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Gemeinschaftsunternehmen unter europäischem und chinesischem Kartellrecht

von Xiaojie Huang (Autor:in)
©2019 Dissertation 362 Seiten

Zusammenfassung

In kartellrechtlicher Hinsicht sind die Behandlungsmethoden der EU durch die Überbrückung zwischen Kartellverbot und Fusionskontrolle zu charakterisieren. Im Vergleich dazu wurde in China ein Prüfsystem über Gemeinschaftsunternehmen bis jetzt noch nicht vollständig entwickelt. In dieser Arbeit wird geklärt, wie die Prüfung des Gemeinschaftsunternehmens in China erfolgen kann. Die Einzelheiten werden nach Aufgreif- und Eingreifkriterien dargestellt, um herauszufinden, ob, wie in der EU, die Klassifikation zwischen Voll- und Teilfunktionsgemeinschaftsunternehmen notwendig ist sowie in welcher Konstellation ein Gemeinschaftsunternehmen einer Doppelkontrolle unterliegt. Es wird weiterhin geprüft, welche Gemeinschaftsunternehmen allein in den Anwendungsbereich des Kartellverbots fallen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Herausgeberangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • 1. Kapitel: Einleitung
  • 1.1 Ausgangspunkt
  • 1.2 Problemstellung und Zielsetzung
  • 1.3 Methodik der Untersuchung
  • 1.4 Gang der Darstellung
  • 2. Kapitel: Grundlagen der Gemeinschaftsunternehmen in China
  • 2.1 Wirtschaftssystem in China
  • 2.1.1 Entwicklung der „Sozialistischen Marktwirtschaft“
  • 2.1.1.1 Zentrale Staatswirtschaft zwischen 1949 und 1978
  • 2.1.1.2 Transformation zur sozialistischen Marktwirtschaft von 1978 bis 2001
  • 2.1.1.3 Vertiefung der sozialistischen Marktwirtschaftsreform nach dem WTO-Beitritt 2001
  • 2.1.1.4 Soziale Marktwirtschaft versus sozialistische Marktwirtschaft
  • 2.1.1.5 Ergebnis
  • 2.1.2 Aktuelle Marktstrukturen in China
  • 2.1.2.1 Verbotene Bereiche
  • 2.1.2.2 Begrenzt geöffnete Märkte
  • 2.1.2.3 Geförderte Wirtschaftsbereiche
  • 2.1.2.4 Freie Marktzugänge
  • 2.2 Formen der ausländischen Investitionen
  • 2.2.1 100%ige ausländische Tochterunternehmen (WFOE)
  • 2.2.2 Rechtsform der Gemeinschaftsunternehmen
  • 2.2.2.1 Internationale Klassifizierung der Gemeinschaftsunternehmen
  • 2.2.2.2 Equity Joint Venture
  • 2.2.2.3 Contractual Joint Venture
  • 2.2.2.4 Ergebnis
  • 2.3 Vorteile der Gemeinschaftsunternehmen
  • 2.3.1 Schneller Eintritt in den ausländischen Markt
  • 2.3.2 Verstärkung der Wettbewerbsfähigkeiten
  • 2.3.2.1 Kostenvorteile der einheimischen Unternehmen
  • 2.3.2.2 Minimierung des unternehmerischen Risikos
  • 2.3.2.3 Schnelle Reaktion auf die Globalisierung
  • 2.3.3 Förderung der Forschung und Entwicklung
  • 2.3.4 Ergebnis
  • 2.4 Potenzielle Risiken von Gemeinschaftsunternehmen
  • 2.4.1 Koordinationsproblem bei der allgemeinen Geschäftsführung
  • 2.4.2 Abfluss des Know-hows und der Patente
  • 2.4.3 Störung wirksamen Wettbewerbs
  • 2.5 Zusammenfassung
  • 3. Kapitel: Allgemeine Einführung in das AMG
  • 3.1 Entwicklung des Kartellrechts in China
  • 3.1.1 Wettbewerb unter der sozialistischen Marktwirtschaft
  • 3.1.1.1 Grundsätze des Wettbewerbs
  • 3.1.1.2 Entwicklung des Konzepts von sozialistischem Wettbewerb
  • 3.1.1.3 Besonderheiten sozialistischen Wettbewerbs
  • 3.1.1.3.1 Besondere Stellung der Unternehmensgruppen bzw. Staatsunternehmen
  • 3.1.1.3.2 Behördliche Intervention
  • 3.1.1.3.3 Debatte über staatliche Monopole
  • 3.1.1.3.4 Ergebnis
  • 3.1.2 Rückblick auf die Geschichte des Kartellrechts
  • 3.1.2.1 Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
  • 3.1.2.2 Preisgesetz
  • 3.1.2.3 Bestimmungen zum Anteilserwerb an inländischen Unternehmen durch ausländische Unternehmen
  • 3.1.3 Gesetzgebungsprozess
  • 3.1.4 Gesamtbewertung
  • 3.1.5 Verhältnis zu anderen Gesetzen mit kartellrechtlichen Vorschriften
  • 3.2 Schutzzwecke des AMG
  • 3.2.1 Prävention und Verbot der wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen
  • 3.2.2 Schutz fairen Wettbewerbs
  • 3.2.3 Erhöhung der Effizienz von Wirtschaftsabläufen
  • 3.2.4 Sicherung der rechtmäßigen Konsumenteninteressen
  • 3.2.5 Gewährung des gesamtgesellschaftlichen Nutzens
  • 3.2.6 Förderung der gesunden Entwicklung der sozialistischen Marktwirtschaft
  • 3.2.7 Problem: Zielkonflikte
  • 3.2.8 Ergebnis
  • 3.3 Errichtung der kartellrechtlichen Institutionen
  • 3.3.1 Anti-Monopolkommission
  • 3.3.2 Anti-Monopolvollzugsorgane
  • 3.3.2.1 Ministry of Commerce (MOFCOM)
  • 3.3.2.2 State Administration for Industry and Commerce (SAIC)
  • 3.3.2.3 National Development and Reform Commission (NDRC)
  • 3.3.3 Probleme der behördlichen Einrichtung
  • 3.3.3.1 Verhältnis zwischen Anti-Monopolkommission und Vollzugsorganen
  • 3.3.3.2 Kompetenzstreitigkeiten in drei Vollzugsbehörden
  • 3.3.3.3 Ergebnis
  • 3.4 Kernbereiche des AMG
  • 3.4.1 Monopolisierende Vereinbarungen
  • 3.4.1.1 Horizontale wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
  • 3.4.1.2 Vertikale wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
  • 3.4.1.3 Freistellung des Kartellverbots
  • 3.4.2 Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung
  • 3.4.3 Unternehmenszusammenschlüsse
  • 3.4.4 Missbrauch der Verwaltungsbefugnisse
  • 3.4.5 Verhältnis zum Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums
  • 3.5 Zusammenfassung
  • 4. Kapitel: Gemeinschaftsunternehmen im Hinblick auf die Zusammenschlusskontrolle
  • 4.1 Gemeinschaftsunternehmen nach formeller Prüfung
  • 4.1.1 Zusammenschlussbegriff
  • 4.1.1.1 Gemeinsame Kontrolle in der EU
  • 4.1.1.1.1 Begriff des Kontrollerwerbs
  • 4.1.1.1.1.1 Auslegung des bestimmenden Einflusses
  • 4.1.1.1.1.2 Dauerhaftigkeit
  • 4.1.1.1.1.3 Kontrollwechsel
  • 4.1.1.1.2 Gemeinsame Kontrolle
  • 4.1.1.1.2.1 Positive Kontrolle
  • 4.1.1.1.2.2 Negative Kontrolle
  • 4.1.1.1.2.3 Gemeinsame Ausübung der Stimmrechte
  • 4.1.1.2 Zusammenschlusstatbestände in China
  • 4.1.1.2.1 Erwerb der Kontrolle
  • 4.1.1.2.2 Auslegung des Kontrollerwerbs
  • 4.1.1.2.2.1 Kontrollbegriff
  • 4.1.1.2.2.1.1 Systematische Auslegung
  • 4.1.1.2.2.1.1.1 Auslegung des Gesellschaftsgesetzes
  • 4.1.1.2.2.1.1.2 Anhaltspunkte in der Mitteilung zur Einrichtung der Staatssicherheitsprüfung für die Übernahme der einheimischen Unternehmen durch ausländische Investoren
  • 4.1.1.2.2.1.1.3 Auslegung der Leitansichten über die Anmeldung von Unternehmenszusammenschlüssen
  • 4.1.1.2.2.1.2 Zwischenergebnis
  • 4.1.1.2.2.2 Verhältnis zwischen Kontrolle und bestimmender Einflussnahmemöglichkeit
  • 4.1.1.2.2.2.1 Wortlautauslegung
  • 4.1.1.2.2.2.2 Historische Auslegung
  • 4.1.1.2.2.2.3 Systematische Auslegung
  • 4.1.1.2.2.2.4 Zwischenergebnis
  • 4.1.1.2.2.3 Auslegung der negativen Kontrolle
  • 4.1.1.2.2.3.1 Auffassungen über die negative Kontrolle im chinesischen Schrifttum
  • 4.1.1.2.2.3.2 Bewertung
  • 4.1.1.2.3 Gemeinsame Kontrolle
  • 4.1.1.2.4 Dauerhaftigkeit
  • 4.1.1.2.5 Ausnahmefälle vom Anwendungsbereich des AMG
  • 4.1.1.3 Ergebnis
  • 4.1.2 Anmeldungskriterien
  • 4.1.2.1 Unionsweite Bedeutung in der EU
  • 4.1.2.1.1 Umsatzschwellen
  • 4.1.2.1.2 Umsatzberechnung
  • 4.1.2.2 Umsatzschwellen und -berechnung in China
  • 4.1.2.2.1 Umsatzschwellen
  • 4.1.2.2.2 Berechnungsweise
  • 4.1.2.3 Ergebnis
  • 4.1.3 Vollfunktionsgemeinschaftsunternehmen
  • 4.1.3.1 Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens im Sinne von Art. 3 Abs. 4 FKVO
  • 4.1.3.1.1 Klassifizierung zwischen Voll- und Teilfunktionsgemeinschaftsunternehmen
  • 4.1.3.1.1.1 Eigenschaften der Vollfunktionsgemeinschaftsunternehmen
  • 4.1.3.1.1.1.1 Selbstständigkeit
  • 4.1.3.1.1.1.2 Vollfunktion im engeren Sinne
  • 4.1.3.1.1.1.2.1 Auslegung der wesentlichen Aufgaben
  • 4.1.3.1.1.1.2.2 Lieferverhältnis zu Mutterunternehmen
  • 4.1.3.1.1.1.3 Dauerhaftigkeit
  • 4.1.3.1.1.2 Merkmale der Teilfunktionsgemeinschaftsunternehmen
  • 4.1.3.1.2 Fallgruppen der Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens
  • 4.1.3.1.2.1 Gründung eines neuen Gemeinschaftsunternehmens
  • 4.1.3.1.2.2 Ausdehnung des Tätigkeitsgebiets eines Gemeinschaftsunternehmens
  • 4.1.3.1.2.2.1 Umwandlung vom Teilfunktionsgemeinschaftsunternehmen auf das Vollfunktionsgemeinschaftsunternehmen
  • 4.1.3.1.2.2.2 Zuführung finanzieller Mittel von Mutterunternehmen
  • 4.1.3.1.2.2.3 Kontrollerwerb eines anderen Unternehmens
  • 4.1.3.1.2.3 Änderung der Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen
  • 4.1.3.1.2.3.1 Änderung der Kontrollverhältnisse zwischen alleiniger und gemeinsamer Kontrolle
  • 4.1.3.1.2.3.2 Kontrollwechsel
  • 4.1.3.1.2.3.3 Erweiterung der gemeinsamen Kontrolle
  • 4.1.3.1.2.3.4 Verkleinerung des Kontrollkreises
  • 4.1.3.1.2.4 Ergebnis
  • 4.1.3.2 Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens im Rahmen des AMG
  • 4.1.3.2.1 Definition des Gemeinschaftsunternehmens im AMG
  • 4.1.3.2.2 Klassifikation zwischen Voll- und Teilfunktionsgemeinschaftsunternehmen
  • 4.1.3.2.2.1 Meinungsstand im chinesischen Schrifttum
  • 4.1.3.2.2.2 Wortlautauslegung
  • 4.1.3.2.2.3 Behördliche Behandlung
  • 4.1.3.2.2.3.1 Fallbeispiel: Maersk/MSC/CMA CGM
  • 4.1.3.2.2.3.2 Zwischenergebnis
  • 4.1.3.2.2.4 Rechtspolitische Überlegung
  • 4.1.3.2.2.5 Bewertung
  • 4.1.3.2.2.5.1 Strittige Punkte im europäischen Regime
  • 4.1.3.2.2.5.2 Geeignete Behandlungsmethode in China
  • 4.1.3.2.3 Interpretation der (Neu-)Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens
  • 4.1.3.2.3.1 Zusammenfassung der Fälle in der EU
  • 4.1.3.2.3.2 Fallgruppen der Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens im AMG
  • 4.1.3.2.3.2.1 Grundfall: Bildung eines neuen Gemeinschaftsunternehmens
  • 4.1.3.2.3.2.2 Übergang von alleiniger Beteiligung auf gemeinsame Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen
  • 4.1.3.2.3.2.3 Änderung der Beteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen
  • 4.1.3.2.3.2.3.1 Verengung des Kontrollkreises
  • 4.1.3.2.3.2.3.2 Hinzutritt eines neuen Gesellschafters
  • 4.1.3.2.3.2.3.3 Kontrollwechsel
  • 4.1.3.2.3.2.3.4 Erweiterung des Tätigkeitsgebietes eines Gemeinschaftsunternehmens
  • 4.1.3.3 Ergebnis
  • 4.2 Materielle Beurteilung des Zusammenschlusses
  • 4.2.1 Materielle Prüfungsmaßstäbe
  • 4.2.1.1 Interpretation des SIEC-Tests
  • 4.2.1.1.1 Vergleich zum SLC-Test
  • 4.2.1.1.2 Unilaterale und koordinierte Effekte
  • 4.2.1.1.2.1 Koordinierte Effekte
  • 4.2.1.1.2.2 Unilaterale Effekte
  • 4.2.1.1.3 Signifikanzschwelle
  • 4.2.1.1.4 Kausalzusammenhang mit Wettbewerbsbeschränkungen
  • 4.2.1.2 Entscheidungskriterien in China
  • 4.2.1.2.1 Untersagungskriterien
  • 4.2.1.2.2 Unilaterale und koordinierte Effekte
  • 4.2.1.2.2.1 Koordinierte Effekte
  • 4.2.1.2.2.2 Unilaterale Effekte
  • 4.2.1.2.2.2.1 Systematische und teleologische Auslegung
  • 4.2.1.2.2.2.2 Entscheidungspraxis
  • 4.2.1.2.2.3 Ergebnis
  • 4.2.1.2.3 Signifikanzschwelle
  • 4.2.1.2.3.1 Wortlautauslegung
  • 4.2.1.2.3.2 Historische Auslegung
  • 4.2.1.2.3.3 Systematische und teleologische Auslegung
  • 4.2.1.2.3.4 Ergebnis
  • 4.2.2 Kooperative und konzentrative Gemeinschaftsunternehmen
  • 4.2.2.1 Abgrenzungskriterien in Europa
  • 4.2.2.1.1 Historische Entwicklung
  • 4.2.2.1.2 Konzentrative Gemeinschaftsunternehmen
  • 4.2.2.1.3 Kooperative Gemeinschaftsunternehmen
  • 4.2.2.1.3.1 Zweistufige Prüfungen
  • 4.2.2.1.3.2 Untersuchung der kooperativen Effekte
  • 4.2.2.1.3.2.1 Kandidatenmärkte
  • 4.2.2.1.3.2.2 Wahrscheinlichkeit der Koordinierung
  • 4.2.2.1.3.2.2.1 Tätigkeiten auf dem gleichen Markt des Gemeinschaftsunternehmens
  • 4.2.2.1.3.2.2.2 Tätigkeiten auf einem dem Markt des Gemeinschaftsunternehmens vor- oder nachgelagerten Markt
  • 4.2.2.1.3.2.2.3 Tätigkeiten auf einem benachbarten oder eng mit dem Markt des Gemeinschaftsunternehmens verknüpften Markt
  • 4.2.2.1.3.2.3 Kausalität zwischen Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens und Verhaltenskoordinierung
  • 4.2.2.1.3.2.4 Spürbare Wettbewerbsbeschränkungen zwischen Mitgliedstaaten
  • 4.2.2.2 Forschungsstand in China
  • 4.3 Verhältnis zwischen Zusammenschlusskontrolle und Kartellverbot
  • 4.3.1 Europäisches Modell
  • 4.3.1.1 Prinzip des Konzentrationsprivilegs
  • 4.3.1.2 Anwendungsbereich des Kartellverbots
  • 4.3.2 Deutsches Modell
  • 4.3.2.1 Trennungstheorie
  • 4.3.2.2 Zweischrankentheorie
  • 4.3.2.3 Aktuelle Praxis
  • 4.3.3 US-amerikanisches Modell
  • 4.3.3.1 Sherman Act
  • 4.3.3.1.1 Per se verboten
  • 4.3.3.1.2 Rule of Reason
  • 4.3.3.2 Clayton Act
  • 4.3.3.3 Wettbewerbsrechtliche Behandlung der Gemeinschaftsunternehmen
  • 4.3.4 Streitigkeiten in China
  • 4.3.4.1 Befürworter eines Trennungsprinzips unter dem Antitrust Law
  • 4.3.4.2 Unterstützung für eine Doppelkontrolle
  • 4.3.4.3 Bewertung
  • 4.3.4.4 Ergebnis
  • 4.4 Nebenabreden
  • 4.4.1 Nebenabreden im Rahmen der europäischen Fusionskontrolle
  • 4.4.1.1 Merkmale der Nebenabreden
  • 4.4.1.2 Fallgruppen der Nebenabreden
  • 4.4.1.2.1 Wettbewerbsverbot
  • 4.4.1.2.2 Liefer- und Bezugspflicht
  • 4.4.1.2.3 Lizenzvereinbarung
  • 4.4.2 Nebenabreden in China
  • 4.4.2.1 Wettbewerbsverbot
  • 4.4.2.2 Liefervereinbarung
  • 4.4.3 Ergebnis
  • 5. Kapitel: Entscheidungspraxis in China
  • 5.1 Fallbeispiele im Hinblick auf die Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens
  • 5.1.1 Allgemeine Situation
  • 5.1.2 Fall: GE/Shenhua
  • 5.1.2.1 Schilderung des Sachverhalts
  • 5.1.2.2 Kartellbehördliche Beurteilung
  • 5.1.2.3 Interpretation und Analyse
  • 5.1.2.3.1 Verfahrensdauer
  • 5.1.2.3.2 Vollfunktionalität
  • 5.1.2.3.3 Eingreifkriterien
  • 5.1.2.3.3.1 Ermittlung des relevanten Marktes
  • 5.1.2.3.3.2 Überprüfung der koordinierten Effekte
  • 5.1.2.3.4 Abhilfemaßnahmen
  • 5.1.3 Fall: Henkel/Tiande
  • 5.1.3.1 Schilderung des Sachverhalts
  • 5.1.3.2 Kartellbehördliche Beurteilung
  • 5.1.3.3 Interpretation und Analyse
  • 5.1.3.3.1 Verfahrensdauer
  • 5.1.3.3.2 Vollfunktionalität
  • 5.1.3.3.3 Eingreifkriterien
  • 5.1.3.3.3.1 Ermittlung des relevanten Marktes
  • 5.1.3.3.3.2 Überprüfung der koordinierten Effekte
  • 5.1.3.3.4 Abhilfemaßnahmen
  • 5.1.4 Fall: ARM/G&D/Gemalto
  • 5.1.4.1 Schilderung des Sachverhalts
  • 5.1.4.2 Kartellbehördliche Beurteilung
  • 5.1.4.3 Interpretation und Analyse
  • 5.1.4.3.1 Verfahrensdauer
  • 5.1.4.3.2 Vollfunktionalität
  • 5.1.4.3.3 Eingreifkriterien
  • 5.1.4.3.3.1 Ermittlung des relevanten Marktes
  • 5.1.4.3.3.2 Überprüfung der koordinierten Effekte
  • 5.1.4.3.4 Abhilfemaßnahmen
  • 5.1.5 Fall: Corun/Toyota/PEVE/Xinzhongyuan/Toyota Tsusho
  • 5.1.5.1 Schilderung des Sachverhalts
  • 5.1.5.2 Kartellbehördliche Beurteilung
  • 5.1.5.3 Interpretation und Analyse
  • 5.1.5.3.1 Verfahrensdauer
  • 5.1.5.3.2 Vollfunktionalität
  • 5.1.5.3.3 Überprüfung der koordinierten Effekte
  • 5.1.5.3.4 Abhilfemaßnahmen
  • 5.2 Gesamtwürdigung anhand der Fallbeispiele
  • 5.2.1 Materielle Prüfmaßstäbe
  • 5.2.1.1 Konzentrative und koordinierte Effekte der Gemeinschaftsunternehmen
  • 5.2.1.2 Auslegung der Untersagungskriterien
  • 5.2.1.2.1 Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung
  • 5.2.1.2.2 Heranziehung des Gemeinwohlinteresses
  • 5.2.1.2.2.1 Hintergründe
  • 5.2.1.2.2.2 Fallpraxis
  • 5.2.1.2.2.2.1 Fall: Coca-Cola/Huiyuan
  • 5.2.1.2.2.2.2 Fall: Maersk/MSC/CMA CGM
  • 5.2.1.2.2.3 Ergebnis
  • 5.2.1.3 Staatssicherheitsprüfung
  • 5.2.1.3.1 Hintergründe der Staatssicherheitsprüfung
  • 5.2.1.3.2 Begriff der Staatssicherheit
  • 5.2.1.3.3 Anwendungsbereich der Staatssicherheitsprüfung
  • 5.2.1.3.4 Behördliche Zuständigkeit
  • 5.2.1.3.5 Fallpraxis
  • 5.2.1.3.5.1 Fall: Carlyle/Xugong
  • 5.2.1.3.5.2 Fall: Coca-Cola/Huiyuan
  • 5.2.1.3.6 Konflikte zwischen Schutz der nationalen Entwicklung und Förderung der ausländischen Investitionen
  • 5.2.1.3.7 Spannungsverhältnis zwischen Aufrechterhaltung des Wettbewerbs und Schutz der nationalen Sicherheit
  • 5.2.1.3.8 Ergebnis
  • 5.2.2 Verfahrensrechtliche Fragen
  • 5.2.2.1 Verfahrensdauer
  • 5.2.2.2 Abhilfemaßnahmen
  • 5.2.2.2.1 Auflagen und Bedingungen
  • 5.2.2.2.2 Strukturelle Abhilfemaßnahmen
  • 5.2.2.2.3 Verhaltensorientierte Abhilfemaßnahmen
  • 5.2.2.2.4 Stellungnahme: Vorgang der strukturellen Abhilfemaßnahmen
  • 6. Kapitel: Gemeinschaftsunternehmen im Lichte des Kartellverbots
  • 6.1 Kartellrechtliche Beurteilung der Zusammenarbeit in der EU
  • 6.1.1 Forschungs- und Entwicklungsgemeinschaftsunternehmen
  • 6.1.2 Produktionsgemeinschaftsunternehmen
  • 6.1.3 Einkaufsgemeinschaftsunternehmen
  • 6.1.4 Vermarktungsgemeinschaftsunternehmen
  • 6.2 Wettbewerbsbeschränkende Kooperationen in Form eines Gemeinschaftsunternehmens in China
  • 6.2.1 Patentpool
  • 6.2.1.1 Einführung
  • 6.2.1.2 Freistellungsvoraussetzungen
  • 6.2.1.3 Bewertung
  • 6.2.2 Forschungs- und Entwicklungskooperation
  • 6.2.3 Produktionskooperation
  • 7. Kapitel: Zusammenfassung der Ergebnisse
  • 7.1 Organisation zwischen Fusionskontrolle und Kartellverbot
  • 7.1.1 Behandlungsmethoden für Gemeinschaftsunternehmen in der EU
  • 7.1.2 Aufbau eines Prüfungssystems der Gemeinschaftsunternehmen in China
  • 7.1.2.1 Abgrenzung zwischen Voll- oder Teilfunktionsgemeinschaftsunternehmen?
  • 7.1.2.2 Prüfung der kooperativen Gemeinschaftsunternehmen
  • 7.1.2.3 Anwendbarkeit des Kartellverbots
  • 7.1.2.4 Nebenabreden
  • 7.2 Behördliche Einrichtung für die Prüfung der Gemeinschaftsunternehmen
  • 7.2.1 Aktueller Zustand in China
  • 7.2.2 Amerikanisches Modell
  • 7.2.2.1 Department of Justice (DOJ)
  • 7.2.2.2 Federal Trade Commission (FTC)
  • 7.2.2.3 Kompetenzkonflikte und Lösungen
  • 7.2.3 Bewertungen und Vorschläge
  • 7.3 Schluss
  • Literaturverzeichnis
  • Zeitschriftenverzeichnis
  • Internetquelle
  • Rechtsvorschriftenverzeichnis
  • Entscheidungsverzeichnis

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Abkürzungsverzeichnis

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1. Kapitel: Einleitung

1.1 Ausgangspunkt

Seit dem Beitritt zur WTO hat sich China weitaus dynamischer entwickelt, da Investitionsbeschränkungen angesichts der Versprechungen Chinas Schritt für Schritt gesenkt worden sind. Zahlreiche Möglichkeiten bieten sich durch die ökonomische Reformpolitik. Für global agierende Unternehmen gehört China zu einem der interessantesten Wirtschaftsumfelder und einem der Schlüsselmärkte des 21. Jahrhunderts.

Deutsche Unternehmen sind inzwischen aktiv auf dem chinesischen Markt präsent. Beispielsweise haben die Branchenführer in der Automobilindustrie, VW und BMW, bereits eine neue „Familie“ in China gegründet, um ihre wirtschaftliche Weltmacht zu festigen. Im Chemiesektor zählen prominente deutsche Konzerne wie BASF, Henkel und Bayer zu wichtigen „Market Playern“.1 Mittelständische Unternehmen, die mit der Globalisierung Schritt halten wollen, haben sich ebenso an kleinen oder mittleren Investitionsprojekten beteiligt. Als Beispiel ist zu nennen: Zahlreiche deutsche Zulieferer sind nun in der Automobilbranche tätig.

Eine ausländische Direktinvestition wird vor allem durch die gemeinsame Arbeit mit lokalen Partnern ermöglicht. In dieser Hinsicht gewinnt die Gründung eines sog. Joint-Venture (deutsch Gemeinschaftsunternehmen) zunehmend an Bedeutung. Unter Gemeinschaftsunternehmen versteht man eine Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehr Partnerunternehmen,2 die rechtlich und wirtschaftlich voneinander getrennt sind. Solch eine Korporation ist in China eine beliebte Form der grenzüberschreitend unternehmerischen Verbindung. Ein Hauptgrund dafür ist, dass sie ausländischen Investoren den Einsatz in Kerngeschäftsfeldern ermöglicht. Es besteht zugleich aber auch das Risiko, da bei der Bildung oder während des Betriebs des Gemeinschaftsunternehmens gegen Gesetze verstoßen werden könnte. Diesbezüglich fehlt es ausländischen Partnern an wesentlichen Erfahrungen insbesondere auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts, in dem das Kartellrecht als wichtige Rahmenbedingung dient.

Weltweit stellt sich die Gewährleistung eines funktionierenden Marktes als Herausforderung dar. Es ist nach Erfahrungen der Industrieländer notwendig, den wirksamen Wettbewerb zu bewahren bzw. eine angemessene Anzahl der Marktakteure zu erhalten. Eine übermäßige Zahl von Zusammenschlüssen kann sich nachteilig auf die Wirtschaftsstruktur auswirken, da der Wettbewerb durch die ←27 | 28→Reduzierung der Marktteilnehmer beschränkt werden kann. Stimmen die voneinander unabhängigen Unternehmen ihr Verhalten durch die Vereinbarungen oder andere Verhaltensweisen ab, kann der Wettbewerbsdruck ebenfalls geschwächt werden. Diese zwei Hauptprobleme werden durch die Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens verkompliziert, da sie in einigen Fällen sowohl Fusionskontrolle als auch Kartellverbot tangieren kann. Aus diesem Grund wird das Gemeinschaftsunternehmen als Organisation zwischen Fusionskontrolle und Kartellverbot behandelt. Die Erforschung darüber besitzt einen eigenen Stellenwert im Rahmen des Kartellrechts.

1.2 Problemstellung und Zielsetzung

International haben Industrieländer die Regelungen über die besondere Behandlung der Gemeinschaftsunternehmen in ihrem Kartellrecht vorgeschrieben, die sich im Hinblick auf den Forschungsstand weiter entwickeln. Im Vergleich zu der Entwicklung der EU ist das chinesische Anti-Monopolgesetz (kurz: AMG) verhältnismäßig jung. Das AMG trat nach langen Vorbereitungen und intensiven Beratungen erst am 1. August 2008 in Kraft. Zuvor waren wettbewerbsrechtliche Fragen nur fragmentiert reguliert worden. Erst nach dem Beitritt zur WTO spielt ein kartellrechtliches Regime in China, das sich klar von anderen Gesetzen abgrenzt, zur Aufrechterhaltung des ökonomischen Schwungs eine ausschlaggebende Rolle.

International stößt die Veröffentlichung des chinesischen Kartellgesetzes auf große Aufmerksamkeit. Es gilt einerseits zu überzeugen, dass sich das Land schrittweise in eine regelorientierte Richtung entwickelt. Internationale Experten waren als Berater am Gesetzgebungsprozess beteiligt, weswegen sich das chinesische Kartellgesetz grundsätzlich den internationalen Rechtsverordnungen angenähert hat.3 Andererseits melden ausländische Juristen ihre Bedenken an, die sich auf zwei Aspekte beziehen: Zuerst ist noch nicht geklärt, ob das AMG nach gebräuchlicher Auslegung die gleichen Schutzeffekte erzielen kann wie die europäischen Normen. Neben der Suche nach Spuren der internationalen Kernbereiche sorgen überdies andere Bestimmungen, die speziell mit der sozialistischen Marktwirtschaft Chinas verbunden sind, für Diskussionen. Als Beispiel wird angeführt, dass eine zusätzliche Staatssicherheitsprüfung für Unternehmen mit ausländischer Beteiligung die Aufmerksamkeit nicht nur von Investoren, sondern auch von Kartellrechtswissenschaftlern auf sich zieht.

Es fehlt zurzeit bezogen auf die Eigenschaften des Gemeinschaftsunternehmens noch an theoretischen Erörterungen und deren Praxisanwendung in China. Vor diesem Hintergrund widmet sich diese Arbeit der Auslegung des AMG im ←28 | 29→Hinblick auf die Behandlung des Gemeinschaftsunternehmens und den Vergleich zu kartellrechtlichen Ansätzen auf europäischer Ebene. Hierbei wird in erster Linie erklärt, wie die Prüfung des Gemeinschaftsunternehmens im Rahmen des jeweiligen Kartellrechts erfolgt. Dazu werden chinesische Rechtsbesonderheiten nach Aufgreif- und Eingreifkriterien im Einzelnen dargestellt. Es wird weiterhin versucht, gesetzliche Defizite (z. B. Regelungen für Nebenabreden, Behandlungsmethode für kooperative Gemeinschaftsunternehmen sowie das Verhältnis zwischen Fusionskontrolle und Kartellverbot) unter Rückgriff auf das europäische Recht aufzudecken. Die Arbeit zielt ebenso darauf ab, behördliche Entscheidungen problemorientiert zu analysieren und bessere Anwendungsmethoden nach europäischem Vorbild zu finden.

1.3 Methodik der Untersuchung

Wichtige Regelungen im AMG werden untersucht, um herauszufinden, inwiefern Ähnlichkeiten und Unterschiede zu europäischem Gesetz sowie seinen Verordnungen wahrzunehmen sind. Relevante Artikel werden miteinander verglichen, welche den eigenen Wettbewerbsgedanken des jeweiligen Gesetzgebers widerspiegeln. Die im Vergleich zum europäischen System noch offenen Punkte oder die darüber hinausgehenden Regelungen werden einer näheren Betrachtung unterzogen. In diesem Sinne stellt die Untersuchung der staatlichen Einflussmöglichkeiten einen wichtigen Ansatzpunkt dar. Dies betrifft insbesondere die Besonderheiten des chinesischen Rechtssystems und die damit verbundene politische Richtschnur. Einige Regelungen, die in verschiedenen Entwürfen des AMGs heftig diskutiert und im Laufe der Entwicklung mehrfach modifiziert worden sind, werden auch erfasst, um das chinesische Kartellrechtssystem zu skizzieren.

Auf dieser Basis werden jüngste Entscheidungen zum Thema „die Bildung des Gemeinschaftsunternehmens nach fusionskontrollrechtlicher Prüfung“ gewürdigt, um einen besseren Überblick über die chinesische Systematik zu erlangen und unterschiedliche Vorgehensweisen der Kartellbehörde darzustellen. Insbesondere wird hier den Kernproblemen, den Behandlungsmethoden der Gemeinschaftsunternehmen, nachgegangen. Eigene Forschungsergebnisse werden anhand der Auslegung der gesetzlichen Vorschriften zum Schluss rückgekoppelt.

1.4 Gang der Darstellung

Im 2. Teil der Arbeit wird die Rechtsstellung der Gemeinschaftsunternehmen in China dargestellt. Die Hintergründe für die Auswahl der Zusammenarbeit mit inländischen Unternehmen werden aus verschiedenen Aspekten (z. B. ökonomischer und politischer Natur) näher erörtert, um ein besseres Verständnis über Gemeinschaftsunternehmen zu erlangen. Anschließend werden potenzielle Risiken für die Bildung bzw. den Betrieb eines Gemeinschaftsunternehmens erläutert, die besonders im Bereich des Kartellrechts bestehen.

←29 | 30→

Im 3. Teil werden zunächst die Grundprinzipien in einem Wettbewerbssystem dargelegt. Danach wird die Entwicklung des chinesischen Kartellrechts geschildert, um die Grundkenntnisse über das AMG sowie die Kartellbehörden zu gewinnen. Mithilfe der Darstellung der Gemeinsamkeiten und Differenzen mit dem europäischen Kartellrecht wird ein Einblick in die Grundgedanken des AMG verschafft.

Im 4. Kapitel werden wichtige Ansatzpunkte im Bereich der Fusionskontrolle aufgezeigt. Einzugehen ist insbesondere auf die Aufgreif- sowie Eingreifkriterien. Im Mittelpunkt stehen die Identifikation und die Behandlung der verschiedenen Typen von Gemeinschaftsunternehmen. Es wird in diesem Kapitel weiterhin versucht, das Verhältnis zwischen Fusionskontrolle und Kartellverbot zu klären. Hierbei wird ein geeignetes Modell zur Behandlung der Gemeinschaftsunternehmen im Rahmen des AMG dargestellt. Schließlich wird näher untersucht, welche Absprachen als Nebenabreden einzustufen sind, die automatisch mit der Freistellung des Zusammenschlusses abgedeckt werden können. Selektive Aspekte (z. B. Wettbewerbsverbot, Lizenzierungen oder Liefer- und Bezugspflichten) werden am Ende des Kapitels dargestellt.

Die Untersuchung erfolgt unter Berücksichtigung des aktuellen Geschehens in der Judikatur. Die Arbeit im Kapitel 5 richtet einen Fokus auf die Analyse der bisher veröffentlichten Fallbeispiele im Bereich der Zusammenschlusskontrolle. Ausgewählte Entscheidungen dienen einerseits der Herstellung eines Konnexes zwischen Theorie und Praxis und bilden andererseits die Basis zur Darstellung der Unterscheide zwischen chinesischem und europäischem Kartellrecht. Es wird dadurch aufgezeigt, inwieweit sich das AMG nachvollziehen und durchsetzen lässt und ob die Entscheidungen stichhaltig zu begründen sind. Nach der Fallstudie wird versucht, eine eigene Interpretation auszuführen.

Ein weiteres Thema über die Kooperationsmöglichkeit der Mutterunternehmen, die durch die Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens eröffnet oder erhöht werden kann, wird im Teil 6 erläutert. Es wird näher geprüft, in welchen Konstellationen die Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens als Ersatz der Vereinbarung zwischen den voneinander unabhängigen Marktakteuren anzusehen ist und sodann in den Anwendungsbereich des Kartellverbots fällt.

Abschließend werden die Ergebnisse der Auseinandersetzungen über Gemeinschaftsunternehmen im Kapitel 7 zusammengefasst. Danach werden plausible Vorschläge für die Problemlösungen unterbreitet, die diese Arbeit abrunden.

1 Nippa/Werner, Markterfolg in China, S. 19–21.

2 Mestmäcker/Schweitzer, Europäisches Wettbewerbsrecht, § 27 Rn. 2; Emmerich, Kartellrecht, § 17 Rn. 1; Picot/Hahn, Unternehmenskauf und Restrukturierung, § 11 Rn. 52; Zündorf, Quotenkonsolidierung versus Equity-Methode, S. 6 ff.

3 Zhang, Gesamtkonzeption und Entwicklung der Gesetzgebung des Antimonopolrechts in China; Podszun, GRUR Int. 2008, S. 880; Seitz/Kock, GRUR Int. 2012, S. 719; Mao/Glass, GRUR Int. 2008, S. 105; Mao/Glass, WiRO 2008, S. 31; Lorenz, WuW 2008, S. 814; Ritzenhoff, GRUR 2014, S. 37; Mao/Glass, ZWeR 2008, S. 89.

Details

Seiten
362
Jahr
2019
ISBN (PDF)
9783631773727
ISBN (ePUB)
9783631773734
ISBN (MOBI)
9783631773741
ISBN (Paperback)
9783631773529
DOI
10.3726/b14891
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2019 (Februar)
Schlagworte
Aktuelle Marktstrukturen Chinas Kontrollbegriff in China Notwendigkeit für die Klassifizierung zwischen VGU & TGU Doppelkontrolle bei kooperativen GU Entscheidungspraxis bezüglich der GU in China
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien. 2019. 362 S.

Biographische Angaben

Xiaojie Huang (Autor:in)

Xiaojie Huang absolvierte ein LL.M.-Studium an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, wo auch ihre Promotion erfolgte. Vor der Ankunft nach Deutschland studierte sie Rechtswissenschaft in Shanghai und war mehrere Jahre lang als Legal Counsel bei deutschen Tochterunternehmen tätig.

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Titel: Gemeinschaftsunternehmen unter europäischem und chinesischem Kartellrecht
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