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Beiträge zum Islamischen Recht X

Zu Ehren von Hilmar Krüger

von Hans-Georg Ebert (Band-Herausgeber:in)
©2015 Sammelband 180 Seiten

Zusammenfassung

Der Band ist dem Initiator und Ideengeber der Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht, Professor Dr. Hilmar Krüger, gewidmet. Er enthält Aufsätze, die auf der Jahrestagung des Vereins am 17. und 18. Oktober 2014 in Leipzig gehalten wurden. Zum einen werden Themen, die sich mit der Rolle des Islamischen Rechts in den Rechtsordnungen der modernen arabischen Welt befassen, behandelt. Zum anderen beschäftigen sich die Autoren dieses Buches mit den spezifischen rechtlichen Verhältnissen, so in Ägypten und in den arabischen Golfländern. Der Band wendet sich sowohl an Juristen, die sich mit der arabischen Welt praktisch oder theoretisch befassen, als auch an Orientalisten und Islamwissenschaftler, die an rechtlichen Entwicklungen und möglichen rechtlichen Perspektiven der arabischen Länder interessiert sind. Es werden darüber hinaus Fragen der rechtlichen Beziehungen zwischen arabischen Ländern und Europa erörtert.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Zum 75. Geburtstag von Professor Dr. Hilmar Krüger (geb. 19.7.1938)
  • Maqāsid aš-šarī‘a und die Konversation zwischen islamischem und säkularem Recht – Vom Austausch von Monologen zum kritischen Dialog
  • Die Beachtung des Korans im modernen Wirtschaftsrecht des arabischen Raums (gewidmet Herrn Professor Dr. Hilmar Krüger zum 75. Geburtstag)
  • Niederlassungsformen im saudi-arabischen Investitions- und Gesellschaftsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Problematik des Haftungsdurchgriffs
  • Rechtliche Besonderheiten bei der Entsendung deutscher Arbeitnehmer in die arabischen Golfstaaten
  • Equitable justice in a hybrid legal setting. The principle of good faith in Middle Eastern commercial laws
  • Neuere Entwicklungen im Recht der Kapitalgesellschaften in Qatar
  • Produkthaftungsrecht in der arabischen Mutterrechtsordnung Ägypten
  • Die regulatorischen Rahmenbedingungen islamischer Banken in Bahrain
  • Autorenverzeichnis

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Professor Dr. Irene Schneider

Zum 75. Geburtstag von Professor Dr. Hilmar Krüger (geb. 19.7.1938)

Wir schreiben das Jahr 2015 und Hilmar Krüger wird 77 Jahre alt. Im Namen der Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht e. V. möchte ich ihm an dieser Stelle sehr herzlich gratulieren!

Hilmar Krüger, Honorarprofessor für Internationales und Ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln, kann als einer der wenigen Juristen gelten, der als Volljurist zugleich im islamischen Recht ausgewiesen ist, und dies, wohlgemerkt, auf der Grundlage der Beherrschung der relevanten Sprachen, des Arabischen, Türkischen und Persischen. Die Verbindung von europäischem bzw. deutschem und modernem islamischen Recht lag ihm stets und liegt ihm am Herzen. Sie hat ihm eine herausragende Position in seiner Wissenschaftsgemeinschaft beschert, ihn gleichermaßen zu einem Mittler zwischen beiden Rechtskulturen gemacht.

1959 bis 1963 studierte Hilmar Krüger an der Universität zu Köln Rechtswissenschaft und Islamkunde. Die erste Juristische Staatsprüfung legte er 1963 ab, die zweite 1968. Dazwischen verbrachte er ein Jahr an der Universität Istanbul und hörte hier bei Prof. Dr. Bülent Davran. 1968 begann er seine Tätigkeit als Referent für die Länder des Nahen Ostens in dem von Prof. Dr. Gerhard Kegel geleiteten Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht. Promoviert wurde Hilmar Krüger in Köln bei Professor Kegel, Korreferent der Islamwissenschaft war Prof. Dr. Erwin Gräf. Seine viele beachtete Dissertation trug den Titel „Fetwa und Siyar. Zur internationalrechtlichen Gutachterpraxis der osmanischen Şeyh ül-Islām vom 17. bis 19. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung des ‚Behcet ül-Fetāwā‘“, sie wurde 1976 veröffentlicht. Diese Arbeit auf der Grundlage eines eingehenden philologischen Quellenstudiums brachte ihm nicht nur die Doktorwürde, sondern sie wurde zum Standardwerk im Bereich der Geschichte des islamischen Völkerrechts. Zentral ist seine Perspektive auf die Rechtspraxis, die Frage, inwieweit die Fetwas der osmanischen Gelehrten rechtspraktische oder doch eher islamrechtlich-normative Diskurse widerspiegelten. Eine Rekonstruktion der Rechtspraxis nur auf der Grundlage der Rechtsguten ist seinen Ergebnissen zufolge nicht möglich. Vielmehr unterliegen die Rechtsgutachten erheblichen politischen Einflüssen. Hilmar Krüger hat in der Arbeit nicht nur nachgewiesen, dass er in der islamischen Rechtsgeschichte aufgestellt ist, er hat darüber hinaus stets diesen historischen Hintergrund bei seinen weiteren Arbeiten im Blick behalten und in ← 9 | 10 → weitere Publikationen zum zeitgenössischen Recht, die nun folgten, einfließen lassen.

Von 1986 bis 1996 war Hilmar Krüger Lehrbeauftragter an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln, seit 1996 ist er dem Institut für Internationales und Ausländisches Privatrecht als Honorarprofessor verbunden. In diese Zeit fällt auch meine erste Begegnung mit ihm, als ich 1987 wissenschaftliche Mitarbeiterin und später wissenschaftliche Assistentin des Orientalischen Seminars der Universität zu Köln wurde, seine Vorlesungen zum Familienrecht der islamischen Staaten hörte und viele Anregungen von ihm erhalten konnte. Zugleich war Hilmar Krüger Regierungsdirektor und Leiter des Rechtsreferats der Bundesstelle für Außenhandelsinformation in Köln (BfAI). Seit mehreren Jahren ist Hilmar Krüger pensioniert, hat nichtsdestotrotz ein Büro im IPA, das, wie ich mich kürzlich selbst überzeugen durfte, einen überladenen Schreibtisch aufweist, der von seiner nimmermüden Publikations- und Vortragstätigkeit Zeugnis ablegt.

Seine auf die Dissertation folgenden Publikationen sind zu zahlreich, um sie im Einzelnen aufzuzählen, weshalb ich mich mit einem Verweis auf die verschiedenen Kategorien begnügen muss, in denen er unermüdlich, immer sofort rechtlichen und gesetzlichen Änderungen folgend, zahlreiche Anregungen aufgreifend und häufig in Orientierung auf die Rechtspraxis publizierte. Das türkische Recht wurde nach seiner Dissertation durch das arabische Recht bzw. das Recht in praktisch durchweg allen arabischen Staaten ergänzt, auch wenn sich in den 90er und 2000er Jahren ein Fokus auf Ägypten, die Golfstaaten und Oman, durchaus auch aber etwa Jemen abzeichnete. Im Schnittbereich zwischen islamischem und deutschem Recht, in der Rechtsgeschichte vor allem des Osmanischen Reichs, auf den Gebieten des aktuellen internationalen und ausländischen Zivil-, Handels-, Wirtschafts-, Schuld-, Staatsangehörigkeits-, Schieds- und Zivilprozessrechts der nahöstlichen Staaten ist Hilmar Krüger ein international anerkannter, über die Expertise der entsprechenden Sprachen, Kulturen und Rechte verfügenden Juristen. Man kann ihn getrost als den Grand Seigneur des Internationalen Privatrechts bezeichnen.

Dabei ging es ihm immer darum, die Rechtsentwicklungen in den zahlreichen von ihm bearbeiteten Ländern zu verstehen, deren Prägung als moderne muslimische Staaten durch islamisches Recht einerseits und westliches Recht andererseits zu analysieren, dabei auch rechtsvergleichend zu arbeiten und seinen Kolleg_innen aus dem deutschen Recht, die sich bei Gutachten auf Übersetzungen arabischer Gesetzestexte beschränkten, die hybriden Konstrukte nahöstlicher Rechte in ihrer historischen Entstehung und gegenwärtigen Entwicklung verstehbar zu machen. Dabei tritt er Klischees und bewussten Fehlinformationen entschieden entgegen und stellt die Sachverhalte in seiner unnachahmlich deutlichen und unbestechlich ← 10 | 11 → dezidierten Art klar. Ich denke hier an seinen Artikel „Allgemeine Ehewirkung“ (2008) als Reaktion auf die absurde Entscheidung einer Frankfurter Richterin im Jahr 2007, aufgrund des Koranverses 4:34 einer deutschen Staatsangehörigen marokkanischer Herkunft die Scheidung von ihrem gewalttätigen Ehemann zu verweigern, mit der Begründung, Schlagen sei im islamischen Kulturkreis akzeptiert. Zum einen setzt er sich kritisch mit der Begründung der Richterin auseinander, zum anderen fährt er aber auch Vertretern muslimischer Verbände in die Parade, die nun wiederum medienwirksam behaupten wollten, ein Züchtigungsrecht des Ehemannes existiere im islamischen Recht nicht. Er analysiert die Geschlechterbeziehungen nach klassischem Recht, die ein solches Züchtigungsrecht zulassen, verweist zugleich jedoch auf Reformen in einigen Ländern, hier vor allem Marokko mit seinem neuen Familiengesetz von 2004, worin schrittweise diese Geschlechterungleichheiten abgebaut und die Rechtsposition der Frau verbessert wird. Durch seine Kenntnis des klassischen Rechts wie auch der Familiengesetze in den modernen muslimischen Staaten in ihrer ganzen Breite kann er die Diskussion auf eine sachliche Basis stellen. Dabei ging es ihm gerade im Familienrecht immer um die Benennung von rechtlicher Ungleichstellung, um die scharfe Analyse der Vor- und Nachteile neuer Regelungen mit Blick auf die Stellung der Frau.

Ein anderes Beispiel ist das Zinsverbot, das im allgemeinen Bewusstsein als eine Säule „des“ islamischen Rechts hingestellt und in islamistischen Rekonstruktionen der Scharia häufig als eine grundlegende Forderung „des“ islamischen Rechts dargestellt wird. Wenn heute von islamistischen Kreisen das Zinsverbot hochgehalten wird, deckt sich das, so Krüger in einem Artikel „Zum islamischen Zinsverbot“ (2004), nicht mit der Rechtspraxis des Osmanischen Reiches nach dem 16. Jahrhundert und auch in heutigen Gesetzestexten – hier führt er Kuwait an – spielt das Zinsverbot keine Rolle. Mit dieser Darlegung eines muslimischen Pragmatismus kann er ideologisch aufgeladenen Diskussionen den Wind aus den Segeln nehmen – man wünschte sich, dass auch in islamistischen Kreisen Krüger gelesen wird!

Neuen Anregungen gegenüber ist Hilmar Krüger jederzeit und allerorten aufgeschlossen. Als ich 2014 nach meinem Forschungsaufenthalt in Palästina mit Fragen zur Vollstreckung ausländischer Urteile in Palästina an ihn herantrat, entspann sich nicht nur ein reger Email-Austausch, nein, ich hielt, in der üblichen Krügerschen schnellen Manier, kurz darauf einen Sonderdruck „Länderberichte Palästina“ (2014) in der Hand. Diese Geschwindigkeit, das Interesse an der Sache, die immer große Offenheit, sind faszinierende Züge an Hilmar Krügers Persönlichkeit. Zugleich zeichnen ihn, wie bereits oben angedeutet, eine ungebrochene Lust am Streitgespräch, ein ab und an provokatives, immer unbestechliches, manchmal scharfzüngiges Diskutieren aus. Streitgespräche mit ihm sind immer fruchtbar, ← 11 | 12 → auch wenn man, gerade wie ich als Islamwissenschaftlerin, manchmal einen anderen Blick auf die verhandelten Themen hat.

Nachwuchsförderung lag ihm immer am Herzen. Dies konnte ich in meinen Kölner Jahren und auch seitdem immer, da ich stets mit ihm in Kontakt blieb, beobachten. Er hat sich immer für junge Wissenschaftler_innen und ihre Arbeit interessiert, sich stets um sie mit großem Einsatz gekümmert, Qualifikationsarbeiten gelesen, Hinweise gegeben, Tipps erteilt, Karrieren unterstützend verfolgt, Hinweise auf nicht bearbeitete Themenbereiche gegeben und somit viele Arbeiten bewusst und unbewusst angestoßen.

Diese Laudation erscheint nicht ohne Grund in einer Publikation der Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht – denn in dieser Gesellschaft hat er von Anfang an aktiv, man könnte sagen pro-aktive mitgewirkt, sich mit aller Kraft eingesetzt. Ihre Aufgabe, das gegenseitige Verständnis der Rechtssysteme und Rechtspraxis, war und ist ja sein Herzensanliegen. 1997 gegründet hat er hat alle ihre organisatorischen und inhaltlichen Entwicklungen mit begleitet, sich in den Gremien engagiert und an der Ausrichtung der Organisation entscheidend mitgewirkt. Natürlich war er stets in den Tagungen präsent, mit Vorträgen oder engagierten Diskussionsbeiträgen. Ohne seinen tatkräftigen Einsatz wäre die GAIR nicht in der heute bestehenden, gut etablierten, auch in einer breiten Öffentlichkeit wahrgenommenen Form zu finden.

Ich erlaube mir zum Schluss kurz ein persönliches Dankeschön: in meiner Kölner Zeit als Assistentin der Islamwissenschaft hat Herr Krüger meine wissenschaftliche Arbeit stets mit viel Interesse und wichtigen Hinweisen begleitet. Seine Vorlesungen zum Familienrecht in den muslimischen Staaten haben mir viele Einsichten vermittelt, auf die ich heute, als Professorin mit dem Schwerpunkt Islamisches Recht in Göttingen, zurückgreifen kann. Sie haben mich vor allem eins gelehrt: die Frage der Rechtsanpassung, des Rechtswandels, immer auch aus unterschiedlichen und eben nicht nur aus der islamwissenschaftlichen Perspektiven anzusehen.

Details

Seiten
180
Jahr
2015
ISBN (PDF)
9783653056945
ISBN (ePUB)
9783653966503
ISBN (MOBI)
9783653966497
ISBN (Hardcover)
9783631661338
DOI
10.3726/978-3-653-05694-5
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2015 (August)
Schlagworte
Koran Wirtschaftsrecht .Investitionsrecht Gesellschaftsrecht Verbraucherschutz Bankenrecht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2015. 180 S.

Biographische Angaben

Hans-Georg Ebert (Band-Herausgeber:in)

Hans-Georg Ebert wurde 1953 geboren. Nach dem Studium der Arabistik und Rechtswissenschaft promovierte er 1982 und habilitierte sich 1990 auf dem Gebiet des Islamischen Rechts. Seit 1998 hat er die Professur für Islamisches Recht am Orientalischen Institut der Universität Leipzig inne.

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