Entscheidungen greifen stets auf Datenbanken zurück, die entweder von einer Arztpraxis selbst angelegt werden oder aber zwischen Medizin, Krankenversicherungswesen, Forschung und Politik vernetzt sind. Behandlungsabläufe werden danach optimiert, wie Informationen ausgewertet werden, die medizinische aber auch ökonomische Kriterien umfassen.

Zweifellos ist die Medizin inzwischen auf virtuelle Diagnosemittel angewiesen, die zuweilen eine Überdiagnostizierung von Befunden zur Folge ← 1 | 2 → haben. Je feinsinniger die Instrumente werden und je umfassender statistisches Vergleichmaterial zur Verfügung steht, desto eher lassen sich medizinische Frühwarnsysteme aktivieren, die Patienten bereits behandeln, weit bevor eine Krankheit „real“ ausgebrochen ist. Zwar wird bereits die Sorge vor dem „gläsernen Patienten“1 geäußert. Doch wird dabei nicht die Grundsatzdiskussion geführt, ob es sich hier um ein reales oder ein virtuelles Problem handelt.

Denn analog zur NSA-Affäre könnte man dieselben Argumente auch auf die Medizin anwenden: Die eine Seite könnte anführen, dass medizinische Überdiagnostizierungen die Gesundheit des Patienten gefährden. Sie haben keine primär heilende Funktion, sondern ziehen den Patienten in die Fänge einer virtuellen Medizin.2 Dagegen können Mediziner auf die klassische Unterscheidung von Diagnose und Therapieplan verweisen: Die Diagnose mag zwar auf hochsensiblen virtuellen Medien beruhen, aber gerade die hohen Vergleichsdaten erlauben individuell abgestimmte Therapiepläne, die medizinische Eingriffe auch begrenzen können. Diese Erwiderung rechnet wieder mit einer Differenz von real und virtuell: Ob der Patient „real“ krank ist, entscheidet sich nach Abwägung aller verfügbaren Daten. Dafür muss aber der Patient virtualisiert werden. Der individuelle Therapieplan richtet sich dabei nach einem standardisierten algorithmischen Vergleichsverfahren. Es ist dabei nur der „virtuelle Patient“, der sich in die Fänge der virtuellen Medizin begibt, und nicht der reale.

So könnte eine analoge Diskussion zum NSA-Skandal innerhalb der Medizinethik verlaufen, wenn sie denn geführt werden würde. Die Frontlinie wäre hier im Grundsatz eindeutig: Ist das „Reale“ ein Teil des Virtuellen, oder erzeugt die Virtualisierung einen dritten Bereich zwischen Realität und Fiktion? Sind also Patienten von der Virtualisierung ihrer Daten real betroffen, oder behandelt die virtuelle Medizin primär nur virtuelle Patienten, wenn auch mit dem Zweck, die Behandlung auch von realen Patienten zu ← 2 | 3 → optimieren? Oder noch einmal anders: Ist die Virtualisierung der Medizin nur ein Mittel zum Zweck oder selbst schon zum Selbstzweck mutiert?

Indizien der Virtualisierung als Selbstzweck lassen sich bereits ausmachen: Zum einen sind alle medizinischen Daten in einer vernetzten Datenwelt von Bedeutung. Der bloße, formale Datenzuwachs ist ein Gewinn, auch wenn er keine unmittelbaren Auswirkungen auf Heilpläne hat. Zum anderen bedeutet Überdiagnostizierung nicht nur, dass Krankheitssymptome bereits zu einem Zeitpunkt ausgemacht werden können, an dem sie noch nicht ausgebrochen sind. Sie bedeutet auch, dass die Virtualisierungstechniken bei Patienten zu einem Zeitpunkt angewendet werden, an dem sie noch nicht für eine Heilung indiziert sind. Wenn die bloße Datenmenge den Erfolg verspricht, muss eine virtuelle Diagnose nicht erst angewendet werden, um einen Verdacht zu bestätigen. Sie kann bereits angewendet werden, um einen Verdacht auszuschließen, den niemand real hat. Der Verdacht, der ausgeschlossen wird, ist allenfalls selbst ein virtueller.

Das bestätigt zum dritten die Vermischung der Diagnosetechnik mit der virtuellen Unterhaltungselektronik. So können werdende Mütter den Gynäkologen zu einer Ultraschalluntersuchung in 3D-Technik beauftragen, selbst wenn dies nicht diagnostisch indiziert ist – und daher auch nicht von der Krankenkasse bezahlt wird. Von der 3D-Technik versprechen sich Frauen einen vertieften Blick auf das Aussehen ihres Kindes. Die Ultraschalluntersuchung hat vor allem Unterhaltungswert. Dies alles sind Indizien für eine Virtualisierung der Medizin als Selbstzweck. Sie sind allerdings bislang auch nur Indizien und bestätigen diesen Verdacht noch nicht hinreichend.

Der Begriff „Virtuelle Realität“ wird benutzt, um zwischen Realität und Fiktion einen ontologisch relevanten dritten Bereich zu markieren: Das Virtuelle ist real und schafft Realitäten.3 Dementsprechend werden die realen und kausalen Auswirkungen virtueller Einflüsse in etlichen Bereichen des ← 3 | 4 → gesellschaftlichen Lebens ethisch untersucht, etwa in der Kommunikation4, partnerschaftlichen Intimität5, in der Wirtschaftsethik6, Landwirtschaft7 oder Kriegstechnik8. Nicht immer werden dabei die Grundsatzfragen des Phänomens „Virtuelle Realität“ konkret wiederholt. Dies trifft auch auf die Medizin- und Bioethik zu. Was ist das Reale an der virtuellen Medizin? Und sind reale Subjekte von den virtuellen Problemen der Bioethik betroffen?

Theoretische oder metatheoretische Differenz?

Unterscheidet man zwischen real und virtuell, so ist es eine wichtige metatheoretische Frage, auf welcher Seite diese Unterscheidung vorgenommen wird. Ist also der Unterschied zwischen real und virtuell eine reale oder eine virtuelle Differenz? Wenn sie eine reale Differenz ist, dann greift Virtualität nicht in die Realität ein, sondern erzeugt allenfalls eine fiktive Parallelwelt. Eine virtuelle Medizin heilt dann nicht wirklich, sondern verstellt den Blick auf reale medizinische Bedarfe. Ist die Differenz dagegen eine virtuelle, so sind die Übergänge weicher: Dann wird die Realität selbst als konstruiert durchschaut, als eine „als ob“-Realität, die durch virtuelle Alternativkonstruktionen ergänzt oder ersetzt werden kann. Nicht erst die virtuelle Medizin ist dann eine Konstruktion, sondern bereits Gesundheit und Krankheit.

Ein übliches Verständnis besagt, dass Virtualität „die funktional äquivalente Entfaltung von Möglichkeiten“9 meine. Auf der metatheoretischen ← 4 | 5 → Ebene werden damit Virtualität und Realität selbst nur virtuell unterschieden. Denn sowohl der Begriff der Möglichkeit als auch der funktionalen Äquivalenz rechnet mit einem gemeinsamen Dritten, auf das sich beide beziehen. Funktional Äquivalentes kann es nur geben, wo es ein gemeinsames Drittes gibt, das sie beide erfüllen können. Dies trifft hier auf den Begriff der Möglichkeit zu: Der Raum realer und virtueller Möglichkeiten befindet sich auf derselben Ebene, und Realität und Virtualität haben Zugriff auf dieselben Möglichkeiten. Dieser gemeinsame Zugriff zeichnet virtuelle Welten als Virtuelle Realitäten aus. Der eigentliche Gegenbegriff zur Virtualität ist dann nicht Realität, sondern Materialität.10 Virtuelle Realitäten entfalten Möglichkeiten desselben Möglichkeitsraums zwar auf einer immateriellen Basis, aber funktional äquivalent.

Am Beispiel der Medizin angewendet, hieße das also: Heilung kann dann materiell und virtuell realisiert werden. Der Patient kann geheilt werden, indem seine körperlichen Einschränkungen materiell behoben werden, oder indem seine Körperfunktionen virtuell erfüllt werden. Man denke etwa an die Behandlung sehbehinderter Menschen, die Gegenstände durch computersimulierte Sehsinne optisch registrieren können.

Eine realistische metatheoretische Einteilung von real und virtuell hebt dagegen darauf ab, dass funktionale Äquivalenzen durch Virtualisierungstechniken nur suggeriert aber eigentlich verfehlt werden. In der Analyse von Kommunikationsmedien verweist man dann etwa darauf, dass das Versprechen zwischenmenschlicher Verbundenheit durch permanente Erreichbarkeit die persönliche Einsamkeit und Ängste des Alleinseins eher verstärken. Zwischenmenschliche Bindungen werden durch dauerhafte mediale Verbundenheit eher gelockert.11 Ebenfalls eine bloß suggestive funktionale Äquivalenz hat Slavoj Žižek in der Biotechnologie ausgemalt, und zwar am Beispiel der neurophysiologischen Manipulation eines Subjekts: „Das Reale der, sagen wir, sexuellen Lust, das durch einen direkten neuronalen Eingriff erzeugt wird, findet nicht in der Realität körperlicher Kontakte statt und ist dennoch ‚realer als die Realität’ und intensiver als diese.“12 Wer also eine ← 5 | 6 → funktionale Äquivalenz ausmacht, konstruiert sie bereits selbst als eine virtuelle Äquivalenz. Es bleibt also eine reale Kluft zwischen der funktionalen Äquivalenz und einer realen Äquivalenz. Am Beispiel sexueller Impotenz und der Einnahme von Viagra belegt Žižek, dass der Patient zwar in die Lage versetzt wird, Funktionen zu erfüllen, ohne dass aber die therapeutische Maßnahme „subjektiviert“ wird.13 Bei der virtuellen Simulation bleibt also eine Äquivalenzlücke zurück, die nicht funktional mitsimuliert wird.

Details

Seiten
VI, 194
Jahr
2015
ISBN (PDF)
9783653048148
ISBN (ePUB)
9783653978568
ISBN (MOBI)
9783653978551
ISBN (Hardcover)
9783631655924
DOI
10.3726/978-3-653-04814-8
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2015 (Januar)
Schlagworte
Virtualisierung Lebenswelten Biotechnik Informationszeitalter
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2015. VI, 194 S.

Biographische Angaben

Lukas Ohly (Band-Herausgeber:in)

Lukas Ohly studierte Evangelische Theologie und Philosophie. Er ist als außerplanmäßiger Professor für Systematische Theologie (Schwerpunkt Ethik) und Religionsphilosophie am Fachbereich Evangelische Theologie der Universität Frankfurt am Main tätig.

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Titel: Virtuelle Bioethik
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