Die Produkthaftung im Europäischen Kollisionsrecht
					
	
		©2015
		Thesis
		
			
				
					XXXIV,
				
				170 Pages
			
		
	
				
				
					
						
					
				
				
				
					
						Series: 
	
		
			
				Europäische Hochschulschriften Recht, Volume 5693
			
		
	
					
				
				
			Summary
			
				Welche Auswirkungen haben Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft auf kollisionsrechtlichem Gebiet? Wie stellen sich der Begriff des «Inverkehrbringens» und die Vorhersehbarkeitsklausel nach EU-Recht dar? Im Focus dieser Studie steht eine neue Spezialregelung zur Anknüpfung von Produkthaftungssachverhalten. Sie findet sich im Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht («Rom II-VO»). Der Rechtsakt geht zurück auf den Amsterdamer Vertrag von 1999, mit dem der Europäischen Gemeinschaft die Zuständigkeit für die Vereinheitlichung des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts übertragen worden war.
			
		
	Excerpt
Table Of Contents
- Cover
 - Titel
 - Copyright
 - Autorenangaben
 - Über das Buch
 - Zitierfähigkeit des eBooks
 - Vorwort
 - Inhaltsverzeichnis
 - Abkürzungsverzeichnis
 - Literaturverzeichnis
 - Kapitel 1. Einleitung
 - Kapitel 2. Das europäische IPR der Produkthaftung
 - § 1 Die Entwicklung eines vereinheitlichten Kollisionsrechts für außervertragliche Schuldverhältnisse
 - A. „Projet d’un Code Européen de droit international privé“
 - B. Haager Produkthaftungsübereinkommen (HPÜ)
 - C. Entwurf der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
 - D. Vorentwurf des Rates und der Groupe Européen de droit international privé (GEDIP)
 - E. Erster Vorentwurf der Kommission
 - F. Formelles Gesetzgebungsverfahren
 - I. Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
 - II. Position des Parlaments
 - III. Arbeiten im Rat
 - IV. Geänderter Vorschlag
 - V. Gemeinsamer Standpunkt des Rates
 - VI. Zweite Lesung im Parlament
 - VII. Vermittlungsausschuss
 - VIII. Verabschiedung der Rom II-Verordnung
 - G. Ergebnis
 - § 2 Der Anwendungsbereich von Art. 5 Rom II-VO
 - A. Sachlicher Anwendungsbereich
 - I. Außervertragliche Haftung
 - II. „Produkt“
 - 1. Software als Produkt
 - 2. Arzneimittel als Produkt
 - III. Fehlerhaftigkeit des Produkts
 - IV. „Schaden“
 - B. Persönlicher Anwendungsbereich
 - I. „Geschädigte Person“
 - II. „Person, deren Haftung geltend gemacht wird“
 - C. Räumlicher Anwendungsbereich und das Verhältnis zum HPÜ
 - I. Anwendbarkeit des HPÜ
 - II. Das Verhältnis des Geltungsbereichs von HPÜ und Art. 5 Rom II-VO
 - 1. Schäden am Produkt selbst
 - 2. Rechtswahl
 - III. Forum shopping
 - D. Zeitlicher Anwendungsbereich
 - Kapitel 3. Ort des Inverkehrbringens eines Produkts als Anknüpfungskriterium
 - § 1 Begriff des Inverkehrbringens in der Rom II-VO
 - A. Funktion des Merkmals
 - B. Der Begriff des Inverkehrbringens im materiellen Recht und seine Übertragbarkeit auf das Kollisionsrecht
 - I. Produkthaftungsrichtlinie
 - II. Produktsicherheitsrichtlinie bzw. Produktsicherheitsgesetz
 - C. Definition des Merkmals in der Rom II-VO
 - I. Maßgeblicher Gegenstand des Inverkehrbringens
 - 1. „Das Produkt“ oder ein gleichartiges Produkt
 - a. Meinungsstand in der Literatur
 - b. Produkte von Zulieferern
 - 2. Stellungnahme
 - II. Maßgebliche Person für das Inverkehrbringen
 - III. Maßgebliche Handlung des Inverkehrbringens
 - 1. Konkrete Abgabe an den Verbraucher
 - 2. Abstrakte Vermarktung eines Produkts
 - a. Massenvertrieb eines standardisierten Produkts
 - b. Werbung als Inverkehrbringen
 - 3. Maßnahmen innerhalb der Vertriebsstruktur als Vermarktung
 - 4. Vertrieb auf Sekundärmärkten
 - 5. Gesetzmäßigkeit des Vertriebs
 - 6. Zusammenfassung
 - IV. Maßgeblicher Zeitpunkt des Inverkehrbringens
 - § 2 Fehlen des Inverkehrbringens
 - A. Fehlen des Inverkehrbringens in einem Staat nach lit. a) – c)
 - B. Schädigung vor einem Inverkehrbringen des Produkts bzw. ohne ein Inverkehrbringen des Produkts
 - Kapitel 4. Die Vorhersehbarkeitsklausel im Europäischen Kollisionsrecht der Produkthaftung
 - § 1 Die Vorhersehbarkeitsklauseln in Art. 7 HPÜ und Art. 5 Rom II-VO im Vergleich
 - A. Systematische Stellung der Vorhersehbarkeitsklausel
 - I. Art. 7 HPÜ
 - II. Art. 5 Rom II-VO
 - B. Vernünftigerweise vorhersehbares Inverkehrbringen
 - I. Das Verhältnis von Zustimmung und Vorhersehbarkeit
 - 1. Das Zustimmungserfordernis im Kommissionsentwurf
 - 2. Ersetzung des Zustimmungserfordernisses durch die Vorhersehbarkeitsklausel
 - II. Rechtmäßigkeit des Inverkehrbringens
 - III. Ergebnis
 - C. Bezugspunkt der Vorhersehbarkeitsklausel
 - I. Bestimmung der Gleichartigkeit eines Produkts
 - 1. Maßgeblichkeit der Produktgattung
 - 2. Maßgeblichkeit der Sicherheitsausstattung
 - 3. Maßgeblichkeit aller sicherheitsrelevanten Aspekte bzw. des Gefährdungspotentials
 - 4. Bestimmung der Gleichartigkeit am Beispiel verschiedener Produktarten
 - a. Elektrische Geräte
 - b. Arzneimittel
 - aa. Generika
 - bb. Biosimilars und Biopharmazeutika
 - c. Ergebnis
 - II. Hersteller des gleichartigen Produkts
 - III. Inverkehrbringen des gleichartigen Produkts
 - IV. Ergebnis
 - D. Berücksichtigung der fehlenden Vorhersehbarkeit im Prozess
 - I. Berücksichtigung ex officio oder als Einrede
 - II. Betrachtung ex ante oder ex post
 - E. Rechtsfolge der Vorhersehbarkeitsklausel
 - § 2 Besondere Situationen der Vorhersehbarkeit bzw. Unvorhersehbarkeit
 - A. Vorhersehbarkeit bei Inverkehrbringen in Freihandelszonen (EFTA, EC)
 - B. Möglichkeiten vertraglicher Vereinbarungen
 - C. Produktbezogene Maßnahmen
 - D. Fehlende Verhinderungsmöglichkeit des Inverkehrbringens bei Kenntnis
 - E. Ergebnis
 - § 3 Zentrale Kritikpunkte an der Einführung einer Vorhersehbarkeitsklausel
 - A. Vereinbarkeit der Vorhersehbarkeitsklausel mit dem Gemeinschaftsrecht
 - B. Der Nutzen einer Vorhersehbarkeitsklausel aus versicherungstechnischer Perspektive
 - I. Der Einfluss der Vorhersehbarkeit auf die Versicherbarkeit
 - II. Die Relation von Produktpreis, Versicherungskosten und Haftungsrisiko
 - III. Vereinfachung von außergerichtlichen Einigungen in Produkthaftungsfällen
 - IV. Ergebnis
 - C. Vorhersehbarkeit als Problem des Sachrechts
 - D. Ergebnis
 - Kapitel 5. Die Anknüpfung unvorhergesehener Schädigungen Dritter
 - § 1 Schädigung unbeteiligter Dritter
 - A. Begriff des bystander
 - I. Familienangehörige des Produkterwerbers
 - II. Arbeitnehmer des Produkterwerbers
 - III. Unentgeltlich zur Nutzung des Produkts berechtigte Personen
 - B. Anwendung der Anknüpfungsleiter in Art. 5 Abs. 1 Rom II-VO
 - I. Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt
 - 1. Anknüpfung an den gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt
 - 2. Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Geschädigten
 - II. Anknüpfung an den Erwerbsort
 - 1. Der Erwerbsort
 - 2. Anwendung der Erwerbsortanknüpfung auf die Schädigung des bystander
 - III. Anwendung der Vorhersehbarkeitsklausel
 - IV. Anwendbarkeit der Ausweichklausel des Art. 5 Abs. 2 Rom II-VO
 - V. Ergebnis
 - § 2 Die Schädigung von Zweitkonsumenten
 - § 3 Schädigung von Produktnutzern
 - Kapitel 6. Das Verhältnis von Art. 5 und Art. 16 Rom II-VO
 - § 1 Eingriffsnormen im Europäischen Deliktsrecht
 - A. Eingriffsnormen der lex fori
 - I. Schutzzweck der Eingriffsnorm
 - II. Inlandsbezug des Sachverhalts
 - III. International zwingendes Recht
 - B. Ausländische Eingriffsnormen
 - C. Eingriffsnormen der lex causae
 - § 2 Eingriffsnormen im Bereich der Produkthaftung
 - A. Die Produkthaftungsrichtlinie
 - I. Die Ziele der Produkthaftungsrichtlinie als Grundlage einer Einordnung als Eingriffsnorm
 - II. Übertragbare Erkenntnisse aus der Rechtssache Ingmar v. Eaton Leonard Technologies
 - 1. Gemeinschaftsbezug durch Erwerbsort in der EU
 - 2. Gemeinschaftsbezug durch Sitz des Herstellers oder Eintritt des Schadens in der EU
 - 3. Ergebnis
 - III. Ergebnis
 - B. Die Produktsicherheitsrichtlinie
 - C. Haftung für Arzneimittel (§ 84 AMG)
 - D. Ergebnis
 - Kapitel 7. Das Verhältnis von Art. 5 und Art. 17 Rom II-VO
 - A. Der Zweck der Norm des Art. 17 Rom II-VO
 - B. Anwendbarkeit von Art. 17 Rom II-VO im Rahmen von Art. 5 Rom II-VO
 - C. Das haftungsbegründende Ereignis in einem Produkthaftungssachverhalt
 - I. Die Herstellung als haftungsbegründendes Ereignis
 - II. Das Inverkehrbringen als haftungsbegründendes Ereignis
 - III. Inverkehrbringen eines gleichartigen Produkts
 - IV. Vorhersehbares Inverkehrbringen
 - V. Unvorhersehbares Inverkehrbringen
 - VI. Kein Inverkehrbringen
 - D. Sicherheits- und Verhaltensregeln in der Produkthaftung
 - E. Ergebnis
 - Kapitel 8. Internationales Prozessrecht
 - § 1 Internationale Zuständigkeit
 - A. Möglicher Gleichlauf von Art. 5 Nr. 3 EuGVVO und Art. 5 Rom II-VO
 - B. Beeinflussung der Internationalen Zuständigkeit durch die Parteien
 - § 2 Ergebnis
 - Kapitel 9. Zusammenfassung der Ergebnisse und abschließende Bewertung
 - § 1 Das Verhältnis von Art. 5 Rom II-VO zum HPÜ
 - § 2 Der Begriff des Inverkehrbringens
 - § 3 Die Vorhersehbarkeitsklausel
 - § 4 Die Schädigung unbeteiligter Dritter
 - § 5 Eingriffsnormen
 - § 6 Sicherheits- und Verhaltensvorschriften
 - § 7 Ergebnis
 
Ammon, Hermann P. T.; Bihlmayer, Andrea; Hunnius, Curt (Hrsg.): Hunnius – Pharmazeutisches Wörterbuch, 10. Aufl., Berlin 2010 (zit.: Hunnius, Pharmazeutisches Wörterbuch).
Details
- Pages
 - XXXIV, 170
 - Publication Year
 - 2015
 - ISBN (Softcover)
 - 9783631658970
 - ISBN (PDF)
 - 9783653052633
 - ISBN (MOBI)
 - 9783653969832
 - ISBN (ePUB)
 - 9783653969849
 - DOI
 - 10.3726/978-3-653-05263-3
 - Language
 - German
 - Publication date
 - 2014 (December)
 - Keywords
 - Internationales Privatrecht Rom II-Verordnung Amsterdamer Vertrag Produkthaftungssachverhalte
 - Published
 - Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2015. XXXIV, 170 S.
 - Product Safety
 - Peter Lang Group AG