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Filmförderung in Deutschland und UK

Eine rechtsvergleichende Untersuchung der Filmfördersysteme in Deutschland und in dem Vereinigten Königreich/England unter besonderer Berücksichtigung des gemeinsamen Faktors des EU-Beihilfenrechts

von Hannah Schauf (Autor:in)
©2021 Dissertation 610 Seiten

Zusammenfassung

Filme sind auf staatliche Filmförderung angewiesen. Die Autorin stellt in einem Rechtsvergleich die Filmfördersysteme in Deutschland und England einschließlich der Förderung auf UK-Ebene mit ihren unterschiedlichen Förderinstrumenten gegenüber. Erstmalig wird das englische Filmfördersystem in seiner Gesamtheit dargestellt. Die Förderungen werden auf eine Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilfenrecht untersucht, insbesondere das Tatbestandsmerkmal der staatlichen Mittel und die Rechtfertigungsgründe. Die Autorin gibt als Resultate wertvolle Hinweise zur Korrektur von Fördergesetzen und -richtlinien. Hervorgehoben wird das Film Tax Regime der britischen Steuererleichterungen, das sowohl Vorbild als auch Warnfunktion für eine Weiterentwicklung des deutschen Filmfördersystems sein kann.

Inhaltsverzeichnis


←27 | 28→

Abkürzungsverzeichnis

Deutsche Abkürzungen:

a.A. andere Ansicht

ABl. Amtsblatt

Abs. Absatz

AG Amtsgericht

AG DOK Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm

AG Kino Arbeitsgemeinschaft der deutschen Filmkunsttheater e.V.

AGVO Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung

AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

a.F. alte Fassung

Alt. Alternative

AO Abgabenordnung

ARD Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-​rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland

Art. Artikel

Aufl. Auflage

AVMD Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste

Bd. Band

Beschl.v. Beschluss vom

BGH Bundesgerichtshof

BKM Bundesbeauftragte für Kultur und Medien

BMF Bundesministerium für Finanzen

BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

BR Bayerischer Rundfunk

BRD Bundesrepublik Deutschland

BR-​Drs. Bundesratsdrucksache

BremLMG Bremisches Landesmediengesetz

BT-​Drs. Bundestagsdrucksache

BVerfG Bundesverfassungsgericht

BVerfGE Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

BVerwG Bundesverwaltungsgericht

BVerwGE Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts

BVVO Beihilfenverfahrensverordnung

bzw. beziehungsweise

ca. circa

←28 | 29→ d. der

DEFA Deutsche Filmaktiengesellschaft

ders. derselbe

DFFF Deutscher Filmförderfonds

DÖV Die öffentliche Verwaltung

DVD digitaler optischer Datenspeicher/​ digital video or versatile disc

EAI Europäische Audiovisuelle Informationsstelle

EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

EG Europäische Gemeinschaft

EGV Vertrag über die Europäische Gemeinschaft

endg. endgültig (bei Entscheidungen der EU-​Kommission)

EU Europäische Union

EuG Gericht der Europäischen Union

EuGH Europäischer Gerichtshof

EUV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

e.V. eingetragener Verein

EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

EWR Europäischer Wirtschaftsraum

f. folgende

FBW Deutsche Film-​ und Medienbewertung

ff. fortfolgende

FFA Filmförderanstalt

FFF Bayern FilmFernsehFonds Bayern GmbH

FFG Filmförderungsgesetz

FFHSH Filmförderung Hamburg/​Schleswig-​Holstein GmbH

Filmstiftung Film-​ und Medienstiftung NRW GmbH

Fn. Fußnote

GB Großbritannien

gem. gemäß

GG Grundgesetz

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung

HessenFilm HessenFilm und Medien GmbH

h.M. herrschende Meinung

HPRG Hessisches Privatrundfunkgesetz

HR Hessischer Rundfunk

Hrsg. Herausgeber

IBB Investitionsbank Berlin

ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg

i.d.F. in der Fassung

←29 | 30→ i.H.v. in Höhe von

i.S.d. im Sinne der/​s

i.V.m. in Verbindung mit

Kap. Kapitel

KEF Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

KiKA Kinderkanal der öffentlich-​rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF

KMU Kleine und mittlere Unternehmen

KStG Körperschaftssteuergesetz

Kulturstiftung Stiftung Rheinland-​Pfalz für Kultur

Kuratorium Kuratorium junger deutscher Film

LG Landgericht

lit. Buchstabe

LMG BW Landesmediengesetz Baden-​Württemberg

LMG NRW Landesmediengesetz Nordrhein-​Westfalen

Medienboard/​ MBB Medienboard Berlin-​Brandenburg GmbH

MStV Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien

Medienstaatsvertrag HSH Medienstaatsvertrag Hamburg/​ Schleswig-​Holstein

MDM Mitteldeutsche Medienförderung GmbH

MDR Mitteldeutscher Rundfunk

MFG Medien-​ und Filmgesellschaft mbH Baden-​Württemberg

Mio. Million

m.M. Mindermeinung

MMR Zeitschrift für Multimedia und Recht

Mrd. Milliarde

m.w.N. mit weiteren Nachweisen

MV Film e.V. Mecklenburg-​Vorpommern Film e.V.

MWWK Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-​Pfalz

NDR Norddeutscher Rundfunk

n.F. neue Fassung

NJW Neue Juristische Wochenschrift

NMedienG Niedersächsisches Mediengesetz

nordmedia Film-​ und Mediengesellschaft Niedersachsen/​Bremen mbH

←30 | 31→ Nr. Nummer

NVwZ Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht

OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/​ Organisation for Economic Co-​operation and Development

OLG Oberlandesgericht

OVG Oberverwaltungsgericht

PM Pressemitteilung

Produzentenallianz Allianz Deutscher Produzenten –​ Film & Fernsehen e.V.

ProSiebenSat.1 ProSiebenSat.1 Media Societas Europaea (SE)

RFinStV Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

RGebStV Rundfunkgebührenstaatsvertrag

RBB Rundfunk Berlin-​Brandenburg

RL Richtlinie

Rn. Randnummer

Rs. Rechtssache

Rspr. Rechtsprechung

RStV Rundfunkstaatsvertrag

RTL RTL Television/​ Radio Télévision Luxembourg Group Société Anonyme (SA)

RundfG-​M-​V Rundfunkgesetz für das Land Mecklenburg-​ Vorpommern

S. Seite

Saarland Medien Gesellschaft zur Medienförderung Saarland –​ Saarland Medien -​ mbH

sog. sogenannte/​r

SWR Südwestrundfunk

ThürLMG Thüringer Landesmediengesetz

TV Fernsehen/​ television

u.a. und andere

UFITA Archiv für Urheber-​ und Medienrecht

UK Vereinigtes Königreich

UNESCO Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur/​ United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation

Urt.v. Urteil vom

USA Vereinigte Staaten von Amerika

U.S.-​amerikanisch amerikanisch bezogen auf die Vereinigten Staaten von Amerika

←31 | 32→ u.U. unter Umständen

v. von

Verf. Verfasserin

VerfO Verfahrensordnung

VFX Spezialeffekte/​ Visuelle Effekte/​ special and visual effects

VG Verwaltungsgericht

vgl. vergleiche

VO Verordnung

VoD Video-​on-​Demand

WDR Westdeutscher Rundfunk

z.B. zum Beispiel

ZDF Zweites Deutsches Fernsehen

Ziff. Ziffer

z.T. zum Teil

ZUM Zeitschrift für Urheber-​ und Medienrecht

Britische Abkürzungen:

ACE Arts Council England

BAFTA British Academy of Film and Television Arts

BAME Black Asian Minorities Ethnics

BBC British Broadcasting Corporation

BBFC British Board of Film Classification

BECTU Broadcasting, Entertainment, Cinematograph and Theatre Union

BFC British Film Commission

BFI British Film Institute

BIS Department for Business, Investment and Skills

Brexit Britain Exit, Ausstieg UKs aus der EU

BSkyB British Sky Broadcasting

CE Creative England

CGI computer-​generated imagery

chap chapter

CTA Corporation Tax Act

DCMS Department for Culture, Media and Sport

EAO European Audiovisual Observatory, siehe EAI

Ent.L.R. Entertainment Law Review

ERDF European Regional Development Fund, siehe EFRE

EStAL European State Aid Law

FA Finance Act

←32 | 33→ FAN Film Audience Network

FHLO Film Hub Lead Organisations

fin final (bei Entscheidungen der EU-​Kommission)

FLAMIN Film London Artists’ Moving Image Network

FNUK Film Nation UK

FPCManual Film Production Company Manual

GB Great Britain

GBER General Block Exemption Regulation, siehe AGVO

GLA Greater London Authority

HMRC Her Majesty’s Revenue & Customs

ICTA Income and Corporation Tax Act

ILBF Irish Language Broadcast Fund

ITA Income Tax Act

ITTOIA Income Tax (Trading and Other Income) Act

ITV Independent Television

(N)LA (National) Lottery Act

LFVDA London Film and Video Development Agency

LGBT Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender

LOI letter of intent

MPA Motion Picture Association

NDPB non-​departmental public body

Nesta National Endowment for Science, Technology and the Arts

NFM Northern Film & Media

No. Number

PACT Producers Alliance for Cinema and Television

para paragraph

PAYE Pay-​as-​you-​earn-​tax

p/​ pp page/​ pages

pt part

Quango quasi-​autonomous non-​governmental organisation

RDA Regional Development Agency

RIFE Regional Investment Fund for England

RSA Regional Screen Agency

s/​ ss section/​ sections

SA State Aid (bei Entscheidungen der EU-​Kommission)

sch schedule

SIF Skills Investment Fund

SME small and medium-​sized enterprises

subsect. subsection

←33 | 34→ UK United Kingdom

UKFC UK Film Council

UK FTR UK Film Tax Relief

UKTI UK Trade & Investment

USBF Ulster-​Scots Broadcast Fund

Vol. Volume

Euro

£ Pound Sterling/​ Pfund Sterling

←35 | 36→

Teil 1 Einführung1

„Paying tribute to the high complexity of the film business, we therefore suggest that when watching a film in the future, one must not only appreciate the art that lies in the making of it, but also acknowledge that maybe the real art in film today, is to get it financed.“2

Die Filmfördersysteme in den einzelnen europäischen Ländern unterscheiden sich teils gravierend voneinander. Man kann nicht nur einen Aspekt herausgreifen, um einen Vergleich anzustellen und diesen als mögliches Vorbild für das jeweils andere Fördersystem bewerten. Ebenso wie in Deutschland die Bundesförderung und Länderförderung ineinandergreifen und sich ergänzen, ist das System in den anderen Ländern aus sich ergänzenden und sich gegenseitig bedingenden Faktoren zusammengesetzt. Auf das Fördersystem wirken zudem die verschiedenen rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Faktoren des jeweiligen Staates ein, sodass das Fördersystem jeweils in diesen Kontext eingebettet ist. Auch wenn die einzelnen Faktoren der gegenständlichen Fördersysteme in dieser Arbeit dargestellt und kritisch untersucht werden, erfolgt die Analyse der Fördersysteme in einer ganzheitlichen Betrachtung und Beurteilung. Die EU hat wie in anderen Bereichen auch auf die nationalen Filmfördersysteme Einfluss. Bedeutsam ist hier das Beihilfenrecht. Zudem hat die EU eigene Förderinstrumente erlassen, die den Film stärken sollen und die gleichzeitig seine besondere Rolle als europäisches Kultur-​ und Wirtschaftsgut berücksichtigen.

A. Zielsetzung und Vorgehensweise

I. Untersuchungsgegenstand

Untersuchungsgegenstand sind die zwei Filmfördersysteme in Deutschland und in dem Vereinigten Königreich (im Folgenden abgekürzt mit der britischen ←36 | 37→Kurzform UK)3 mit Schwerpunkt England. Daraus ergeben sich vier Regelungskomplexe: das Filmfördersystem auf Bundesebene und das Filmfördersystem auf Bundesländerebene in Deutschland sowie das Filmfördersystem auf UK-​Ebene und das nationale und regionale Filmfördersystem in England.

Film ist ein audiovisuelles Medium zur Vermittlung von Inhalten; Film kann ein Kunstwerk sein, Film ist ein Kulturgut und Film ist ein Wirtschaftsgut. Die Filmförderung gehört zum Oberbegriff der Filmfinanzierung und bezieht sich auf die staatliche Filmförderung. Seit der Entdeckung der Filmtechnik und Entstehung des Films haben sich Staaten mit der Förderung beschäftigt –​ in unterschiedlicher Ausprägung und aus den unterschiedlichen wirtschaftlichen, kulturellen, künstlerischen, politischen und gesellschaftlichen Gründen. Unter Filmförderung ist sowohl die positive Leistungsförderung als auch die negative Zuwendungsförderung durch das Finanzinstrument der Steuererleichterung zu verstehen. Bei der positiven Leistungsförderung liegt der Schwerpunkt meist auf der Produktionsförderung, wobei auch die vor-​ und nachgelagerten Herstellungsphasen (Pre-​ und Postproduktion) von der Filmförderung erfasst werden, sowie darüber hinaus die Förderung von Abspiel und Vertrieb.

Die Arbeit untersucht die unterschiedlichen Filmfördersysteme von Deutschland und UK/​ England in der Einbettung des Rechtsrahmens des EU-​Beihilfenrechts. Ein Schwerpunkt wird der Darstellung des britischen Filmfördersystems eingeräumt, da es eine solche bislang weder in der englischsprachigen rechtswissenschaftlichen, und auch filmwissenschaftlichen, Literatur noch der deutschen gibt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Prüfung und Bewertung der einzelnen Förderungen in beihilferechtlicher Hinsicht. Die Reichweite des Untersuchungsgegenstandes geht in der Analyse zu einem Vergleich aus rechtswissenschaftlicher Sicht der Filmfördersysteme in UK/​ England und Deutschland.

Der Untersuchungsgegenstand hinsichtlich UK ist auf das Filmfördersystem in England und auf UK-​Ebene beschränkt, die nationalen Filmfördersysteme in den anderen UK-​Nationen Schottland, Wales und Nordirland sind hier ausgeklammert, da dies den Rahmen der Arbeit sprengen würde. Wenn im Folgenden ←37 | 38→die Bezeichnung UK verwandt wird, bezieht sich dies auf die UK-​Ebene und nicht auf sämtliche UK-​Nationen.

Das Beihilfenrecht selbst ist nicht Gegenstand einer kritischen Analyse und Betrachtung. Es wird lediglich in filmrechtlicher Sicht dargestellt, um die spätere Beihilfeprüfung durchführen zu können. Dementsprechend wird das Beihilfenrecht hier nur in der Anwendung und mit seinen Rechtsfolgen behandelt, wie es sich auswirkt und wie die Förderpolitik vor dem Hintergrund des Beihilfenrechts von den Staaten gehandhabt wird.

Ebenfalls nicht Gegenstand der Untersuchung ist eine Diskussion um die Motive und Rechtfertigung der Filmförderung noch eine Darstellung des deutschen Filmfördersystems in seinen gesamten Einzelheiten. Die Förderung wird lediglich vollständig mit seinen Einzelheiten und Besonderheiten im Hinblick auf den Rechtsvergleich und die europäische Beihilferechtsprüfung dargestellt.

II. Zielsetzung

Die Ziele der Untersuchung sind die Darstellung der Regelungskomplexe, die Analyse der Förderungen unter der EU-​Beihilferechtsprüfung, der Vergleich der Regelungskomplexe unter besonderer Berücksichtigung des gemeinsamen Faktors des EU-​Beihilfenrechts und die Analyse der Ergebnisse. Es findet eine Darstellung des britischen und deutschen Filmfördersystems mit einem einleitenden Abriss der historischen Entwicklung statt. Für den späteren Rechtsvergleich ist die Deskription der vier Regelungskomplexe unbedingt erforderlich. Gleiches gilt für die Darlegung des EU-​Rechtsrahmens des europäischen Beihilfenrechts aus filmrechtlicher Sicht als Voraussetzung für die präzise rechtliche Untersuchung der einzelnen Förderungen. Im Laufe der Arbeit hat sich ein Schwerpunkt auf die Abhandlung des Filmfördersystems in UK und England ergeben, da dieses anders als das deutsche Filmfördersystem bislang nicht Gegenstand von Untersuchungen in anderen wissenschaftlichen Arbeiten war und keine Beschreibung existiert. Diese Arbeit will erstmals eine vollständige Darstellung des englischen und britischen Filmfördersystems wagen. Hierin wird auch einer der anvisierten Erkenntnisgewinne gesehen. In dem Teil über das deutsche Filmfördersystem wird auf Bundesebene die Verfassungsmäßigkeit des Filmförderungsgesetzes beleuchtet.

Ein weiterer Anspruch ist die Prüfung auf Vereinbarkeit der Fördersysteme und -​instrumente mit dem Wettbewerbsrecht der EU, namentlich dem Beihilfenrecht. Es wird eine Beihilfeprüfung der verschiedenen Förderprogramme in UK/​ England und Deutschland vorgenommen. Die präzise und ausführliche Einordnung der Förderungen auf ihren Beihilfencharakter und unter ←38 | 39→den Beihilfebegriff soll Klarheit und Rechtssicherheit in der Anwendungspraxis erzielen. Die Auswertung zeigt, wie der dem Beihilfenrecht innewohnende Grundsatz eines Gleichgewichts zwischen einer Flexibilität für die nationalen Staaten und einer Rechtssicherheit auf europäischer Ebene bei der Filmförderung in Einklang zu bringen sind. Die komparative Fragestellung der Arbeit ermöglicht die Bestandsaufnahme der Filmfördersysteme im Rechtsvergleich und einen Rechtsvergleich unter dem gemeinsamen rechtsvergleichenden Faktor des europäischen Beihilfenrechts sowie eine Untersuchung des Einflusses auf die jeweiligen Filmfördersysteme der beiden Staaten. In diesem Zusammenhang bezweckt die vorliegende Arbeit die Schwächen und Stärken des deutschen Filmfördersystems aufzuzeigen und durch die Darstellung und den Vergleich mit dem britischen System Möglichkeiten und Aspekte der Weiterentwicklung aufzuzeigen, wo das Fördersystem von UK Vorteile bietet, die für die deutsche Förderung Beispielcharakter haben könnten. Der Rechtsvergleich soll auch den Blick auf ein anderes Filmfördersystem in einem filmstarken europäischen Staat lenken, insbesondere vor dem Hintergrund der ständigen Überprüfung des deutschen Filmförderungsgesetzes für mögliche Anregungen und Erweiterungen.

III. Vorgehensweise und Methode

Die Arbeit ist ein Rechtsvergleich zwischen den Filmfördersystemen in UK/​ England und Deutschland, bei dem Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausgearbeitet und die unterschiedlichen Ausgestaltungen für das gleiche Ziel der Filmförderung untersucht werden.

In der ersten Hälfte bildet die Arbeit die Filmfördersysteme im Status Quo und das EU-​Beihilfenrecht ab und legt die Grundlagen für die zweite Hälfte, in der die Fördersysteme analysiert und beihilferechtlich eingeordnet und im Rechtsvergleich gegenüber gestellt werden. Der Gang der Untersuchung folgt nach der Einführung (Teil 1) der Darstellung der Filmfördersysteme in UK/​ England (Teil 2) und Deutschland (Teil 3), der Darlegung des Rechtsrahmens des EU-​Beihilfenrechts (Teil 4), der Analyse jeweils des britischen (Teil 5) und deutschen (Teil 6) Systems unter Beurteilung des Beihilfecharakters, mündet in einem Rechtsvergleich der Fördersysteme in den zwei Staaten (Teil 7) und schließt mit einem Ausblick (Teil 8).

Die dargestellten Charakteristika der Filmfördersysteme wurden vor dem Hintergrund der Beihilfeprüfung und der Vergleichbarkeit der beiden Systeme ausgewählt. Eine zentrale Fragestellung bei der Darstellung der Fördersysteme für die spätere Beihilfeprüfung ist die Rechtsform der Einrichtungen und die Herkunft der für die Filmförderung zur Verfügung stehenden Mittel. ←39 | 40→Die Einrichtungen der Filmfördersysteme werden möglichst ähnlich aufgebaut dargestellt; Abweichungen sind den Besonderheiten und Eigenarten der Einrichtungen geschuldet, die sich in der Struktur widerspiegeln.

Während das deutsche Filmfördersystem bereits Gegenstand von rechtswissenschaftlichen Untersuchungen war und es einige Fachliteratur gibt, die neben den Gesetzestexten und Förderrichtlinien der Einrichtungen hier herangezogen und im Hinblick auf den Untersuchungsgegenstand ausgewertet wurde, entstand die Informationsgrundlage des Fördersystems in UK und England mittels empirischer Feldforschung sowie Fachgesprächen unter Heranziehung der wenigen offiziellen juristischen Regularien, Gesetzestexten und Förderrichtlinien der Einrichtungen. Für die Darstellung des britischen und englischen Filmfördersystems konnte weder auf bereits bestehende wissenschaftliche Darstellungen noch auf rechtswissenschaftliche oder filmwissenschaftliche Literatur und Datenbanken oder andere schriftliche Informationen, die die Filmförderstruktur zum Gegenstand haben oder das Fördersystem in seiner Gesamtheit und mit seinen Strukturen systematisch erfassen, zurückgegriffen werden. In UK bzw. England besteht eine verzweigte Förderstruktur, eine Tatsache, die es erschwert hat, das Fördersystem zu erforschen und zu eruieren. Diese Herausforderung konnte nur mit einem Forschungsaufenthalt vor Ort in England bewältigt werden. Für die Informationsgewinnung war dies unverzichtbar. Der Forschungsaufenthalt fand am King’s College London im Jahr 2014 statt. In diesem Rahmen wurden nicht nur Fachgespräche mit Mitarbeitern der Filmfördereinrichtungen des British Film Institute und Film London geführt, sondern auch Experteninterviews mit Mitarbeitern vom Department for Culture, Media and Sport und von Her Majesty’s Revenue and Customs. Die so geschaffene Datengrundlage konnte sodann systematisch analysiert und ausgewertet werden. Deswegen folgt die Arbeit einer methodisch-​systematischen Sammlung von Daten, die hinsichtlich der Fördereinrichtungen direkt von den Einrichtungen selbst eingeholt wurden mit schriftlichen Anfragen und Fachgesprächen zur Informationsgewinnung.

Hinzu kommt, dass das Rechtssystem in UK völlig anders als in Deutschland aufgebaut ist: Es gibt keine kodifizierte Verfassung. Kurzgefasst gibt es in UK drei Rechtssysteme (English law, Scots law und Northern Irish law) und zudem UK-​weit geltendes Recht. Außerdem besteht das Recht aus dem common law als Sammlung des case law (Rechtsprechung mit Fallrecht und Richterrecht) sowie dem statute law (parlamentarische Rechtssetzung). Die Rechtsstruktur ist damit verzweigter als die deutsche, was sich auf der Ebene des Filmfördersystems interessanterweise widerspiegelt. Die Filmförderung in UK ist nicht einem Rechtsgebiet zugehörig, sondern wird von vielen verschiedenen Rechtsgebieten geregelt und beeinflusst: dem öffentlichen Recht, dem Steuerrecht, dem Wirtschaftsrecht, ←40 | 41→dem Versicherungsrecht, dem allgemeinen Zivilrecht, dem Urheberrecht, dem Haftungsrecht, dem charity law, dem National Lottery law und dem Vereinsrecht. Es gibt einige Gesetze, die für das Filmfördersystem von Bedeutung sind. Diese wurden als Rechtsgrundlage ausgewertet. Im Bereich der Steuererleichterungen ist wichtige Auswertungsgrundlage ein informelles Richtlinienwerk der britischen Steuerbehörde. Hinzu kam während der Recherche die Schwierigkeit, dass Gerichtsentscheidungen nicht in der Weise wie in Deutschland veröffentlicht werden und daher nicht leicht und nicht vollständig zugänglich sind. Teilweise gehören andere Institutionen zu dem System der Filmförderung, die hauptsächlich anderen Sektoren zugehörig, jedoch mit der Filmförderung verbunden sind und deswegen in der gebotenen Kürze mitbehandelt werden. Außerdem wurde eine selektive Literaturrecherche von einigen wenigen wissenschaftlichen Quellen im Bereich der Filmförderung vorgenommen, zusätzlich auch von anderen rechtswissenschaftlichen Gebieten sowie nicht-​juristischen Quellen, die hilfreich waren, um das Bild des Fördersystems zu vervollständigen.

Details

Seiten
610
Jahr
2021
ISBN (PDF)
9783631850558
ISBN (ePUB)
9783631850565
ISBN (MOBI)
9783631850572
ISBN (Hardcover)
9783631846858
DOI
10.3726/b18192
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2021 (März)
Schlagworte
Filmfinanzierung Filmfördereinrichtungen Filmförderungsgesetz (FFG) British Film Institute (BFI) Filmmitteilung Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Film Tax Relief (FTR) Steuererleichterungen Subventionsrecht Filmbeihilfen
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2021. 610 S.

Biographische Angaben

Hannah Schauf (Autor:in)

Hannah Schauf studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bremen und Mainz. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war sie unter anderem als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Medienrecht, Kulturrecht und Öffentliches Recht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz tätig. Im Rahmen ihrer Promotion war sie als DAAD-Stipendiatin für einen Forschungsaufenthalt an der Dickson Poon Law School des King’s College der University of London.

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