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Die Verträge zur Durchführung des Schiedsverfahrens

Analyse und Vergleich zweier Lösungsmodelle am Beispiel des deutschen und US-amerikanischen Rechtsraums- Teil 1 / Teil 2

by Manuela Schäfer (Author)
©2010 Thesis CXLVI, 923 Pages

Summary

Deutschland als schiedsgerichtliches Entwicklungsland? Das Common Law sieht in den vertragsrechtlichen Bestrebungen die Ursache eines Mangels an Parteienautonomie und -schutz. Die USA werden als gegensätzlicher Pol hervorgehoben. Die Analyse der Schiedsverträge beweist: Der deutsche Gesetzgeber hat die vertragliche Grundlage für ein Schiedssystem geschaffen, welches verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen und gerichtlicher Kontrolle unterliegt. Es ist in die Gerichtsbarkeit eingebettet und wird durch die Schiedsvereinbarung als private Gerichtsstandsvereinbarung initiiert. Die USA vertrauen auf die Selbstregulierung des Verfahrens und lassen Kontrollmechanismen, beginnend mit den Anforderungen an die Schiedsvereinbarung, zur Makulatur verkommen. Diese leitet als staatliche Gerichtsstandsvereinbarung ein Verfahren ein, das vom öffentlichen Recht kooptiert worden ist, jedoch ohne adäquaten Schutz.

Details

Pages
CXLVI, 923
Year
2010
ISBN (PDF)
9783653002850
ISBN (Hardcover)
9783631598344
DOI
10.3726/978-3-653-00285-0
Language
German
Publication date
2011 (January)
Keywords
Schiedsverträge Schiedsvereinbarung Schiedsrichtervertrag Schiedsgutachtenvereinbarung Arbitration Agreement
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2010. CXLVI, 923 S., zahlr. Graf.

Biographical notes

Manuela Schäfer (Author)

Die Autorin: Manuela Schäfer wurde 1981 in St. Wendel geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes schloss sie im Jahr 2005 erfolgreich mit dem Ersten Staatsexamen ab. Im Anschluss begann sie ihr Dissertationsvorhaben und arbeitete als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität des Saarlandes. Von 2006 bis 2007 nahm sie zugleich einen Studien- und Forschungsaufenthalt an der George Washington University in Washington D.C. wahr, den sie mit Erwerb des LL.M. in International and Comparative Law beendete. Zurzeit ist die Autorin Referendarin am OLG Düsseldorf.

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