Filmförderung in Deutschland und UK
Eine rechtsvergleichende Untersuchung der Filmfördersysteme in Deutschland und in dem Vereinigten Königreich/England unter besonderer Berücksichtigung des gemeinsamen Faktors des EU-Beihilfenrechts
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Deutsche Abkürzungen:
a.A. andere Ansicht
ABl. Amtsblatt
Abs. Absatz
AG Amtsgericht
AG DOK Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm
AG Kino Arbeitsgemeinschaft der deutschen Filmkunsttheater e.V.
AGVO Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
a.F. alte Fassung
Alt. Alternative
AO Abgabenordnung
ARD Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland
Art. Artikel
Aufl. Auflage
AVMD Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste
Bd. Band
Beschl.v. Beschluss vom
BGH Bundesgerichtshof
BKM Bundesbeauftragte für Kultur und Medien
BMF Bundesministerium für Finanzen
BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BR Bayerischer Rundfunk
BRD Bundesrepublik Deutschland
BR-Drs. Bundesratsdrucksache
BremLMG Bremisches Landesmediengesetz
BT-Drs. Bundestagsdrucksache
BVerfG Bundesverfassungsgericht
BVerfGE Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
BVerwG Bundesverwaltungsgericht
BVerwGE Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts
BVVO Beihilfenverfahrensverordnung
bzw. beziehungsweise
ca. circa
DEFA Deutsche Filmaktiengesellschaft
ders. derselbe
DFFF Deutscher Filmförderfonds
DÖV Die öffentliche Verwaltung
DVD digitaler optischer Datenspeicher/ digital video or versatile disc
EAI Europäische Audiovisuelle Informationsstelle
EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
EG Europäische Gemeinschaft
EGV Vertrag über die Europäische Gemeinschaft
endg. endgültig (bei Entscheidungen der EU-Kommission)
EU Europäische Union
EuG Gericht der Europäischen Union
EuGH Europäischer Gerichtshof
EUV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
e.V. eingetragener Verein
EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EWR Europäischer Wirtschaftsraum
f. folgende
FBW Deutsche Film- und Medienbewertung
ff. fortfolgende
FFA Filmförderanstalt
FFF Bayern FilmFernsehFonds Bayern GmbH
FFG Filmförderungsgesetz
FFHSH Filmförderung Hamburg/Schleswig-Holstein GmbH
Filmstiftung Film- und Medienstiftung NRW GmbH
Fn. Fußnote
GB Großbritannien
gem. gemäß
GG Grundgesetz
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
HessenFilm HessenFilm und Medien GmbH
h.M. herrschende Meinung
HPRG Hessisches Privatrundfunkgesetz
HR Hessischer Rundfunk
Hrsg. Herausgeber
IBB Investitionsbank Berlin
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
i.d.F. in der Fassung
i.S.d. im Sinne der/s
i.V.m. in Verbindung mit
Kap. Kapitel
KEF Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
KiKA Kinderkanal der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF
KMU Kleine und mittlere Unternehmen
KStG Körperschaftssteuergesetz
Kulturstiftung Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur
Kuratorium Kuratorium junger deutscher Film
LG Landgericht
lit. Buchstabe
LMG BW Landesmediengesetz Baden-Württemberg
LMG NRW Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen
Medienboard/ MBB Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH
MStV Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien
Medienstaatsvertrag HSH Medienstaatsvertrag Hamburg/ Schleswig-Holstein
MDM Mitteldeutsche Medienförderung GmbH
MDR Mitteldeutscher Rundfunk
MFG Medien- und Filmgesellschaft mbH Baden-Württemberg
Mio. Million
m.M. Mindermeinung
MMR Zeitschrift für Multimedia und Recht
Mrd. Milliarde
m.w.N. mit weiteren Nachweisen
MV Film e.V. Mecklenburg-Vorpommern Film e.V.
MWWK Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz
NDR Norddeutscher Rundfunk
n.F. neue Fassung
NJW Neue Juristische Wochenschrift
NMedienG Niedersächsisches Mediengesetz
nordmedia Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH
NVwZ Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/ Organisation for Economic Co-operation and Development
OLG Oberlandesgericht
OVG Oberverwaltungsgericht
PM Pressemitteilung
Produzentenallianz Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V.
ProSiebenSat.1 ProSiebenSat.1 Media Societas Europaea (SE)
RFinStV Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
RGebStV Rundfunkgebührenstaatsvertrag
RBB Rundfunk Berlin-Brandenburg
RL Richtlinie
Rn. Randnummer
Rs. Rechtssache
Rspr. Rechtsprechung
RStV Rundfunkstaatsvertrag
RTL RTL Television/ Radio Télévision Luxembourg Group Société Anonyme (SA)
RundfG-M-V Rundfunkgesetz für das Land Mecklenburg- Vorpommern
S. Seite
Saarland Medien Gesellschaft zur Medienförderung Saarland – Saarland Medien - mbH
sog. sogenannte/r
SWR Südwestrundfunk
ThürLMG Thüringer Landesmediengesetz
TV Fernsehen/ television
u.a. und andere
UFITA Archiv für Urheber- und Medienrecht
UK Vereinigtes Königreich
UNESCO Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur/ United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation
Urt.v. Urteil vom
USA Vereinigte Staaten von Amerika
U.S.-amerikanisch amerikanisch bezogen auf die Vereinigten Staaten von Amerika
←31 | 32→ u.U. unter Umständen
v. von
Verf. Verfasserin
VerfO Verfahrensordnung
VFX Spezialeffekte/ Visuelle Effekte/ special and visual effects
VG Verwaltungsgericht
vgl. vergleiche
VO Verordnung
VoD Video-on-Demand
WDR Westdeutscher Rundfunk
z.B. zum Beispiel
ZDF Zweites Deutsches Fernsehen
Ziff. Ziffer
z.T. zum Teil
ZUM Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht
Britische Abkürzungen:
ACE Arts Council England
BAFTA British Academy of Film and Television Arts
BAME Black Asian Minorities Ethnics
BBC British Broadcasting Corporation
BBFC British Board of Film Classification
BECTU Broadcasting, Entertainment, Cinematograph and Theatre Union
BFC British Film Commission
BFI British Film Institute
BIS Department for Business, Investment and Skills
Brexit Britain Exit, Ausstieg UKs aus der EU
BSkyB British Sky Broadcasting
CE Creative England
CGI computer-generated imagery
chap chapter
CTA Corporation Tax Act
DCMS Department for Culture, Media and Sport
EAO European Audiovisual Observatory, siehe EAI
Ent.L.R. Entertainment Law Review
ERDF European Regional Development Fund, siehe EFRE
EStAL European State Aid Law
FA Finance Act
←32 | 33→ FAN Film Audience Network
FHLO Film Hub Lead Organisations
fin final (bei Entscheidungen der EU-Kommission)
FLAMIN Film London Artists’ Moving Image Network
FNUK Film Nation UK
FPCManual Film Production Company Manual
GB Great Britain
GBER General Block Exemption Regulation, siehe AGVO
GLA Greater London Authority
HMRC Her Majesty’s Revenue & Customs
ICTA Income and Corporation Tax Act
ILBF Irish Language Broadcast Fund
ITA Income Tax Act
ITTOIA Income Tax (Trading and Other Income) Act
ITV Independent Television
(N)LA (National) Lottery Act
LFVDA London Film and Video Development Agency
LGBT Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender
LOI letter of intent
MPA Motion Picture Association
NDPB non-departmental public body
Nesta National Endowment for Science, Technology and the Arts
NFM Northern Film & Media
No. Number
PACT Producers Alliance for Cinema and Television
para paragraph
PAYE Pay-as-you-earn-tax
p/ pp page/ pages
pt part
Quango quasi-autonomous non-governmental organisation
RDA Regional Development Agency
RIFE Regional Investment Fund for England
RSA Regional Screen Agency
s/ ss section/ sections
SA State Aid (bei Entscheidungen der EU-Kommission)
sch schedule
SIF Skills Investment Fund
SME small and medium-sized enterprises
subsect. subsection
UKFC UK Film Council
UK FTR UK Film Tax Relief
UKTI UK Trade & Investment
USBF Ulster-Scots Broadcast Fund
Vol. Volume
€ Euro
£ Pound Sterling/ Pfund Sterling
„Paying tribute to the high complexity of the film business, we therefore suggest that when watching a film in the future, one must not only appreciate the art that lies in the making of it, but also acknowledge that maybe the real art in film today, is to get it financed.“2
Die Filmfördersysteme in den einzelnen europäischen Ländern unterscheiden sich teils gravierend voneinander. Man kann nicht nur einen Aspekt herausgreifen, um einen Vergleich anzustellen und diesen als mögliches Vorbild für das jeweils andere Fördersystem bewerten. Ebenso wie in Deutschland die Bundesförderung und Länderförderung ineinandergreifen und sich ergänzen, ist das System in den anderen Ländern aus sich ergänzenden und sich gegenseitig bedingenden Faktoren zusammengesetzt. Auf das Fördersystem wirken zudem die verschiedenen rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Faktoren des jeweiligen Staates ein, sodass das Fördersystem jeweils in diesen Kontext eingebettet ist. Auch wenn die einzelnen Faktoren der gegenständlichen Fördersysteme in dieser Arbeit dargestellt und kritisch untersucht werden, erfolgt die Analyse der Fördersysteme in einer ganzheitlichen Betrachtung und Beurteilung. Die EU hat wie in anderen Bereichen auch auf die nationalen Filmfördersysteme Einfluss. Bedeutsam ist hier das Beihilfenrecht. Zudem hat die EU eigene Förderinstrumente erlassen, die den Film stärken sollen und die gleichzeitig seine besondere Rolle als europäisches Kultur- und Wirtschaftsgut berücksichtigen.
A. Zielsetzung und Vorgehensweise
Untersuchungsgegenstand sind die zwei Filmfördersysteme in Deutschland und in dem Vereinigten Königreich (im Folgenden abgekürzt mit der britischen ←36 | 37→Kurzform UK)3 mit Schwerpunkt England. Daraus ergeben sich vier Regelungskomplexe: das Filmfördersystem auf Bundesebene und das Filmfördersystem auf Bundesländerebene in Deutschland sowie das Filmfördersystem auf UK-Ebene und das nationale und regionale Filmfördersystem in England.
Film ist ein audiovisuelles Medium zur Vermittlung von Inhalten; Film kann ein Kunstwerk sein, Film ist ein Kulturgut und Film ist ein Wirtschaftsgut. Die Filmförderung gehört zum Oberbegriff der Filmfinanzierung und bezieht sich auf die staatliche Filmförderung. Seit der Entdeckung der Filmtechnik und Entstehung des Films haben sich Staaten mit der Förderung beschäftigt – in unterschiedlicher Ausprägung und aus den unterschiedlichen wirtschaftlichen, kulturellen, künstlerischen, politischen und gesellschaftlichen Gründen. Unter Filmförderung ist sowohl die positive Leistungsförderung als auch die negative Zuwendungsförderung durch das Finanzinstrument der Steuererleichterung zu verstehen. Bei der positiven Leistungsförderung liegt der Schwerpunkt meist auf der Produktionsförderung, wobei auch die vor- und nachgelagerten Herstellungsphasen (Pre- und Postproduktion) von der Filmförderung erfasst werden, sowie darüber hinaus die Förderung von Abspiel und Vertrieb.
Die Arbeit untersucht die unterschiedlichen Filmfördersysteme von Deutschland und UK/ England in der Einbettung des Rechtsrahmens des EU-Beihilfenrechts. Ein Schwerpunkt wird der Darstellung des britischen Filmfördersystems eingeräumt, da es eine solche bislang weder in der englischsprachigen rechtswissenschaftlichen, und auch filmwissenschaftlichen, Literatur noch der deutschen gibt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Prüfung und Bewertung der einzelnen Förderungen in beihilferechtlicher Hinsicht. Die Reichweite des Untersuchungsgegenstandes geht in der Analyse zu einem Vergleich aus rechtswissenschaftlicher Sicht der Filmfördersysteme in UK/ England und Deutschland.
Der Untersuchungsgegenstand hinsichtlich UK ist auf das Filmfördersystem in England und auf UK-Ebene beschränkt, die nationalen Filmfördersysteme in den anderen UK-Nationen Schottland, Wales und Nordirland sind hier ausgeklammert, da dies den Rahmen der Arbeit sprengen würde. Wenn im Folgenden ←37 | 38→die Bezeichnung UK verwandt wird, bezieht sich dies auf die UK-Ebene und nicht auf sämtliche UK-Nationen.
Das Beihilfenrecht selbst ist nicht Gegenstand einer kritischen Analyse und Betrachtung. Es wird lediglich in filmrechtlicher Sicht dargestellt, um die spätere Beihilfeprüfung durchführen zu können. Dementsprechend wird das Beihilfenrecht hier nur in der Anwendung und mit seinen Rechtsfolgen behandelt, wie es sich auswirkt und wie die Förderpolitik vor dem Hintergrund des Beihilfenrechts von den Staaten gehandhabt wird.
Ebenfalls nicht Gegenstand der Untersuchung ist eine Diskussion um die Motive und Rechtfertigung der Filmförderung noch eine Darstellung des deutschen Filmfördersystems in seinen gesamten Einzelheiten. Die Förderung wird lediglich vollständig mit seinen Einzelheiten und Besonderheiten im Hinblick auf den Rechtsvergleich und die europäische Beihilferechtsprüfung dargestellt.
Die Ziele der Untersuchung sind die Darstellung der Regelungskomplexe, die Analyse der Förderungen unter der EU-Beihilferechtsprüfung, der Vergleich der Regelungskomplexe unter besonderer Berücksichtigung des gemeinsamen Faktors des EU-Beihilfenrechts und die Analyse der Ergebnisse. Es findet eine Darstellung des britischen und deutschen Filmfördersystems mit einem einleitenden Abriss der historischen Entwicklung statt. Für den späteren Rechtsvergleich ist die Deskription der vier Regelungskomplexe unbedingt erforderlich. Gleiches gilt für die Darlegung des EU-Rechtsrahmens des europäischen Beihilfenrechts aus filmrechtlicher Sicht als Voraussetzung für die präzise rechtliche Untersuchung der einzelnen Förderungen. Im Laufe der Arbeit hat sich ein Schwerpunkt auf die Abhandlung des Filmfördersystems in UK und England ergeben, da dieses anders als das deutsche Filmfördersystem bislang nicht Gegenstand von Untersuchungen in anderen wissenschaftlichen Arbeiten war und keine Beschreibung existiert. Diese Arbeit will erstmals eine vollständige Darstellung des englischen und britischen Filmfördersystems wagen. Hierin wird auch einer der anvisierten Erkenntnisgewinne gesehen. In dem Teil über das deutsche Filmfördersystem wird auf Bundesebene die Verfassungsmäßigkeit des Filmförderungsgesetzes beleuchtet.
Ein weiterer Anspruch ist die Prüfung auf Vereinbarkeit der Fördersysteme und -instrumente mit dem Wettbewerbsrecht der EU, namentlich dem Beihilfenrecht. Es wird eine Beihilfeprüfung der verschiedenen Förderprogramme in UK/ England und Deutschland vorgenommen. Die präzise und ausführliche Einordnung der Förderungen auf ihren Beihilfencharakter und unter ←38 | 39→den Beihilfebegriff soll Klarheit und Rechtssicherheit in der Anwendungspraxis erzielen. Die Auswertung zeigt, wie der dem Beihilfenrecht innewohnende Grundsatz eines Gleichgewichts zwischen einer Flexibilität für die nationalen Staaten und einer Rechtssicherheit auf europäischer Ebene bei der Filmförderung in Einklang zu bringen sind. Die komparative Fragestellung der Arbeit ermöglicht die Bestandsaufnahme der Filmfördersysteme im Rechtsvergleich und einen Rechtsvergleich unter dem gemeinsamen rechtsvergleichenden Faktor des europäischen Beihilfenrechts sowie eine Untersuchung des Einflusses auf die jeweiligen Filmfördersysteme der beiden Staaten. In diesem Zusammenhang bezweckt die vorliegende Arbeit die Schwächen und Stärken des deutschen Filmfördersystems aufzuzeigen und durch die Darstellung und den Vergleich mit dem britischen System Möglichkeiten und Aspekte der Weiterentwicklung aufzuzeigen, wo das Fördersystem von UK Vorteile bietet, die für die deutsche Förderung Beispielcharakter haben könnten. Der Rechtsvergleich soll auch den Blick auf ein anderes Filmfördersystem in einem filmstarken europäischen Staat lenken, insbesondere vor dem Hintergrund der ständigen Überprüfung des deutschen Filmförderungsgesetzes für mögliche Anregungen und Erweiterungen.
III. Vorgehensweise und Methode
Die Arbeit ist ein Rechtsvergleich zwischen den Filmfördersystemen in UK/ England und Deutschland, bei dem Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausgearbeitet und die unterschiedlichen Ausgestaltungen für das gleiche Ziel der Filmförderung untersucht werden.
In der ersten Hälfte bildet die Arbeit die Filmfördersysteme im Status Quo und das EU-Beihilfenrecht ab und legt die Grundlagen für die zweite Hälfte, in der die Fördersysteme analysiert und beihilferechtlich eingeordnet und im Rechtsvergleich gegenüber gestellt werden. Der Gang der Untersuchung folgt nach der Einführung (Teil 1) der Darstellung der Filmfördersysteme in UK/ England (Teil 2) und Deutschland (Teil 3), der Darlegung des Rechtsrahmens des EU-Beihilfenrechts (Teil 4), der Analyse jeweils des britischen (Teil 5) und deutschen (Teil 6) Systems unter Beurteilung des Beihilfecharakters, mündet in einem Rechtsvergleich der Fördersysteme in den zwei Staaten (Teil 7) und schließt mit einem Ausblick (Teil 8).
Die dargestellten Charakteristika der Filmfördersysteme wurden vor dem Hintergrund der Beihilfeprüfung und der Vergleichbarkeit der beiden Systeme ausgewählt. Eine zentrale Fragestellung bei der Darstellung der Fördersysteme für die spätere Beihilfeprüfung ist die Rechtsform der Einrichtungen und die Herkunft der für die Filmförderung zur Verfügung stehenden Mittel. ←39 | 40→Die Einrichtungen der Filmfördersysteme werden möglichst ähnlich aufgebaut dargestellt; Abweichungen sind den Besonderheiten und Eigenarten der Einrichtungen geschuldet, die sich in der Struktur widerspiegeln.
Während das deutsche Filmfördersystem bereits Gegenstand von rechtswissenschaftlichen Untersuchungen war und es einige Fachliteratur gibt, die neben den Gesetzestexten und Förderrichtlinien der Einrichtungen hier herangezogen und im Hinblick auf den Untersuchungsgegenstand ausgewertet wurde, entstand die Informationsgrundlage des Fördersystems in UK und England mittels empirischer Feldforschung sowie Fachgesprächen unter Heranziehung der wenigen offiziellen juristischen Regularien, Gesetzestexten und Förderrichtlinien der Einrichtungen. Für die Darstellung des britischen und englischen Filmfördersystems konnte weder auf bereits bestehende wissenschaftliche Darstellungen noch auf rechtswissenschaftliche oder filmwissenschaftliche Literatur und Datenbanken oder andere schriftliche Informationen, die die Filmförderstruktur zum Gegenstand haben oder das Fördersystem in seiner Gesamtheit und mit seinen Strukturen systematisch erfassen, zurückgegriffen werden. In UK bzw. England besteht eine verzweigte Förderstruktur, eine Tatsache, die es erschwert hat, das Fördersystem zu erforschen und zu eruieren. Diese Herausforderung konnte nur mit einem Forschungsaufenthalt vor Ort in England bewältigt werden. Für die Informationsgewinnung war dies unverzichtbar. Der Forschungsaufenthalt fand am King’s College London im Jahr 2014 statt. In diesem Rahmen wurden nicht nur Fachgespräche mit Mitarbeitern der Filmfördereinrichtungen des British Film Institute und Film London geführt, sondern auch Experteninterviews mit Mitarbeitern vom Department for Culture, Media and Sport und von Her Majesty’s Revenue and Customs. Die so geschaffene Datengrundlage konnte sodann systematisch analysiert und ausgewertet werden. Deswegen folgt die Arbeit einer methodisch-systematischen Sammlung von Daten, die hinsichtlich der Fördereinrichtungen direkt von den Einrichtungen selbst eingeholt wurden mit schriftlichen Anfragen und Fachgesprächen zur Informationsgewinnung.
Hinzu kommt, dass das Rechtssystem in UK völlig anders als in Deutschland aufgebaut ist: Es gibt keine kodifizierte Verfassung. Kurzgefasst gibt es in UK drei Rechtssysteme (English law, Scots law und Northern Irish law) und zudem UK-weit geltendes Recht. Außerdem besteht das Recht aus dem common law als Sammlung des case law (Rechtsprechung mit Fallrecht und Richterrecht) sowie dem statute law (parlamentarische Rechtssetzung). Die Rechtsstruktur ist damit verzweigter als die deutsche, was sich auf der Ebene des Filmfördersystems interessanterweise widerspiegelt. Die Filmförderung in UK ist nicht einem Rechtsgebiet zugehörig, sondern wird von vielen verschiedenen Rechtsgebieten geregelt und beeinflusst: dem öffentlichen Recht, dem Steuerrecht, dem Wirtschaftsrecht, ←40 | 41→dem Versicherungsrecht, dem allgemeinen Zivilrecht, dem Urheberrecht, dem Haftungsrecht, dem charity law, dem National Lottery law und dem Vereinsrecht. Es gibt einige Gesetze, die für das Filmfördersystem von Bedeutung sind. Diese wurden als Rechtsgrundlage ausgewertet. Im Bereich der Steuererleichterungen ist wichtige Auswertungsgrundlage ein informelles Richtlinienwerk der britischen Steuerbehörde. Hinzu kam während der Recherche die Schwierigkeit, dass Gerichtsentscheidungen nicht in der Weise wie in Deutschland veröffentlicht werden und daher nicht leicht und nicht vollständig zugänglich sind. Teilweise gehören andere Institutionen zu dem System der Filmförderung, die hauptsächlich anderen Sektoren zugehörig, jedoch mit der Filmförderung verbunden sind und deswegen in der gebotenen Kürze mitbehandelt werden. Außerdem wurde eine selektive Literaturrecherche von einigen wenigen wissenschaftlichen Quellen im Bereich der Filmförderung vorgenommen, zusätzlich auch von anderen rechtswissenschaftlichen Gebieten sowie nicht-juristischen Quellen, die hilfreich waren, um das Bild des Fördersystems zu vervollständigen.
Details
- Seiten
- 610
- Erscheinungsjahr
- 2021
- ISBN (PDF)
- 9783631850558
- ISBN (ePUB)
- 9783631850565
- ISBN (MOBI)
- 9783631850572
- ISBN (Hardcover)
- 9783631846858
- DOI
- 10.3726/b18192
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2021 (März)
- Schlagworte
- Filmfinanzierung Filmfördereinrichtungen Filmförderungsgesetz (FFG) British Film Institute (BFI) Filmmitteilung Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Film Tax Relief (FTR) Steuererleichterungen Subventionsrecht Filmbeihilfen
- Erschienen
- Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2021. 610 S.