Die Besteuerung des anglo-amerikanischen Trusts in Deutschland
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Vorwort und Danksagung
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- § 1 Einleitung
- A. Problemstellung
- B. Zielsetzung
- C. Gang der Untersuchung
- §2 Hauptteil
- 1. Kapitel: Der Trust
- A. Historie
- I. Herausbildung im Mittelalter
- II. Rolle der Billigkeitsrechtsprechung
- III. Eigentumsdualismus
- B. Begriff des Trusts
- I. Begriffsbestimmung
- II. Trustbeteiligte
- 1. Der settlor63
- 2. Der trustee
- 3. Die beneficiaries
- 4. Der protector
- 5. Der appointor
- C. Rechtliche Charakteristika
- I. Errichtungserklärung
- 1. Certainty of Intention
- 2. Certainty of Object
- 3. Certainty of Subject
- II. Übertragung des Vermögens
- III. Dauer der Trustkonstruktion
- 1. Rule against Perpetuities
- 2. Rule against Inalienability
- 3. Rule against Accumulations
- 4. Saunders v. Vautier
- 5. Widerruf und Auflösung
- IV. Häufige Gestaltungsvarianten
- 1. Klassifizierung nach Entstehungsweise
- 2. Klassifizierung nach Rechtsstellung des settlor
- 3. Klassifizierung nach Rechtsstellung des trustee und der beneficiaries
- V. Abgrenzung zu anderen Rechtsinstituten
- 1. Abgrenzung zum Treuhandverhältnis
- 2. Abgrenzung zur Stiftung bürgerlichen Rechts
- 3. Abgrenzung zur unselbständigen Stiftung
- D. Der Trust im deutschen internationalen Privatrecht
- I. Haager-Trustübereinkommen von 1985
- II. Anwendung der Statute des EGBGB
- 1. Kollisionsrechtliche Einordnung des inter vivos trust
- 2. Kollisionsrechtliche Einordnung des testamentary trust
- III. Umdeutungsbeispiele
- E. Typische Trustdokumente
- F. Fazit zum ersten Kapitel
- 2. Kapitel: Die Einsatzfelder eines Trusts
- A. Nachlassplanung
- I. Familienvorsorge
- II. Alternative zu erbrechtlichen Instrumenten
- III. Vermeidung des nachlassgerichtlichen Verfahrens
- IV. Zwischenergebnis
- B. Vermögenssicherung
- I. Begriff der asset protection
- II. Zugriffsschutz gegen Gläubiger des settlor
- III. Zugriffsschutz gegen Gläubiger der beneficiaries
- 1. Allgemeines
- 2. Gefahr des Missbrauchs
- 3. Spendthrift Trust
- 4. Protective Trust
- IV. Zugriffsschutz gegenüber Trustbeteiligten
- 1. Gegenüber beneficiaries
- 2. Gegenüber settlor
- 3. Gegenüber trustee und dessen Gläubigern
- V. Zwischenergebnis
- C. Wahrung von Diskretion
- I. Allgemeines
- II. Grenzen der Diskretion
- III. Zwischenergebnis
- D. Verfolgung gemeinnütziger Zwecke
- I. Allgemeines
- II. Trust als Stiftungsersatz
- III. Zwischenergebnis
- E. Fazit zum zweiten Kapitel
- 3. Kapitel: Der Trust im deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
- A. Einführung zur erbschaft- und schenkungsteuerlichen Behandlung des Trusts
- I. Erbschaftsteuer als Erbanfallsteuer
- II. Systematik des deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes
- III. Erbschaft- und Schenkungsteuer als Stichtagsteuer
- IV. Einordnung des Trusts in das System der Erbschaft- und Schenkungsteuer
- V. Zusammenfassung
- B. Steuerpflichtige Vorgänge
- I. Bildung oder Ausstattung einer Vermögensmasse
- 1. Erwerb von Todes wegen
- a) Bildung oder Ausstattung
- b) Vermögensmasse ausländischen Rechts, deren Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist
- (a) Wortsinn der Norm
- (1) Vermögensmasse
- (2) Bindung von Vermögen als Zweck
- (3) Vermögensmasse ausländischen Rechts
- (b) Gesetzgeberische Vorstellungen
- (c) Systematischer Zusammenhang
- (d) Sinn und Zweck der Norm
- (e) Zwischenergebnis
- c) Zusammenfassung
- 2. Schenkung unter Lebenden
- a) Bildung oder Ausstattung einer Vermögensmasse
- b) Spezielle Erscheinungsformen des inter vivos trust
- (a) Grantors Trust
- (1) Grundsätzliche Gestaltung eines grantors trust
- (2) Grantors trust als Treuhandverhältnis
- (3) Zwischenergebnis
- (b) Revocable Trust
- (1) Parallelität zur Schenkung unter freiem Widerrufsvorbehalt
- (2) Parallelität zur Vermögensübertragung auf eine Stiftung
- (3) Übertragung der Kriterien auf Trusts
- (4) Zwischenergebnis
- c) Zusammenfassung
- II. Erwerb durch Zwischenberechtigte während des Bestehens einer Vermögensmasse als Schenkung unter Lebenden
- 1. Vermögensmasse ausländischen Rechts
- 2. Zwischenberechtigter
- a) Wortsinn der Norm
- b) Gesetzgeberische Vorstellungen
- c) Systematischer Zusammenhang
- d) Sinn und Zweck der Norm
- e) Zwischenergebnis
- 3. Zusammenfassung
- III. Erwerb bei Auflösung einer Vermögensmasse als Schenkung unter Lebenden
- 1. Vermögensmasse ausländischen Rechts
- 2. Erwerb bei Auflösung
- 3. Sonderproblem: Rückübertragung des Trustvermögens als Schenkung unter Lebenden
- 4. Zusammenfassung
- C. Persönliche Steuerpflicht
- I. Bildung oder Ausstattung einer Vermögensmasse
- 1. Erwerb von Todes wegen
- 2. Schenkung unter Lebenden
- II. Erwerb durch Zwischenberechtigte während des Bestehens der Vermögensmasse als Schenkung unter Lebenden
- III. Erwerb bei Auflösung der Vermögensmasse als Schenkung unter Lebenden
- IV. Zusammenfassung
- D. Steuerschuldner
- I. Bildung oder Ausstattung einer Vermögensmasse
- 1. Erwerb von Todes wegen
- 2. Schenkung unter Lebenden
- II. Erwerb durch Zwischenberechtigte während des Bestehens der Vermögensmasse als Schenkung unter Lebenden
- III. Erwerb bei Auflösung der Vermögensmasse als Schenkung unter Lebenden
- IV. Zusammenfassung
- E. Steuerklasse
- I. Bildung oder Ausstattung einer Vermögensmasse als Erwerb von Todes wegen bzw. als Schenkung unter Lebenden
- II. Erwerb durch Zwischenberechtigte während des Bestehens der Vermögensmasse als Schenkung unter Lebenden
- III. Erwerb bei Auflösung der Vermögensmasse als Schenkung unter Lebenden
- IV. Sonderproblem: Steuerklasse bei unterschiedlichen Verwandtschaftsverhältnissen zu unterschiedlichen Zuwendern
- V. Zusammenfassung
- F. Vollstreckung der Steuerschuld
- I. Zustellung eines deutschen Steuerbescheids an den Trust
- II. Vollstreckung eines deutschen Steuerbescheids gegen den Trust
- III. Zusammenfassung
- G. Fazit zum dritten Kapitel
- 4. Kapitel: Der Trust im deutschen Ertragsteuerrecht
- A. Einführung zur ertragsteuerlichen Behandlung des Trusts
- I. Intransparenter Trust
- II. Transparenter Trust
- 1. Steuerlicher Durchgriff auf den settlor
- 2. Steuerlicher Durchgriff auf die beneficiaries
- 3. Steuerlicher Durchgriff auf den trustee
- 4. Zusammenfassung
- III. Semi-Transparenter Trust
- 1. Funktionsweise der Zurechnungsbesteuerung
- 2. Reform der Zurechnungsbesteuerung durch JStG 2009 und deren Bedeutung für Trusts
- 3. Reform der Zurechnungsbesteuerung durch AmtshilfeRLUmsG und deren Bedeutung für Trusts
- a) Zurechnung der Einkünfte
- b) Nutzung von Zwischengesellschaften und vergleichbaren Strukturen
- c) Vermeidung der Doppelbelastung zugerechneter Erträge
- d) Zwischenergebnis
- 4. Anwendung der Zurechnungsbesteuerung auf Trusts
- a) Vorliegen eines Familientrusts nach § 15 Abs. 2, Abs. 4 AStG
- (a) Tatbestandsmerkmale der Bezugs- und Anfallsberechtigung
- (1) Wortsinn der Norm
- (2) Gesetzgeberische Vorstellungen
- (3) Systematischer Zusammenhang
- (4) Sinn und Zweck der Norm
- (5) Zwischenergebnis
- (b) Bestimmung der relativen Höhe der Berechtigung
- (c) Bezugsberechtigung bei mehreren Begünstigtenklassen
- b) Anteilige Zurechnung der Einkünfte nach § 15 Abs. 1 AStG
- (a) Rangfolge der Zurechnungssubjekte
- (b) Berechnung des zuzurechnenden Anteils
- 5. Zusammenfassung
- B. Steuerpflichtige Vorgänge bei intransparenten Trusts
- I. Besteuerung der Ertragsausschüttungen intransparenter Trusts
- 1. Ertragsausschüttungen des Trusts als sonstige Einkünfte
- a) Trustausschüttungen als wiederkehrende Bezüge
- (a) Von Vermögenmasse gewährte Bezüge
- (b) Wiederkehrende Bezüge
- b) Zwischenergebnis
- 2. Ertragsausschüttungen des Trusts als Einkünfte aus Kapitalvermögen
- a) Trustausschüttungen als Leistungen einer ausländischen Vermögensmasse
- (a) Leistungen einer ausländischen Vermögensmasse
- (b) Wirtschaftliche Vergleichbarkeit der Leistungen zu Gewinnausschüttungen einer Gesellschaft
- b) Zwischenergebnis
- 3. Vergleich von Trustausschüttungen mit Ausschüttungen von Stiftungen an deren Destinatäre
- a) Problemstellung
- b) Position der Rechtsprechung
- c) Position der Finanzverwaltung
- d) Position der Literatur
- e) Übertragung der Ergebnisse auf Ausschüttungen eines Trusts an seine beneficiaries
- (a) Vergleichbarkeit der Rechtsinstitute
- (b) Trust als von Personengruppe beherrschte Vermögensmasse
- (c) Bezugs- und anfallsberechtigter Leistungsempfänger
- (d) Trusteinkommen als Leistungsgegenstand
- f) Schlussfolgerungen für Trustausschüttungen
- II. Besteuerung der Substanzausschüttungen intransparenter Trusts als wiederkehrende Bezüge bzw. Einkünfte aus Kapitalvermögen
- C. Fazit zum vierten Kapitel
- 5. Kapitel: Problematik einer möglichen Doppelbesteuerung mit Einkommensteuer sowie Schenkungsteuer bei Ertragsausschüttungen des Trusts
- A. Begriffe der Doppelbesteuerung und der Doppelbelastung
- B. Erstes Doppelbesteuerungsszenario
- I. Ertragsausschüttungen des Trusts als Schenkung unter Lebenden
- II. Ertragsausschüttungen des Trusts als Einkünfte aus Kapitalvermögen
- C. Zweites Doppelbesteuerungsszenario
- I. Ertragsausschüttungen des Trusts als Schenkung unter Lebenden
- II. Ertragsausschüttungen des Trusts als sonstige Einkünfte
- D. Drittes Doppelbesteuerungsszenario
- I. Einkünfte des Trusts als zugerechnete Einkünfte der bezugs- und anfallsberechtigten beneficiaries
- II. Bereits zugerechnete Einkünfte des Trusts als Schenkung unter Lebenden
- E. Fazit zum fünften Kapitel
- § 3 Gesamtzusammenfassung
- Literaturverzeichnis
A. A. |
Andere Ansicht |
Abs. |
Absatz |
A. E. |
Am Ende |
A.F. |
Alte Fassung |
Art. |
Artikel |
AStG |
Außensteuergesetz |
Aufl. |
Auflage |
BayObLG |
Bayerisches Oberstes Landesgericht |
BB |
Betriebs-Berater |
Bd. |
Band |
BewG |
Bewertungsgesetz |
BFH |
Bundesfinanzhof |
BFHE |
Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs |
BFH/NV |
Nicht veröffentliche Entscheidungen des Bundesfinanzhofs |
BGB |
Bürgerliches Gesetzbuch |
BGBl. |
Bundesgesetzblatt |
BGH |
Bundesgerichtshof |
BGHZ |
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen |
Bl. |
Blatt |
BR-Drs. |
Bundesrats-Drucksache |
BStBl. |
Bundessteuerblatt |
BT-Drs. |
Bundestags-Drucksache |
BVerfG |
Bundesverfassungsgericht |
BVerfGE |
Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts |
Bzw. |
Beziehungsweise |
DB |
Der Betrieb |
DStR |
Deutsches Steuerrecht |
DStZ |
Deutsche Steuer-Zeitung |
DSWR |
Datenverarbeitung, Steuer, Wirtschaft, Recht |
EGBGB |
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch |
ErbStB |
Der Erbschaft-Steuer-Berater |
ErbStG |
Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz |
ErbStR |
Erbschaftsteuerrichtlinien |
EStG |
Einkommensteuergesetz |
EWS |
Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht |
EU-ErbVO |
Europäische Erbrechtsverordnung |
F. |
Folgende |
Ff. |
Fortfolgende |
FG |
Finanzgericht |
Fn. |
Fußnote |
FR |
Finanz-Rundschau |
FS |
Festschrift |
GWR |
Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht |
H.M. |
Herrschende Meinung |
Hs. |
Halbsatz |
INF |
Information für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer |
IWB |
Internationale Wirtschaftsbriefe |
I.S.d. |
Im Sinne des |
IStR |
Internationales Steuerrecht |
I.V.m |
In Verbindung mit |
KStG |
Körperschaftsteuergesetz |
M.w.N. |
Mit weiteren Nachweisen |
N.F. |
Neue Fassung |
NJW |
Neue Juristische Wochenschrift |
Nr. |
Nummer |
No. |
Number |
N.v. |
Nicht veröffentlicht |
NWB |
Neue Wirtschaftsbriefe |
NZG |
Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht |
OLG |
Oberlandesgericht |
PIStB |
Praxis der internationalen Steuerberatung |
PStR |
Praxis Steuerstrafrecht |
RFH |
Reichsfinanzhof |
RIW |
Recht der internationalen Wirtschaft |
Rn. |
Randnummer |
RStBl. |
Reichsteuerblatt |
S. |
Seite |
Sog. |
Sogenannte |
StB |
Der Steuerberater |
Stbg |
Die Steuerberatung |
StuW |
Steuern und Wirtschaft |
V. |
Versus |
Vgl. |
Vergleiche |
Vol. |
Volume |
WiB |
Wirtschaftsrechtliche Beratung |
ZErb |
Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis |
ZEV |
Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge |
ZfRV |
Zeitschrift für Europarecht, internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung |
ZStV |
Zeitschrift für Stiftungs- und Vereinswesen |
„Der Trust ist ein dem deutschen Zivilrecht fremdes Rechtsinstitut“. Dies ist wahrscheinlich der erste Satz, den ein deutscher Rechtswissenschaftler liest, wenn er im Rahmen seiner wissenschaftlichen oder beruflichen Beschäftigung mit einem Trust konfrontiert wird.1 Im englischen Schrifttum finden sich wiederum Sätze wie: „[The trust is] the greatest and most distinctive achievement performed by Englishmen in the field of jurisprudence“.2 Warum also bedient sich das deutsche Recht nicht der Rechtsfigur des Trusts, die im Kanon unserer Rechtsinstitute ihren eigenen Platz einnehmen könnte? Warum ist das deutsche Zivilrecht nicht willens, das Kuckucksei namens Trust ins eigene Nest zu legen?3 Zumindest kann dieser Umstand nicht dem grundlegenden Unterschied zwischen den Rechtssystemen von civil law und common law geschuldet sein. Das Haager Trustübereinkommen von 19854, welches die zivilrechtliche Anerkennung des Trusts sicherstellt, ist mittlerweile in 13 Staaten in Kraft getreten, wobei sich darunter sieben Staaten mit einem reinen civil law system finden.5 Obwohl der Trust als stilprägendes Rechtsinstitut des common law bezeichnet wird6, ←21 | 22→zeigt diese Entwicklung, dass eine Umsetzung des Trustkonzepts auch in einem civil law system gelingen kann7; zumindest aber ist sie Beweis dafür, dass eine Anerkennung des Trustkonzepts8 immer wieder auftauchende Probleme in den mittlerweile alltäglichen grenzüberschreitenden Fällen zu lösen vermag.9
Das Haager Trustübereinkommen wurde jedoch von Deutschland weder ratifiziert10, noch ist von einer Ratifizierung in Zukunft auszugehen.11 Folglich existiert auch kein „Trust-Statut“ im internationalen Privatrecht Deutschlands12, so dass eine Einordnung im Rahmen des internationalen Privatrechts bei Berührungspunkten ausländischer Trusts mit dem deutschen Zivilrecht mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist. Auch die Behandlung des Trusts in der Rom I-VO13 oder in der EU-ErbVO14 bringen dahingehend wenig Klarheit. Aufgrund dieser Ausgangslage im deutschen Zivilrecht und um Verwechslungen mit ähnlichen, aber nicht identischen Rechtspositionen im deutschen Recht zu vermeiden, sollen im Laufe der Arbeit die Trustbeteiligten in ihrer englischen Originalbezeichnung aufgeführt werden.
Die ablehnende Haltung gegenüber dem Trust auf dem Gebiet des Zivilrechts scheint sich auf dem Gebiet des deutschen Steuerrechts fortzusetzen. Ursprünglich war die steuerliche Behandlung des Trusts und der an ihm beteiligten Personen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer zwar vorteilhaft für den Steuerpflichtigen. Die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs15 bestimmte, dass der Vermögensübergang auf den Trust und die allfällige Übertragung dieses Vermögens auf die Begünstigten der Trustkonstruktion nur einmal einer Besteuerung unterworfen wurde. Gleichzeitig ermöglichte die damalige Behandlung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht in bestimmten Konstellationen die Ausnutzung von Stundungs- und Verzögerungseffekten, welche dem Trust als steuerlichem Gestaltunginstrument eine gewisse Attraktivität verliehen.
←22 | 23→Mit Inkrafttreten der finalen Fassung des StEntlG 1999/2000/200216 büßte der Trust seine Stellung als Steuergestaltungsinstrument aber ein. Um das Eintreten der ungewünschten Stundungs- und Verzögerungseffekte zu verhindern, wurden diverse Tatbestände in das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz eingeführt, welche die Trustbesteuerung verschärften und die ursprüngliche steuerliche Attraktivität dieses Rechtsinstitutes – gerade als Alternative zum Rechtsinstitut der Stiftung – konterkarierten. Insbesondere wurde nun der Vermögensübergang auf den Trust zusätzlich zu der Auszahlung von Vermögenswerten an sogenannte „Zwischenberechtigte“17 einer Besteuerung nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz unterworfen. War in ersten Entwürfen des StEntlG 1999/2000/2002 noch eine Gleichstellung des Trusts mit der Stiftung nach deutschem Recht ins Auge gefasst worden, so ist der Trust nun in einigen entscheidenden Punkten gegenüber der Stiftung schlechter gestellt.
Die jetzige Besteuerung nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz führte auch auf dem Gebiet der Einkommensteuer zu neuen Problemen. Denn Ausschüttungen von Trusterträgen und gegebenenfalls auch Ausschüttungen des Trustvermögens unterliegen potentiell sowohl der Einkommensteuer als auch der Schenkungsteuer. So tritt zu der Verschärfung der Besteuerung auf dem Gebiet des ErbStG zudem die Möglichkeit einer Mehrfachbesteuerung, da hier keine eindeutige höchstrichterliche Rechtsprechung vorhanden ist.
Schließlich können im Rahmen der Zurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz Einkünfte des Trusts schon vor der tatsächlichen Ausschüttung bei den in Deutschland steuerpflichtigen Beteiligten besteuert werden, was diese in die unangenehme Situation bringen kann, eine Steuerschuld begleichen zu müssen, ohne jemals in den Genuss einer Ausschüttung durch den Trust gekommen zu sein.
Insgesamt hat das deutsche Steuerrecht als eines der wenigen im europäischen Raum den Ruf, dem Trust gegenüber feindselig eingestellt zu sein.18 Insbesondere gegenüber der (Familien-)Stiftung bestehen steuerliche Nachteile, sobald in Deutschland steuerpflichtige Personen am Trustverhältnis Beteiligung erfahren. Neuere Beiträge in Fachzeitschriften legen in Deutschland steuerpflichtigen ←23 | 24→Personen aufgrund der negativen steuerlichen Implikationen gar den Ausstieg aus der Truststruktur nahe.19
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit soll dem deutschen Rechtswissenschaftler ein Eindruck vermittelt werden, was der Begriff „Trust“ im Detail bedeutet. Durch Aufzeigen der Funktionsvielfalt des Trusts soll begründet werden, warum die Einordnung als bloßes Steuervermeidungsinstrument dem Rechtsinstitut in seiner Vielseitigkeit in keiner Weise Rechnung trägt.
Details
- Seiten
- 262
- Erscheinungsjahr
- 2020
- ISBN (PDF)
- 9783631836903
- ISBN (ePUB)
- 9783631836910
- ISBN (MOBI)
- 9783631836927
- ISBN (Paperback)
- 9783631809150
- DOI
- 10.3726/b17648
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2020 (September)
- Schlagworte
- Erbschaftsteuer Schenkungsteuer Einkommensteuer Zurechnungsbesteuerung
- Erschienen
- Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2020. 262 S.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG